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   VGH Hessen, 25.01.1994 - 5 TH 2664/92   

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https://dejure.org/1994,3929
VGH Hessen, 25.01.1994 - 5 TH 2664/92 (https://dejure.org/1994,3929)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.01.1994 - 5 TH 2664/92 (https://dejure.org/1994,3929)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 (https://dejure.org/1994,3929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, Art 12 GG
    Spielapparatesteuer: Differenzierung zwischen "Spielhallenaufstellung" und "Gaststättenaufstellung"; "Erdrosselung" der "Spielhallenaufsteller" bzw der "Gaststättenaufsteller"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 924 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1989 - 16 B 3000/88
    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.1994 - 5 TH 2664/92
    - 16 B 3000/88 - NVwZ 1989, 588, 589) seien als die entsprechenden.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.1994 - 5 TH 2664/92
    Dies wäre bei der Spielapparatesteuer der Antragsgegnerin jedoch nur der Fall, wenn sie "erdrosselnde Wirkung" hätte - wie es die Antragstellerin vorträgt -, d. h. wenn die Satzung dazu führte, daß die Angehörigen des betroffenen Berufsbildes in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfGE 30, 292, 314; BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1989 - 8 B 159.88 -, NVwZ 1989, 1175 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.1994 - 5 TH 2664/92
    Dies wäre bei der Spielapparatesteuer der Antragsgegnerin jedoch nur der Fall, wenn sie "erdrosselnde Wirkung" hätte - wie es die Antragstellerin vorträgt -, d. h. wenn die Satzung dazu führte, daß die Angehörigen des betroffenen Berufsbildes in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfGE 30, 292, 314; BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1989 - 8 B 159.88 -, NVwZ 1989, 1175 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 19.07.1993 - 5 N 1359/92

    Spielapparatesteuer: Steuergerechtigkeit - Zweck der Lokalität - Vorlage an das

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.1994 - 5 TH 2664/92
    Im einzelnen hat der Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 - 5 N 1359/92 - zur Gültigkeit der Spielapparatesteuersatzung der Stadt G ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92

    Rechtmäßige Verdreifachung des Vergnügungssteuersatzes für in Spielhallen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.1994 - 5 TH 2664/92
    vom 17.9.1992 - 2 S 1162/92 - ZKF 1993, 60).
  • VGH Hessen, 23.04.1997 - 5 TG 4306/96

    Zulässigkeit der Erhebung einer kommunalen Spielapparatesteuer

    Die Spielapparatesteuersatzung der Antragsgegnerin vom 27. März 1992 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21. November 1995 entspricht - wie auch das Verwaltungsgericht bereits dargelegt hat - den Anforderungen der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend: Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 - 5 N 1359/92 -, HSGZ 1993, 399, dazu: BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1995 - 8 N 2.93 -, HSGZ 1995, 154 = NVwZ 1995, 710 = ZKF 1996, 108; außerdem zum Beispiel: Beschlüsse des Senats vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 -, HSGZ 1994, 251 und vom 11. Juli 1994 - 5 TH 1766/94 -, HSGZ 1995, 23).

    Der Grad der Differenzierung entspricht auch den Anforderungen des Gleichheitsgebots des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG -, denn die für Spielhallenaufstellung vorgesehenen Steuersätze betragen das Doppelte der für Gaststättenaufstellung vorgesehenen Sätze (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Januar 1994, a.a.O.).

  • FG Bremen, 09.07.2003 - 2 K 105/03

    Vergnügungsteuer 2001 und 2002; Kein Verstoß des Vergnügungsteuergesetzes der

    Die von der Rechtsprechung (siehe z. B. Hessischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss vom 25.01.1994 5 TH 2664/92, HGZ 1994, 251, ZKF 1994, 158; BVerfG-Kammerbeschluss vom 01.03.1997 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95, HFR 1997, 512 ) für zulässig und erforderlich gehaltene Differenzierung bei den Steuersätzen zwischen Spielhallen- und Gaststättenaufstellung sieht das VergnStG BR in seinem § 3 vor.
  • VGH Hessen, 27.03.1995 - 5 TH 2347/92

    Regelung des Steueranmeldeverfahrens für Kommunalabgaben in Hessen

    Eine erdrosselnde Besteuerung wäre aber, wie der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in vielen - den Bevollmächtigten der Beteiligten bekannten - Beschlüssen zur Spielapparatesteuer ausgeführt hat, wegen der in ihr liegenden Verletzung des Grundrechts des Aufstellers aus Art. 12 GG nicht zulässig (Beschluß vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 - HSGZ 1994, 251 = ZKF 1994, 158 = GemHH 1994, 210; Beschluß vom 2. Februar 1994 - 5 TH 2092/92 -).
  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 5 TG 508/96

    Spielapparatesteuer: Differenzierung nach dem Aufstellungsort zwischen

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats (vgl. Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 - 5 N 1359/92 -, HSGZ 1993, 399; Beschlüsse vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 -, HSGZ 1994, 251, vom 2. Februar 1994 - 5 TH 2092/92 - und vom 11. Juli 1994 - 5 TH 1766/94 -, HSGZ 1995, 23) ausgeführt hat, bestehen gegen die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Erhebung von Spielapparatesteuer in der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der S vom 13. Dezember 1991 in der Fassung der Änderungssatzung vom 31. Oktober 1994 keine Bedenken, wenn - wie hier - bei der Höhe der Steuersätze ausreichend zwischen Spielhallen- und Gaststättenaufstellung differenziert wird.
  • VGH Hessen, 11.07.1994 - 5 TH 1766/94

    Spielapparatesteuer: Differenzierung nach dem Aufstellungsort zwischen

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Senatsrechtsprechung (vgl. insoweit Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 - 5 N 1359/92 - HSGZ 1993, 399, ferner Beschlüsse vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 -, HSGZ 1994, 251, vom 2. Februar 1994 - 5 TH 2092/92 -, vom 8. Februar 1994 - 5 TH 2411/92 - und vom 5. Mai 1994 - 5 TH 172/93 -) ausgeführt hat, differenziert diese Bemessungsregelung ausreichend zwischen den Erscheinungsformen "Spielhallenaufstellung" und "Gaststättenaufstellung" und genügt damit den Anforderungen, die der Gleichheitssatz bei Verwendung des Stückzahlmaßstabs insoweit an die Steuerbemessung stellt.
  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 5 TH 230/95

    Spielapparatesteuer: zum Erdrosselungsverbot

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Senatsrechtsprechung (vgl. Vorlagebeschluß des Senats vom 19.07.1993 - 5 N 1359/92 - HSGZ 1993, 399, ferner Beschlüsse vom 25.01.1994 - 5 TH 2664/92 - HSGZ 1994, 251, vom 02.02.1994 - 5 TH 2092/92 - und vom 11.07.1994 - 5 TH 1766/94 - HSGZ 1995, 23) ausgeführt hat, bestehen gegen die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Erhebung von Spielapparatesteuer, soweit - wie hier - bei der Höhe der Steuersätze ausreichend zwischen Spielhallen- und Gaststättenaufstellung differenziert wird, keine Bedenken.
  • VGH Hessen, 05.05.1994 - 5 TH 172/93

    Spielapparatesteuer: Differenzierung nach dem Aufstellungsort zwischen

    Zu fordern ist danach - bei summarischer Betrachtung - zumindest eine Verdoppelung der Sätze für Spielhallenaufstellung (so Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 - und vom 8. Februar 1994 - 5 TH 2411/92 -).
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