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   VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17.T   

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https://dejure.org/2017,40335
VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17.T (https://dejure.org/2017,40335)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.10.2017 - 9 B 1789/17.T (https://dejure.org/2017,40335)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 9 B 1789/17.T (https://dejure.org/2017,40335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Luftverkehrsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANORDNUNG DES SOFORTVOLLZUGS; AUSWAHLENTSCHEIDUNG; BETRIEBSPFLICHT FÜR FLUGHAFENBETREIBER; BODENABFERTIGUNGSDIENSTLEISTUNGEN; MEHRPOLIGES VERWALTUNGSVERHÄLTNIS

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bodenabfertigungsdienste sind wesentlicher Bestandteil des Flughafenbetriebs!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    WISAG darf Bodenabfertigungsdienste ab dem 1. Februar 2018 am Flughafen Frankfurt Main erbringen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    WISAG darf Bodenabfertigungsdienste ab dem 01.02.2018 am Flughafen Frankfurt Main erbringen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 331
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 20 D 95/13

    Auftraggeber darf von ausgeschriebenem Konzessionszeitraum nicht abweichen!

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17
    Die Bejahung der erstinstanzlichen Zuständigkeit nach § 48 Abs. 1 Nr. 6 VwGO entspricht zudem auch der ganz überwiegenden Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2016 - 20 D 95/13 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 16.08.2013 - 1 Es 2/13 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.06.1999 - 12 M 2094-99 -).

    Anders als die Beigeladene zu 1. meint, folgt auch aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2016 (- 20 D 95/13.AK -, juris) kein anderes Ergebnis.

  • OVG Hamburg, 16.08.2013 - 1 Es 2/13

    Über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17
    Die Bejahung der erstinstanzlichen Zuständigkeit nach § 48 Abs. 1 Nr. 6 VwGO entspricht zudem auch der ganz überwiegenden Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2016 - 20 D 95/13 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 16.08.2013 - 1 Es 2/13 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.06.1999 - 12 M 2094-99 -).

    Da dieses Interesse nicht von vornherein weniger gewichtig ist, als das Aufschubinteresse der klagenden Beigeladenen zu 1., sind bei der zu treffenden Interessenabwägung zwischen den betroffenen privaten und öffentlichen Interessen vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - m.w.Nachw.; a.A. offenbar OVG Hamburg, Beschluss vom 16.08.2013 - 1 Es 2/13 -, juris Rn. 19, allerdings mit dem Hinweis, dass nur die Gründe für das besondere öffentliche bzw. das überwiegende Interesse eines Beteiligten näher darzulegen sind; a.a.O., Rn. 20 ff.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11

    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17
    Die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten stellt einen wesentlichen Bestandteil des Betriebs eines Verkehrsflughafens dar (so schon Hess. VGH, 07.04.2006 - 12 Q 114/06 -, juris; mit zahlreichen Nachweisen; BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - BVerwG 3 C 32.11 -, juris Rn. 13; a.A. Bay. VGH, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 A 16.40043 -, juris).

    Die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung ist deshalb auf die Prüfung beschränkt, ob die Behörde gegen die geltenden Verfahrensbestimmungen verstoßen oder den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem sie von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder sich nicht an den von ihr aufgestellten Beurteilungsmaßstab und die allgemeinen Grundsätze der Sachgerechtigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung gehalten hat (OVG Hamburg, a.a.O., juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 13.12.2012, - BVerwG 3 C 32.11 -, juris Rn. 20, 21).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-277/13

    Kommission / Portugal

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17
    Abgesehen davon, dass deren Beeinträchtigung hier schon nicht ersichtlich ist, hat der Europäische Gerichtshof dazu aber klargestellt, dass diese Befugnis den Mitgliedstaaten keine unbegrenzte Regelungszuständigkeit verleiht und in einer Art und Weise ausgeübt werden muss, die die praktische Wirksamkeit und die Ziele der Richtlinie nicht beeinträchtigt (Urteil vom 11.09.2014 - C-277/13 -, juris Rn. 52, mit w. Nachw.).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17
    Denn dies würde angesichts des engen Marktes für eine künftige Berufstätigkeit in dieser Branche mit nur wenigen Wettbewerbern quasi auf ein lebenslanges Berufsverbot für den früheren Mitarbeiter hinauslaufen und diesen damit unangemessen benachteiligen (vgl. grundlegend dazu BAG, Urteil vom 15.06.1993 - 9 AZR 558/91 -, juris).
  • VGH Hessen, 07.04.2006 - 12 Q 114/06

    Zuständigkeit der Luftfahrtbehörde für die Auswahl von Anbietern von

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17
    Die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten stellt einen wesentlichen Bestandteil des Betriebs eines Verkehrsflughafens dar (so schon Hess. VGH, 07.04.2006 - 12 Q 114/06 -, juris; mit zahlreichen Nachweisen; BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - BVerwG 3 C 32.11 -, juris Rn. 13; a.A. Bay. VGH, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 A 16.40043 -, juris).
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40043

    Zuständigkeit über Auswahlentscheidung bei Konzessionsvergabe für

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17
    Die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten stellt einen wesentlichen Bestandteil des Betriebs eines Verkehrsflughafens dar (so schon Hess. VGH, 07.04.2006 - 12 Q 114/06 -, juris; mit zahlreichen Nachweisen; BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - BVerwG 3 C 32.11 -, juris Rn. 13; a.A. Bay. VGH, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 A 16.40043 -, juris).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17
    Bei der darüber im Rahmen der summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.03.2010 - BVerwG 7 VR 1.10 -, juris Rn. 13) zu treffenden Ermessensentscheidung ist das Gericht nicht an die von der Behörde angeführten Gründe gebunden.
  • BVerwG, 18.03.2016 - 3 B 16.15

    Ausschreibung; Vergabeentscheidung; Auswahlentscheidung; Auswahl des

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17
    Die erneute Übersendung der aktualisierten Bewerbungsunterlagen für das Auswahlverfahren war nach rechtskräftiger Aufhebung der ersten Auswahlentscheidung vom 30. April 2013 mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 (6 BVerwG 3 B 16.15 -, juris) am 29. November 2016 erfolgt (Ordner II der Behördenakten - Auswahlverfahren -, Bl. 92 ff. - künftig: Bl. II/0092 ff. BA -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2023 - 20 B 71/23

    Eilantrag gegen die Auswahl der Abfertigungsdienstleister am Flughafen Düsseldorf

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 9 B 1789/17.T -, juris, Rn. 55.

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 9 B 1789/17.T -, a. a. O., Rn. 47.

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 9 B 1789/17.T -, a. a. O., Rn. 51, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 11. September 2014 - C-277/13 -, juris, Rn. 52, 55.

  • VGH Bayern, 20.07.2018 - 8 C 18.614

    Kostenentscheidung - Rücknahme des Antrags auf Durchführung eines selbständigen

    Der nunmehr erfolgte, pauschale Verweis der Antragstellerseite auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 2017 (9 B 1789/17.T - juris Rn. 57) vermag diese Schätzungen nicht in Zweifel zu ziehen.
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