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   VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05   

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VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05 (https://dejure.org/2005,2667)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.06.2005 - 12 A 3/05 (https://dejure.org/2005,2667)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 12 A 3/05 (https://dejure.org/2005,2667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 Abs 2 GG, § 7 BauGB, § 4 LPlG HE
    Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung; Anpassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit eines Vorhabens nach dem Luftverkehrsgesetz; Feststellung des Plans für die Errichtung der A 380-Wartungshalle an dem Flughafen Frankfurt/Main; Verletzung der kommunalen Planungshoheit; Gerichtliche ...

  • Judicialis

    HForstG § 12 Abs. 1; ; HForstG § 12 Abs. 2; ; HForstG § 12 Abs. 3; ; HForstG § 22; ; HForstG § 22 Abs. 1 Satz 2; ; HForstG § 22 Abs. 2 Satz 1; ; HForstG § 22 Abs. 2 Satz 3; ; HFors... tG § 22 Abs. 4 Satz 2; ; LuftVG § 6 Abs. 3; ; LuftVG § 8 Abs. 1; ; LuftVG § 8 Abs. 4; ; LuftVG § 8 Abs. 4 Satz 1; ; LuftVG § 9 Abs. 1; ; LuftVG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; LuftVG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; LuftVG § 9 Abs. 2; ; LuftVG § 10 Abs. 2 Satz 1; ; LuftVG § 28 Abs. 1; ; BauGB § 5; ; BauGB § 5 Abs. 1; ; BauGB § 5 Abs. 2; ; BauGB § 5 Abs. 4; ; BauGB § 7 Satz 1; ; BauGB § 7; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 38; ; BauGB § 38 Satz 2; ; HLPG § 3 Nr. 2; ; HLPG § 4 Abs. 1; ; HLPG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; HLPG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; HLPG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; HLPG § 6 Abs. 6 Satz 3; ; HLPG § 11 Abs. 3; ; HLPG § 12; ; HLPG § 12 Abs. 1; ; HLPG § 12 Abs. 3; ; HLPG § 12 Abs. 3 Satz 2; ; HLPG § 18; ; HLPG § 18 Abs. 2 Nr. 3; ; HVwVfG § 73 Abs. 8; ; HVwVfG § 75 Abs. 4; ; LuftVZO § 38 Abs. 2 Nr. 1; ; BWaldG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; HENatG § 6a; ; BGB § 903; ; ROG § 3 Nr. 2; ; ROG § 7 Abs. 5; ; ROG § 7 Abs. 6; ; ROG § 7 Abs. 7; ; ROG § 7 Abs. 8; ; ROG § 7 Abs. 9; ; ROG § 7 Abs. 10; ; ROG § 7 Abs. 5 Satz 1; ; ROG § 11; ; ROG § 22 Satz 3; ; ROV § 1 Satz 3 Nr. 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 58 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93

    Rüge einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungshoheit bei Verstoß gegen einen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Dementsprechend kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss v. 22.06.1993 - 4 B 45/93 -, juris-Ausdruck Rz. 4) von einer eigenen hinreichend bestimmten Planung einer Gemeinde in aller Regel dann keine Rede sein, wenn eine Außenbereichsfläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt wird.

    Denn die planerische Aussage, die sich aus einer solchen Darstellung ergibt, geht nicht über den Regelungsgehalt des § 35 Abs. 2 BauGB hinaus (s. BVerwG, Beschluss v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 4).

    Es erscheint zwar grundsätzlich denkbar, dass ein staatliches Planungskonzept durch gemeindliche Maßnahmen als kommunale Angelegenheit weiterentwickelt werden kann (s. BVerwG, Beschluss v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 4).

    Darüber hinaus handelt es sich bei den von der Klägerin im Erläuterungsbericht aufgeführten "geplanten" Maßnahmen wie Ausweisung von Altholzbeständen, Dezimierung des Wildbestandes und Extensivierung der Forstwirtschaft um staatliche Aufgaben nach forst- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen, die nicht der kommunalen Planungshoheit zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 8).

    Sie betreffen auch nur einen Bereich, der sich am äußerst östlichen Rand des Stadtgebiets befindet und wegen seiner großen Entfernung zu bebaubaren Flächen keinen Bezug zur städtebaulichen Planung der Klägerin aufweist (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 4 am Ende).

    Soweit sich die Klägerin weiter auf von ihr beabsichtigte Pflegemaßnahmen im Bannwald bezieht, handelt es sich insoweit um keine kommunale, sondern um eine staatliche Aufgabe auf dem Gebiet des Forst- und Naturschutzrechts (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 8).

