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   VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95   

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VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95 (https://dejure.org/1995,7438)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95 (https://dejure.org/1995,7438)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 (https://dejure.org/1995,7438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 78 Abs 3 AsylVfG, § 78 Abs 4 AsylVfG, § 138 Nr 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur Substantiierung der Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94

    Rechtliches Gehör - Berücksichtigung gerichtskundiger Tatsachen im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95
    Eine Verletzung dieser unmittelbar der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs dienenden Vorschrift stellt zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar und verwirklicht im Asylstreitverfahren den Berufungszulassungsgrund gemäß §§ 78 Abs. 3 AsylVfG, 138 Nr. 3 VwGO (vgl. z. B. Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 17. Juli 1995 - 13 UZ 1806/95 -).

    Mit diesem Hinweis wird der Kläger jedoch dem wirklichen Inhalt des angegriffenen Urteils nicht gerecht; das Verwaltungsgericht hat nämlich keineswegs die Unglaubhaftigkeit des Klägers aus einer zusammenfassenden Gesamtbetrachtung verschiedener Umstände hergeleitet mit der Folge, daß bereits die Verletzung des rechtlichen Gehörs hinsichtlich eines dieser kumulativ zusammenwirkenden Umstände zwangsläufig auf die Gesamtwürdigung durchschlagen müßte (vgl. z. B. Beschlüsse vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 9. Februar 1995 - 13 UZ 3170/94 -); vielmehr hat das Verwaltungsgericht auf Seite 13 des angegriffenen Urteils, nachdem es eine Vielzahl von Umständen aufgezählt hatte, aufgrund deren es den Tatsachenvortrag des Klägers für insgesamt unwahr halte, ausdrücklich ausgeführt, daß jeder dieser Umstände, für sich genommen, zur Abweisung der Asylklage als unbegründet hätte führen müssen.

  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95
    Der Senat hat in dieser Entscheidung ferner geprüft, ob der die Zulassung der Berufung erstrebende Beteiligte hinreichende Ausführungen dazu gemacht hat, ob das angefochtene Urteil auf der gerügten Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhe, wobei er diese Voraussetzung in jenem Fall als erfüllt ansah, weil jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könne, daß die Entscheidung des Gerichts erster Instanz anders ausgefallen wäre, wenn es dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs beachtet hätte (vgl. zu dieser Kausalitätsprüfung im Hinblick auf § 93 BVerfGG: BVerfGE 28, 17 (20), BVerfGE 82, 236 (257); grundsätzlich a. A. der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, ESVGH 43, 173 = ZAR 94, 88 = EZAR 633 Nr. 22, anders allerdings wohl Beschluß vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 - differenzierend zum Falle einer besonders "eklatanten" Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 der Verhandlung sowie der Öffentlichkeit des Verfahrens der 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 -).
  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95
    Der Senat hat in dieser Entscheidung ferner geprüft, ob der die Zulassung der Berufung erstrebende Beteiligte hinreichende Ausführungen dazu gemacht hat, ob das angefochtene Urteil auf der gerügten Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhe, wobei er diese Voraussetzung in jenem Fall als erfüllt ansah, weil jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könne, daß die Entscheidung des Gerichts erster Instanz anders ausgefallen wäre, wenn es dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs beachtet hätte (vgl. zu dieser Kausalitätsprüfung im Hinblick auf § 93 BVerfGG: BVerfGE 28, 17 (20), BVerfGE 82, 236 (257); grundsätzlich a. A. der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, ESVGH 43, 173 = ZAR 94, 88 = EZAR 633 Nr. 22, anders allerdings wohl Beschluß vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 - differenzierend zum Falle einer besonders "eklatanten" Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 der Verhandlung sowie der Öffentlichkeit des Verfahrens der 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 -).
  • VGH Hessen, 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95

    Asylverfahren: Berufungszulassung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95
    Der Senat hat in dieser Entscheidung ferner geprüft, ob der die Zulassung der Berufung erstrebende Beteiligte hinreichende Ausführungen dazu gemacht hat, ob das angefochtene Urteil auf der gerügten Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhe, wobei er diese Voraussetzung in jenem Fall als erfüllt ansah, weil jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könne, daß die Entscheidung des Gerichts erster Instanz anders ausgefallen wäre, wenn es dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs beachtet hätte (vgl. zu dieser Kausalitätsprüfung im Hinblick auf § 93 BVerfGG: BVerfGE 28, 17 (20), BVerfGE 82, 236 (257); grundsätzlich a. A. der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, ESVGH 43, 173 = ZAR 94, 88 = EZAR 633 Nr. 22, anders allerdings wohl Beschluß vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 - differenzierend zum Falle einer besonders "eklatanten" Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 der Verhandlung sowie der Öffentlichkeit des Verfahrens der 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 -).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95
    Der Senat hat in dieser Entscheidung ferner geprüft, ob der die Zulassung der Berufung erstrebende Beteiligte hinreichende Ausführungen dazu gemacht hat, ob das angefochtene Urteil auf der gerügten Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhe, wobei er diese Voraussetzung in jenem Fall als erfüllt ansah, weil jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könne, daß die Entscheidung des Gerichts erster Instanz anders ausgefallen wäre, wenn es dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs beachtet hätte (vgl. zu dieser Kausalitätsprüfung im Hinblick auf § 93 BVerfGG: BVerfGE 28, 17 (20), BVerfGE 82, 236 (257); grundsätzlich a. A. der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, ESVGH 43, 173 = ZAR 94, 88 = EZAR 633 Nr. 22, anders allerdings wohl Beschluß vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 - differenzierend zum Falle einer besonders "eklatanten" Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 der Verhandlung sowie der Öffentlichkeit des Verfahrens der 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 -).
  • VGH Hessen, 15.08.1995 - 13 UZ 1262/95

