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   VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02   

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VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02 (https://dejure.org/2003,12117)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.02.2003 - 5 UE 467/02 (https://dejure.org/2003,12117)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 5 UE 467/02 (https://dejure.org/2003,12117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 3 BAföG, § 15 Abs 3a BAföG, § 15a Abs 3 BAföG
    Verlängerung der Förderungshöchstdauer - Studienabschlussprognose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Anspruch auf Ausbildungsförderung ; Schwer wiegender Grund für die Überschreitung der Ausbildungszeit; Hauptfach Sport ; Sportunfähigkeit infolge Sportverletzung; Abgrenzung von Verlagerung eines Studienschwerpunktes und ...

  • Judicialis

    BAföG § 15 Abs. 3; ; BAföG § 15 Abs. 3a; ; BAföG § 15a Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 9.94 - (FamRZ 1995, 767) auch nach Einführung der Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG a. F., die durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 936) mit Wirkung ab dem 1. Juli 1990 eingeführt wurde, bestätigt.

    Im Hinblick auf die Neuregelung sei die Rechtsprechung lediglich dahingehend zu modifizieren, dass in die Prognose über den voraussichtlichen weiteren Ausbildungsablauf bzw. Ausbildungsabschluss oder die Feststellung des konkreten Ausbildungsgeschehens die Möglichkeit der Studienabschlussförderung einzubeziehen sei und nicht mehr auf die angemessene Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG beschränkt sei (BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 [768]; OVG NW, Beschluss vom 26.06.1992 - 16 B 2398/02 -, FamRZ 1993, 370; Hess. VGH, Beschluss vom 01.02.1994 - 9 UE 1783/90 -).

  • BVerwG, 30.06.1999 - 5 C 40.97

    Ausbildungsförderung über Förderungshöchstdauer hinaus; Förderungshöchstdauer,

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30.06.1999 - 5 C 40.97 -, FamRZ 2000, 125) hat zum Verhältnis des § 15 Abs. 3 Nr. 1 zu Abs. 3a BAföG darauf hingewiesen, dass die beiden Ansprüche kumulieren.
  • VGH Hessen, 01.02.1994 - 9 UE 1783/90

    Förderungshöchstdauer - zum Semester zur freieren Studiengestaltung; zur

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
    Im Hinblick auf die Neuregelung sei die Rechtsprechung lediglich dahingehend zu modifizieren, dass in die Prognose über den voraussichtlichen weiteren Ausbildungsablauf bzw. Ausbildungsabschluss oder die Feststellung des konkreten Ausbildungsgeschehens die Möglichkeit der Studienabschlussförderung einzubeziehen sei und nicht mehr auf die angemessene Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG beschränkt sei (BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 [768]; OVG NW, Beschluss vom 26.06.1992 - 16 B 2398/02 -, FamRZ 1993, 370; Hess. VGH, Beschluss vom 01.02.1994 - 9 UE 1783/90 -).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
    Schwerwiegende Gründe liegen dann nicht vor, wenn die Verzögerung der Ausbildung auf Umstände zurückzuführen ist, deren Einwirkung auf den weiteren Ausbildungsgang nicht zwangsläufig waren, weil es dem Auszubildenden zuzumuten war, den Eintritt der Umstände oder die Verzögerung der Ausbildung zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, FamRZ 1995, 1383).
  • VGH Hessen, 14.02.1994 - 9 TG 2985/93

    Schwerwiegender Grund für die Überschreitung der Förderungshöchstdauer

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
    § 15a Abs. 3 BAföG steht nicht ohne Weiteres der Annahme eines schwerwiegenden Grundes im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG aus Anlass des Erwerbs von Sprachkenntnissen entgegen (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 14.02.1994 - 9 TG 2985/93 -).
  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Abs. 3, dass die Verlängerung der Förderungshöchstdauer von der Prognose abhängig ist, dass der Studierende den Leistungsrückstand aufholt und das Studium in der als angemessen angesehenen Nachholzeit berufsqualifizierend abschließen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.1978 - 5 C 34.77 -, BVerwGE 57, 75 = FamRZ 1979, 242).
  • BVerwG, 10.11.1980 - 5 B 12.80