    Bei der Ausweisung von Bannwald, der Aufhebung einer Bannwalderklärung sowie bei der Erteilung einer Rodungsgenehmigung handelt es sich um staatliche Aufgaben in Ausführung des Hessischen Forstgesetzes (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 8).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Gemeinden können auch unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht die Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - 9 VR 6.03 -, juris-Ausdruck Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris-Ausdruck Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001 - 4 A 12/99 -, NuR 2002, 340; Urteil v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwG 100, 388, 391).

    Die Vorhabensträgerin und die Planfeststellungsbehörde sind verpflichtet und berechtigt, bei der Planung einer Verkehrseinrichtung auf andere Planungen Rücksicht zu nehmen, soweit diese hinreichend konkretisiert sind (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris Ausdruck S. 2).

    Die Kommunen können sich nicht gegenüber einem anderen Planungsträger zu einem gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" machen (BVerwG, Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris-Ausdruck Rz. 17).

    Die kommunale Planungshoheit verschafft - wie bereits oben unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt - den Gemeinden und Kreisen keine mit Art. 14 GG vergleichbare Rechtsposition und sie können unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht eine Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf die Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - a.a.O., Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002, a.a.O., Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001, a.a.O., Rz. 30).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Insgesamt trägt bei einer derart abgestuften Planung der Vorhabensträger das Risiko, dass er auf einer Stufe das ihm eröffnete "Eingriffspotenzial" verbraucht mit der Folge, dass weitere, aus seiner Sicht unter Umständen sogar vorrangige Projekte nicht mehr zugelassen werden können (siehe ferner zur Anwendung der Grundsätze der Abschnittsbildung insbesondere auch auf die FFH-Verträglichkeitsprüfung: Hess. VGH, Urteil vom 28.06.2005 - 12 A 8/05 -, Parallelverfahren des BUND zum vorliegenden Verfahren - ein Abdruck dieser Entscheidung ist der hiesigen Entscheidung beigefügt).

    Sie sind im Übrigen rechtmäßig angeordnet (vgl. auch hierzu sowie zu den Fragen der Dimensionierung und Standortalternativen: Senatsurteil vom 28.06.2005 - 12 A 8/05).

    Hierzu kann auf die Ausführungen des Senats im Parallelverfahren 12 A 8/05 Bezug genommen werden.

    Auch insoweit wird auf das Senatsurteil vom 28. Juni 2005 in dem Verfahren 12 A 8/05 verwiesen.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Bau oder Ausbau von Verkehrsflughäfen "gemeinnützig" ist, weil sie dem Bedarf des allgemeinen Verkehrs im Sinne des § 6 Abs. 3 LuftVG und des § 38 Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO dienen (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005 - 4 C 18/03 -, juris-Ausdruck Rz 26; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375; Urteil v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110, 119 f.).

    Ein Flughafenausbau kann namentlich durch ein im gestiegenen Luftverkehrsaufkommen zum Ausdruck gelangendes Verkehrsbedürfnis gerechtfertigt sein (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005, a.a.O., Rz. 26 und 27; Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 120; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375).

    Der von der Beigeladenen betriebene Flughafen Frankfurt/Main ist durch seine luftverkehrsrechtliche Genehmigung als Verkehrsflughafen festgelegt und steht der Zivilluftfahrt zur Verfügung (BVerwG, Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 119).

    An der Gemeinnützigkeit des Baus der Wartungshalle ändert sich nichts dadurch, dass die Betreiberin des Flughafens, die Beigeladene, eine Gesellschaft des Privatrechts ist (siehe BVerwG, Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 119).

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Die Planrechtfertigung erfordert eine Prüfung, ob ein Vorhaben mit den Zielen des anzuwendenden Fachgesetzes übereinstimmt, so dass die Zulassung des Projekts im Gemeinwohlinteresse erforderlich erscheint (BVerwG, Urteil v. 11.07.2001, 11 C 14.00 -, BVerwGE 114, 364, 375) und deshalb insbesondere Eingriffe in Rechtspositionen Dritter wie etwa das Grundeigentum oder die Planungshoheit von Kommunen zu legitimieren vermag.

    Die von ihm verfolgten Allgemeinwohlgründe sind aber der Bestimmung der öffentlichen Aufgabe zu entnehmen, die zum Beispiel in der Enteignungsregelung des § 28 Abs. 1 LuftVG Ausdruck gefunden hat (BVerwG, Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375).

    Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Bau oder Ausbau von Verkehrsflughäfen "gemeinnützig" ist, weil sie dem Bedarf des allgemeinen Verkehrs im Sinne des § 6 Abs. 3 LuftVG und des § 38 Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO dienen (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005 - 4 C 18/03 -, juris-Ausdruck Rz 26; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375; Urteil v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110, 119 f.).

