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   VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89   

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VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89 (https://dejure.org/1992,3384)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.01.1992 - 13 UE 567/89 (https://dejure.org/1992,3384)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 1992 - 13 UE 567/89 (https://dejure.org/1992,3384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 Abs 1 AuslG, Art 16 Abs 2 S 2 GG
    Asylrecht: zur Situation von Christen im Iran; Asylantragstellung; Sippenhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89
    Den Schutz des Asylgrundrechts genießt unmittelbar deshalb nur derjenige, der selbst - in seiner Person - politische Verfolgung begründet zu befürchten hat (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216 (230)).

    Eine solche, aus fremden Schicksal abgeleitete Verfolgungssituation setzt allerdings voraus, daß die von politischer Repression betroffenen Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Asylbewerber mit ihnen teilt, und daß er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgrundbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 231).

    Eine solche Zwangslage ist zunächst dann anzunehmen, wenn die vom Staate ausgehende oder ihm zurechenbare Repression bereits das Ausmaß einer gruppengerichteten Verfolgung angenommen hat und jedes einzelne Gruppenmitglied deshalb in ständiger Furcht vor schwerwiegenden Rechtsgutbeeinträchtigungen leben muß, weil der Staat selbst die betreffende Bevölkerungsminderheit mit unnachgiebiger Härte und Ausdauer verfolgt oder - bei von Dritten ausgehenden Übergriffen - das Verfolgungsgeschehen in Form von flächendeckenden Ausschreitungen abläuft (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 231, 232).

    Einer solchen Gefährdungslage muß, selbst wenn diese für jeden einzelnen Angehörigen der betreffenden Gruppe noch nicht die Besorgnis rechtfertigt, selbst jederzeit von Verfolgungsmaßnahmen betroffen zu werden, Rechnung getragen werden, um das Phänomen politischer Verfolgung sachgerecht zu erfassen und tatsächlich bestehende asylerhebliche Gefährdungslagen nicht in einer den Gewährleistungsinhalt des Grundrechts verkürzenden Weise zu mißachten (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 233; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 -).

    Ob eine solche Zwangslage im Einzelfall anzunehmen ist, wird vor allem davon abhängen, ob ein vergleichbares Verfolgungsgeschehen sich in der Vergangenheit schon häufiger ereignet hat, ob die Gruppenangehörigen als Minderheit in einem Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung leben müssen, das Verfolgungshandlungen wenn nicht gar in den Augen der Verfolger rechtfertigt, so doch tatsächlich begünstigt, und ob sie allgemein Unterdrückungen und Nachstellungen ausgesetzt sind, mögen diese als solche auch noch nicht von einer Schwere sein, die die Annahme politischer Verfolgung begründet (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 233).

  • VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 4007/88

    Sippenhaft im Iran - Verfolgung Angehöriger von im Ausland lebenden

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89
    Diesen durch objektive Veränderungen im Heimatland eingetretenen Verfolgungsgründen ist der Verfolgungstatbestand gleichzusetzen, der nicht durch eigenes Zutun des Asylbewerbers selbst, sondern durch ein von ihm nicht beeinflußtes und auch nicht beeinflußbares Verhalten Dritter in der Bundesrepublik Deutschland entstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 100.90 -, DVBl. 1991, 1077; Urteil des Senats vom 26. Oktober 1989 - 13 UE 4007/88 -).

    In diesen Fällen komme es zu tätlichen Angriffen auf die betroffenen Familienangehörigen, zu Hausdurchsuchungen, Verhören, Inhaftierungen über mehrere Jahre ohne Anklage und Verfahren, Verurteilungen im Schnellverfahren zu hohen Gefängnisstrafen, zu physischen und psychischen Folterungen und - bei weiblichen Gefangenen - zu Vergewaltigungen (vgl. das zitierte Urteil des Senats v. 26. Oktober 1989 - 13 UE 4007/88 -).

