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   VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86   

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VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86 (https://dejure.org/1990,2700)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.07.1990 - 3 UE 100/86 (https://dejure.org/1990,2700)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 3 UE 100/86 (https://dejure.org/1990,2700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 2 S 1 BBauG, § 8 Abs 2 LPlG HE, § 1 Abs 4 BBauG, § 233 Abs 1 BBauG, § 1 Abs 7 BBauG
    Zur Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans wegen Verstoßes gegen § 8 Abs. 2 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 27.07.1988 - 3 UE 1870/84

    Verhältnis Bebauungsplan, entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86
    Der Bebauungsplan mit der vorgesehenen und von der Genehmigung ausgenommenen Wohnbebauung wäre nur dann im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wenn er sich zur Zeit seiner Inkraftsetzung als inhaltliche Konkretisierung des zu dieser Zeit wirksamen Flächennutzungsplans darstellte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.09.1978 4 C 30.76 -, DÖV 1979, 214 f; Urteil des Senats vom 27.07.1988 - 3 UE 1870/84 -, NuR 1989, 87).

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen die Rechtswirksamkeit dieser Landschaftsschutzverordnung mit näherer Begründung bejaht (vgl. Urteile vom 28.06.1979 - IV OE 113/78 - und 24.09.1980 - IV OE 118/77 -) und später in ständiger Rechtsprechung hieran festgehalten (vgl. Urteil vom 27.07.1988, a.a.O. und Beschluß vom 05.07.1989 - 4 N 1064/88 - ESVGH 40, 23 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist durch die Aufhebung des § 5 Abs. 6 BBauG 1960 und die Streichung des § 9 Abs. 2 Satz 2 BBauG 1960 eine Verstärkung des Natur- und Landschaftsschutzes erfolgt und der Vorrang der Bauleitplanung aus Gründen des Umweltschutzes beseitigt worden mit der Folge, daß eine entgegen stehende Landschaftsschutzverordnung jedenfalls vor Inkrafttreten eines Bebauungsplans insoweit durch den dafür zuständigen Normgeber aufgehoben worden sein muß, als sie von ihm und seiner Durchsetzung betroffen wird (vgl. Urteil vom 27.07.1988, a.a.O.; vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 28.11.1988 - 4 B 212.88 - BRS 48 Nr. 17).

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86
    Der Rechtsbegriff des "Entwickelns" läßt es nicht nur zu, den groben Raster des Flächennutzungsplans mit genaueren Festsetzungen auszufüllen, sondern er gewährleistet die gestalterische Freiheit, über ein Ausfüllen des Vorgeplanten hinaus in dessen Rahmen eigenständig zu planen (BVerwG, Urteil vom 28.02.1975 - IV C 74.72 -, BRS 29 Nr. 8, S. 20).

    Zu der vom Bebauungsplan einzuhaltenden Grundkonzeption des Flächennutzungsplans gehört in der Regel die Zuordnung der einzelnen Bauflächen zueinander und zu den von der Bebauung freizuhaltenden Gebieten (BVerwG, Urteil vom 28.02.1975, a.a.O.; Urteil des Senats vom 08.09.1986 - 3 OE 57/83 - HessVGRspr. 1987, 29 ff).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86
    Es ist zwar anerkannt, daß eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft treten kann, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5; Urteil vom 05.08.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334; Gelzer, Bauplanungsrecht, 4. Aufl., Rdnr. 380).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86
    Es ist zwar anerkannt, daß eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft treten kann, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5; Urteil vom 05.08.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334; Gelzer, Bauplanungsrecht, 4. Aufl., Rdnr. 380).
  • VGH Hessen, 08.09.1986 - 3 OE 57/83

    Bauleitplanung: Festsetzung eines Gebiets als Weinbaufläche im

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86
    Zu der vom Bebauungsplan einzuhaltenden Grundkonzeption des Flächennutzungsplans gehört in der Regel die Zuordnung der einzelnen Bauflächen zueinander und zu den von der Bebauung freizuhaltenden Gebieten (BVerwG, Urteil vom 28.02.1975, a.a.O.; Urteil des Senats vom 08.09.1986 - 3 OE 57/83 - HessVGRspr. 1987, 29 ff).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86
    Der Gehalt des Entwickelns besteht in einer inhaltlichen, nämlich planerisch-konzeptionellen Ableitung (BVerwG, Urteil vom 03.10.1984 - 4 N 4.84 -, BVerwGE 70, 171 ).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86
    Der Bebauungsplan mit der vorgesehenen und von der Genehmigung ausgenommenen Wohnbebauung wäre nur dann im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wenn er sich zur Zeit seiner Inkraftsetzung als inhaltliche Konkretisierung des zu dieser Zeit wirksamen Flächennutzungsplans darstellte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.09.1978 4 C 30.76 -, DÖV 1979, 214 f; Urteil des Senats vom 27.07.1988 - 3 UE 1870/84 -, NuR 1989, 87).
  • VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 1064/88

