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   VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16   

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https://dejure.org/2019,6736
VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16 (https://dejure.org/2019,6736)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.02.2019 - 6 A 1805/16 (https://dejure.org/2019,6736)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 6 A 1805/16 (https://dejure.org/2019,6736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 IFG, § 7 IFG, § 1 IFG
    Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand und Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen

  • Wolters Kluwer

    Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand und Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IFG § 3; IFG § 7; IFG § 1
    Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand; Zugang zu amtlichen Informationen; Analogie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16
    Vor diesem Hintergrund ist das Gericht davon überzeugt, dass die durch den Antrag zu 1. a) erbetene Auskunft mittels DOMEA jedenfalls keinen Aufwand an Kosten oder Personal erfordern würde, der im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn der Klägerin unvertretbar wäre, oder aber auch bei zumutbarer Personal- und Sachmittelausstattung sowie unter Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten die Wahrnehmung der vorrangigen Sachaufgaben der Bundesanstalt erheblich behindern würde (vgl. zu diesem Maßstab im Rahmen des § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG: BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2/15 -, juris Rn. 24).

    Dafür, dass auch das Bundesverwaltungsgericht einer analogen Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG durchaus offen gegenüber steht, spricht das Urteil vom 17. März 2016 (7 C 2/15, juris Rn. 17: "Gleichwohl muss den Schwierigkeiten, vor denen die informationspflichtige Behörde im Hinblick auf die erforderliche Prüfung der Unterlagen sowie eine gegebenenfalls gebotene Beteiligung von Drittbetroffenen steht, wenn Einsicht in außerordentlich umfangreiche Aktenbestände begehrt wird, Rechnung getragen werden.").

    Die "Soll"-Vorschrift des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG lasse eine Überschreitung der Monatsfrist in atypischen Fällen, namentlich bei umfangreichen und komplexen Informationsbegehren zu (Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2/15 - juris Rn. 24).

  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16
    Dass dieser eine Behörde des Bundes ist, folgt unmittelbar aus § 1 Abs. 1 Satz 1 FinDAG (im Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1293/13 -, juris Rn. 36, ist der Senat demgegenüber davon ausgegangen, dass die Beklagte eine sonstige Bundeseinrichtung i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG sei).

    Die Behörde müsse ihre Organisationsstruktur und ihre organisatorischen Maßnahmen nach den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so einrichten, dass sie die für ihren Zuständigkeitsbereich typischen und üblichen Zugangsgesuche reibungslos bearbeiten könne (6 A 1293/13 - juris Rn. 68; in diesem Sinne auch Schoch, a. a. O., § 7 Rn. 111; Sydow, NVwZ 2013, 467, 470; Rossi, NVwZ 2013, 1263, 1265).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16
    Die Klägerin könne auch nichts aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2014 (7 C 20/12) für sich ableiten, da die dort zugrundeliegende Fallgestaltung nicht auf die Fragen der Klägerin übertragbar sei.

    Eine Aufbereitung, die nicht inhaltlicher Art ist, stellt hiernach keine von § 1 Abs. 1 IFG nicht umfasste Informationsbeschaffung dar, sondern ist eine Vorbereitungshandlung, die als "Vorbedingung" des Informationszugangs durch § 1 Abs. 1 IFG mitumfasst ist (in diesem Sinne auch die Besprechung des Urteils des BVerwG durch Gurlit, NVwZ 2015, 673 [BVerwG 27.11.2014 - BVerwG 7 C 20.12] ).

  • VG Frankfurt/Main, 13.08.2015 - 7 K 3860/14

    § 1 IFG, § 2 Nr 1 IFG

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16
    Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte unter entsprechender Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2015 (7 K 3860/14.F) verpflichtet, der Klägerin Auskunft zu erteilen, wie viele Auskunfts- und Vorlageersuchen gemäß § 4 Abs. 3 WpHG a. F. das Referat WA 23 der Beklagten in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils pro Kalenderjahr insgesamt an Wertpapierhandelsbanken im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 5 KWG (§ 1 Abs. 3d Satz 3 a. F. KWG) gerichtet hat.

    unter teilweiser Aufhebung des am 20. August 2015 zugestellten Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main im Verfahren 7 K 3860/14.F(V) vom 13. August 2015 sowie unter teilweiser Aufhebung des Ablehnungsbescheids der Beklagten vom 18. März 2014 in Gestalt des am 22. September 2014 zugestellten Widerspruchsbescheids vom 16. September 2014.

  • VG Berlin, 12.10.2009 - 2 A 20.08

    Anspruch auf Informationszugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16
    Sitsen (a. a. O., S. 322) weist zutreffend darauf hin, dass teilweise begründete Anträge unter dem Vorbehalt des nicht unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands stehen, und nichts dafür spricht, dass bei inhaltlich vollständig begründeten Anträgen anderes zu gelten hätte (im Ergebnis so auch VG Berlin, Urteil vom 12. Oktober 2009 - 2 A 20.08 -, juris Rn. 65).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16
    Im Urteil vom 11. März 2015 (6 A 1071/13, juris) hat der Senat unter Heranziehung europarechtlicher Bestimmungen die sich aus § 3 Nr. 4 IFG i. V. m. § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG ergebende Einschränkung des Anspruchs auf Informationszugang weit verstanden (a. a. O., juris Rn. 84 f.).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-15/16

    Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16
    Ob der Entscheidung vom 11. März 2015 (noch) gefolgt werden kann, ist angesichts des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 19. Juni 2018 (C-15/16, juris) ungewiss.
  • BVerfG, 20.06.2017 - 1 BvR 1978/13

    Verfassungsbeschwerde auf Bereitstellung von Akten im Gewahrsam Privater mangels

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16
    Der Begriff "Aufzeichnung" deutet darauf hin, dass es sich um vorhandene Informationen handeln muss und nicht um solche, die die Behörde zunächst noch beschaffen muss (so im Ergebnis auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 201/12 -, juris Rn. 37; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 BvR 1978/13 -, juris Rn. 23; Schoch, a. a. O., § 2 Rn. 36 spricht insoweit von einer "Selbstverständlichkeit"; Polenz, in: Brink/Polenz/Blatt, IFG, 1. Aufl. 2017, § 2 Rn. 4, 6; Hong NVwZ 2016, 953, 954).
  • BVerwG, 29.03.2023 - 10 C 2.22

    Kein Anspruch auf Wiederbeschaffung von Unterlagen Helmut Kohls

    Das Fehlen einer dem § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG entsprechenden Vorschrift für diese Konstellation erweist sich vor diesem Hintergrund als planwidrige Regelungslücke, die durch eine analoge Anwendung der gesetzlichen Regelung zu schließen ist (ebenso VGH Kassel, Urteil vom 28. Februar 2019 - 6 A 1805/16 - juris Rn. 115 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 3/19

    Zu den informationszugangsrechtlichen Ansprüchen eines bestellten

    Eine derartige Bearbeitung von Informationen zum Zweck der Zugangsgewährung ist dem Informationszugangsrecht nicht fremd (VGH Hessen, Urteil vom 28. Februar 2019 - 6 A 1805/16 -, juris Rn. 99 m.w.N.).

    Auch die reine Addition gleichartiger Informationen wird in diesem Zusammenhang (noch) nicht als inhaltliche Aufbereitung, sondern lediglich als rein praktische Vorbereitung des Informationszugangs angesehen (VGH Hessen, Urteil vom 28. Februar 2019 - 6 A 1805/16 -, juris Rn. 99).

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    § 7 Abs. 2 Satz 2 IFG ist nicht lediglich eine Rechtsfolgenverweisung (so Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn. 117), sondern verlangt die "entsprechende Anwendung" des Satzes 1 insoweit, als dessen Voraussetzungen insgesamt vorliegen müssen (vgl. Sicko, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand: 1. Februar 2019, § 7 IFG Rn. 59; Blatt, in: Brink u.a., IFG, 2017, § 7 Rn. 110; siehe auch VGH Kassel, Urteil vom 28. Februar 2019 - 6 A 1805/16 - juris Rn. 115).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2023 - 8 A 2361/22

    Fahrtenbuchauflage wegen unzureichender Ermittlungsmaßnahmen der Bußgeldbehörde

    vgl. zu § 49 OWiG Hess. VGH, Urteil vom 28. Februar 2019 - 6 A 1805/16 -, juris Rn. 104; Bücherl, in: Graf, BeckOK OWiG, Stand: 1. April 2023, § 49 Rn. 2.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1348/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    Dies schließt nicht aus, dass im Einzelfall behördliche Bearbeitungen von Informationen vor Zugangsgewährung erforderlich werden können, um die Voraussetzungen für einen wirksamen Zugang erst noch zu schaffen; hierauf erstreckt sich der Zugangsanspruch, wenn die Bearbeitung ein in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelndes Zugangshindernis beseitigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1, 11; Beschluss vom 27.05.2013 - 7 B 43.12 - NJW 2013, 2538; Hess VGH, - 6 A 1805/16 - juris Rn. 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2422/20

    Informationsbegehren betreffend von beruflichen Verwendern geführte Informationen

    Dies schließt nicht aus, dass im Einzelfall behördliche Bearbeitungen von Informationen vor Zugangsgewährung erforderlich werden können, um die Voraussetzungen für einen wirksamen Zugang erst noch zu schaffen; hierauf erstreckt sich der Zugangsanspruch, wenn die Bearbeitung ein in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelndes Zugangshindernis beseitigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1, 11; Beschluss vom 27.05.2013 - 7 B 43.12 - NJW 2013, 2538; Hess VGH, - 6 A 1805/16 - juris Rn. 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2060/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    Dies schließt nicht aus, dass im Einzelfall behördliche Bearbeitungen von Informationen vor Zugangsgewährung erforderlich werden können, um die Voraussetzungen für einen wirksamen Zugang erst noch zu schaffen; hierauf erstreckt sich der Zugangsanspruch, wenn die Bearbeitung ein in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelndes Zugangshindernis beseitigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1, 11; Beschluss vom 27.05.2013 - 7 B 43.12 - NJW 2013, 2538; Hess VGH, - 6 A 1805/16 - juris Rn. 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 3972/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    Dies schließt nicht aus, dass im Einzelfall behördliche Bearbeitungen von Informationen vor Zugangsgewährung erforderlich werden können, um die Voraussetzungen für einen wirksamen Zugang erst noch zu schaffen; hierauf erstreckt sich der Zugangsanspruch, wenn die Bearbeitung ein in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelndes Zugangshindernis beseitigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1, 11; Beschluss vom 27.05.2013 - 7 B 43.12 - NJW 2013, 2538; Hess VGH, - 6 A 1805/16 - juris Rn. 99).
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