    Die danach gebotene differenzierte Betrachtungsweise führt zu dem Ergebnis, daß bei der Rückkehr von Angehörigen anerkannter iranischer Staatsangehöriger nur dann mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr staatlicher Verfolgungseingriffe bejaht werden kann, wenn aufgrund der Persönlichkeit des Asylberechtigten oder der von ihm entfalteten politischen Betätigung ein gesteigertes Interesse des iranischen Staates entweder an der Erzwingung seiner Rückkehr oder an der Aufdeckung seines Verhaltens in Iran oder im Ausland bzw. eventueller politischer Verbindungen zur Opposition in Iran anzunehmen ist (vgl. Urteil des Senats v. 26. Oktober 1989 - 13 UE 4007/88 -).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89
    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe ist dabei dann anzuerkennen, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines Verfolgung auslösenden Nachfluchtverhaltens in einer ausweglosen Lage befunden hat (BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, BVerwGE 80, 131).

    Für die Asylbeantragung wird dabei, um ihre ausnahmsweise Erheblichkeit als Asylgrund annehmen zu können, verlangt, daß sich der Ausländer bereits im Heimatstaat in einer politisch bedingten Zwangslage befunden hatte, also entweder politische Verfolgung bereits erlitten oder eine solche als konkret bevorstehend zu befürchten hatte oder zumindest der Gefahr politischer Verfolgung latent ausgesetzt war (BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, BVerwGE 80, 131; Urteil v. 9. April 1991 - BVerwG 9 C 80.89 -).

  • VGH Hessen, 11.03.1991 - 13 UE 3545/89

    Iran; Verfolgung nach Bekanntwerden der Asylbeantragung; Beschränkung des

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89
    Der Senat ist in zurückliegenden Entscheidungen auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse in mehreren Entscheidungen zu dem Ergebnis gelangt, daß die Stellung des Asylantrages im Ausland für einen iranischen Asylbewerber selbst nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Gefahr politischer Repressalien bei Rückkehr in das Heimatland begründet (vgl. Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 - 13 UE 3090/86 -, vom 11. März 1991 - 13 UE 3545/89 - und vom 21. Oktober 1991 - 13 UE 1629/88 -).

    Sollten demgegenüber in der Person des Rückkehrers begründete weitere Umstände erkennbar werden, die ihn in den Augen der iranischen Stellen in irgendeiner Form als Gegner der islamischen Republik ausweisen, hat der Betreffende mit Verfolgung zu rechnen (vgl. die bereits zitierten Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 - 13 UE 3090/86 - und vom 11. März 1991 - 13 UE 3545/89 -).

  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86

    ANDERWEITIG; ASYLANTRAG; IRAN; REPUBLIKFLUCHT; REUEBEKENNTNIS; TÜRKEI;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89
    Der Senat ist in zurückliegenden Entscheidungen auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse in mehreren Entscheidungen zu dem Ergebnis gelangt, daß die Stellung des Asylantrages im Ausland für einen iranischen Asylbewerber selbst nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Gefahr politischer Repressalien bei Rückkehr in das Heimatland begründet (vgl. Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 - 13 UE 3090/86 -, vom 11. März 1991 - 13 UE 3545/89 - und vom 21. Oktober 1991 - 13 UE 1629/88 -).

    Sollten demgegenüber in der Person des Rückkehrers begründete weitere Umstände erkennbar werden, die ihn in den Augen der iranischen Stellen in irgendeiner Form als Gegner der islamischen Republik ausweisen, hat der Betreffende mit Verfolgung zu rechnen (vgl. die bereits zitierten Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 - 13 UE 3090/86 - und vom 11. März 1991 - 13 UE 3545/89 -).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89
    Diese subjektiven Nachfluchtgründe sind wegen des Fehlens des von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzten kausalen Zusammenhangs zwischen Verfolgung und Flucht überdies nur in eng begrenzten Ausnahmefällen überhaupt asylrechtlich relevant (BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51).

    Die danach geltenden Einschränkungen beziehen sich nach der von dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. November 1986 gegebenen Definition ausschließlich auf solche Nachfluchtgründe, die der Asylbewerber nach Verlassen des Heimatstaates aus eigenem Entschluß geschaffen hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986, a.a.O., S. 65).

