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   VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99   

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VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99 (https://dejure.org/2004,11142)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.03.2004 - 3 N 2180/99 (https://dejure.org/2004,11142)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. März 2004 - 3 N 2180/99 (https://dejure.org/2004,11142)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 6 BauGB, § 47 Abs 2 VWGO
    Nachbar gegen Terrassenhäuser

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Rüge des Fehlens einer vor einem Satzungsbeschluss erfolgten wirksamen Verpflichtung durch einen Vorhabenträger bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Abwägung mit einer ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; VwGO § 47 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 193
  • NVwZ-RR 2004, 635
  • BauR 2004, 1342 (Ls.)
  • BauR 2005, 762 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 587 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99
    In vergleichbarer Weise hat das Bundesverwaltungsgericht den durch einen Bebauungsplan ermöglichten zusätzlichen Verkehr zu 20 bis 30 Einzel- oder Doppelwohnhäusern, der nur teilweise an dem Grundstück eines Antragstellers vorbeigeführt wurde, für so geringfügig gehalten, dass es die Antragsbefugnis verneint hat (BVerwG, U. v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 - NVwZ 2000, 807).

    Eine ruhige Wohnlage begründet als solche keine Antragsbefugnis (BVerwG, B. v. 21.10.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98

    Geltung der drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 6 des

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99
    Da das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, a.a.O.), reicht es für die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (BVerwG, U. v. 05.03.1999, NVwZ 1999, 987 - einen Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 7 Abs. 1 BauGBMaßnG betreffend -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 24.09.1998 u.v. 05.03.1999, a.a.O., sowie vom 26.02.1999, BauR 99, 1128) sind nicht abwägungsbeachtlich u.a. geringwertige Interessen sowie solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren.

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99
    Danach war etwa die Betroffenheit durch eine planbedingte Zunahme des Straßenverkehrs abwägungsbeachtlich und konnte demgemäß einen Nachteil begründen, wenn sie erstens mehr als geringfügig, zweitens in ihrem Eintritt zumindest wahrscheinlich und drittens für die planende Stelle bei der Entscheidung über den Plan als abwägungserheblich erkennbar war (vgl. z.B. BVerwG, B. v. 09.11.1979, BVerwGE 59, 87; B. v. 19.02.1992, DVBl. 92, 1099).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 24.09.1998 u.v. 05.03.1999, a.a.O., sowie vom 26.02.1999, BauR 99, 1128) sind nicht abwägungsbeachtlich u.a. geringwertige Interessen sowie solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren.
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99
    Danach war etwa die Betroffenheit durch eine planbedingte Zunahme des Straßenverkehrs abwägungsbeachtlich und konnte demgemäß einen Nachteil begründen, wenn sie erstens mehr als geringfügig, zweitens in ihrem Eintritt zumindest wahrscheinlich und drittens für die planende Stelle bei der Entscheidung über den Plan als abwägungserheblich erkennbar war (vgl. z.B. BVerwG, B. v. 09.11.1979, BVerwGE 59, 87; B. v. 19.02.1992, DVBl. 92, 1099).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99
    Hierbei sind an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung keine höheren Anforderungen zu stellen als sie auch für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten (BVerwG, U. v. 24.09.1998, BRS 60 Nr. 46 = NJW 1999, 592).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99
    Maßgebend ist, ob die angegriffenen planerischen Festsetzungen auf ihr Grundeigentum unmittelbar einwirken und welche konkreten Beeinträchtigungen beispielsweise erst in einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, B. v. 30.07.2001 - 4 BN 41/01 - NVwZ 2002, 87, Ergänzung zu BVerwG, U. v. 16.12.1999 - 4 CN 9/98 - BVerwGE 110, 203).
  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99
    Maßgebend ist, ob die angegriffenen planerischen Festsetzungen auf ihr Grundeigentum unmittelbar einwirken und welche konkreten Beeinträchtigungen beispielsweise erst in einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, B. v. 30.07.2001 - 4 BN 41/01 - NVwZ 2002, 87, Ergänzung zu BVerwG, U. v. 16.12.1999 - 4 CN 9/98 - BVerwGE 110, 203).
  • BVerwG, 31.03.2000 - 4 BN 11.00
    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99
    Der beschließende Senat hat den von einem Vorhaben- und Erschließungsplan mit vorgesehenen 16 Wohneinheiten ermöglichten zusätzlichen Verkehr ebenfalls für so geringfügig gehalten, dass er eine Antragsbefugnis der Eigentümer der dem Plangebiet benachbarten Grundstücke verneint hat (B. v. 22.02.2000 - 3 N 3561/99 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 31.03.2000 - 4 BN 11.00 -).
  • VGH Hessen, 07.04.2014 - 3 C 914/13

