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   VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17.N   

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VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17.N (https://dejure.org/2019,7107)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.02.2019 - 4 C 1840/17.N (https://dejure.org/2019,7107)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N (https://dejure.org/2019,7107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VwGO, § 47 Abs. 2 VwGO, § 1 Abs. 7 BauGB, § 1 Abs. 3 BauGB, § 42 Abs. 1 BNatSchG, § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB, § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, § 1 Abs. 7 BauGB, § 2 Abs. 3 BauGB
    Baurecht - Bebauungsplan "Bierstadt-Nord" im Ortbezirk Bierstadt

  • Wolters Kluwer

    Baurecht - Bebauungsplan "Bierstadt-Nord" im Ortbezirk Bierstadt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KLEINKLIMA; ABWASSERBESEITIGUNG; KALTLUFTENTSTEHUNG; VENTILATIONSFLÄCHEN; ENTWICKLUNGSGEBOT; VDI-RICHTLINIE 3787, BLATT 5; KALTLUFTVOLUMENSTROM; ABWÄGUNGSERHEBLICHER BELANG; NIEDERSCHLAGSWASSER; OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG; ANTRAGSBEFUGNIS

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschlechterung klimaökologischer Funktionsabläufe begründet Antragsbefugnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 682
  • ZfBR 2019, 482
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17
    Ein solcher Plan vermag die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 m.w.N.).

    Dafür ist das Abwägungsgebot maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 21. März 2002, a.a.O.), das im Hinblick auf gerichtliche Kontrolldichte, Fehlerunbeachtlichkeit und heranzuziehende Erkenntnisquellen abweichenden Maßstäben unterliegt.

    Zur Beachtung dieser allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und den Eigentumsschutz hat die Gemeinde schon bei der Planung und nicht erst bei der bauordnungsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens Gefahrensituationen zu ermitteln und in die planerische Abwägung einzustellen, die als Folge der Planung entstehen oder verfestigt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, juris Rdnr. 13).

    Erforderlichenfalls hat die Gemeinde Vorkehrungen zu treffen, durch die sichergestellt wird, dass die Beeinträchtigungen jedenfalls auf das Maß zurückgeführt werden, das die Schutzgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG noch zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, juris Rdnr. 15, m.w.N.).

  • VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12

    Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17
    Die Prüfung, ob einem Planvorhaben naturschutzrechtliche Verbote, insbesondere Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, entgegenstehen, setzt zunächst eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen Tierarten und ihrer Lebensräume voraus (Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 68 ; Urteil vom 22. April 2010 - 4 C 306/09 -, BRS 76 Nr. 5 = BauR 2010, 1531).

    Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei einer Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 84 ).

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17
    An dieser Möglichkeit fehlt es, wenn die Rechte des Antragstellers in einem Normenkontrollverfahren unter Zugrundelegung seines Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, NVwZ 2012, 185, 186).

    Nicht beachtlich sind ferner solche Belange, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar gewesen sind (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, NVwZ 2012, 185 [187]; Hessischer VGH, Urteil vom 6. April 2017 - 4 C 969/16.N -, juris Rdnr. 40 ).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17
    Diese besteht darin, eine Planung, die ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst trägt, im Hinblick auf die damit verbundenen Rechtseinwirkungen in Einklang mit den gesetzlich zulässigen Planungszielen zu bringen und auf diese Weise grundsätzlich zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BVerwGE 146, 137, m.w.N.; Urteil des Senat vom 13. Oktober 2016 - 4 C 962/15.N -, juris Rdnr. 43 ).

    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17
    Diese besteht darin, eine Planung, die ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst trägt, im Hinblick auf die damit verbundenen Rechtseinwirkungen in Einklang mit den gesetzlich zulässigen Planungszielen zu bringen und auf diese Weise grundsätzlich zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BVerwGE 146, 137, m.w.N.; Urteil des Senat vom 13. Oktober 2016 - 4 C 962/15.N -, juris Rdnr. 43 ).

    Zwar mag es an der Vollzugsfähigkeit eines Bebauungsplans dann fehlen, wenn die Planung überdimensioniert ist oder den Marktverhältnissen nicht entspricht, sie also nicht auf Verwirklichung in angemessener Zeit angelegt ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 25 N 04.642 -, BayVBl 2006, 601; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2012 - 1 C 10546/11 -, juris Rdnr. 29; Urteil des Senats vom 13. Oktober 2016 - 4 C 962/15.N -, juris Rdnr. 46 ).

