Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3142
VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90 (https://dejure.org/1993,3142)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.10.1993 - 4 UE 884/90 (https://dejure.org/1993,3142)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 (https://dejure.org/1993,3142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 140 Nr 3 BauGB, § 162 BauGB, § 163 Abs 1 BauGB
    Anspruch des Eigentümers auf Löschung des Sanierungsvermerks bei Zeitablauf, unzureichender Förderung der Sanierung oder lang andauernden Sanierungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90
    Außer den oben erörterten Rechtsgründen des Außerkrafttretens wegen entgegenstehenden Gewohnheitsrechtes oder wegen Funktionslosigkeit gibt es einen weiteren anerkannten allgemeinen Rechtsgrund eines Außerkrafttretens "wegen Zeitablauf" oder "wegen Verzögerung" nicht (BVerwG, a.a.0. und Urteil vom 07.09.1984 - 4 c 20.81 - NJW 1985 S. 278 bis 280; OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1979, BRS 35 Nr. 227; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 25.06.1990, UPR 1991, 450).
  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90
    Insbesondere ist es unschädlich, daß im Zeitpunkt der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes die positiven Sanierungsziele noch nicht im einzelnen konkretisiert waren (BVerwG, Urteil vom 20.10.1978 - 4 C 48.76 - BRS 33 Nr. 198).
  • OVG Bremen, 30.10.1979 - II BA 90/78

    Sanierung; Sanierungssatzung; Sanierungszweck; Bebauungsplan; Ablehnung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90
    Außer den oben erörterten Rechtsgründen des Außerkrafttretens wegen entgegenstehenden Gewohnheitsrechtes oder wegen Funktionslosigkeit gibt es einen weiteren anerkannten allgemeinen Rechtsgrund eines Außerkrafttretens "wegen Zeitablauf" oder "wegen Verzögerung" nicht (BVerwG, a.a.0. und Urteil vom 07.09.1984 - 4 c 20.81 - NJW 1985 S. 278 bis 280; OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1979, BRS 35 Nr. 227; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 25.06.1990, UPR 1991, 450).
  • OVG Berlin, 03.01.1991 - 2 A 10.90

    Bauplanungsrecht, Veränderungssperre, faktische Zurückstellung, einstweiliger

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90
    Außer den oben erörterten Rechtsgründen des Außerkrafttretens wegen entgegenstehenden Gewohnheitsrechtes oder wegen Funktionslosigkeit gibt es einen weiteren anerkannten allgemeinen Rechtsgrund eines Außerkrafttretens "wegen Zeitablauf" oder "wegen Verzögerung" nicht (BVerwG, a.a.0. und Urteil vom 07.09.1984 - 4 c 20.81 - NJW 1985 S. 278 bis 280; OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1979, BRS 35 Nr. 227; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 25.06.1990, UPR 1991, 450).
  • VGH Hessen, 17.09.1999 - 4 UE 952/99

    Abschlusserklärung für städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

    Das angefochtene Urteil weiche von der genannten Entscheidung des Hess. VGH vom 28.10.1993 (4 UE 884/90 -- NVwZ-RR 1994, 635) ab.

    Nach dem der Entscheidung des Hess. VGH vom 28.10.1993 (a. a. O.) zugrundeliegenden Sachverhalt sei das Grundstück im Sinne der entwicklungs- bzw. sanierungsrechtlichen Zielsetzungen keineswegs bebaut gewesen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28.10.1993 (-- 4 UE 884/90 -- NVwZ-RR 1994, S. 635) im Hinblick auf die Anforderungen des § 163 Abs. 1 BauGB ausgeführt, ein Anspruch auf Erteilung der Abschlusserklärung scheide u. a. deshalb aus, weil das Grundstück nicht entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung bebaut oder in sonstiger Weise genutzt sei.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08

    Abschlusserklärung nach § 163 BauGB

    Es genügt nicht, dass das Grundstück überhaupt bebaut oder in sonstiger Weise genutzt wird (HessVGH, Urt. v. 28.10.1993 - 4 UE 884/90 -, NVwZ-RR 1994, 632).
  • VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 4080/10

    Heranziehung eines Wohnungseigentümers zur Zahlung eines sanierungsbedingten

    In der einschlägigen Rechtsprechung zu dieser Thematik ist anerkannt, dass eine Sanierungssatzung ebenso wie ein Bebauungsplan funktionslos werden und dadurch ihre Rechtswirkungen verlieren kann, vgl. OVG Saarland, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 A 387/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 7. März 2003 - 1 ME 341/02 - Hess. VGH, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 - OVG Bremen, Urteil vom 30. Oktober 1979 - II BA 90/78 - das OVG Saarland, der Hessische VGH und das OVG Bremen hatten eine Funktionslosigkeit der jeweiligen Sanierungssatzung im jeweils entschiedenen Fall aus tatsächlichen Gründen abgelehnt, weil die jeweilige Gemeinde die Verwirklichung der Sanierungssatzung in den maßgeblichen Verfahren nicht gänzlich aufgegeben hatte, sondern die Sanierung - in langsamerem Tempo - fortführte; vgl. zur Funktionslosigkeit von Sanierungssatzungen auch Krautzberger, Städtebauförderungsrecht, Kommentar und Handbuch, 49. Ergänzungslieferung, Mai 2010, § 142 Rn. 24.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 3881/10