    Ein Flughafenausbau kann namentlich durch ein im gestiegenen Luftverkehrsaufkommen zum Ausdruck gelangendes Verkehrsbedürfnis gerechtfertigt sein (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005, a.a.O., Rz. 26 und 27; Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 120; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375).

  • BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95

    Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist nämlich gerade eine umfassende und abschließende Regelung bezweckt (siehe Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 75 VwVfG Rdnr. 7; zur Ersetzung einer forstrechtlichen Genehmigung nach § 11 Abs. 1 HForstG 1978 siehe auch BVerwG, Beschluss v. 15.09.1995 - 11 VR 16.95 -, NuR 1996, 143, 144).

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist diese Vorschrift dahin auszulegen, dass sie die Behörde ermächtigt, im Einzelfall auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zu verzichten (BVerwG, Beschluss v. 15.09.1995 - 11 VR 16.95 -, NuR 1996, 143, 144 zu § 1 RoV).

    Unabhängig davon findet eine inzidente rechtliche Überprüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens in einer Entscheidung zu einem Planfeststellungsbeschluss nicht statt (BVerwG, Beschluss v. 15.09.1995, a.a.O., S. 144).

  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04

    Nichtigkeit des Regionalplans Südhessen 2000

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Dieser Plan ist zwar durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 2004 (4 N 406/04) für nichtig erklärt worden.

    Vielmehr wird durch die Genehmigung lediglich die Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde zu einem bereits aufgestellten Raumordnungsplan erteilt und ein Raumordnungsplan kann in Hessen gegebenenfalls auch ohne Genehmigung der Landesregierung in Kraft treten (§ 11 Abs. 2 HLPG, siehe auch Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 -).

    Dieses Verständnis ergibt sich auch daraus, dass nach dem Hessischen Landesrecht die Landesregierung den Regionalplan inhaltlich nicht verändern darf, sondern darauf beschränkt ist, ihn zu genehmigen oder den Plan an die Regionalversammlung zurückzugeben (siehe § 11 Abs. 1, 2 und 4 HLPG; Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 - S. 22 Beschlussabdruck).

  • VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3634/04

    Eilanträge gegen Abweichungszulassung zum Bau der A 380-Werft zurückgewiesen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass durch raumordnungsrechtliche Festlegungen wie etwa die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel der Raumordnung der Klägerin allgemein die Möglichkeit genommen wird, rechtswirksam in Widerspruch zu dieser raumordnungsrechtlichen Festlegung zu planen (so aber offenbar Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005 - 4 Q 3634/04 S. 14 f. Beschlussabdruck zur Klagebefugnis gegen eine raumordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung).

    Zur Begründung dieser Entscheidung hat sich die Planfeststellungsbehörde die Abweichungsentscheidung der Regionalversammlung vom 5. November 2004 zu eigen gemacht (s. S. 382 PFB; so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, a.a.O., Beschlussabdruck S. 18) und festgestellt, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung dem Vorhaben keine Belange entgegenstehen (S. 380 ff. Planfeststellungsbeschluss).

    Die Abweichungsentscheidung konnte im Rahmen der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG getroffen werden (so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, a.a.O., S. 17).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Gemeinden können auch unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht die Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - 9 VR 6.03 -, juris-Ausdruck Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris-Ausdruck Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001 - 4 A 12/99 -, NuR 2002, 340; Urteil v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwG 100, 388, 391).

    Bei der Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Klage einer kommunalen Gebietskörperschaft hin haben Einwände, die sich auf Verstöße gegen natur- und umweltschutzrechtliche Vorschriften beziehen, außer Betracht zu bleiben (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003, a.a.O.).

    Die kommunale Planungshoheit verschafft - wie bereits oben unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt - den Gemeinden und Kreisen keine mit Art. 14 GG vergleichbare Rechtsposition und sie können unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht eine Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf die Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - a.a.O., Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002, a.a.O., Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001, a.a.O., Rz. 30).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 Q 7/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die von ihnen in diesem Verfahren und im Eilverfahren 12 Q 7/05 eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen und den Inhalt der zum Verfahren beigezogenen Behördenakten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (93 Ordner) sowie des Regierungspräsidiums Darmstadt (7 Hefter) Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Die Klägerin hat dort die mit "B 42" und "B 44" bezeichneten Gebiete im Vorhabensbereich als naturnahe Bereiche aufgenommenen (siehe Anlage 17 zum Antragsschriftsatz im Verfahren 12 Q 7/05, Gerichtsakte 12 Q 7/05 Bl. 420 bis 431, insbesondere Bl. 424 bis 427) und als für diese Gebiete zu treffende Maßnahmen die Ausweisung von Altholzbeständen, die Dezimierung des Wildbestandes und die Extensivierung der Forstwirtschaft angegeben.