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89
    Die für die eigene Verfolgung des Familienmitglieds streitende Vermutung kann nur auf Grund besonderer Umstände, deren Darlegung und Nachweis der Beklagten obliegt, als widerlegt gelten, etwa wenn erkennbar ist, daß es sich bei den Übergriffen gegen Angehörige politisch Verfolgter um atypische Einzelfälle gehandelt hat, die sich nicht wiederholt haben (BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 -, NVwZ 1986, 487 und vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 -, BVerwGE 75, 304 (312, 313)).

    Auf die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte Regelvermutung eigener politischer Verfolgung von Familienangehörigen bei festgestellten Verfolgungsfällen im betreffenden Herkunftsland können sich die Klägerinnen dabei nicht stützen, denn diese Regelvermutung gilt ausdrücklich nur für den Ehegatten und die minderjährigen Kinder eines politisch Verfolgten (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 -, NVwZ 1986, 487 und vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 -, BVerwGE 75, 304 (312, 313)).

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89
    Die für die eigene Verfolgung des Familienmitglieds streitende Vermutung kann nur auf Grund besonderer Umstände, deren Darlegung und Nachweis der Beklagten obliegt, als widerlegt gelten, etwa wenn erkennbar ist, daß es sich bei den Übergriffen gegen Angehörige politisch Verfolgter um atypische Einzelfälle gehandelt hat, die sich nicht wiederholt haben (BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 -, NVwZ 1986, 487 und vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 -, BVerwGE 75, 304 (312, 313)).

    Auf die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte Regelvermutung eigener politischer Verfolgung von Familienangehörigen bei festgestellten Verfolgungsfällen im betreffenden Herkunftsland können sich die Klägerinnen dabei nicht stützen, denn diese Regelvermutung gilt ausdrücklich nur für den Ehegatten und die minderjährigen Kinder eines politisch Verfolgten (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 -, NVwZ 1986, 487 und vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 -, BVerwGE 75, 304 (312, 313)).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89
    Hierbei ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abzustellen, wobei es einer über einen absehbaren Zeitraum ausgerichteten Prognose der sich für den Asylbewerber ergebenden Verfolgungssituation bedarf (BVerwG, Urteil v. 24. April 1979 - BVerwG 1 C 49.77 -, Buchholz 402.24, § 28 AuslG Nr. 13; Urteil v. 31. März 1981 - BVerwG 9 C 286.80 -, EZAR 200 Nr. 3).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89
    Diese Personen sind schon dann als Asylberechtigte anzuerkennen, wenn an ihrer Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel verbleiben (BVerwG, Urteil v. 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 -, BVerwGE 70, 169).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90

    Asylrecht - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Objektiver Nachfluchtgrund

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89

    Anspruch eines Äthiopiers auf Asyl nach Republikflucht wegen politisch

  • BVerwG, 24.04.1979 - 1 C 49.77

    Furcht vor Verfolgung wegen Republikflucht - Unerlaubtes Verbleiben im Ausland

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91

    Asylberechtigung - Familienasyl - Widerruf der Asylberechtigung - Politische

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

  • VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90

    Einzelfall einer erfolglosen Asylklage zweier iranischer Staatsangehöriger;

    Für die Annahme einer sich hieraus für "einfache" Christen, wie die Kläger, ergebenden ausweglosen Situation fehlt es aber -- geht man von den vom Bundesverfassungsgericht in der grundlegenden Entscheidung vom 23. Januar 1991 genannten Kriterien aus -- nicht nur an einer signifikanten Häufung dieser Verfolgungsfälle, sondern auch daran, daß die Christen im Iran nicht generell rechtlos gestellt sind und im übrigen auch nicht in einem Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung leben müssen bzw. allgemein Unterdrückungen und Nachstellungen ausgesetzt sind (vgl. zum Ganzen bereits Urteile des Senats vom 27. Januar 1992 -- 13 UE 567/89 -- und vom 6. Juli 1992 -- 13 UE 233/89 --).