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17
    Allerdings muss sich der Bebauungsplan innerhalb der wesentlichen Grundentscheidungen des Flächennutzungsplanes bewegen und damit die im Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommenden Grundzüge beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - IV C 74.72 -, BVerwGE 48, 70; Urteil vom 29. September 1978 - IV C 30.76 -, BVerwGE 56, 283 [285 f.]).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17
    Allerdings muss sich der Bebauungsplan innerhalb der wesentlichen Grundentscheidungen des Flächennutzungsplanes bewegen und damit die im Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommenden Grundzüge beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - IV C 74.72 -, BVerwGE 48, 70; Urteil vom 29. September 1978 - IV C 30.76 -, BVerwGE 56, 283 [285 f.]).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17
    Für die Frage, ob durch den nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplan im Sinne des § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt wird, ist die planerische Konzeption des Flächennutzungsplans für den größeren Raum, in der Regel das gesamte Gemeindegebiet, maßgebend (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 - juris, Rdnr. 21; Hessischer VGH, Urteil 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, juris; Urteil vom 21. März 2005 - 9 N 1630/01 -, juris Rdnr. 78 ).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17
    Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei einer Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 84 ).
  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17
    Für die Frage, ob durch den nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplan im Sinne des § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt wird, ist die planerische Konzeption des Flächennutzungsplans für den größeren Raum, in der Regel das gesamte Gemeindegebiet, maßgebend (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 - juris, Rdnr. 21; Hessischer VGH, Urteil 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, juris; Urteil vom 21. März 2005 - 9 N 1630/01 -, juris Rdnr. 78 ).
  • VGH Hessen, 21.03.2005 - 9 N 1630/01

    Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; Verbindungsstraße; Wohnbaufläche; Lärmschutz

  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05

    Flächennutzungsplan; Fristverlängerung; wichtige Gründe; Gesetzesänderung;

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 8 C 10150/10

    Bebauungsplan für Mainzer Stadion "Coface-Arena" überwiegend rechtmäßig -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 2 D 27/11

    Beteiligtenfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 87/13

    Regelung des Bedarfs an Wohnbauflächen in einem Bebauungsplan

  • BVerwG, 19.08.2015 - 4 BN 24.15

    Orientierungswert für Lärmbelastung in Kleingartenanlage

  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 4 C 2760/16

    Baurecht - Überprüfung des Bebauungsplans Nr. 84/3 - "Wohngebiet Steinkaute, An

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17

    Anforderungen an Abwägungsvorgang bei Bauleitplanung; Fehlen verbindlicher

  • BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02

    Aufstellungsbeschluss; Bauleitplanung; frühzeitige Bürgerbeteiligung;

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642

    Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen

  • VGH Hessen, 16.04.1991 - 2 UE 2858/88

    Rechtswidrigkeit einer die straßenrechtliche Widmung beschränkende

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10546/11

    Bebauungsplan darf Hotelnutzung nicht vorschreiben

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

  • VGH Hessen, 06.04.2017 - 4 C 969/16

    Zwei Bebauungspläne für Verlagerung eines Lebensmittelmarkts innerhalb des

  • VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16

    Baurechts - Bebauungsplan "Oberhalb Freiäcker"

  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 289/20

    Normenkontrolle: Änderung eines Bebauungsplans

    [Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 27.2.2019 - 4 C 1840/17.N -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 10.4.2014 - 4 N 49.13 -, juris)] Lediglich im Einzelfall kann eine Planungsentscheidung als Folge des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes defizitär sein und sich auf das Abwägungsergebnis auswirken, wenn sich ernsthaft anbietende Alternativlösungen nicht erwogen worden sind.

    [Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 27.2.2019 - 4 C 1840/17.N -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.8.2015 - 4 BN 24.15 -, juris)] Hinweise darauf, dass sich ernsthaft anbietende Alternativlösungen von der Antragsgegnerin aus sachwidrigen Erwägungen ausgeblendet worden sind, liegen nicht vor.

    [Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 27.2.2019 - 4 C 1840/17.N -, juris;].

