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   VGH Hessen, 28.07.2010 - 5 A 1865/08   

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https://dejure.org/2010,9296
VGH Hessen, 28.07.2010 - 5 A 1865/08 (https://dejure.org/2010,9296)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.07.2010 - 5 A 1865/08 (https://dejure.org/2010,9296)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 5 A 1865/08 (https://dejure.org/2010,9296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 90 AO 1977, § 34 Abs 1 AO 1977
    Gewerbesteuerhaftung; Auswirkungen der Verletzung von Mitwirkungspflichten; Pflichtverletzung eines Gesellschafters einer GmbH bei Tilgung von Schulden der GmbH mittels Privatvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweismaßverringerung durch Verletzung der Mitwirkungspflicht und somit ein Nachteil des Mitwirkungsverpflichteten bei einer Zugrundelegung eines Sachverhalt mit gewisser Wahrscheinlichkeit durch den Steuergläubiger; Verletzung der Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweismaßverringerung durch Verletzung der Mitwirkungspflicht und somit ein Nachteil des Mitwirkungsverpflichteten bei einer Zugrundelegung eines Sachverhalt mit gewisser Wahrscheinlichkeit durch den Steuergläubiger; Verletzung der Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 942
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.11.2005 - VII R 21/05

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Lohnsteuer bei Lohnzahlung aus

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2010 - 5 A 1865/08
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. November 2005 - VII R 21/05 - ist er der Auffassung, dass auch aus § 34 Abs. 1 Satz 2 AO nicht gefolgert werden könne, dass aus dem Privatvermögen geleistete Zahlungen im Rechtssinne nicht aus solchen Mitteln bestritten würden, die der Vertreter der Steuerschuldnerin "verwalte".

    Denn ein Gesellschafter, der Schulden der Gesellschaft begleicht, stellt dadurch mittelbar der Gesellschaft Vermögensmittel in einer Weise zur Verfügung, die es rechtfertigt, die Gesellschaft steuerrechtlich genauso wie bei der entsprechenden Verwendung eigener Mittel zu behandeln (vgl. BFH, Urteil vom 22. November 2005 - VII R 21/05 -, Juris).

  • BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93

    Verfassungswidrigkeit des Einwendungsausschlusses bei steuerlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2010 - 5 A 1865/08
    Mit dieser Wertung hat der Gesetzgeber die Ermittlung und Bestimmung der Grundlagen der Besteuerung grundsätzlich dem Finanzamt zugewiesen und damit der Beurteilung der Beklagten entzogen (zu einer Ausnahme vgl. BVerfG, Urteil vom 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93 -, KStZ 1997, 172 [175]), so dass der Streit um die Frage der Berechtigung der Verlustfestsetzung zwischen Finanzamt und der Steuerschuldnerin für die verfahrensgegenständliche Haftungsschuld des Klägers keine Rolle spielt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1311/02

    Mitwirkung bei Ermittlung von Haftungsvoraussetzungen - Ermittlungspflicht der

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2010 - 5 A 1865/08
    38 Vor diesem Hintergrund durfte die Beklagte nach dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2003 - 2 S 1311/02 -, ESVGH 53, 132 [135] mit weiteren Nachweisen) von einer hundertprozentigen Haftungsquote des Klägers ausgehen.
  • VG Frankfurt/Main, 17.01.2003 - 10 G 5334/02

    Kein) Eilrechtsschutz gegen Haftungsbescheid wegen Verletzung von

    Auszug aus VGH Hessen, 28.07.2010 - 5 A 1865/08
    Diesen Antrag im Verfahren 10 G 5334/02 hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Januar 2003 abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Jedoch hat der Kläger entgegen seiner aus § 3 Abs. 1 Nr. 3a KAG 2009 i.V.m. § 90 AO folgenden Mitwirkungspflicht trotz einer entsprechenden Aufforderung der Widerspruchsbehörde mit Schreiben vom 07.04.2017 bis zum Zeitpunkt des Ergehens des Widerspruchsbescheides (vgl. zur Frage des für die Erfüllung der Mitwirkungspflicht maßgeblichen Zeitpunktes VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 19.06.2020 - 2 S 928/20 - n.v.; Urteil vom 23.01.2003 - 2 S 1311/02 - juris Rn. 30; Urteil vom 13.05.1987 - 14 S 1539/85 - BWVPr 1987, 231 - Leitsatz; Hessischer VGH, Urteil vom 28.07.2010 - 5 A 1865/08 - juris Rn. 38) und auch im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren keine Nachweise vorgelegt, aus denen sich ergibt, wo die von ihm beherbergten Montagearbeiter tätig waren.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2021 - 25 L 791/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. August 2012, 14 B 787/12, juris (Rn. 6), sowie BayVGH, Beschluss vom 22. März 2016, 4 CS 15.2488, juris (Rn.16) und HessVGH, Urteil vom 28. Juli 2010, 5 A 1865/08, juris (Rn. 38); vgl. auch Rüsken, in: Klein, AO, 15. Auflage (2020), § 191, Rn. 87a.
  • VGH Bayern, 23.05.2014 - 4 ZB 12.1133

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführerin einer GmbH; Abgabe unrichtiger

    Wird diese Mitwirkungspflicht verletzt, kann dies gegen den potentiellen Haftungsschuldner verwertet werden (vgl. HessVGH, U.v. 28.7.2010 - 5 A 1865/08 - KStZ 2010, 173ff).
  • VGH Bayern, 04.07.2014 - 4 CS 14.951

    Gewerbesteuer, einstweiliger Rechtsschutz, PKH, Haftungsbescheid, Kausalität,

    Wird diese Mitwirkungspflicht verletzt, kann dies gegen den potentiellen Haftungsschuldner verwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2014 - 4 ZB 12.1133 - juris Rn. 12; HessVGH, U.v. 28.7.2010 - 5 A 1865/08 - KSTZ 2010, 173ff.).
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