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   VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11   

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VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11 (https://dejure.org/2011,4070)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.10.2011 - 6 D 1633/11 (https://dejure.org/2011,4070)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 6 D 1633/11 (https://dejure.org/2011,4070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20 AEUV, § 53 Nr 1 AufenthG
    Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige nach Unionsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung von Unionsrecht auf Drittstaatsangehörige bei Lebensgemeinschaft mit deutschen Kindern und/oder deutschem Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung von Unionsrecht auf Drittstaatsangehörige bei Lebensgemeinschaft mit deutschen Kindern und/oder deutschem Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11
    Zur Anwendung von Unionsrecht auf Drittstaatsangehörige bei Lebensgemeinschaft mit deutschen Kindern und/oder deutschem Ehegatten im Zuge der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. März 2011 - C-34/09 - Ruiz Zambrano - und vom 5. Mai 2011 - C-434/09 - McCarthy -.

    Die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit und die zur Durchführung dieser Bestimmungen erlassenen Maßnahmen sind nämlich nicht auf Tätigkeiten anwendbar, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 25. Juli 2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 [Rdnr. 70]) und vom 5. Mai 2011 - C 434/09 - McCarthy -, InfAuslR 2011, 268 [Rdnr. 45]).

    Der Unionsbürgerstatus verbietet unabhängig von dem Vorliegen eines unionsrechtlichen Bezugs im oben genannten Sinn Maßnahmen des Mitgliedstaates, die darauf gerichtet sind oder die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen dieser Status verleiht, verwehrt wird (EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - C 434/09 - McCarthy -, Rdnr. 47).

    Die gegenteilige Ansicht geht - insbesondere unter Hinweis auf die anderslautende Entscheidung des EuGH im Urteil vom 5. Mai 2011 - C 434/09 - McCarthy - dahin, der EuGH habe in der Sache Zambrano lediglich einen außergewöhnlich gelagerten Einzelfall entschieden, so dass es "fernliege", hieraus Schlussfolgerungen in Bezug auf ein vom Unionsrechtsbezug losgelöstes abgeleitetes Recht für Familienangehörige eines Unionsbürgers auf Aufenthalt im Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit des Unionsbürgers zu ziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 2011 - 18 B 377/11 -, NVwZ 2011, 955, 956, sowie Hess.VGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 7 B 1254/11 -, Jurisdokument, Rdnr. 15, 16).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11
    Zur Anwendung von Unionsrecht auf Drittstaatsangehörige bei Lebensgemeinschaft mit deutschen Kindern und/oder deutschem Ehegatten im Zuge der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. März 2011 - C-34/09 - Ruiz Zambrano - und vom 5. Mai 2011 - C-434/09 - McCarthy -.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Urteil vom 8. März 2011 - C-34/09 - Zambrano - habe der Eingriff in den Kernbereich der Unionsbürgerschaft der Familienangehörigen nach Art. 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der durch aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den drittstaatsangehörigen Ehegatten oder Elternteil bewirkt werde, auch für diesen aufenthaltsrechtliche Bedeutung, so dass eine gegen den Drittstaatsangehörigen verfügte Ausweisung den Anforderungen des Unionsrechts genügen müsse.

    10 Aus dem Sekundärrecht (vgl. §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 2 Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU - bzw. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Unionsbürgerrichtlinie - (ABl. L 158)) ergibt sich ein solches Aufenthaltsrecht nicht, denn diese Vorschriften gelten nur für die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgern aus anderen Mitgliedstaaten und deren Familienangehörige (vgl. EuGH, Urteil vom 8. März 2011 - C-34/09 - Zambrano -, ZAR 2011, 189 [Rdnr. 39]).

