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   VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17   

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VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17 (https://dejure.org/2017,11170)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.02.2017 - 3 B 107/17 (https://dejure.org/2017,11170)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 2017 - 3 B 107/17 (https://dejure.org/2017,11170)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 BBauGB, § 15 Abs. 1 BauNVO, § 3 BauNVO, § 22 Abs 1a BImSchG, Verkehrslärmschutzverordnung
    Baurecht Nachbarklage Gebietserhaltungsanspruch gegen eine Kindertagesstätte mit 66 Plätzen in einem reinen Wohngebiet

  • IWW

    BBauGB § 34 BauNVO § 15 Abs. 1 BauNVO § 3 BImSchG § 22 Abs 1a Verkehrslärmschutzverordnung
    BBauGB; BauNVO; BImSchG; Verkehrslärmschutzverordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baurecht Nachbarklage Gebietserhaltungsanspruch gegen eine Kindertagesstätte mit 66 Plätzen in einem reinen Wohngebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahme; Bewohner; Gebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Kinderbetreuungseinrichtung; Parkplatzsuchverkehr; Reines Wohngebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kindertagesstätten sind im reinen Wohngebiet zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anlagen zur Kinderbetreuung in einem reinen Wohngebiet zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 981
  • NZM 2018, 235
  • DVBl 2017, 709
  • ZfBR 2017, 483
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775

    Einfügen; nähere Umgebung; Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17
    Die Grenzen der näheren Umgebung sind nach der städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist, wobei in der Regel der Bereich gegenseitiger Prägung durch die Verhältnisse innerhalb eines die Bebauung begrenzenden und überschaubaren Straßengevierts gekennzeichnet wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775 - juris).
  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 3 B 1486/13
    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17
    Gleiches gilt bei der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen, bei denen auch die nachbarlichen Interessen zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.08.2013 - 3 B 1486/13 -, m. w. N.).
  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17
    Dies gilt nur dann nicht, wenn ihr räumlicher Bezugsrahmen gemessen an der Anzahl der geplanten oder eingerichteten Kinderbetreuungsplätze weit über die Bedürfnisse des Wohngebiets hinaus reicht, in dem die Einrichtung liegt (vgl. zur Problematik einer der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaft gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO: BVerwG, Beschluss vom 03.09.1998 - 4 B 85/98 -, RN 12, juris).
  • BVerwG, 03.01.2012 - 4 B 27.11

    Mobilfunksendeanlage; Mobilfunk-Basisstation; Nebenanlage; Hauptanlage;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17
    Wenn - wie hier - die Zulassung eines Vorhabens in einem faktischen reinen Wohngebiet im Wege der Ausnahme objektiv rechtmäßig ist, kann ein Gebietserhaltungsanspruch nicht verletzt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.01.2012 - 4 B 27/11 -, juris).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11

    Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17
    Maßgeblich ist demnach eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahme Begünstigten, andererseits dem Rücksichtnahme Verpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, m. w. N. juris).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17
    Ein Nachbar, der sich gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann jedoch mit seiner Klage nur durchdringen, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (BVerwG, Urteil vom 05.12.2013 - 4 C 5/12 - juris).
  • VGH Hessen, 25.10.2016 - 3 B 2377/16

    Nachbarklage gegen Fachmarktzentrum

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17
    Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot kann in diesem Zusammenhang nur dann angenommen werden, wenn die bestimmungsmäßige Nutzung des eigenen Grundstücks nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist (vgl. Senatsbeschluss v. 25.10.2016 - 3 B 2377/16 - juris).
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17
    Im Falle eines der Benutzungsverordnung entsprechenden Baugebietes werden die Nachbarrechte bei den in dem Gebiet ausnahmsweise zulässigen Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2, letzter Halbsatz BauGB durch das bei der Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 15 BauNVO zu beachtende Gebot der Rücksichtnahme ausreichend geschützt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 06.02.2017 - 15 ZB 16.398 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2019 - 1 MB 1/19

    Kindertagesstätte in einem faktischen reinen Wohngebiet;

