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   VGH Hessen, 24.05.2011 - 1 B 555/11   

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https://dejure.org/2011,15947
VGH Hessen, 24.05.2011 - 1 B 555/11 (https://dejure.org/2011,15947)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.05.2011 - 1 B 555/11 (https://dejure.org/2011,15947)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 1 B 555/11 (https://dejure.org/2011,15947)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 946
  • DÖV 2011, 858
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99

    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.2011 - 1 B 555/11
    In Anbetracht des verhältnismäßig weiten Spielraums, den der Dienstherr für Maßnahmen im Haushalts- und Planstellenbereich in Anspruch nehmen kann, erstreckt sich die gerichtliche Überprüfung derartiger Maßnahmen lediglich auf eine Missbrauchskontrolle in Gestalt der Prüfung, ob der Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung (§ 18 BBesG) durch eine verdeckte Personalentscheidung in sachwidriger Weise verletzt worden ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 - NVwZ-RR 1998, 446 sowie vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622).
  • VGH Hessen, 25.02.1997 - 1 TG 4061/96

    Zuordnung höherwertiger Planstellen zu Dienstposten unter vorheriger

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.2011 - 1 B 555/11
    In Anbetracht des verhältnismäßig weiten Spielraums, den der Dienstherr für Maßnahmen im Haushalts- und Planstellenbereich in Anspruch nehmen kann, erstreckt sich die gerichtliche Überprüfung derartiger Maßnahmen lediglich auf eine Missbrauchskontrolle in Gestalt der Prüfung, ob der Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung (§ 18 BBesG) durch eine verdeckte Personalentscheidung in sachwidriger Weise verletzt worden ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 - NVwZ-RR 1998, 446 sowie vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.2011 - 1 B 555/11
    Die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen verletzt den Antragsteller nicht in seinem durch Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. zum Inhalt des Bewerbungsverfahrensrechts ausführlich: Beschluss des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 27.01.1994 - 1 TG 2485/93

    Personalauswahlentscheidung des privaten Arbeitgebers nach Übernahme der

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.2011 - 1 B 555/11
    Vor diesem Hintergrund ist es für die Entscheidung unerheblich, dass der Antragsgegner nicht ausdrücklich auf den Umstand eingegangen ist, dass die Beurteilungen über den Antragsteller und den Beigeladenen von verschiedenen Dienstherrn herrühren, unterschiedliche Aufgabenbereiche betreffen und nach den in einem Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis bestehenden Besonderheiten erstellt worden sind (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27. Januar 1994 - 1 TG 2485/93 - NVwZ-RR 1994, 525).
  • VGH Hessen, 11.07.2019 - 1 B 2402/18

    Verbot der Sprungbeförderung und Konkurrentenstreit

    Soweit die im Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 B 555/11 - (NVwZ-RR 2011, 946) geäußerte Auffassung zu den Auswirkungen des Verbots der Sprungbeförderung bei einer Dienstpostenkonkurrenz dem entgegenstehen sollte, hält der Senat aus den dargelegten Gründen nicht an ihr fest.
  • StGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 1 VB 122/13

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung i.R.e.

    Vielmehr war und ist sie durch das in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Laufbahnprinzip und das Leistungsprinzip aus Art. 33 Abs. 2 GG gerechtfertigt (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 9.4.2001 - 2 BS 97/00 - Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 24.5.2011 - 1 B 555/11 -, NVwZ-RR 2011, 946 f.).
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