    Abgrenzung zwischen einer Verlagerung des Studienschwerpunkts und eines

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
    Dies wäre dann der Fall, wenn damit eine Verlängerung der Gesamtstudienzeit bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss verbunden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.12.1979 - 5 ER 243.79 -, FamRZ 1980, 834, und Beschluss vom 10.11.1980 - 5 B 12.80 -).
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
    Für Förderungsanträge, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraums entschieden wird, ist nicht rückwirkend auf eine Prognose, sondern auf die tatsächliche Entwicklung abzuheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290 [292 ff.] = FamRZ 1989, 553).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 5 ER 243.79
    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
    Dies wäre dann der Fall, wenn damit eine Verlängerung der Gesamtstudienzeit bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss verbunden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.12.1979 - 5 ER 243.79 -, FamRZ 1980, 834, und Beschluss vom 10.11.1980 - 5 B 12.80 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1992 - 16 B 2398/92

    Ausbildungsförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
    Im Hinblick auf die Neuregelung sei die Rechtsprechung lediglich dahingehend zu modifizieren, dass in die Prognose über den voraussichtlichen weiteren Ausbildungsablauf bzw. Ausbildungsabschluss oder die Feststellung des konkreten Ausbildungsgeschehens die Möglichkeit der Studienabschlussförderung einzubeziehen sei und nicht mehr auf die angemessene Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG beschränkt sei (BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 [768]; OVG NW, Beschluss vom 26.06.1992 - 16 B 2398/02 -, FamRZ 1993, 370; Hess. VGH, Beschluss vom 01.02.1994 - 9 UE 1783/90 -).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1371/03

    Zur Studienerfolgsprognose bei der Prüfung eines Anspruchs auf Weiterförderung

    Der Geförderte müsse also innerhalb der Weiterförderungsdauer nur die Voraussetzungen für eine Abschlusshilfe, also die Zulassung zur Prüfung, erreichen können (vgl. BVerwG, FamRZ 1995, S. 767 ; OVG Münster, FamRZ 1993, S. 370; Hessischer VGH, FamRZ 1995, S. 318 ; nach der BAföG-Reform 2001 zuletzt Hessischer VGH, 26. Februar 2003, 5 UE 467/02).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 4 A 2571/02

    Verlängerung der Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG

    vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - 5 UE 467/02 -.
  • VG Magdeburg, 08.03.2012 - 4 A 210/11

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; positive Prognose

    Nach der ursprünglichen Regelung der Studienabschlussförderung i. S. des § 15 Abs. 3 a BAföG durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz vom 22.05.1990 (BGBl. I S. 936) kam es nach der Rechtsprechung darauf an, ob der Zeitraum, für den Gründe i. S. des § 15 Abs. 3 BAföG anzuerkennen waren, bis zu dem Zeitpunkt reichte, ab dem die Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 3 a BAföG a. F. eingriff (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2003 - 5 UE 467/02 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 21.11.2016 - 1 K 2395/15

    Berufsausbildungsförderung: Förderungshöchstdauer; schwerwiegender Grund;

    Daran hat sich auch nichts durch die Neuregelung des § 15 Abs. 3a BAföG durch das Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung - Ausbildungsförderungsreformgesetz - AföRG - vom 19.03.2001 (BGBl. I Seite 390) geändert (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Urteil vom 26.02.2003 - 5 UE 467/02 - Rn. 32, juris, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - 4 A 2571/02 - Rn. 30 ff., juris; Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Loseblattsammlung, § 15 Stand Juli 2006, Rn. 18.2 am Ende; a. A. Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 5. Auflage 2014, § 15 Rn. 15).
  • VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05

    Weiterbewilligung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.

    Dass diese Prognose, die im äußersten Fall einen Zeitraum von acht Semestern umfassen kann, praktisch schwer zu treffen sein dürfte, rechtfertigt ein Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung nicht (so aber VGH Kassel, Urteil vom 26. Februar 2003 - 5 UE 467/02 -, juris; Blanke, a.a.O., § 15 Rdnr. 17.1).
  • VG München, 22.10.2015 - M 15 K 15.2827

    Ausbildungsförderung - Keine Nachfrist für die Vorlage der Eignungsbescheinigung

    Schwerwiegende Gründe liegen dann nicht vor, wenn die Verzögerung der Ausbildung auf Umstände zurückzuführen ist, deren Einwirkung auf den weiteren Ausbildungsgang nicht zwangsläufig waren, weil es dem Auszubildenden zuzumuten war, den Eintritt der Umstände oder die Verzögerung der Ausbildung zu verhindern (HessVGH, U. v. 26.2.2003 - 5 UE 467/02 - juris Rn. 27 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 28.6.1995 - 11 C 25.94 - FamRZ 1995, 1383).
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