    Der EuGH hat in dem bereits oben zitierten Urteil vom 8. März 2011 - C-34/09 - Zambrano -, auf das sich der Antragsteller mit der Beschwerde zur Untermauerung seiner Rechtsauffassung beruft, einen Eingriff in den Kernbereich der Rechte aus der Unionsbürgerschaft in dem Fall eines in Belgien lebenden kolumbianischen Staatsangehörigen bejaht, der seinen minderjährigen belgischen Kindern Unterhalt gewährt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2011 - 18 B 377/11

    Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Deutschen im

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11
    Allerdings kann sich ein Aufenthaltsrecht des Ehegatten oder Familienangehörigen des Unionsbürgers u.U. auch aus dem primären Unionsrecht ergeben (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 7. Juli 1992 - C-370/90 - Singh -, NVwZ 1993, 261 [Rdnr. 23 und 25] und vom 23. September 2003 - C-109/01 - Secretary of State for the Home Department/Hacene Akrich -, EuZW 2003, 752 [Rdnr. 47, 48]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 2011 - 18 B 377/11 -, NVwZ 2011, 955, 956, mit weiteren Nachweisen).

    Die gegenteilige Ansicht geht - insbesondere unter Hinweis auf die anderslautende Entscheidung des EuGH im Urteil vom 5. Mai 2011 - C 434/09 - McCarthy - dahin, der EuGH habe in der Sache Zambrano lediglich einen außergewöhnlich gelagerten Einzelfall entschieden, so dass es "fernliege", hieraus Schlussfolgerungen in Bezug auf ein vom Unionsrechtsbezug losgelöstes abgeleitetes Recht für Familienangehörige eines Unionsbürgers auf Aufenthalt im Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit des Unionsbürgers zu ziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 2011 - 18 B 377/11 -, NVwZ 2011, 955, 956, sowie Hess.VGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 7 B 1254/11 -, Jurisdokument, Rdnr. 15, 16).

  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11
    Wie der Antragsteller zutreffend anführt, ermöglicht das Unionsrecht Ausweisungen allein auf der Grundlage einer sich aus dem persönlichen Verhalten des Betreffenden ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, so dass eine von den konkreten Umständen des Einzelfalls losgelöste und auf generalpräventive Aspekte gestützte Ausweisung in jedem Fall unzulässig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 27. November. 1977 - Rs. 30/77 -, NJW 1978, 479; BVerwG, Urteile vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297, und vom 6. Oktober 2005 - 1 C 5.04 -, BVerwGE 124, 243).

    Diese Grundsätze gelten allerdings nur dann, wenn der von der Ausweisung Betroffene eine auf Unionsrecht begründete Rechtsstellung besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2005, a.a.O.).

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11
    Allerdings kann sich ein Aufenthaltsrecht des Ehegatten oder Familienangehörigen des Unionsbürgers u.U. auch aus dem primären Unionsrecht ergeben (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 7. Juli 1992 - C-370/90 - Singh -, NVwZ 1993, 261 [Rdnr. 23 und 25] und vom 23. September 2003 - C-109/01 - Secretary of State for the Home Department/Hacene Akrich -, EuZW 2003, 752 [Rdnr. 47, 48]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 2011 - 18 B 377/11 -, NVwZ 2011, 955, 956, mit weiteren Nachweisen).

    Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Ehefrau des Antragstellers und seine Kinder in relevantem Umfang von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben und sich folglich nach Rückkehr aus unionsrechtlicher Sicht in einer vergleichbaren Situation wie ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates befinden (sog. Rückkehrerfälle, vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 7. Juli 1992 - C-370/90 - Singh -, a.a.O., [Rdnr. 21]).