    Straßenplanung aufgrund straßenrechtlicher Planfeststellung oder Straßenplans

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen die Rechtswirksamkeit dieser Landschaftsschutzverordnung mit näherer Begründung bejaht (vgl. Urteile vom 28.06.1979 - IV OE 113/78 - und 24.09.1980 - IV OE 118/77 -) und später in ständiger Rechtsprechung hieran festgehalten (vgl. Urteil vom 27.07.1988, a.a.O. und Beschluß vom 05.07.1989 - 4 N 1064/88 - ESVGH 40, 23 ).
  • BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88

    Bebauungsplan - Verstoß gegen bindendes Recht - Nicht genehmigungsfähig -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist durch die Aufhebung des § 5 Abs. 6 BBauG 1960 und die Streichung des § 9 Abs. 2 Satz 2 BBauG 1960 eine Verstärkung des Natur- und Landschaftsschutzes erfolgt und der Vorrang der Bauleitplanung aus Gründen des Umweltschutzes beseitigt worden mit der Folge, daß eine entgegen stehende Landschaftsschutzverordnung jedenfalls vor Inkrafttreten eines Bebauungsplans insoweit durch den dafür zuständigen Normgeber aufgehoben worden sein muß, als sie von ihm und seiner Durchsetzung betroffen wird (vgl. Urteil vom 27.07.1988, a.a.O.; vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 28.11.1988 - 4 B 212.88 - BRS 48 Nr. 17).
  • VGH Hessen, 24.09.1980 - IV OE 118/77
    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen die Rechtswirksamkeit dieser Landschaftsschutzverordnung mit näherer Begründung bejaht (vgl. Urteile vom 28.06.1979 - IV OE 113/78 - und 24.09.1980 - IV OE 118/77 -) und später in ständiger Rechtsprechung hieran festgehalten (vgl. Urteil vom 27.07.1988, a.a.O. und Beschluß vom 05.07.1989 - 4 N 1064/88 - ESVGH 40, 23 ).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Mit ihrer Rüge, das Normenkontrollurteil weiche von den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 1. Februar 1990 - Bf II 212/86 N - (NuR 1991, 239), den Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juli 1988 (3 UE 1870/84) und vom 25. Juli 1990 (3 UE 100/86) sowie von den Beschlüssen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. März 1989 (4 TH 2205/87) und vom 3. Juni 1986 (4 OE 69/83, NuR 1986, 344) ab, genügt die Beschwerde nicht den Darlegungsanforderungen des § 47 Abs. 7 Satz 3 VwGO a.F. Die vorgenannten Urteile befassen sich mit der Genehmigungsfähigkeit (Nichtigkeit) eines Bebauungsplans, dessen Festsetzungen im Widerspruch zu einer Landschaftsschutzverordnung stehen.
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92

    ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN;

    Es kommt hier nicht darauf an, ob § 1 Abs. 2 der LSchVO Taunus in der Fassung vom 20.01.1976, wonach Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BBauG nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind, dahingehend zu verstehen war, daß die Landschaftsschutzverordnung nur hinter Bebauungspläne zurücktritt, die zeitlich vor der Landschaftsschutzverordnung in Kraft getreten sind (so Hess. VGH, Urteil vom 25.07.1990 - 3 UE 100/86 - NuR 1991, 283), oder auch Bebauungsplänen den Vorrang gab, die nach dem Inkrafttreten der Landschaftsschutzverordnung aufgestellt wurden.
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen

    Es kommt hier nicht darauf an, ob § 1 Abs. 2 der LSchVO Taunus in der Fassung vom 20.01.1976, wonach Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BBauG nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind, dahingehend zu verstehen war, daß die Landschaftsschutzverordnung nur hinter Bebauungspläne zurücktritt, die zeitlich vor der Landschaftsschutzverordnung in Kraft getreten sind (so Hess. VGH, Urteil vom 25.07.1990 - 3 UE 100/86 - NuR 1991, 283), oder auch Bebauungsplänen den Vorrang gab, die nach dem Inkrafttreten der Landschaftsschutzverordnung aufgestellt wurden.
  • LG Darmstadt, 22.10.1997 - 9 O (B) 7/97

    Anlegung eines Wendehammers; Begründung eines Bebauungsplans; Eigentumsgarantie

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