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   VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95   

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VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95 (https://dejure.org/1996,5789)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.02.1996 - 12 UE 1846/95 (https://dejure.org/1996,5789)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Februar 1996 - 12 UE 1846/95 (https://dejure.org/1996,5789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 Nr 1 AuslG, § 8 Abs 1 AuslG, § 9 Abs 1 Nr 4 AuslG, § 10 Abs 1 Nr 2 AuslG, § 21 Abs 3 S 1 AuslG
    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; besonderer Ausweisungsschutz nach EuNiederlAbk Art 3 Abs 3 bei Ermessensausweisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95
    In die anzustellenden Ermessenserwägungen hat sie eine ordnungsrechtliche Gefährdungsprognose einzustellen, dahingehend, ob der weitere Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet zu künftigen Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland führt (BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76 -, BVerwGE 57, 61 = DVBl. 1979, 288 = EZAR 124 Nr. 1; 17.10.1984 - 1 B 61/84 -, InfAuslR 1985, 33 = EZAR 121 Nr. 5).

    In solchen Fällen darf die Ausweisung wegen der Schwere der Tatfolgen und der möglichen erneuten Gefährdung in der Regel mit der Begründung erfolgen, daß eine Wiederholungsgefahr (im weiteren Sinne) nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, 27.10.1978, 17.10.1984, a. a. O.), was indes nicht bedeutet, daß in jedem einzelnen Falle der Verurteilung wegen einer Gewalttat die Ausweisung rechtmäßig ist oder gar vorgenommen werden muß.

    Vielmehr ist auch in diesen Fällen über die Ausweisung in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgrund einer umfassenden Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BVerwG, 17.10.1984, a. a. O.).

    Vielmehr kann diese bei der anzustellenden prognostischen Entscheidung von Bedeutung sein, eine rechtliche Bindung besteht aber nicht (BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, EZAR 121 Nr. 5 = DVBl. 1985, 570; Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 50).

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95
    Die Ordnungsgemäßheit des Aufenthalts des Ausländers im Sinne des ENA setzt voraus, daß er den nationalen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über Einreise, Aufenthalt, Freizügigkeit und Ausübung einer Erwerbstätigkeit entspricht, insbesondere sein Aufenthalt erlaubt ist (Hess. VGH, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95 -, EZAR 030 Nr. 3; zuletzt: 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - demn. EZAR 035 Nr. 12 DVBl. 1996, 216 nur Leitsatz).

    Das Abstellen auf den späteren Zeitpunkt der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides würde dazu führen, daß derjenige Ausländer, der sich auf den Ausweisungsschutz des ENA berufen kann, die Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 ENA schon deshalb nicht erfüllen könnte, weil er mit Bekanntgabe der Ausweisungsverfügung die für den ordnungsgemäßen Aufenthalt erforderliche gefestigte aufenthaltsrechtliche Position die ihm grundsätzlich nur eine Aufenthaltsgenehmigung zu verschaffen vermag, verliert (Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, a. a. O., auch dazu, daß ein vorläufiger verfahrensbedingter Aufenthalt kein ordnungsgemäßer im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA ist).

    Nach Erlaß der Aufenthaltserlaubnis ist er rückwirkend so zu behandeln als habe er während des fraglichen Zeitraumes nicht ein nur vorläufiges Aufenthaltsrecht besessen (Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, a. a. O.).

    Dabei handelt es sich bei dem Begriff der besonders schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Ordnung um einen gerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff, der von der Ausländerbehörde durch Feststellung entsprechender Tatsachen auszufüllen ist und bei dessen Prüfung ihr insoweit kein Ermessensspielraum zusteht (Hess. VGH, 08.08.1994 - 12 UE 2589/93 - 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 - EZAR 032 Nr. 11; 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95
    Diese Rechtslage entspricht den bereits vor Inkrafttreten des VwVfG in der Rechtsprechung entwickelten verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen (s. insoweit statt vieler BVerwG, 21.06.1961, - VIII C 398.59 -, BVerwGE 13, 1 ff).