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Verteilt auf 16 Tagesstunden ergebe dies nämlich nur vier Fahrzeugbewegungen stündlich, was auch in einer eher ruhigen Wohnlage nicht mehr als geringfügig sei (vgl. Hess. VGH, Urteil v. 28.03.2011 - 4 C 2708/09.N -, juris; Hess. VGH, Beschlüsse vom 26.03.2004 - 3 N 2180/99 - und vom 21.08.2001 - 4 N 894/00 -, jeweils juris).

    Gleiches hat im Fall der Errichtung eines Terrassenhauses mit maximal 20 Wohneinheiten im Hinblick auf den dadurch ausgelösten nur geringfügigen Verkehr zu gelten (Beschluss vom 26.03.2004 - 3 N 3180/99 - ESVGH 54, 193).

  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 4 C 2760/16

    Baurecht - Überprüfung des Bebauungsplans Nr. 84/3 - "Wohngebiet Steinkaute, An

    Die Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gehen in ihrer Rechtsprechung davon aus, dass je Wohneinheit etwa 1, 5 Fahrzeuge vorhanden sind und dass jedes Fahrzeug ca. 2,5 Mal am Tag bewegt wird (Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 N 3707/88 -, n.V.; Urteil vom 28. Mai 2001- 9 N 1626/96 -, juris Rdnr. 66 und Beschluss vom 26. März 2004 - 3 N 2180/99 -, juris Rdnr.18).
  • VGH Hessen, 05.02.2015 - 4 B 1756/14

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan für Büro und Wohngebäude samt

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist in einem von einem Bebauungsplan erfassten Baugebiet, bei dem neun Einzelhäuser und maximal 18 Wohneinheiten planbedingt errichtet werden konnten, bei unterstellten 60 Fahrzeugbewegungen täglich nicht von nennenswerten Beeinträchtigungen ausgegangen, da sich auf 16 Tagesstunden verteilt nämlich nur vier Fahrzeugbewegungen stündlich ergaben, was auch in einer eher ruhigen Wohnlage nicht mehr als geringfügig sei (Hessischer VGH, Urteil vom 28. März 2011 - 4 C 2708/09.N -, juris; vgl. auch Beschlüsse vom 26. März 2004 - 3 N 2180/99 - und vom 21. August 2001 - 4 N 894/00 -, jeweils juris).

    Gleiches hat im Fall der Errichtung eines Terrassenhauses mit maximal 20 Wohneinheiten im Blick auf den dadurch ausgelösten nur geringfügigen Verkehr zu gelten (Hessischer VGH, Beschluss vom 26. März 2004 - 3 N 3180/99 -, ESVGH 54, 193).

  • VGH Bayern, 16.05.2017 - 15 N 15.1485

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag

    Dabei stellt er vor allem auf die Anzahl der zu erwartenden Fahrbewegungen ab und geht unter Zugrundelegung eines Erfahrungswerts von je 1, 5 Fahrzeugen mit 2, 5 Fahrzeugbewegungen täglich, mithin also von 3, 75 Fahrzeugbewegungen täglich pro Wohneinheit aus (so bereits Hess VGH, B.v. 17.1.1995 - 4 N 3707/88 - n.v.; U.v. 28.5.2001 - 9 N 1626/96 - Rn. 65; B.v. 26.3.2004 - 3 N 2180/99 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.03.2011 - 4 C 2708/09
    Pro Wohneinheit ist von etwa 1, 5 Fahrzeugen auszugehen und je Fahrzeug von ca. 2,5 Fahrzeugbewegungen pro Tag (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 26. März 2004 - 3 N 2180/99 - und vom 21. August 2001 - 4 N 894/00 -).

    Gleiches gilt im Fall der Errichtung eines Terrassenhauses mit maximal 20 Wohneinheiten im Hinblick auf den dadurch ausgelösten nur geringfügigen Verkehr (Beschluss vom 26. März 2004 - 3 N 3180/99 - ESVGH 54, 193).

  • VGH Hessen, 07.07.2009 - 3 C 1203/08
    Wann ein Antragsteller mehr als geringfügig betroffen wird, lässt sich nicht einheitlich, sondern nur unter Einbeziehung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls beurteilen, wobei die allgemeinen Wohn- und Lebensverhältnisse in einem bestimmten Gebiet zu berücksichtigen sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 07.03.1995 - 3 N 3192/94 -, Beschluss vom 21.08.2001 - 4 N 894/00 -, Beschluss vom 26.03.2004 - 3 N 2180/99 -).

