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   VGH Hessen, 25.02.1993 - 12 TH 2517/92   

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https://dejure.org/1993,5473
VGH Hessen, 25.02.1993 - 12 TH 2517/92 (https://dejure.org/1993,5473)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.02.1993 - 12 TH 2517/92 (https://dejure.org/1993,5473)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - 12 TH 2517/92 (https://dejure.org/1993,5473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 5 AuslG
    (AuslG 1990 § 16 Abs 5 begünstigt nicht Ausländer, die abgeleitete Rentenansprüche haben)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Umfang des begünstigten Personenkreises i.S.v. § 16 Abs. 5 Ausländergesetz (AuslG); Beschränkung auf Personen mit originär erworbenen Rentenansprüchen; Ausschluss von Bezieherin einer Witwenrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1993 - 12 TH 2517/92
    Die Witwenrente hat, wie das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der erschwerenden Voraussetzungen der Witwerrente und deren Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG ausgeführt hat, den Charakter eines wirtschaftlichen Ausgleichs für den Verlust von Unterhaltsleistungen des Rentenbeziehers (BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 30/57, 11/61 -, BVerfGE 17, 1, 19 f.; 12.03.1975 - 1 BvL 15/71 u. a. -, BVerfGE 39, 169, 186 ff.).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1993 - 12 TH 2517/92
    Die Witwenrente hat, wie das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der erschwerenden Voraussetzungen der Witwerrente und deren Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG ausgeführt hat, den Charakter eines wirtschaftlichen Ausgleichs für den Verlust von Unterhaltsleistungen des Rentenbeziehers (BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 30/57, 11/61 -, BVerfGE 17, 1, 19 f.; 12.03.1975 - 1 BvL 15/71 u. a. -, BVerfGE 39, 169, 186 ff.).
  • BVerwG, 06.03.2008 - 1 C 16.06

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Recht auf Wiederkehr; Rentner;

    Bereits früher war hinsichtlich des wörtlich übereinstimmenden § 16 Abs. 5 AuslG 1990 umstritten, ob dieses Tatbestandsmerkmal nur originär erworbene Rentenansprüche erfasst (so VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 12 TH 2517/92 - EzAR 26 Nr. 1; Engels, in: GK-AuslR, II-§ 16 AuslG, Stand August 1996, Rn. 130 ff.; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 37 AufenthG Rn. 27) oder auch der Bezug einer Witwenrente ausreicht (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 11 B 1.06 - InfAuslR 2007, 343; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Februar 2008, A 1 § 37 AufenthG Rn. 44; Marx, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl. 2005, § 4 Rn. 181; Nr. 37.5.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zum Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU vom 22. Dezember 2004).

    Auch wenn das Ausländern, die von einem deutschen Träger Rente beziehen, eingeräumte Recht auf Wiederkehr im Zusammenhang mit deren Beitrag in Deutschland zum Bruttosozialprodukt sowie zur Sicherung des Generationenvertrags in der gesetzlichen Rentenversicherung zu sehen ist (so VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 1993 a.a.O.), deckt dieses Regelungsmotiv auch die aufenthaltsrechtliche Privilegierung der Bezieher von Witwenrenten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 17 A 716/02

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzung für den Erwerb eines

    Ob die Klägerin, wie vom Verwaltungsgericht entscheidungstragend zugrunde gelegt, durch § 37 Abs. 5 AufenthG schon deswegen nicht begünstigt wird, weil die Vorschrift nur für Bezieher originärer Renten gelte und die hier in Rede stehende Witwenrente als abgeleiteter Rentenanspruch deswegen von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausscheide, so: Hess. VGH, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 12 TH 2517/92 -, EzAR 026 Nr. 1 sowie Juris; Engels in: GK-AuslR, Stand: August 1996, § 16 AuslG, Rn. 127, 130; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., 1999, § 16 AuslG, Rn. 28 und 8. Aufl., 2005, § 37 AufenthG, Rn. 27; a.A.: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2005, § 37 AufenthG, Rn. 44; Marx, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl., 2005, § 4 Rn. 181; AuslG-VwV Nr. 16.5.2 Satz 3; VAH-AufenthG, Nr. 37.5.2 Satz 3.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2006 - 11 B 1.06

    Wiederkehr eines rentenberechtigten Ausländers

    Die zwischen den Beteiligten streitige und bisher höchstrichterlich nicht entschiedene Frage, ob ein Anspruch auf Wiederkehr nach dieser Vorschrift nur durch den Bezug einer "selbst erwirtschafteten", originären Rente begründet werden kann (so zum - mit § 37 Abs. 5 AufenthG wortgleichen - § 16 Abs. 5 AuslG insbesondere VGH Hessen, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 12 TH 2517/92 -, EzAR 026 Nr. 1; unter Berufung hierauf ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 11. September 2003 - OVG 6 S 184.03 -, n.v.; Engels, in GK-AuslR, Stand 9/2004, § 16 Rn 127 ff.) oder ob auch abgeleitete Rentenansprüche, insbesondere Witwenrenten, die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen können (so Hailbronner, AuslR, § 37 AufenthG Rn 44; offen gelassen, aber mit deutlicher Tendenz zu einer Berücksichtigungsfähigkeit dieser Renten: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2006 - 17 A 716/02 -, zitiert nach juris; mit Beschluss vom 26. Juli 2006 - 1 B 89.06 - hat das BVerwG die Revision gegen diese Entscheidung zugelassen mit der Begründung, dass diese dem Gericht Gelegenheit geben könne, "den Anwendungsbereich des § 37 Abs. 5 AufenthG weiter zu klären"; eine Entscheidung im Revisionsverfahren steht noch aus) wäre nach Auffassung des Senats im letzteren Sinne zu beantworten gewesen.
  • VG Köln, 08.01.2002 - 7 K 1765/99
    - ständige Rechtsprechung der Kammer; Urteil vom 27.7.1999 - 7 K 7612/98 -, Gerichtsbescheid vom 9.12.1999 - 7 K 3128/96 - so auch Hessischer VGH, Beschluss v. 25.2.1993 - 12 TH 2517/92 -, EZAR Nr. 026, Nr. 1 -.
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