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   VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08.N   

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https://dejure.org/2009,2131
VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08.N (https://dejure.org/2009,2131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.03.2009 - 3 C 594/08.N (https://dejure.org/2009,2131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. März 2009 - 3 C 594/08.N (https://dejure.org/2009,2131)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 214 BauGB, § 6 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB, § 244 Abs 1 BauGB
    Zulässigkeit von Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) für den Abschluss eines Flächennutzungsplanverfahrens i.S.v. § 244 Abs. 1 BauGB; Vorliegen von substanziellem Raum für die Windenergie bei ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BauGB/ROG
    Normenkontrolle eines

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Konzentrationsflächenplanung für Windenergienutzung; Übergangsrecht

  • Judicialis

    BauGB § 5; ; BauGB § 6; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; ; BauGB § 214; ; BauGB § 233; ; BauGB § 244 Abs. 1; ; VwGO § 47; ; VwGO § 195 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen: Abstandsflächen; Europarechtsanpassungsgesetz Bau; Flächennutzungsplan; Konzentrationszonen; Normenkontrolle; Substantiell Raum verschaffen; Überleitungsvorschriften; Verhinderungsplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 717
  • DÖV 2009, 593
  • BauR 2009, 1014
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Durch die schematisierte Anwendung sowohl der Abstandswerte zu Ausschlussflächen/ -gebieten als auch der als "weich" bezeichneten Abstandswerte zu Restriktionsbereichen hat die Antragsgegnerin abwägungsfehlerhaft und unter Nichtberücksichtigung bereits vorhandener und genehmigter Windkraftanlagen an außerhalb der Konzentrationszone gelegenen Orten und der damit einhergehenden und in einen ordnungsgemäßen Abwägungsvorgang einzustellenden Vorbelastung, kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept erstellt, das den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts, der Windenergie müsse substanziell Raum verschafft werden, wenn die Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Anspruch genommen werden sollten, genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - Rdnr. 15 in juris-online).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, denen der Senat folgt, die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, dargestellt und begründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 - und vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 - jeweils in juris-online).

    In diesem Sinne bedingen die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationsflächen einander (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - Rdnr. 28; Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - a. a. O., Rdnr. 10, jeweils in juris-online).

    Wann diese Grenze überschritten ist, kann erst nach einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden (BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01, Rdnr. 28; Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - a. a. O., Rdnr. 11, jeweils in juris-online).

    Will sie dennoch an den bisher vorgesehenen Abständen festhalten, muss sie auf eine planerische Steuerung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verzichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - a. a. O., Rdnr. 15).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, denen der Senat folgt, die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, dargestellt und begründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 - und vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 - jeweils in juris-online).

    In diesem Sinne bedingen die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationsflächen einander (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - Rdnr. 28; Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - a. a. O., Rdnr. 10, jeweils in juris-online).

    Wann diese Grenze überschritten ist, kann erst nach einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden (BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01, Rdnr. 28; Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - a. a. O., Rdnr. 11, jeweils in juris-online).

  • BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08

    Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Der Begriff "abgeschlossen" im Sinne des § 244 Abs. 1 BauGB ist nunmehr höchstrichterlich durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2009 (4 BN 27.08 in juris-online) geklärt.

    Der Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung sei auch dann maßgebend, wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht werde (Beschluss vom 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - unter Hinweis auf den Beschluss vom 01.08.2007 - BVerwG 4 BN 32.07 - beide in juris-online).

    Werde dagegen ein ergänzendes Verfahren durchgeführt, in dem das ursprüngliche Verfahren in das Stadium vor dem Satzungsbeschluss zurückversetzt werde und ende es mit einem neuen Satzungsbeschluss, sei das Verfahren jedenfalls dann erst mit der Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses abgeschlossen, wenn das zuständige Gemeindeorgan in eine erneute Entscheidung eingetreten sei, dann sei nunmehr der Zeitpunkt der zweiten Abwägungsentscheidung der gesetzliche im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB (vgl. insgesamt BVerwG, Beschluss vom 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - in juris-online).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Der Hinweis ist konstitutiv; die genannten Fehler können also grundsätzlich nur dann unbeachtlich werden, wenn die Gemeinde ihrer Hinweispflicht in vollem Umfang nachgekommen ist (vgl. Lemmel, in Berliner Kommentar zum BauGB, a. a. O., § 215 Rdnr. 4 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 08.05.1995 - 4 NB 16.95 - in juris-online; Beschluss vom 25.02.1997 - 4 NB 40.96 - in juris-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 7 D 18/06
    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Der gegenteiligen, von dem OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 26. April 2007 (7 D 18/06.NE) vertretenen Auffassung, wonach es maßgeblich auf den Satzungsbeschluss ankommen soll, folgt der Senat nicht.
  • BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Der Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung sei auch dann maßgebend, wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht werde (Beschluss vom 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - unter Hinweis auf den Beschluss vom 01.08.2007 - BVerwG 4 BN 32.07 - beide in juris-online).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Dabei genügt ein Antragsteller seiner Darlegungspflicht hinsichtlich der Antragsbefugnis, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans bzw. Darstellungen des angegriffenen Flächennutzungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - in juris-online).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, denen der Senat folgt, die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, dargestellt und begründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 - und vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 - jeweils in juris-online).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, denen der Senat folgt, die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, dargestellt und begründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 - und vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 - jeweils in juris-online).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Die durch das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1189) mit Wirkung vom 1. Januar 1997 eingeführte Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 4 BauGB (jetzt § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) hat die Darstellungen im Flächennutzungsplan, die Konzentrationsflächen für die nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB privilegierten Außenbereichsvorhaben festlegen, mit Rechtswirkungen versehen, die - gemessen an den gesetzgeberischen Zielsetzungen des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO - nachträglich eine planwidrige Regelungslücke haben entstehen lassen, die im Wege der Analogie zu schließen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 CN 3.06 - Rdnr. 11 in juris-online).
  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde -

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08.N - diesen Teilflächennutzungsplan für unwirksam erklärt hatte und die Beschwerde gegen die im Urteil ausgesprochene Nichtzulassung der Revision mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. September 2009 - 4 BN 24/09 - zurückgewiesen worden ist, hat das Verwaltungsgericht das Verfahren fortgesetzt.

    Nachdem mit Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 25. März 2009 - 3 C 594/08.N -, NuR 2009, 349, der von der Stadtverordnetenversammlung der Beigeladenen am 29. Mai 2006 beschlossene Teilflächenflächennutzungsplan "Windenergie" für unwirksam erklärt wurde, verfügt die Beigeladene im Hinblick auf die Windenergienutzung über keine wirksame Konzentrationsflächenplanung, die der Genehmigung des Vorhabens entgegen gehalten werden kann.

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").
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