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   VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z   

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VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z (https://dejure.org/2011,27857)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z (https://dejure.org/2011,27857)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z (https://dejure.org/2011,27857)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen des die Unwürdigkeit zur Berufsausübung begründenden Vertrauensverlustes eines Arztes bei Begehen eines Abrechnungsbetruges

  • kkh.de PDF

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit aufgrund Abrechnungsbetruges

  • christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Verteidigung der Approbation bei Abrechnungsbetrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BÄO § 5 Abs. 2 S. 1
    Entfallen des die Unwürdigkeit zur Berufsausübung begründenden Vertrauensverlustes eines Arztes bei Begehen eines Abrechnungsbetruges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • medical-tribune.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Inkorrekte Abrechnung: Approbation in Gefahr!

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Approbation wegen Abrechnungsbetrug - Approbationsentzug

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Verteidigung der Approbation bei Abrechnungsbetrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 62, 129
  • NJW 2012, 1467
  • DÖV 2012, 365
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595 m.w.N.).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 767, und vom 11. März 2010, a.a.O.).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 2006, a.a.O., vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, und vom 11. März 2010, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 767, und vom 11. März 2010, a.a.O.).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 2006, a.a.O., vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, und vom 11. März 2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist demgemäß geeignet, das Vertrauen in den Arzt und/oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, wobei die Feststellung der Unwürdigkeit nicht voraussetzt, dass ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107, vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830, und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 - MedR 2011, 594; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/94 - NJW 1986, 2390).

    Im Hinblick auf die Fragen Nr. 1, 2, 3 und 5 ergibt sich dies aus der obergerichtliche und höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach eine Berufsunwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO auch durch ein Fehlverhalten begründet werden kann, das die ärztliche Pflicht gegenüber dem Patienten nicht betrifft und das namentlich in einem Abrechnungsbetrug zum Nachteil der Krankenkassen liegen kann (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 - und vom 18. August 2011, a.a.O.; Bay.VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris und vom 27. Juli 2009 - 21 ZB 08.2988 - juris).

  • VGH Bayern, 07.02.2002 - 21 ZS 01.2890
    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist demgemäß geeignet, das Vertrauen in den Arzt und/oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, wobei die Feststellung der Unwürdigkeit nicht voraussetzt, dass ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107, vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830, und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 - MedR 2011, 594; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/94 - NJW 1986, 2390).

    Im Hinblick auf die Fragen Nr. 1, 2, 3 und 5 ergibt sich dies aus der obergerichtliche und höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach eine Berufsunwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO auch durch ein Fehlverhalten begründet werden kann, das die ärztliche Pflicht gegenüber dem Patienten nicht betrifft und das namentlich in einem Abrechnungsbetrug zum Nachteil der Krankenkassen liegen kann (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 - und vom 18. August 2011, a.a.O.; Bay.VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris und vom 27. Juli 2009 - 21 ZB 08.2988 - juris).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist demgemäß geeignet, das Vertrauen in den Arzt und/oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, wobei die Feststellung der Unwürdigkeit nicht voraussetzt, dass ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107, vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830, und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 - MedR 2011, 594; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/94 - NJW 1986, 2390).
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 21 ZB 08.2988

    Allgemeinarzt; Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug in besonders schwerem

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Im Hinblick auf die Fragen Nr. 1, 2, 3 und 5 ergibt sich dies aus der obergerichtliche und höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach eine Berufsunwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO auch durch ein Fehlverhalten begründet werden kann, das die ärztliche Pflicht gegenüber dem Patienten nicht betrifft und das namentlich in einem Abrechnungsbetrug zum Nachteil der Krankenkassen liegen kann (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 - und vom 18. August 2011, a.a.O.; Bay.VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris und vom 27. Juli 2009 - 21 ZB 08.2988 - juris).
  • VGH Hessen, 04.03.1985 - 11 TH 2782/84
    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist demgemäß geeignet, das Vertrauen in den Arzt und/oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, wobei die Feststellung der Unwürdigkeit nicht voraussetzt, dass ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107, vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830, und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 - MedR 2011, 594; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/94 - NJW 1986, 2390).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 767, und vom 11. März 2010, a.a.O.).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Im Hinblick auf die Fragen Nr. 1, 2, 3 und 5 ergibt sich dies aus der obergerichtliche und höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach eine Berufsunwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO auch durch ein Fehlverhalten begründet werden kann, das die ärztliche Pflicht gegenüber dem Patienten nicht betrifft und das namentlich in einem Abrechnungsbetrug zum Nachteil der Krankenkassen liegen kann (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 - und vom 18. August 2011, a.a.O.; Bay.VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris und vom 27. Juli 2009 - 21 ZB 08.2988 - juris).
  • VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07

    Prüfungsumfang des Gerichts im Klageverfahren auf Ausstellung eines Passes

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 2006, a.a.O., vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, und vom 11. März 2010, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279

    Für den Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, und vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris).

    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör durch Verletzung der gerichtlichen Kenntnisnahme- und Verarbeitungspflicht kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret ein Verstoß gegen die gehörsrechtliche Berücksichtigungspflicht ergibt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris, und vom 28. Februar 2012 - 7 A 1093/11.Z -).

    Schließlich ist darzutun, dass sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris, und vom 28. Februar 2012 - 7 A 1093/11.Z -).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., sowie vom 24. November 2011, a. a. O.).

    Es muss aufgezeigt werden, dass die Beantwortung einer Rechtsfrage mit beachtlichen Gründen unterschiedlich ausfallen kann, in der obergerichtlichen oder höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht erfolgt ist bzw. aus welchen Erwägungen heraus dort eine bereits erfolgte Beantwortung Zweifeln ausgesetzt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. November 2011, a. a. O., und vom 25. Januar 2012 - 7 A 2412/10.Z -).

  • VGH Hessen, 10.06.2013 - 7 A 418/12

    Demokratische Legitimation der Industrie- und Handelskammern

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - ESVGH 62, 129, und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - NVwZ-RR 2013, 417).

    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der gehörsrechtlichen Berücksichtigungspflicht ergibt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - a. a. O., 129, und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 9 UZ 3865/00.A -).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., vom 24. November 2011, a. a. O., sowie vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - juris).

  • VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 695/14
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidungunabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129, vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11 .Z - NVwZ-RR 2013, 417 und vom 10. Juni 2013 - 7 A 418/12.Z - juris).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129 sowie vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - juris).

    Schließlich ist darzutun, dass sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - juris und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z- juris).

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche

    In diesem Verfahren sind dann die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Betroffenen nach dem für das Widerrufsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 - VGH Kassel, Beschluss vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z -, juris).
  • VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 2236/15

    Bindungswirkung; Sexueller Missbrauch; Strafrechtliche Verurteilung; Widerruf der

    In diesem Verfahren sind dann die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Betroffenen nach dem für das Widerrufsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 - VGH Kassel, Beschluss vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass der Gesetzgeber die Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit auch dadurch gesichert hat, dass - wie § 8 BÄO zeigt - eine Approbation auch nach Widerruf erneut erteilt werden kann und zuvor schon die Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs (sog. Bewährungserlaubnis) besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z -, juris Rn. 31; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.4.2009 - 13 A 9/08 -, juris Rn. 12).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011, a.a.O., Rn. 30; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24

    Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen

    Die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs wird u. a. dadurch gesichert, dass die Approbation, wie in § 7a ZHG vorausgesetzt, nach deren Widerruf erneut erteilt werden kann und dem Betreffenden die Möglichkeit eröffnet ist, gegebenenfalls zunächst eine Erlaubnis zur (erneuten) Ausübung des (zahn-)ärztlichen Berufs (sog. Bewährungserlaubnis) zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12.95 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; HessVGH, Beschluss vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z -, juris Rn. 31; OVG Bremen, Urteil vom 18. Juni 2002 - 1 A 216/01 -, juris Rn. 32).
  • VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 1034/14
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129, vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11 .Z - NVwZ-RR 2013, 417 und vom 10. Juni 2013 - 7 A 418/12.Z - juris).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129 sowie vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - juris).

  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 21 ZB 12.777

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; keine

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn sie eine fallübergreifende, verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich war und auch für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und damit klärungsbedürftig ist und die im Interesse der Rechtssicherheit, der Einheit der Rechtssprechung oder ihrer Fortentwicklung einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (vgl. u.a. HessVGH, Beschl. vom 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z RdNr. 36).

    Erfasst werde vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, die den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 28.08.1995 - 3 B 7/95, NVwZ-RR 1996, 477/478; BayVGH, Beschl. vom 07.02.2002 - 21 ZS 01.2890 RdNr. 9; BayVGH, Beschluss vom 27.7.2009 - 21 ZB 08.2988 RdNr. 3; HessVGH, Beschl. vom 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z RdNr. 30).

  • VGH Hessen, 26.02.2013 - 7 A 1644/12

    Unionsbürger als Prüfberechtigter nach der Bauordnung - Altersgrenze

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - ESVGH 62, 129, und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - juris).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., sowie vom 24. November 2011, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

  • VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.1137

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit

  • VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070

    Sprengstoffrecht; keine Zulassungsgründe

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

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