    Hieran hält der Senat auch unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse und auch angesichts der von amnesty international in der zuletzt genannten Stellungnahme geäußerten Vorbehalte gegen eine isolierte Bewertung der Asylantragstellung als mögliche Verfolgungsgrund fest (vgl. bereits Urteil des Senats vom 27. Januar 1992 -- 13 UE 567/89).

    Sollten demgegenüber in der Person des Rückkehrers begründete weitere Umstände erkennbar werden, die ihn in den Augen der iranischen Stellen in irgendeiner Form als Gegner der islamischen Republik ausweisen, hat der Betreffende mit Verfolgung zu rechnen (vgl. die bereits zitierten Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 -- und vom 11. März 1991 -- 13 UE 3545/89 -- sowie zuletzt Urteil vom 27. Januar 1992 -- 13 UE 567/89 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1992 - A 14 S 725/91

    Gewährung von Familienasyl; zur Gefahr von Sippenhaft im Iran; Asylantragstellung

    An dieser Auffassung hält der Senat unter Berücksichtigung neuerer Erkenntnisse mit der Maßgabe fest, daß bei der gebotenen differenzierten Betrachtungsweise im Fall der Rückkehr von Angehörigen anerkannter iranischer Staatsangehöriger nur dann mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr staatlicher Verfolgungseingriffe bejaht werden kann, wenn aufgrund der Persönlichkeit des Asylberechtigten oder der von ihm entfalteten politischen Betätigung ein gesteigertes Interesse des iranischen Staates entweder an der Erzwingung seiner Rückkehr oder an der Aufdeckung seines Verhaltens im Iran oder im Ausland bzw. eventueller politischer Verbindungen zur Opposition im Iran anzunehmen ist (ebenso Hess.VGH, Urteil vom 26.10.1989 -- 13 UE 4007/88 --; Urteil vom 27.01.1992 -- 13 UE 567/89 --; OVG Münster, Urteil vom 04.06.1992 -- 16 A 2543/91.A --).

    Der Senat modifiziert unter Verwertung neuerer Auskünfte und Neubewertung bereits früher berücksichtigter Erkenntnisquellen seine hiervon teilweise abweichende, mit dem Urteil vom 14. April 1989 (-- A 14 S 1392/87 -- VBlBW 1989, 388) und dem Beschluß vom 21. Dezember 1989 (-- A 14 S 937/88 -- NVwZ-RR 1991, 48) eingeleitete Rechtsprechung und schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an (BayVGH, Urteil vom 01.03.1989 -- 19 B 87.31241 --; OVG Bremen, Urteil vom 06.09.1988 -- OVG 2 BA 10/88 --; OVG Hamburg, Urteil vom 19.03.1991 -- OVG Bf VI 8/90 --; HessVGH, Urteil vom 11.03.1991 -- 13 UE 3545/89 --; Urteil vom 27.01.1992 -- 13 UE 567/89 --; OVG Münster, Urteil vom 30.04.1992 -- 16 A 1193/91.A -- und vom 04.06.1992 -- 16 A 2543/91.A --).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1997 - A 12 S 1467/95

    Iran: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit allein wegen

    Nach Einschätzung des Deutschen Orientinstituts (20.06.1989 an VGH Kassel; 24.07.1989 an VGH Bad.-Württ.) werden die iranischen Behörden, wenn sie von der erfolgreichen Asylbeantragung und insbesondere den zugrundeliegenden Sachverhalt bezüglich des Klägers erfahren, diesen als ernst zu nehmenden, möglicherweise gefährlichen Oppositionellen betrachten, über den auf jede erdenkliche Weise Informationen zu sammeln sind, um möglichen - oder auch nur vermuteten - oppositionellen Querverbindungen im Iran auf die Spur zu kommen (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 27.01.1992 - 13 UE 567/89: "Es ist anzunehmen, daß die iranischen Sicherheitsorgane die Gelegenheit nutzen, über zurückkehrende Iraner an Informationen über die im Ausland tätigen Exilorganisationen und ihre möglichen Verbindungen in den Iran heranzukommen").
  • OVG Saarland, 23.10.2002 - 9 R 3/00