  • VGH Hessen, 26.08.2019 - 4 A 2426/17

    Baurecht, Steuerung der Windkraftnutzung durch Flächennutzungsplan

    Ein solcher Plan vermag die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, juris Rdnr. 10 m.w.N.; Hessischer VGH, Urteil vom 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr. 46 ).

    Für die Beurteilung der Vollzugsfähigkeit eines Bauleitplans mit der Darstellung von Konzentrationszonen kommt es deshalb darauf an, ob die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen in dargestellten Konzentrationszonen gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt und soweit dies der Fall ist, ob die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen durch Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme oder Befreiung nach § 45 Abs. 7 bzw. § 67 Abs. 2 BNatSchG ermöglicht werden kann (vgl. zuletzt für einen Bebauungsplan: Urteil des Senats vom 27. Februar 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr. 50 ff.).

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 9 CS 20.892

    Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltschutzvereinigung

    Unabhängig von der im Einzelfall ggf. fehlenden Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB, weil ein Bebauungsplan vollzugsunfähig und damit nicht erforderlich ist, wenn seiner Umsetzung zwingende artenschutzrechtliche Verbote des § 44 BNatSchG entgegenstehen (vgl. BayVerfGH, E.v. 3.12.2013 - Vf. 8-VII-13 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 27.3.2020 - 15 N 19.1377 - juris Rn. 22 m.w.N.), wofür maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt derjenige des Inkrafttretens des Bebauungsplans ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 - juris Rn. 14; VGH BW, U.v. 18.4.2018 - 5 S 2105/15 - juris Rn. 130 m.w.N.), ggf. aber auch noch Entwicklungen bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung einzubeziehen sein könnten (vgl. HessVGH, U.v. 27.2.2019 - 4 C 1840/17 - juris Rn. 54 m.w.N.), zählen die Auswirkungen einer Bauleitplanung in Bezug auf § 44 BNatSchG zu den gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB abwägungserheblichen naturschutzfachlichen Belangen (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2020 - 15 N 19.1377 - juris Rn. 31 m.w.N).
  • OVG Bremen, 16.06.2022 - 1 D 88/21

    Normenkontrollantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 143 -

    Die FGSV-Hinweise aus dem Jahr 2006 stellen ein anerkanntes verkehrswissenschaftliches Regelwerk dar, wurden bisher nicht durch aktuellere Hinweise abgelöst und können daher für eine methodengerechte Ermittlung des Verkehrsaufkommens herangezogen werden (so auch HessVGH, zuletzt Urt. v. 27.02.2019 - 4 C 1840/17.N, juris Rn. 82; VG Düsseldorf, Beschl. v. 25.05.2016 - 11 L 3994/15, juris Rn. 35).
  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 C 264/19

    Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung

    [Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 27.2.2019 - 4 C 1840/17.N -, juris] Ausgehend davon erscheint im vorliegenden Fall eine Beeinträchtigung der Belange der Antragsteller durch den Bebauungsplan aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu dem Plangebiet nicht von vornherein ausgeschlossen.
  • VGH Hessen, 18.10.2022 - 4 B 1069/22

    Genehmigung eines Bebauungsplans

    Eine offensichtliche Überdimensionierung oder Planung an den Bedürfnissen des Marktes vorbei kann die Planrechtfertigung in Frage stellen; eine detaillierte Bedarfsanalyse wird dabei nicht von der Gemeinde gefordert (vgl. Urteil des Senats vom 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr. 45 f.).

    Weitergehende Bedarfsprüfungen anhand des Potentials etwaiger Innenentwicklungsflächen und anderweitiger Baugebiete musste die Antragsgegnerin nicht vornehmen (vgl. Urteil des Senats vom 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr.49).

  • VGH Hessen, 19.09.2019 - 3 B 1535/18

    Normenkontrolle - Eilantrag gegen Bebauungsplan

    Geht man jedoch für die Abschätzung des Mehrverkehrs nach den Vorgaben in den "Hinweisen zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen - Arbeitsgruppe Verkehrsplanung -, Ausgabe 2006 (im Folgenden: FGSV-Hinweise) vor, die nach wie vor den aktuellen Stand der Verkehrswissenschaft wiedergeben und hierfür in der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt sind (Hess. VGH vom 27.02.2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr. 82 ; Hess. VGH vom 17.08.2017 - 4 C 2760/16.N -, juris Rdnr. 29 ), so ergeben sich vergleichbare Werte.
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