    Nach der Aussage im Erläuterungsbericht der Klägerin (Bl. 425 Gerichtsakte des Eilverfahrens 12 Q 7/05) sind die Gebiete B 42 und B 44 nicht in der Waldbiotopkartierung der Stadt enthalten.

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

  • BVerwG, 11.07.1991 - 4 B 120.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 A 11.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Vermeidungsgebot; Eingriff; Natur und

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 31.88

    Fehlende Klagebefugnis des Landes aufgrund seiner Vollzugshoheit im Natur- und

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89

    Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde -

  • VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 3272/01

    Normenkontrolle eines Regionalplans: Passivlegitimation des Landes; keine

  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Baugenehmigung zur

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01

    Straßenplanung: Verbindung zu anderen Straßenbauvorhaben - Planungsbeginn -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 7 D 35/03

    Bebauungsplan: Sicherung durch Veränderungssperre

  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

  • VGH Hessen, 25.11.2004 - 12 A 1496/04

    Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung im Rahmen eines Austauschvertrages;

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm;

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 991/96

    Änderungsgenehmigung für ehemaligen Militärflugplatz als Verkehrsflughafen

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Sie wird im öffentlichen Interesse wahrgenommen und ist nicht speziell dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht zugeordnet (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 3/05, S. 35; siehe auch BayVGH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - 20 A 01.00419 -, NuR 2004, 175, 177 f.).

    Dies gilt aber nicht für die hier streitigen Ziele "Regionaler Grünzug", "Grundwassersicherung" und "Walderhaltung" (siehe so bereits zu diesen Zielen des RPS 2000 Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

    Sie ist in der Feststellung des Plans enthalten und musste nicht ausdrücklich als Abweichungsentscheidung formuliert werden (vgl. Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 3/05 -, S. 82 f.).

    Die Grundzüge des RPS 2000 sind nicht berührt, weil die Abweichung sich lediglich auf einen flächenmäßig geringen Anteil des Regionalplans bezieht und eine Vorbildwirkung für andere Flächen angesichts der Singularität des Vorhabens nicht zu erwarten ist (siehe zu diesen Maßstäben ebenfalls das benannte Urteil des Senats vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

    Die Planfeststellungsbehörde geht zutreffend davon aus, dass Triebwerksprobeläufe zu den Wartungsarbeiten gehören, die mit dem Betrieb eines Großflughafens zwangsläufig verbunden sind (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 3/05 -, S. 13).

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die allgemein zugänglichen Urteile des Senats vom 28. Juni 2005 (12 A 3/05, S. 20 ff.) und vor allem vom 21. August 2009 (11 C 318/08.T, Teil II.3.1, S. 311 ff.) verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

    Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Anpassungspflicht jedenfalls dann entsteht, wenn das private Vorhaben - wie hier - als im öffentlichen Interesse liegend anzusehen ist und der festgestellte Plan Grundlage von Enteignungen sein kann (vgl. Runkel in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 127. EL Oktober 2017, § 7 Rn. 4a; Schrödter in: Schrödter, BauGB, 8. Auflage, § 7 Rn. 8; Hessischer VGH, Urteil vom 28.06.2005 - 12 A 3/05 -, juris).

    Eine Bindung des Beklagten als Planfeststellungsbehörde kommt vorliegend wohl bereits deshalb nicht in Betracht, weil zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan der Gemeinde Großenkneten - entscheidend dürfte hier wohl die 47. Änderung sein, mit der in Bissel und Döhlen Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung "Windenergie" dargestellt wurden - das Planfeststellungsverfahren betreffend die Mineralstoffdeponie Haschenbrok noch nicht bei der Planfeststellungsbehörde anhängig war und der Beklagte daher auch nicht als öffentlicher Planungsträger gehalten sein konnte, Widerspruch gegen den Flächennutzungsplan zu erheben, um eine Anpassungspflicht zu vermeiden (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 28.06.2005 - 12 A 3/05 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.1997 - 8 S 991/96 -, juris).

  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Zusammen betrachtet folgt aus den beiden Festlegungen damit weder eine verbindliche Vorgabe dahingehend, dass Verkehrsanlagen und andere Infrastrukturmaßnahmen im "Regionalen Grünzug" generell unzulässig sein sollen (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 3/05 -, Jurisdokument, Rdnr. 93), noch dass die Ziele "Regionaler Grünzug" und "Nutzung der Windenergie" sich gegenseitig ausschließen.
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