    Iran, Unruhen, Ghazwin, Glaubwürdigkeit, exilpolitische Betätigung, Monarchisten,

    1 2002, 10, vom 18.5.2001 - 6 A 1841/01.A - vom 6.8.2001 - 6 A 3082/01.A -, vom 20.8.2001 - 6 A 3272/01.A - und vom 3.8.1998 - 9 A 1496/98.A - Nds. OVG, Urteil vom 26.10.1999 - 5 L 3180/99 - und Beschluß vom 17.4.1998 - 5 L 4602/97 - BayVGH, Beschlüsse vom 25.4.1996 19 AA 96.30865 - und vom 5.3.1999 - 19 ZB 99.30478 - HessVGH, Urteile vom 27.1.1992 - 13 UE 567/89 - und vom 30.11.1992 - 13 UE 441/90 - VG Karlsruhe, Urteile vom 6.9.2001 - A 6 K 10121/01 - und - A 6 K 10135/01 - VG Koblenz, Urteil vom 26.11.1999 - 8 K 3448/98.KO - VG Bremen, Entscheidungen vom 19.9.1996 - 3 AS 99/93 -, vom 7.11.1996 - 3 AS 88/94 - und vom 24.11.1998 - 3 K 23125/96.A - VG Gießen, Urteil vom 3.4.1996 - 3 E 10933/96 - VG Berlin, Urteil vom 9.11.1992 - 2 A 21.90 -, NVwZ-RR 1993, 445 (Leits.) schließt sich der erkennende Senat dieser Einschätzung im Kern an.
  • VG Düsseldorf, 08.08.2006 - 2 K 2689/06

    Iran, Glaubwürdigkeit, Demonstrationen, Verfolgungsbegriff, Hausdurchsuchung,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 9 B 258.88 -, InfAuslR 1989, 216, zur Verurteilung eines Iraners zu 100 Peitschenhieben, weil er sich mit seiner Freundin verbotenerweise in der Öffentlichkeit gezeigt hat; OVG NRW, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 16 A 10941/90 -, juris Rechtsprechung Nr. MWRE181639300, zur Diskriminierung von Frauen durch Bekleidungsvorschriften u.a. im Iran; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 27. Januar 1992 - 13 UE 567/89 -, juris Rechtsprechung Nr. MWRE104719200.
  • VGH Hessen, 10.12.1992 - 13 UZ 2020/92

    Antrag auf Zulassung der Berufung nach AsylVfG § 78 Abs 4 S 1 - Darlegung der

    Mit der von dem Kläger als klärungsbedürftig bezeichneten Tatsachenfrage, ob ein in sein Heimatland zurückkehrender iranischer Staatsangehöriger dort schon deshalb von politischer Verfolgung bedroht ist, weil er in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachgesucht hat, hat sich der Senat bereits mehrfach grundsätzlich auseinandergesetzt und ist dabei nach umfassender Abwägung aller ihm zu dieser Frage zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu dem Ergebnis gelangt, daß die Asylantragstellung als solche bei Rückkehr eines iranischen Asylbewerbers nicht zum Anlaß genommen wird, gegen ihn mit Mitteln der politischen Verfolgung vorzugehen (vgl. beispielsweise Urteile vom 2. Oktober 1989 - 13 UE 3090/86 -, vom 11. März 1991 - 13 UE 3545/89 - und vom 27. Januar 1992 - 13 UE 567/89 -).
  • VGH Hessen, 18.09.1997 - 13 UZ 3230/96

    Asylverfahren: Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung einer

    Der Senat hat sich in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. beispielsweise Urteil vom 6. Juli 1992 - 13 UE 233/89 - und vom 27. Januar 1992 - 13 UE 567/89 -) bereits mehrfach grundsätzlich mit der Frage befaßt, ob iranischen Staatsangehörigen im Falle einer Rückkehr in ihr Heimatland allein wegen einer dort bekanntwerdenden Asylantragstellung in Deutschland Repressionen durch die staatlichen Behörden im Iran drohen.
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