    Auch der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat im Fall der Errichtung eines Terrassenhauses mit maximal 20 Wohneinheiten im Hinblick auf den dadurch ausgelösten nur geringfügigen Verkehr die Antragsbefugnis verneint (Beschluss vom 26. März 2004 - 3 N 2180/99 - ESVGH 54, 193 bis 196) und mit Beschluss vom 17. Januar 1995 (4 N 3707/88) 192 Verkehrsbewegungen pro Tag als geringfügig angesehen, ebenso 113 Fahrbewegungen pro Tag bei Errichtung von weiteren 17 Wohneinheiten (Urteil vom 22.08.2007, 4 N 2104/06).

  • VGH Hessen, 24.11.2020 - 3 C 560/19

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

    Verteilt auf 16 Tagesstunden ergebe dies nämlich nur vier Fahrzeugbewegungen stündlich, was auch in einer eher ruhigen Wohnlage geringfügig sei (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.03.2011 - 4 C 2708/09.N -, juris; Hess. VGH, Beschlüsse vom 26.03.2004 - 3 N 2180/99 - und vom 21.08.2001 - 4 N 894/00 -, jeweils juris).

    Gleiches hat im Fall der Errichtung eines Terrassenhauses mit maximal 20 Wohneinheiten im Hinblick auf den dadurch ausgelösten, nur geringfügigen Verkehr zu gelten (Beschluss vom 26.03.2004 - 3 N 3180/99 -, ESVGH 54, 193).

  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16

    Fürunwirksamerklärung eines Bebauungsplans aufgrund der Vernachlässigung von

    Dieser Rechtsprechung zufolge ist jedenfalls bei bis zu 200 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen pro Tag am Ort der Einwirkung davon auszugehen, dass die damit einhergehende Lärmzunahme als nur geringfügig einzustufen und mithin nicht als Teil des Abwägungsmaterials anzusehen ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14.11.2013 - 4 C 2414/11.N -, juris Rdnr. 32 ; Urteil vom 07.07.2009 - 3 C 1203/08.N -, juris Rdnr. 25 , bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23.11.2009 - 4 BN 49/09 -, juris; siehe auch Hess. VGH, Urteil vom 13.03.2014 - 4 C 2148/11.N - juris Rdnr. 72 = 71 Fahrzeugbewegungen/Tag; Beschluss vom 28.03.2011 - 4 C 2708/09.N -, juris Rdnr. 20 = 60 Fahrzeugbewegungen/Tag; Beschluss vom 26.03.2004 - 3 N 2180/99 -, juris Rdnr. 18 = 75 Fahrzeugbewegungen/Tag; vgl. außerdem Bay. VGH, Urteil vom 09.03.2020 - 15 N 19.210 -, juris Rdnr. 19 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • VGH Hessen, 08.07.2004 - 3 N 1894/02

    Keine Antragsbefugnis eines Anwohners gegen entfernt liegendes Gewerbegebiet

    Wann ein Antragsteller mehr als geringfügig betroffen wird, lässt sich nicht einheitlich, sondern nur unter Einbeziehung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls beurteilen, wobei die allgemeinen Wohn- und Lebensverhältnisse in einem bestimmten Gebiet zu berücksichtigen sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 07.03.1995 - 3 N 3192/94 -, Beschluss vom 21.08.2001 - 4 N 894/00 -, Beschluss vom 26.03.2004 - 3 N 2180/99 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 K 6/02

    Anforderungen an eine Bestandsaufnahme bei der Überplanung einer ehemaligen

    Wann ein Antragsteller mehr als geringfügig betroffen wird, lässt sich nicht einheitlich, sondern nur unter Einbeziehung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls beurteilen, wobei die allgemeinen Wohn- und Lebensverhältnisse in einem bestimmten Gebiet zu berücksichtigen sind (BVerwG, B.v. 22.08.2000 - 4 BN 38/00 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 142 = BauR 2000, 1834 [BVerwG 22.08.2000 - 4 BN 38/00] ); VGH Kassel, B.v. 26.03.2003 - 3 N 2180/99 -, NVwZ-RR 2004, 635; VGH Kassel, U.v. 08.07.2004 - 3 N 1894/02 -, ZfBR 2004, 703).
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