    Heranziehung zur Zahlung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen für

    In der einschlägigen Rechtsprechung zu dieser Thematik ist anerkannt, dass eine Sanierungssatzung ebenso wie ein Bebauungsplan funktionslos werden und dadurch ihre Rechtswirkungen verlieren kann, 67 vgl. OVG Saarland, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 A 387/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 7. März 2003 - 1 ME 341/02 - Hess. VGH, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 - OVG Bremen, Urteil vom 30. Oktober 1979 - II BA 90/78 - das OVG Saarland, der Hessische VGH und das OVG Bremen hatten eine Funktionslosigkeit der jeweiligen Sanierungssatzung im jeweils entschiedenen Fall aus tatsächlichen Gründen abgelehnt, weil die jeweilige Gemeinde die Verwirklichung der Sanierungssatzung in den maßgeblichen Verfahren nicht gänzlich aufgegeben hatte, sondern die Sanierung - in langsamerem Tempo - fortführte; vgl. zur Funktionslosigkeit von Sanierungssatzungen auch Krautzberger, Städtebauförderungsrecht, Kommentar und Handbuch, 49. Ergänzungslieferung, Mai 2010, § 142 Rn. 24.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 4618/10

    Zahlung eines Ausgleichsbetrags durch einen Grundstückseigentümer an eine

    In der einschlägigen Rechtsprechung zu dieser Thematik ist anerkannt, dass eine Sanierungssatzung ebenso wie ein Bebauungsplan funktionslos werden und dadurch ihre Rechtswirkungen verlieren kann, vgl. OVG Saarland, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 A 387/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 7. März 2003 - 1 ME 341/02 - Hess. VGH, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 - OVG Bremen, Urteil vom 30. Oktober 1979 - II BA 90/78 - das OVG Saarland, der Hessische VGH und das OVG Bremen hatten eine Funktionslosigkeit der jeweiligen Sanierungssatzung im jeweils entschiedenen Fall aus tatsächlichen Gründen abgelehnt, weil die jeweilige Gemeinde die Verwirklichung der Sanierungssatzung in den maßgeblichen Verfahren nicht gänzlich aufgegeben hatte, sondern die Sanierung - in langsamerem Tempo - fortführte; vgl. zur Funktionslosigkeit von Sanierungssatzungen auch Krautzberger, Städtebauförderungsrecht, Kommentar und Handbuch, 49. Ergänzungslieferung, Mai 2010, § 142 Rn. 24.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99

    Umfang der Kostenregelung in einer Sanierungssatzung

    Dieser Rechtsprechung und Kommentierung ist aber zugleich auch das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1995, NWZ 1995, 897 und Beschluss vom 7. Juli 1996, NJW 1996, 2807 f.; VGH Kassel, Urteil vom 28. Oktober 1993, NVwZ-RR 1994, 635 f.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 162 BauGB Rdn. 14; Berliner Kommentar, 2. Aufl., § 162 BauGB Rdn. 13; Brügelmann, § 162 BauGB Rdn. 22).
  • OVG Thüringen, 06.01.2022 - 1 ZO 362/20

    Abgeschlossenheitserklärung einer Sanierung

    Anders als der Kläger möglicherweise meint, genügt es dafür nicht, dass das Grundstück überhaupt bebaut oder in sonstiger Weise genutzt wird (HessVGH, Urt. v. 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 -, NVwZ-RR 1994, 632) oder das darauf stehende Haus renoviert worden ist.
  • VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07

    Zur Berechnung des Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB

    Dieser Rechtsprechung sowie den Kommentierungen ist jedoch zugleich das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 15.03.1995, NVwZ 1995, 897 ff.; vom 07.07.1996, NJW 1996, 2807; VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1993, NVwZ-RR 1994, 635; Ernst/Zinkahn/Bielenberg: § 162 Rn. 14; Brügelmann: § 162 Rn. 22).
  • VG Koblenz, 26.11.2012 - 4 K 255/12

    Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 - ist bereits nicht einschlägig.
  • VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06

    Zur Berechnung des Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB

    Dieser Rechtsprechung und Kommentierung ist jedoch zugleich das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 15.03.1995, NVwZ 1995, 897 ff.; vom 07.07.1996, NJW 1996, 2807; VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1993, NVwZ-RR 1994, 635; Ernst/Zinkahn/Bielenberg: § 162 Rn. 14; Brügelmann: § 162 Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht