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   VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07   

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https://dejure.org/2008,6123
VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07 (https://dejure.org/2008,6123)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07 (https://dejure.org/2008,6123)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - 7 UZ 2137/07 (https://dejure.org/2008,6123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachholung einer vor Erlass einer schulischen Ordnungsmaßnahme unterbliebenen Anhörung im Vorverfahren; Einordnung von Ordnungsmaßnahmen nach § 82 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) als unterrichtliche oder erzieherische Entscheidungen und Maßnahmen i.S.d. § 92 ...

  • Judicialis

    HSchG § 82 Abs. 2; ; HSchG § 93 Abs. 3; ; HVwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulische Ordnungsmaßnahme - Nachholung einer vor Erlass einer schulischen Ordnungsmaßnahme unterbliebenen Anhörung im Vorverfahren: Anhörung; Heilung; Kontrollkompetenz; Nachholung; Ordnungsmaßnahme; Schulaufsicht; Schule; Widerspruchbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung in eine Parallelklasse - Nachholung einer Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 287 (Ls.)
  • DÖV 2009, 212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06

    Anpassung, Kündigung und Beendigung öffentlich-rechtlicher Schuldverhältnisse in

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 8. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 - NVwZ-RR 2008, 293, sowie vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 106; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).

    Die vom Kläger dargelegten Gründe für die Unrichtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2007 - 5 E 1691/06 (2) -, auf die sich die berufungsgerichtliche Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2007, a. a. O.), sind nicht geeignet, nachhaltige Bedenken des Berufungsgerichts gegen die verwaltungsgerichtliche Bestätigung der gegenüber dem Kläger verfügten Ordnungsmaßnahme der Androhung der Zuweisung in eine Parallelklasse auszulösen.

  • VGH Hessen, 25.10.2005 - 7 UZ 2516/05
    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07
    Lediglich im Ausnahmefall fordert das Gehörsrecht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung einen gerichtlichen Hinweis, etwa wenn ein Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, oder ein Gericht entsprechend unvorhersehbare Anforderungen an den Sachvortrag stellt (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 7 UZ 2516/05 - und vom 28. November 2005 - 7 UZ 153/05.A - EZAR-NF 62 Nr. 7; BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 [190]; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [144]).

    Eine ordnungsgemäße Aufklärungsrüge setzt grundsätzlich die Darlegung voraus, welche konkret zu bezeichnenden Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche im Einzelnen zu benennenden Beweismittel zu welchen bestimmten Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Verwaltungsgericht rechtzeitig gerügt worden ist bzw. aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 7 UZ 2516/05 - und vom 12. März 2008 - 7 UZ 1229/07 - Hess. VGH, Beschluss vom 6. April 2005 - 9 UZ 978/04 -).

  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05

    Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 8. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 - NVwZ-RR 2008, 293, sowie vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 106; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 18.08.2005 - 9 UZ 1170/05

    Interkommunales Abstimmungsgebot und gemeindliche Nachbarklage

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 8. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 - NVwZ-RR 2008, 293, sowie vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 106; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07
    Ob dieser Sichtweise des Verwaltungsgerichts, die im Hinblick auf die erfolgte Befassung der Schulleiterin als Ausgangsbehörde im Abhilfeverfahren nach § 72 VwGO sowie die fortbestehende Zuständigkeit der Ausgangsbehörde zur Nachholung einer unterbliebenen Anhörung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 22.81 - BVerwGE 66, 111 [114 f.]) nicht fern liegt, beizutreten ist, kann indes dahinstehen.
  • VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07

    Prüfungsumfang des Gerichts im Klageverfahren auf Ausstellung eines Passes

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 8. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 - NVwZ-RR 2008, 293, sowie vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 106; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 8. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 - NVwZ-RR 2008, 293, sowie vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 106; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07
    Lediglich im Ausnahmefall fordert das Gehörsrecht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung einen gerichtlichen Hinweis, etwa wenn ein Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, oder ein Gericht entsprechend unvorhersehbare Anforderungen an den Sachvortrag stellt (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 7 UZ 2516/05 - und vom 28. November 2005 - 7 UZ 153/05.A - EZAR-NF 62 Nr. 7; BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 [190]; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [144]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07
    Lediglich im Ausnahmefall fordert das Gehörsrecht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung einen gerichtlichen Hinweis, etwa wenn ein Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, oder ein Gericht entsprechend unvorhersehbare Anforderungen an den Sachvortrag stellt (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 7 UZ 2516/05 - und vom 28. November 2005 - 7 UZ 153/05.A - EZAR-NF 62 Nr. 7; BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 [190]; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [144]).
  • VGH Hessen, 28.11.2005 - 7 UZ 153/05

    Abschiebungshindernis; posttraumatische Belastungsstörung; Bevölkerungsgruppe

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07
    Lediglich im Ausnahmefall fordert das Gehörsrecht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung einen gerichtlichen Hinweis, etwa wenn ein Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, oder ein Gericht entsprechend unvorhersehbare Anforderungen an den Sachvortrag stellt (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 7 UZ 2516/05 - und vom 28. November 2005 - 7 UZ 153/05.A - EZAR-NF 62 Nr. 7; BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 [190]; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [144]).
  • VGH Hessen, 11.01.2010 - 7 A 568/09

    Löschung aus der Architektenliste

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 8. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 - NVwZ-RR 2008, 293, vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 106, und vom 24. Oktober 2008 - 7 UZ 2137/07 - ESVGH 59, 159; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).

    Die von der Klägerin dargelegten Gründe für die Unrichtigkeit des im Tenor bezeichneten Urteils, auf die sich die berufungsgerichtliche Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich beschränkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2007 und vom 24. Oktober 2008, a. a. O.), sind nicht geeignet, nachhaltige Bedenken des Berufungsgerichts gegen die verwaltungsgerichtliche Bestätigung der gegenüber der Klägerin verfügten Löschung von deren Eintragung als Architektin im Berufsverzeichnis der Beklagten auszulösen.

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