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   VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17.N   

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VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17.N (https://dejure.org/2018,4192)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.01.2018 - 4 B 2222/17.N (https://dejure.org/2018,4192)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 4 B 2222/17.N (https://dejure.org/2018,4192)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
    Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG haben den Charakter von Außenrechtsvorschriften (vgl. Urteile des Senats vom 17. März 2011 - 4 C 883/10.N -, BauR 2012, 459 und vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, BRS 79 Nr. 5).

    Gleiches gilt für die Antragstellerin als Selbstverwaltungskörperschaft, denn sie ist aufgrund des Anpassungsgebotes nach § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, ihre gemeindliche Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung anzupassen (Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11 .N -, BRS 79 Nr. 5).

    Die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung als Ziel der Raumordnung ist von der Antragstellerin gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG zu beachten, so dass sie als Behörde antragsbefugt ist (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es insoweit aus, dass die Gemeinde durch die bindenden Ziele der Raumordnung gehindert ist, Darstellungen in einem Flächennutzungsplan oder Festsetzungen in einem Bebauungsplan rechtswirksam zu erlassen, die den Zielen der Raumordnung widersprechen (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Statthaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO davon ausgeht, dass die Darstellung von Konzentrationszonen im einem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung entfaltet und mithin eine einem Bebauungsplan vergleichbare Funktion erfüllt, soweit darin der Wille der Gemeinde zum Ausdruck kommt, dass mit der Ausweisung von Positivflächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris; Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475; Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 31.13 -, juris).
  • BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 31.13

    Änderung des Flächennutzungsplans nach dem Lösen von Gesteinsmaterial in einem

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Statthaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO davon ausgeht, dass die Darstellung von Konzentrationszonen im einem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung entfaltet und mithin eine einem Bebauungsplan vergleichbare Funktion erfüllt, soweit darin der Wille der Gemeinde zum Ausdruck kommt, dass mit der Ausweisung von Positivflächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris; Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475; Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 31.13 -, juris).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 BN 16.08

    Statthaftigkeit des Normenkontrollantrags hinsichtlich eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Statthaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO davon ausgeht, dass die Darstellung von Konzentrationszonen im einem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung entfaltet und mithin eine einem Bebauungsplan vergleichbare Funktion erfüllt, soweit darin der Wille der Gemeinde zum Ausdruck kommt, dass mit der Ausweisung von Positivflächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris; Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475; Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 31.13 -, juris).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Statthaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO davon ausgeht, dass die Darstellung von Konzentrationszonen im einem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung entfaltet und mithin eine einem Bebauungsplan vergleichbare Funktion erfüllt, soweit darin der Wille der Gemeinde zum Ausdruck kommt, dass mit der Ausweisung von Positivflächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris; Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475; Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 31.13 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2008 - 7 B 1743/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
    Ein solcher ist vielmehr nur dann zu bejahen, wenn die Verwirklichung des angegriffenen Zielfestlegung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen des jeweiligen Antragstellers konkret erwarten lässt (vgl. Ziekow in Sodan/Ziekow, a.a.O., § 47 Rdnr. 394; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 7 B 1743/07.NE -, juris).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einem Konflikt zwischen dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB und dem Anpassungsgebot nach § 1 Abs. 4 BauGB entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 -, juris Rdnr. 19).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Statthaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO davon ausgeht, dass die Darstellung von Konzentrationszonen im einem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung entfaltet und mithin eine einem Bebauungsplan vergleichbare Funktion erfüllt, soweit darin der Wille der Gemeinde zum Ausdruck kommt, dass mit der Ausweisung von Positivflächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris; Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475; Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 31.13 -, juris).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
    Zeigt sich dagegen, dass der Antrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zulässig und (voraussichtlich) begründet sein wird, so ist der Vollzug der Zielfestlegung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu suspendieren, wenn deren (weiterer) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rdnr. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 7/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
    Entsprechendes gilt, wenn die Entwurfsänderung lediglich eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festlegungen bedeutet (z. B. Einfügung von Definitionen bereits verwendeter Begriffe, rein redaktionelle Ergänzungen und Berichtigungen, Korrektur offensichtlicher Schreibfehler u. Ä.; vgl. dazu auch Hendler in Cholewa/Dyong/von der Heide/Arenz, a.a.O., § 10 ROG Rdnr. 45 ff.; Wegner, ZfBR 2016, 548, 552 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Januar 2015 -1 KN 7/13 -, juris Rdnr. 53).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 12 MN 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen wichtiger Gründe für den Erlass einer

  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 8 S 3336/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Geltendmachung von Verfahrensfehlern;

  • VGH Hessen, 22.10.1991 - 4 N 670/88

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen eines Verfahrensfehlers (Auslegung des

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11

    Bebauungsplan: Abwägungsmangel bei Festsetzung einer Verkehrsfläche an Steilhang

  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand

    Die parallel erhobenen Eilanträge auf Außervollzugsetzung des Teilregionalplans Energie Nordhessen lehnte er am 25. Januar 2018 ab (4 B 2222/17.N und 4 B 1535/17.N).

    Der Antragsgegner trägt vor, dass der Hess. VGH mit den Beschlüssen vom 25. Januar 2018 (4 B 2222/17.N und 4 B 1535/17.N) die Eilanträge verschiedener Gemeinden auf Außervollzugsetzung des Teilregionalplans Energie Nordhessen abgelehnt habe.

    Es spricht nämlich einiges dafür, dass der Plansatz 5.2.2.1 Windenergieziel 1 des Teilregionalplans Energie Nordhessen (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschlüsse vom 25.01.2018 - 4 B 2222/17.N und 4 B 1535/17.N) rechtwidrig ist.

  • VG Kassel, 20.12.2021 - 7 K 1480/20

    Windenergie; Änderungsgenehmigung; gemeindliches Einvernehmen; Rotmilan

    Er stellte insoweit aber fest, dass vieles dafür spreche, dass die Zielfestlegung in Plansatz ... Windenergie Ziel 1 - Vorranggebiete Windenergie - des Teilregionalplans Energie Nordhessen aufgrund formeller Mängel des Teilregionalplans unwirksam sei (Az. 4 B 2222/17.N und 4 B 1535/17.N, veröffentlicht bei juris).
  • VGH Bayern, 02.05.2022 - 15 N 21.2043

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1, Abs. 8 GKG (vgl. VGH BW, U.v. 19.11.2020 - 5 S 1107/18 - juris Rn. 101; HessVGH, B.v. 25.1.2018 - 4 B 2222/17.N - juris Rn. 50).
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