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   VGH Hessen, 28.01.1993 - 12 TH 2385/92   

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https://dejure.org/1993,7276
VGH Hessen, 28.01.1993 - 12 TH 2385/92 (https://dejure.org/1993,7276)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.01.1993 - 12 TH 2385/92 (https://dejure.org/1993,7276)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 12 TH 2385/92 (https://dejure.org/1993,7276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 AuslG, § 7 Abs 2 AuslG, § 16 AuslG, § 17 AuslG, § 20 Abs 4 Nr 2 AuslG
    Verlängerung einer nach den Regeln des Familiennachzugs unter Härtefallgesichtspunkten erteilten Aufenthaltserlaubnis nach Eintritt der Volljährigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitliche Begrenzung der Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Familiennachzugs; Fortgeltung einer auf der Grundlage des Ausländergesetzes 1965 erteilten befristeten Aufenthaltserlaubnis nach Inkrafttreten des Ausländergesetzes am 1. Januar 1991; Verlängerung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1439 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 187/01

    Recht auf Wiederkehr - Schulbesuch

    Damit war der Aufenthalt des Klägers, was Ausländerbehörde und Regierungspräsidium nicht beachtet haben, nicht nur rechtmäßig, sondern auch auf eine gewisse Dauer angelegt (zur Dauerhaftigkeit des Familiennachzugs nach früherem Recht vgl. z. B. Hess. VGH, 28.01.1993 - 12 TH 2385/92 -, EZAR 024 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92

    Ausländerrecht: Verlängerung der einem Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis

    Sowohl der Antragsgegner und dessen vorgesetzte Behörden als auch das Verwaltungsgericht sind bei ihrer Entscheidung von dem unzutreffenden rechtlichen Ansatz ausgegangen, daß der Antragsteller durch das Erreichen der Volljährigkeit das eigenständige Aufenthaltsrecht des § 21 Abs. 3 AuslG erworben hat, das Grundlage für die befristete Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis im Ermessenswege nach § 21 Abs. 4 AuslG ist, solange noch nicht die Voraussetzungen für die unbefristete Verlängerung nach §§ 24, 26 AuslG vorliegen (vgl. dazu grundlegend Hess. VGH, 28.01.1993 - 12 TH 2385/92 -, EZAR 024 Nr. 1 = AuAS 1993, 86).
  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem

    Über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist, da die Voraussetzungen für die unbefristete Verlängerung noch nicht vorliegen, nach Ermessen zu entscheiden (§ 21 Abs. 4 AuslG), wobei allerdings die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 AuslG anwendbar sind (Hess. VGH, 28.01.1993 - 12 TH 2385/92 -, EZAR 024 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 182 m.w.N.).
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