    Der Senat folgt indes der inzwischen herrschenden Auffassung, daß die aufschiebende Wirkung nur die Rechtswirkungen des angefochtenen Verwaltungsaktes, also dessen Vollziehbarkeit suspendiert und weder die innere noch die äußere Wirksamkeit des Verwaltungsaktes berührt (sogenannte Vollziehbarkeitstheorie, dazu grundlegend: BVerwG, 21.06.1961, a. a. O.; vgl. auch Kopp, VwGO, a. a. O., § 80 Rdnr. 12 m. w. N.; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., 1986, Rdnr. 487).

    Hierzu bedarf es danach gerade nicht der Wiederherstellung der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes durch seine erneute Inkraftsetzung bzw. Neuerlaß, sondern nur der Verwirklichung der in ihm ausgesprochenen oder sich aus ihm ergebenden weiteren Rechtsfolgen durch die Anordnung seiner "sofortigen Vollziehung" (BVerwG, 21.06.1961, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95
    Diese Beurteilung ist an den Ausweisungszwecken auszurichten, nämlich daran, daß die Ausweisung künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorbeugen soll (BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78 -, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227; BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, BVerwGE 64, 13 = EZAR 124 Nr. 5 = NVwZ 1982, 117; Hess. VGH, 24.04.1995 - 12 UE 3028/94 -).

    Es muß deshalb eine konkrete Gefahr einer neuen Störung gegeben sein, an deren Wahrscheinlichkeit keine zu geringen Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, a. a. O.).

    Hierbei können Beurteilungshilfen die Maßstäbe bieten, die für die Ausweisung von Ausländern gelten, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind (BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89 -, EZAR 124 Nr. 12; zu den Anforderungen an die Bejahung besonders schwerwiegender Gründe im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA vgl. auch Hess. VGH, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95 -, EZAR 030 Nr. 3).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95
    Diese Beurteilung ist an den Ausweisungszwecken auszurichten, nämlich daran, daß die Ausweisung künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorbeugen soll (BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78 -, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227; BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, BVerwGE 64, 13 = EZAR 124 Nr. 5 = NVwZ 1982, 117; Hess. VGH, 24.04.1995 - 12 UE 3028/94 -).

    Denn die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach § 57 StGB, die u. a. erfolgt, wenn verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird, setzt die Überzeugung, der Ausländer werde in Zukunft nicht mehr straffällig werden, die auch im Rahmen der ordnungsrechtlichen Gefahrenprognose von erheblichem Gewicht ist, nicht voraus (BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78 -, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227).

  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94

    Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95
    Die von diesem Grundsatz abweichende Bestimmung des § 77 AsylVfG ist auf Asylstreitverfahren beschränkt und einer erweiternden Auslegung und Anwendung auf ausländerrechtliche Verfahren nicht zugänglich (Hess. VGH, 27.03.1995 - 12 UE 1462/94 - 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 -, EZAR 032 Nr. 11; a. A. betreffend Abschiebungsandrohung GK-AuslR, Stand: Oktober 1995, § 50 AuslG Rdnr. 115).

    Dabei handelt es sich bei dem Begriff der besonders schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Ordnung um einen gerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff, der von der Ausländerbehörde durch Feststellung entsprechender Tatsachen auszufüllen ist und bei dessen Prüfung ihr insoweit kein Ermessensspielraum zusteht (Hess. VGH, 08.08.1994 - 12 UE 2589/93 - 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 - EZAR 032 Nr. 11; 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95
    Die Ordnungsgemäßheit des Aufenthalts des Ausländers im Sinne des ENA setzt voraus, daß er den nationalen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über Einreise, Aufenthalt, Freizügigkeit und Ausübung einer Erwerbstätigkeit entspricht, insbesondere sein Aufenthalt erlaubt ist (Hess. VGH, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95 -, EZAR 030 Nr. 3; zuletzt: 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - demn. EZAR 035 Nr. 12 DVBl. 1996, 216 nur Leitsatz).

