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   VGH Hessen, 24.07.1986 - 2 UE 1535/85   

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VGH Hessen, 24.07.1986 - 2 UE 1535/85 (https://dejure.org/1986,6005)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.07.1986 - 2 UE 1535/85 (https://dejure.org/1986,6005)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Juli 1986 - 2 UE 1535/85 (https://dejure.org/1986,6005)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83

    Anscheinsbeweis - Voraussetzungen - Internes Lösungsmuster - Besonders

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1986 - 2 UE 1535/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 20. Februar 1984, Az.: 7 B 109.83, Leitsatz in NJW 1985 S. 191) könne ein Anscheinsbeweis für einen Täuschungsversuch dann erbracht werden, wenn eine Prüfungsarbeit und das Lösungsmuster "teilweise wörtlich und im übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmten".

    Vom Beweis einer Tatsache nach den Regeln des Beweises über den ersten Anschein ist auszugehen, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung in der Verknüpfung von Grund und Folge eines Geschehens vernünftigerweise nur den Schluß auf das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zuläßt (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965, BVerwGE 20, 229; Beschluß vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1983 - 15 B 1097/83

    Juristen: Beistand aus der Kartei

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1986 - 2 UE 1535/85
    Der Beklagte hat zutreffend aus der Tatsache, daß auf einer Karteikarte der sogenannten "Bielefelder Kartei" (vgl. zur Aufdeckung dieser Kartei durch das Landesjustizprüfungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen, OVG Münster, Beschluß vom 12. Juli 1983, NJW 1983, 2278) die Telefonnummer des Klägers - wenn auch mit falschem Namen -, das Aktenzeichen der Examenshausarbeit und als Anfragedatum der Tag der Ausgabe der Hausarbeit stehen, geschlossen, daß der Kläger sich zum Nachweis einer Vorbearbeitung an die Kartei gewandt habe.
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1986 - 2 UE 1535/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 20. Februar 1984, Az.: 7 B 109.83, Leitsatz in NJW 1985 S. 191) könne ein Anscheinsbeweis für einen Täuschungsversuch dann erbracht werden, wenn eine Prüfungsarbeit und das Lösungsmuster "teilweise wörtlich und im übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmten".
  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 147.63

    Kraftfahrzeugführer - Unaufklärbarkeit - Schwächeanfall - Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1986 - 2 UE 1535/85
    Vom Beweis einer Tatsache nach den Regeln des Beweises über den ersten Anschein ist auszugehen, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung in der Verknüpfung von Grund und Folge eines Geschehens vernünftigerweise nur den Schluß auf das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zuläßt (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965, BVerwGE 20, 229; Beschluß vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 -).
  • VGH Hessen, 05.01.1966 - OS II 112/64
    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1986 - 2 UE 1535/85
    Der Senat hat zwar ursprünglich die Auffassung vertreten, daß das Justizprüfungsamt keine oberste Landesbehörde sei, mit der Folge, daß vor Erhebung von Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage die Durchführung eines Vorverfahrens erforderlich sei (Urteile vom 5. Januar 1966 - OS II 112/64 - und vom 24. Februar 1967 - OS OO 121/66 -).
  • VGH Hessen, 20.12.1982 - VI OE 9/82
    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1986 - 2 UE 1535/85
    Diese Auffassung hat der , Senat im Anschluß an Entscheidungen des 5., 9. und 6. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 19. Juni 1975 - VII OE 1/75 -, 20. November 1979 - IX OE 25/79 und vom 20. Dezember 1982 - VI OE 9/82 -) aufgegeben (Urteil vom 7. August 1984 - 2 UE 8/84 -).
  • VGH Hessen, 05.08.1986 - 2 UE 1998/85
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend erkannt, daß es eines Vorverfahrens nicht bedarf; diese Entscheidung steht im Einklang mit der nunmehr ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt im Urteil vom 24. Juli 1986 - 2 UE 1535/85 -).
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