    Terminsverlegung wegen Verhinderung des Bevollmächtigten

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95
    Diese Rechtsprechung hat der Senat zuletzt in seinem Beschluß vom 15. August 1995 - 13 UZ 1262/95 - bestätigt und erneut darauf hingewiesen, daß es zur ordnungsgemäßen Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs notwendig sei, daß der Beteiligte substantiiert darlegt, was er noch vorgetragen oder wie er sich zu bestimmten Umständen geäußert hätte, die das Gericht seiner Entscheidung zugrundegelegt hat, wenn ihm das rechtliche Gehör in ordnungsgemäßer Weise gewährt worden wäre.
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95
    Der Senat hat in dieser Entscheidung ferner geprüft, ob der die Zulassung der Berufung erstrebende Beteiligte hinreichende Ausführungen dazu gemacht hat, ob das angefochtene Urteil auf der gerügten Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhe, wobei er diese Voraussetzung in jenem Fall als erfüllt ansah, weil jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könne, daß die Entscheidung des Gerichts erster Instanz anders ausgefallen wäre, wenn es dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs beachtet hätte (vgl. zu dieser Kausalitätsprüfung im Hinblick auf § 93 BVerfGG: BVerfGE 28, 17 (20), BVerfGE 82, 236 (257); grundsätzlich a. A. der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, ESVGH 43, 173 = ZAR 94, 88 = EZAR 633 Nr. 22, anders allerdings wohl Beschluß vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 - differenzierend zum Falle einer besonders "eklatanten" Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 der Verhandlung sowie der Öffentlichkeit des Verfahrens der 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 -).
  • VGH Hessen, 29.05.1989 - 13 TE 2328/88

    BEGRÜNDUNG; BERUFUNGSZULASSUNG; EINZELRICHTER; RECHTLICHES GEHÖR

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95
    Zur schlüssigen Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gehören aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Fällen der vorliegenden Art grundsätzlich auch substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muß, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer anderen für ihn günstigeren Entscheidung hätte gelangen können (vgl. schon zu § 32 Abs. 2 Nr. 3 AsylVfG a. F. Beschlüsse des Senats vom 29. Mai 1989 - 13 TE 2328/88 - und vom 14. November 1990 - 13 TE 1596/90 - m. w. N.; in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschluß vom 18. November 1994 - 12 L 6853/94 -).
  • VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95

    Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch den Spruchkörper, dem der abgelehnte

    Zur schlüssigen Darlegung eines Gehörsverstoßes gehören nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muß, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer für ihn günstigen Entscheidung hätte gelangen können (Beschlüsse des Senats vom 29. Mai 1989 - 13 TE 2328/88 - und vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 -).

    Unter diesen Umständen könnte die auf einen Teilaspekt dieser Gesamtbegründung beschränkte Rüge des Klägers allenfalls dann zur Darlegung der behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs genügen, wenn die Einschätzung des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Glaubhaftigkeit des Asylvorbringens Ergebnis einer Gesamtbetrachtung aller in dem Urteil aufgezeigten Widersprüche und Ungereimtheiten wäre, da in diesem Falle nicht ausgeschlossen werden könnte, daß das Gericht bei dem Wegfall auch nur einer dieser Gesichtspunkte möglicherweise zu einer anderen Bewertung des Asylvorbringens hätte gelangen können (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 -).

  • VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98

    Berufungszulassung im Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs:

    Zur schlüssigen Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zählen nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muss, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer anderen für ihn günstigeren Entscheidung hätte gelangen können (Beschluss des Senats vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 -, m.w.N.; im Zusammenhang mit der unterlassenen Einführung von Erkenntnisquellen auch OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 2. Januar 1997 - 13 A 5120/96.A -, AuAs 1997, 143; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Juni 1995 - A 14 S 596/95 - OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Juli 1993 - Bs VII 93/93 -).
  • VGH Hessen, 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95

    Zuständigkeit des Bundesamtes im Asylverfahren für aufenthaltsbeendende Maßnahmen

    Grundsätzliche Bedeutung liegt nur dann vor, wenn die Frage entscheidungserheblich und darüber hinaus für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle klärungsbedürftig ist (Hess. VGH, Beschluss vom 27.07.1995 - 13 UZ 3100/95 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 02.07.1997 - 13 UZ 1216/97

    Berufungszulassung im Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Macht ein die Zulassung der Berufung erstrebender Prozeßbeteiligter geltend, das Verwaltungsgericht habe den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt indem es ihm keine Möglichkeit gegeben habe, sich zu bestimmten Entscheidungsgrundlagen zu äußern, so gehören zur schlüssigen Darlegung dieses Rechtsverstoßes nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muß, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer für ihn günstigen Entscheidung hätten gelangen können (Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 1989 - 13 TE 2328/88 -, vom 14. November 1990 - 13 TE 1596/90 -, vom 15. August 1995 - 13 UZ 1262/95 - und vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 - jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 12.03.1999 - 6 UZ 2100/97

    Gehörsrüge wegen verfahrensfehlerhaft nicht in das Asylverfahren eingeführter

    Der beschließende Senat befindet sich insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des 9. Senats - früher 13. Senats - des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss v. 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95 -).
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