    Hierbei können Beurteilungshilfen die Maßstäbe bieten, die für die Ausweisung von Ausländern gelten, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind (BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89 -, EZAR 124 Nr. 12; zu den Anforderungen an die Bejahung besonders schwerwiegender Gründe im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA vgl. auch Hess. VGH, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95 -, EZAR 030 Nr. 3).

  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92

    Ausweisung und Abschiebung von EG-Staatsangehörigen (Griechen) nach Vollzug einer

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95
    Denn es kommt für die Beurteilung einer Ausweisungsverfügung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BVerwG, 29.11.1989 - 1 B 418.87 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 57; 20.05.1980 - 1 C 82.76 -, BVerwGE 60, 133 = EZAR 120 Nr. 2; 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, EZAR 124 Nr. 11 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 119. Zur Rechtslage nach dem neuen Ausländergesetz: BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91 -, Buchholz 402.24 § 95 AuslG 1990 Nr. 3; 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 50).

    Vielmehr kann diese bei der anzustellenden prognostischen Entscheidung von Bedeutung sein, eine rechtliche Bindung besteht aber nicht (BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, EZAR 121 Nr. 5 = DVBl. 1985, 570; Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 50).

  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95
    Denn es kommt für die Beurteilung einer Ausweisungsverfügung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BVerwG, 29.11.1989 - 1 B 418.87 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 57; 20.05.1980 - 1 C 82.76 -, BVerwGE 60, 133 = EZAR 120 Nr. 2; 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, EZAR 124 Nr. 11 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 119. Zur Rechtslage nach dem neuen Ausländergesetz: BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91 -, Buchholz 402.24 § 95 AuslG 1990 Nr. 3; 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 50).

    Dies gilt auch hinsichtlich der insbesondere für die Gefahrenprognose maßgeblichen Umstände, wobei später entstandene oder zugänglich gewordene Erkenntnismittel verwendet werden dürfen und müssen, wenn diesen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können; darin enthaltene Erkenntnisse über die nach dem maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung eingetretene Entwicklung haben demgegenüber außer Betracht zu bleiben (BVerwG, 16.10.1989, a. a. O.).

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95
    In diese Abwägung sind sämtliche maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzustellen (BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69 -, BVerwGE 35, 291; vgl. auch Kopp, VwGO, a. a. O., § 114 Rdnr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89

    Ausweisung - EG-Ausländer - Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, eine

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

  • BVerwG, 25.04.1968 - I C 72.65

    Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen eines Verbrechens - Verstoß

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2891/90

    Inkrafttreten des EuNiederlAbk für die Türkei; Ausweisungsgründe

  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

  • BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung nach Beurteilung der Sachlage und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2003 - 18 B 1419/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ausweisungsverfügung bzw. der Versagung

    vgl. hierzu Hess. VGH, Urteil vom 26. Februar 1996 - 12 UE 1846/95 -, EZAR 035 Nr. 13.
  • VG Kassel, 21.12.2000 - 4 G 2114/00
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des besonderen Ausweisungsschutzes nach Art. 3 Abs. 3 ENA ist der der Bekanntgabe der ausländerbehördlichen Ausweisungsverfügung (Hess. VGH, 26.02.1996, Az:: 12 UE 1846/95).
  • VG Kassel, 01.07.2003 - 4 G 1081/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abschiebungsandrohung;

    Der Ausweisung des Antragstellers steht auch Art. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens (ENA) vom 13.12.1995 schon deshalb nicht entgegen, weil der Antragsteller sich nach den obigen Ausführungen nicht mehr als zehn Jahre ordnungsgemäß im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. zur Berechnung Hess. VGH, Urteil vom 2602.1996 - 12 UE 1846/95 -).
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