  • VGH Hessen, 07.07.2011 - 7 B 1254/11

    Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten nach primärem Unionsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11
    Die gegenteilige Ansicht geht - insbesondere unter Hinweis auf die anderslautende Entscheidung des EuGH im Urteil vom 5. Mai 2011 - C 434/09 - McCarthy - dahin, der EuGH habe in der Sache Zambrano lediglich einen außergewöhnlich gelagerten Einzelfall entschieden, so dass es "fernliege", hieraus Schlussfolgerungen in Bezug auf ein vom Unionsrechtsbezug losgelöstes abgeleitetes Recht für Familienangehörige eines Unionsbürgers auf Aufenthalt im Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit des Unionsbürgers zu ziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 2011 - 18 B 377/11 -, NVwZ 2011, 955, 956, sowie Hess.VGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 7 B 1254/11 -, Jurisdokument, Rdnr. 15, 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11

    Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11
    Zum Teil wird angenommen oder zumindest in Erwägung gezogen, dass unabhängig von den Besonderheiten des dem Urteil vom 8. März 2011 zu Grunde liegenden Sachverhalts allein der durch die Versagung des Aufenthaltsrechts für den Drittstaatsangehörigen oder die Beendigung seines Aufenthalts ausgehende Zwang für seine Angehörigen, die familiäre Lebensgemeinschaft (nur) im Heimatland des Ehegatten oder Vaters oder in einem anderen Drittstaat herstellen zu können, eine objektive Behinderung des Freizügigkeitsrechts der Unionsbürger und einen Eingriff in den Kernbereich des Rechtsstatus nach Art. 20 AEUV beinhaltet (vgl. Welte, Familiennachzug zu Deutschen gemäß Unionsrecht?, InfAuslR 2011, 265 [267]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2011 - 11 S 207/11 -, InfAuslR 2011, 291; Verwaltungsgerichtshof Wien, Vorlagebeschluss vom 5. Mai 2011 - Zlen.
  • EuGH, 23.09.2003 - C-109/01

    EIN MIT EINEM BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION VERHEIRATETER DRITTSTAATSANGEHÖRIGER

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11
    Allerdings kann sich ein Aufenthaltsrecht des Ehegatten oder Familienangehörigen des Unionsbürgers u.U. auch aus dem primären Unionsrecht ergeben (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 7. Juli 1992 - C-370/90 - Singh -, NVwZ 1993, 261 [Rdnr. 23 und 25] und vom 23. September 2003 - C-109/01 - Secretary of State for the Home Department/Hacene Akrich -, EuZW 2003, 752 [Rdnr. 47, 48]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 2011 - 18 B 377/11 -, NVwZ 2011, 955, 956, mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 17.05.2010 - 3 D 433/10

    Anrechnung von Aufenthaltszeiten für den Erwerb einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11
    Andererseits darf die Prozesskostenhilfe verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte oder bloß theoretische ist (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 3 D 433/10 -, Juris, mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11
    Die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit und die zur Durchführung dieser Bestimmungen erlassenen Maßnahmen sind nämlich nicht auf Tätigkeiten anwendbar, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 25. Juli 2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 [Rdnr. 70]) und vom 5. Mai 2011 - C 434/09 - McCarthy -, InfAuslR 2011, 268 [Rdnr. 45]).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Folge eines entsprechenden Aufenthaltsrechts wäre eine allenfalls eingeschränkte Anwendbarkeit der Ausweisungsvorschriften der §§ 53 ff. AufenthG (vgl. dazu Urteil des Senats vom 04.05.2011 - 11 S 207/11 - InfAuslR 2011, 291; allgemein zum Urteil des EuGH vom 08.03.2011: OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2011 - 18 B 377/11 - Hess. VGH, Beschluss vom 27.10.2011 - 6 D 1633/11 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 11.06.2012 - 16 K 4448/10

    Zwíngende Ausweisung; Zambrano-Rechtsprechung EuGH

    vgl. dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Juni 2011 - 17 B 359/11 - und vom 29. April 2011 - 18 B 377/11 -, abzurufen unter www.nrwe.de; vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 11 S 897/11 - und Hessischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 6 D 1633/11 - jeweils juris.
  • VG Berlin, 23.01.2012 - 29 K 494.10

    Ausnahmefall von der Regel-Ausweisung

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob generalpräventive Erwägungen in Fällen der vorliegenden Art überhaupt herangezogen werden dürfen (vgl. dazu etwa HessVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 6 D 1633/11 -, juris).
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