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   VGH Hessen, 27.11.1990 - 4 TG 2972/90   

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https://dejure.org/1990,6169
VGH Hessen, 27.11.1990 - 4 TG 2972/90 (https://dejure.org/1990,6169)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.11.1990 - 4 TG 2972/90 (https://dejure.org/1990,6169)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. November 1990 - 4 TG 2972/90 (https://dejure.org/1990,6169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs 2 BauGB
    Zum Einzelfall einer Baunachbarklage wegen Verstoßes gegen Grenzabstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 4 TG 2261/89

    Befreiung von einer Baugrenze - Anwendung der Kriterien für eine Verletzung des

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1990 - 4 TG 2972/90
    Demnach genießt ein Nachbar Schutz gegen eine ihm nachteilige Befreiung eines Bauinteressenten von einer Festsetzung eines Bebauungsplans, wenn der betroffene Belang im Rahmen der Bauleitplanung beachtlich ist, wenn er durch die Festsetzung, von der befreit werden soll, mindestens reflexartig objektiv-rechtlich geschützt ist und wenn er von solchem Gewicht ist, daß er sich bei gerechter Abwägung, bei der auch Interessen anderer Nachbarn und der Allgemeinheit zu berücksichtigen sein können, gegen das Interesse des Bauinteressenten durchsetzen muß (Hess. VGH, Beschluß vom 18.09.1989 -- 4 TG 2261/89 -- in BRS 49 Nr. 189).
  • VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1990 - 4 TG 2972/90
    Der beschließende Senat greift zur rechtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen nach § 31 Abs. 2 BauGB -- mit gewissen Änderungen -- auf die von ihm zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Kriterien für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes im unbeplanten Bereich zurück (Beschluß vom 17.12.1984 -- 4 TG 2545/84 -- u. a. in BRS 44 Nr. 77).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1990 - 4 TG 2972/90
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19.09.1986 -- 4 C 8.84 -- BRS 46 Nr. 173) beurteilt dies nach Maßgabe seiner erstmals im Urteil vom 25.02.1977 (IV C 22.75, u. a. in BRS 32 Nr. 155) dargestellten Grundsätze.
  • VGH Hessen, 28.10.1982 - IV TG 68/82
    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1990 - 4 TG 2972/90
    Wie sich bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift und darüber hinaus auch aus dem vom Verwaltungsgericht herangezogenen Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28.10.1982 -- IV TG 68/82 (HessVGRspr. 1983, S. 43 -- 45 ) ergibt, kommt eine nähere Prüfung der Frage, ob ein Geschoß als Zwischengeschoß im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 2 HBO a.F. einzustufen ist, nur dann in Betracht, wenn feststeht, daß es sich nicht um ein Vollgeschoß handelt.
  • VGH Hessen, 20.02.1980 - IV OE 49/77
    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1990 - 4 TG 2972/90
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof geht seit dem Urteil vom 20.02.1980 (IV OE 49/77 -- HessVGRspr. 1980 S. 33 -- 35 ) in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 14.11.1985 -- 4 TG 2003/85) davon aus, daß Aufenthaltsräume regelmäßig ausreichend belichtet sind, wenn ein Lichteinfallwinkel von 45 Grad alter Teilung nicht überschritten wird.
  • VGH Hessen, 27.10.1978 - IV TG 78/78
    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1990 - 4 TG 2972/90
    (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluß vom 27.10.1978 -- IV TG 78/78 -- HessVGRspr. 1979, 22) und Beschluß vom 09.11.1987 -- 4 TG 1913/87 -- HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 11.12.1995 - 4 TG 1337/95

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Teilbaugenehmigung -

    Günstige Auswirkungen der Festsetzungen auf die Grundstücksnachbarn allein reichen für die Annahme eines nachbarschützenden Charakters nicht aus (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 18.09.1989 - 4 TG 2261/89 -, BRS 49 Nr. 189; Beschluß vom 27.11.1990 - 4 TG 2972/90 -, HessVGRspr. 1991, 93).

    Der beschließende Senat greift zur rechtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen nach § 31 Abs. 2 BauGB - mit gewissen Änderungen - auf die von ihm zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Kriterien für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes im unbeplanten Innenbereich zurück (Beschluß vom 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 u.a. -, BRS 42 Nr. 77; Beschluß vom 27.11.1990 - 4 TG 2972/90 -, HessVGRspr. 1991, 73).

    er von solchem Gewicht ist, daß er sich bei gerechter Abwägung, bei der auch Interessen anderer Nachbarn und der Allgemeinheit zu berücksichtigen sein können, gegen das Interesse des Bauinteressenten durchsetzen muß (Hess. VGH, Beschluß vom 18.09.1989 - 4 TG 2261/89 -, BRS 49 Nr. 189; Beschluß vom 27.11.1990, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der

    Zur Konkretisierung der Interessenbewertung aus § 31 Abs. 2 BauGB greift der Verwaltungsgerichtshof mit gewissen Änderungen auf die von ihm zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Kriterien für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots im unbeplanten Innenbereich zurück (Beschluss vom 17.12.1984 -- 4 TG 2545/84 u.a. -- in BRS 42 Nr. 77; Beschluss vom 27.11.1990 -- 4 TG 2972/90 -- in HessVGRspr. 1991, S. 73).
  • VGH Hessen, 13.07.1999 - 4 TG 1322/99

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl

    Der beschließende Senat greift zur rechtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen nach § 31 Abs. 2 BauGB -- mit gewissen Änderungen -- auf die von ihm zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Kriterien für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes im unbeplanten Innenbereich zurück (Beschluss vom 17.12.1984 -- 4 TG 2545/84 u.a. --, BRS 42 Nr. 77; Beschluss vom 27.11.1990 -- 4 TG 2972/90 --, HessVGRspr. 1991, 73).
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1159/91

    Bauvorhaben - Nachbarrechte - vorläufiger Rechtsschutz - Wahlrecht zwischen BauO

    Um die aufgrund der Unwirksamkeit der Abstandsflächenverordnung entstandene Lücke bei der Präzisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der ausreichenden Belichtung zu schließen ist der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 20.02.1980, a.a.O.; Beschl. v. 14.11.1985, a.a.O.; Beschl. v. 27.11.1990 -- 4 TG 2972/90 --) davon ausgegangen, daß Aufenthaltsräume regelmäßig ausreichend belichtet sind, wenn ein Lichteinfallwinkel von 45 Grad alter Teilung nicht überschritten wird.
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