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   VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88   

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https://dejure.org/1989,4526
VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88 (https://dejure.org/1989,4526)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.04.1989 - 4 TG 4609/88 (https://dejure.org/1989,4526)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. April 1989 - 4 TG 4609/88 (https://dejure.org/1989,4526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 BBauG, § 13 BBauG, § 34 BauGB
    Baurecht: Änderung eines Bebauungsplans; Zufahrt zur Tiefgarage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 11.05.1988 - 4 TG 3492/87

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich: Beurteilung der Zulässigkeit; Gebot der

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
    Diese anhand des § 34 Abs. 1 BBauG entwickelte Rechtsprechung gilt unter Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB unverändert fort (Senatsbeschluß vom 11. Mai 1988, Az.: 4 TG 3492/87).

    Zur näheren Bestimmung des Umfangs der nötigen Rücksichtnahme greift der Senat in ständiger Rechtsprechung auf den Gedanken des § 15 Abs. 1 Baunutzungsverordnung zurück (Beschluß vom 11. Mai 1988, 4 TG 3492/87 m.w.N).

    Bereits in seinem Beschluß vom 11. Mai 1988 (4 TG 3492/87) hat der Senat entschieden, daß ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot auch bei -- im Vergleich zur unmittelbaren Umgebung -- deutlich höherer baulicher Ausnutzung dann nicht vorliegt, wenn die erhöhte Ausnutzung keine konkreten nachteiligen Auswirkungen auf das Grundstück des Antragstellers hat.

  • VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87

    Errichtung eines Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngebietes

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
    insbesondere bei nicht dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften des Baurechts, die Genehmigung eines Vorhabens bzw. ihre Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation eines Dritten nachhaltig ändert und dadurch den Nachbarn schwer und unerträglich trifft (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 9. November 1987, Az.: 4 TG 1913/87).

    Sind von den Nachbarn mittelbare, d. h., erst durch eine Situationsänderung vermittelte, Auswirkungen der Bebauung von anderen Grundstücken hinzunehmen, so sind von ihnen auch die durch diese Auswirkungen verursachten Wertminderungen ihrer Grundstücke hinzunehmen; der Wertminderung kommt keine selbständige Bedeutung, sondern nur Indizbedeutung für die Schwere des Eingriffs zu (BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 -- 4 C 96 und 97/76 -- DÖV 1978, 147; Hess. VGH, Beschluß vom 9. November 1987 -- 4 TG 1913/87 --).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Auffassung zu diesem Punkt in seinem Urteil vom 26. Mai 1978 (-- BVerwG 4 C 9.77 -- BVerwGE 55, 371 = BauR 1978, 276 ) noch einmal bestätigt.".

    Dementsprechend geht der beschließende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Mai 1978 -- 4 C 9.77 -- BRS 33 Nr. 36) davon aus, daß das Erfordernis des "Einfügens" es nicht ohne weiteres ausschließt, etwas zu verwirklichen, was es in der Umgebung bisher nicht gibt.

  • VGH Hessen, 14.06.1988 - 3 TG 2068/88

    Garagenzufahrt mit Stützmauer und Abgrabung im Bauwich

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
    Die Garagenzufahrt stellt einen Weg nach § 7 Abs. 4 2. Halbsatz HBO dar, denn Wege im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur Geh-, sondern auch Fahrwege (so auch Hess. VGH, Beschluß vom 14. Juni 1988, Az.: 3 TG 2068/88).
  • VGH Hessen, 17.02.1986 - 4 TG 2004/85
    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
    Aber auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, d. h. ihres Umfangs im Sinne von § 15 Baunutzungsverordnung (vgl. den Senatsbeschluß vom 17. Februar 1986, 4 TG 2004/85), werden keine empfindlichen und schutzwürdigen Nutzungen der nächsten Umgebung beeinträchtigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1977 - X A 1316/76
    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
    Sind von den Nachbarn mittelbare, d. h., erst durch eine Situationsänderung vermittelte, Auswirkungen der Bebauung von anderen Grundstücken hinzunehmen, so sind von ihnen auch die durch diese Auswirkungen verursachten Wertminderungen ihrer Grundstücke hinzunehmen; der Wertminderung kommt keine selbständige Bedeutung, sondern nur Indizbedeutung für die Schwere des Eingriffs zu (BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 -- 4 C 96 und 97/76 -- DÖV 1978, 147; Hess. VGH, Beschluß vom 9. November 1987 -- 4 TG 1913/87 --).
  • VGH Hessen, 07.06.1988 - 4 N 4/83

    Normenkontrollverfahren: Gerichtsbesetzung bei Nichtabhilfeentscheidung;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
    Die Frage, ob die Bekanntmachung der Genehmigung sowie des Orts und der Zeit der Auslegung eines Bebauungsplans gemäß § 12 BBauG 1960 der Vorschrift des § 5 Abs. 4 HGO a.F. entsprach, ist jedoch keine Frage der Auslegung des § 12 BBauG 1960 und damit des Bundes-(bau-)rechts, sondern eine Frage des nichtrevisiblen Landesrechts (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Juni 1988, 4 N 4/83).
  • VGH Hessen, 04.09.1987 - 4 UE 1048/85

    Einfügen der Bebauung im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
    Nur ein Vorhaben, das diese Grenze einhält, stiftet keine "Unruhe", die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht (vgl. das Senatsurteil vom 4. September 1987, Az.: 4 UE 1048/85).
  • VGH Hessen, 30.06.1988 - 4 TG 688/88

    Nachbarstreit: einstweilige Anordnung, Nachtragsbaugenehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
    Durch die Nachtragsgenehmigung erhält das genehmigte Vorhaben seine endgültige Fassung (Beschluß des Senats vom 30. Juni 1988, Az.: 4 TG 688/88, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 10.09.1987 - 4 TG 746/86

    Zur Berücksichtigung des Verkehrslärms auf der Straße bei Beurteilung des

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
    Die Zahl der in (Wohn)- Gebäuden vorhandenen Wohnungen ist bei Anwendung des § 34 BBauG bzw. BauGB kein bodenrechtlich relevanter Gesichtspunkt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluß vom 10. September 1987, 4 TG 746/86).
  • BVerwG, 23.09.1974 - IV B 113.74

    Landes- bzw. ortsrechtliche Festlegung des Auslegungsorts für einen Bebauungsplan

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

  • VGH Hessen, 23.09.1988 - 4 TH 1637/88

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Einschränkung einer Baugenehmigung

  • VGH Hessen, 22.02.1994 - 5 TH 1189/92

    Bauaufsichtsgebühr: Erhebung einer Gebühr für die Befreiung von

    Eine solche "Festlegung" erforderte die generelle Bestimmung von Ort und Dauer der Auslegung in der Hauptsatzung selbst (so schon der beschließende Senat in einem Beschluß vom 28.11.1968 - R V 3/65 - ESVGH 19, 214; ferner der 4. Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 13.07.1973 - IV OG 40/73 - BRS 27 Nr. 20, Beschluß vom 19.11.1973 - IV N 2/73 - BRS 27 Nr. 16, Beschlüsse vom 19.01.1988 und vom 07.06.1988 - 4 N 4/83 -, Beschluß vom 28.04.1989 - 4 TG 4609/88 - und Beschluß vom 06.06.1989 - 4 N 1025/87).
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