    § 22 Abs. 1a BImSchG gilt zwar nicht für den im Zusammenhang mit einer Kindestagesstätte entstehenden Verkehrslärm (so ausdrücklich Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 3 BauNVO Rn. 68 e; VG München, Beschluss vom 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015 -, Rn. 45 bei juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14.11.2018 - 10 K 4558/16 -, Rn. 59 ff.; konkludent durch Fehlen in der Aufzählung der Lärmquellen BVerwG, Beschluss vom 05.06.2013 - 7 B 1/13 -, Rn. 6 bei juris; offengelassen Hess. VGH, Beschluss vom 25.02.2017 - 3 B 107/17 -, Rn. 12 bei juris; VG München, Beschluss vom 11.03.2013 - M 8 K 12.794 -, Rn. 70 bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 KN 3/19

    Allgemeines Wohngebiet; beschleunigtes Verfahren; Bezugspunkt;

    Denn das Baurecht ist grundstücksbezogen mit der Folge, dass subjektive persönliche Befindlichkeiten bei der Beurteilung der Zulässigkeit baurechtlicher Vorhaben grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben (Hessischer VGH, Beschl. v. 25.2.2017 - 3 B 107/17 -, juris Rn. 6).
  • VG Gelsenkirchen, 19.10.2021 - 5 K 4082/20

    Gebot der Rücksichtnahme; Erschließung; Unbestimmtheit einer Baugenehmigung;

    vgl. nur Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen), Beschluss vom 25. Februar 2017 - 3 B 107/17 -, juris.

    vgl. VGH Hessen, Beschlüsse vom 25. Februar 2017 - 3 B 107/17 -, juris, und vom 25. Oktober 2016 - 3 B 2377/16 -, juris.

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 42/21

    Allgemeines Wohngebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Kindertageseinrichtung; Verkehr

    Soweit der Antragsteller diesbezüglich auf die Entscheidungen des Hamburgischen OVG (Beschl. v. 31.5.2018 - 2 Bs 62/18 -, ZfBR 2018, 585) und des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 24.10.2019 - 3 S 2343/19 -, DVBl 2017, 709) verweist, hilft dies bereits deshalb nicht weiter, weil es in beiden Verfahren jeweils um die Genehmigung einer Kindertagesstätte in einem reinen Wohngebiet ging.
  • VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 9 L 2867/19
    Damit geht die Wertung einher, dass auch die durch den Zu- und Abgangsverkehr von Kindertagesstätten ausgelösten Verkehrsimmissionen von den Nachbarn in diesen Baugebieten regelmäßig hinzunehmen sind, vgl. nur OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Februar 2019 - 1 MB 1/19 - m.w.N., NVwZ-RR 2019, 587 (juris Rn. 17); Hessischer VGH, Beschluss vom 25. Februar 2017 - 3 B 107/17 -, juris.

    Dies kann indes nur dann angenommen werden, wenn der durch ein Vorhaben verursachte zusätzliche Verkehr aufgrund einer besonderen Straßensituation zwangsläufig die bestimmungsmäßige Benutzung des eigenen Grundstücks unzumutbar einschränkt, vgl. Hess VGH, Beschluss vom 25. Februar 2017 - 3 B 107/17 - juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2019 - 3 S 2343/19

    Kinderbetreuungseinrichtung in einem (faktischen) reinen Wohngebiet

    Es soll Fahrzeugverkehr vermeiden, der bei einem größeren Einzugsbereich zu erwarten wäre (vgl. dazu Hamb. OVG, Beschl. v. 31.05.2018 - 2 Bs 62/18 - ZfBR 2018, 585, Hess. VGH, Beschl. v. 25.02.2017 - 3 B 107/17 - DVBl 2017, 709 und Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Komm., Rn. 13 zu § 3 BauNVO, Stand: Febr. 2017).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2017 - 1 MB 15/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Baugenehmigungsbehörde

    der Rspr.] und - jüngst - VGH Kassel, Beschl. v. 25.02.2017, 3 B 107/17, DöV 2017, 645).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007

    Nähere Umgebung, Aneinanderstoßen faktischer Baugebiete, der Gebietsversorgung

    Vielmehr kann es sich auch auf benachbarte (rechtliche und tatsächliche) Wohngebiete erstrecken, wenn sie einen einheitlich strukturierten, zusammenhängenden Bereich bilden (BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - NJW 1998, 3792 = juris Rn. 4 f.; Hess VGH, B.v. 25.2.2017 - 3 B 107/17 - juris Rn. 7; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2021, § 4 BauNVO Rn. 38), so dass die Argumentation in der Zulassungsbegründung mit der näheren Umgebung von lediglich 13 Wohngebäuden nicht durchgreift.
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