Rechtsprechung
VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 140 Nr 3 BauGB, § 162 BauGB, § 163 Abs 1 BauGB
Anspruch des Eigentümers auf Löschung des Sanierungsvermerks bei Zeitablauf, unzureichender Förderung der Sanierung oder lang andauernden Sanierungsmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 142
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 10.01.1990 - II/3 E 1083/86
- VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 635
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81
Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu …
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90
Außer den oben erörterten Rechtsgründen des Außerkrafttretens wegen entgegenstehenden Gewohnheitsrechtes oder wegen Funktionslosigkeit gibt es einen weiteren anerkannten allgemeinen Rechtsgrund eines Außerkrafttretens "wegen Zeitablauf" oder "wegen Verzögerung" nicht (BVerwG, a.a.0. und Urteil vom 07.09.1984 - 4 c 20.81 - NJW 1985 S. 278 bis 280; OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1979, BRS 35 Nr. 227; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 25.06.1990, UPR 1991, 450). - BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76
Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des …
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90
Insbesondere ist es unschädlich, daß im Zeitpunkt der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes die positiven Sanierungsziele noch nicht im einzelnen konkretisiert waren (BVerwG, Urteil vom 20.10.1978 - 4 C 48.76 - BRS 33 Nr. 198). - OVG Bremen, 30.10.1979 - II BA 90/78
Sanierung; Sanierungssatzung; Sanierungszweck; Bebauungsplan; Ablehnung
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90
Außer den oben erörterten Rechtsgründen des Außerkrafttretens wegen entgegenstehenden Gewohnheitsrechtes oder wegen Funktionslosigkeit gibt es einen weiteren anerkannten allgemeinen Rechtsgrund eines Außerkrafttretens "wegen Zeitablauf" oder "wegen Verzögerung" nicht (BVerwG, a.a.0. und Urteil vom 07.09.1984 - 4 c 20.81 - NJW 1985 S. 278 bis 280; OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1979, BRS 35 Nr. 227; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 25.06.1990, UPR 1991, 450). - OVG Berlin, 03.01.1991 - 2 A 10.90
Bauplanungsrecht, Veränderungssperre, faktische Zurückstellung, einstweiliger …
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90
Außer den oben erörterten Rechtsgründen des Außerkrafttretens wegen entgegenstehenden Gewohnheitsrechtes oder wegen Funktionslosigkeit gibt es einen weiteren anerkannten allgemeinen Rechtsgrund eines Außerkrafttretens "wegen Zeitablauf" oder "wegen Verzögerung" nicht (BVerwG, a.a.0. und Urteil vom 07.09.1984 - 4 c 20.81 - NJW 1985 S. 278 bis 280; OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1979, BRS 35 Nr. 227; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 25.06.1990, UPR 1991, 450).
- VGH Hessen, 17.09.1999 - 4 UE 952/99
Abschlusserklärung für städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Das angefochtene Urteil weiche von der genannten Entscheidung des Hess. VGH vom 28.10.1993 (4 UE 884/90 -- NVwZ-RR 1994, 635) ab.Nach dem der Entscheidung des Hess. VGH vom 28.10.1993 (a. a. O.) zugrundeliegenden Sachverhalt sei das Grundstück im Sinne der entwicklungs- bzw. sanierungsrechtlichen Zielsetzungen keineswegs bebaut gewesen.
Der Senat hat in seinem Urteil vom 28.10.1993 (-- 4 UE 884/90 -- NVwZ-RR 1994, S. 635) im Hinblick auf die Anforderungen des § 163 Abs. 1 BauGB ausgeführt, ein Anspruch auf Erteilung der Abschlusserklärung scheide u. a. deshalb aus, weil das Grundstück nicht entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung bebaut oder in sonstiger Weise genutzt sei.
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
Abschlusserklärung nach § 163 BauGB
Es genügt nicht, dass das Grundstück überhaupt bebaut oder in sonstiger Weise genutzt wird (HessVGH, Urt. v. 28.10.1993 - 4 UE 884/90 -, NVwZ-RR 1994, 632). - VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 4080/10
Heranziehung eines Wohnungseigentümers zur Zahlung eines sanierungsbedingten …
In der einschlägigen Rechtsprechung zu dieser Thematik ist anerkannt, dass eine Sanierungssatzung ebenso wie ein Bebauungsplan funktionslos werden und dadurch ihre Rechtswirkungen verlieren kann, vgl. OVG Saarland, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 A 387/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 7. März 2003 - 1 ME 341/02 - Hess. VGH, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 - OVG Bremen, Urteil vom 30. Oktober 1979 - II BA 90/78 - das OVG Saarland, der Hessische VGH und das OVG Bremen hatten eine Funktionslosigkeit der jeweiligen Sanierungssatzung im jeweils entschiedenen Fall aus tatsächlichen Gründen abgelehnt, weil die jeweilige Gemeinde die Verwirklichung der Sanierungssatzung in den maßgeblichen Verfahren nicht gänzlich aufgegeben hatte, sondern die Sanierung - in langsamerem Tempo - fortführte; vgl. zur Funktionslosigkeit von Sanierungssatzungen auch Krautzberger, Städtebauförderungsrecht, Kommentar und Handbuch, 49. Ergänzungslieferung, Mai 2010, § 142 Rn. 24.
- VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 3881/10
Heranziehung zur Zahlung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen für …
In der einschlägigen Rechtsprechung zu dieser Thematik ist anerkannt, dass eine Sanierungssatzung ebenso wie ein Bebauungsplan funktionslos werden und dadurch ihre Rechtswirkungen verlieren kann, 67 vgl. OVG Saarland, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 A 387/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 7. März 2003 - 1 ME 341/02 - Hess. VGH, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 - OVG Bremen, Urteil vom 30. Oktober 1979 - II BA 90/78 - das OVG Saarland, der Hessische VGH und das OVG Bremen hatten eine Funktionslosigkeit der jeweiligen Sanierungssatzung im jeweils entschiedenen Fall aus tatsächlichen Gründen abgelehnt, weil die jeweilige Gemeinde die Verwirklichung der Sanierungssatzung in den maßgeblichen Verfahren nicht gänzlich aufgegeben hatte, sondern die Sanierung - in langsamerem Tempo - fortführte; vgl. zur Funktionslosigkeit von Sanierungssatzungen auch Krautzberger, Städtebauförderungsrecht, Kommentar und Handbuch, 49. Ergänzungslieferung, Mai 2010, § 142 Rn. 24. - VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 4618/10
Zahlung eines Ausgleichsbetrags durch einen Grundstückseigentümer an eine …
In der einschlägigen Rechtsprechung zu dieser Thematik ist anerkannt, dass eine Sanierungssatzung ebenso wie ein Bebauungsplan funktionslos werden und dadurch ihre Rechtswirkungen verlieren kann, vgl. OVG Saarland, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 A 387/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 7. März 2003 - 1 ME 341/02 - Hess. VGH, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 - OVG Bremen, Urteil vom 30. Oktober 1979 - II BA 90/78 - das OVG Saarland, der Hessische VGH und das OVG Bremen hatten eine Funktionslosigkeit der jeweiligen Sanierungssatzung im jeweils entschiedenen Fall aus tatsächlichen Gründen abgelehnt, weil die jeweilige Gemeinde die Verwirklichung der Sanierungssatzung in den maßgeblichen Verfahren nicht gänzlich aufgegeben hatte, sondern die Sanierung - in langsamerem Tempo - fortführte; vgl. zur Funktionslosigkeit von Sanierungssatzungen auch Krautzberger, Städtebauförderungsrecht, Kommentar und Handbuch, 49. Ergänzungslieferung, Mai 2010, § 142 Rn. 24. - OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99
Umfang der Kostenregelung in einer Sanierungssatzung
Dieser Rechtsprechung und Kommentierung ist aber zugleich auch das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1995, NWZ 1995, 897 und Beschluss vom 7. Juli 1996, NJW 1996, 2807 f.; VGH Kassel, Urteil vom 28. Oktober 1993, NVwZ-RR 1994, 635 f.;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 162 BauGB Rdn. 14;… Berliner Kommentar, 2. Aufl., § 162 BauGB Rdn. 13;… Brügelmann, § 162 BauGB Rdn. 22). - OVG Thüringen, 06.01.2022 - 1 ZO 362/20
Abgeschlossenheitserklärung einer Sanierung
Anders als der Kläger möglicherweise meint, genügt es dafür nicht, dass das Grundstück überhaupt bebaut oder in sonstiger Weise genutzt wird (HessVGH, Urt. v. 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 -, NVwZ-RR 1994, 632) oder das darauf stehende Haus renoviert worden ist. - VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
Zur Berechnung des Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB
Dieser Rechtsprechung sowie den Kommentierungen ist jedoch zugleich das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 15.03.1995, NVwZ 1995, 897 ff.; vom 07.07.1996, NJW 1996, 2807; VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1993, NVwZ-RR 1994, 635;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg: § 162 Rn. 14;… Brügelmann: § 162 Rn. 22). - VG Koblenz, 26.11.2012 - 4 K 255/12
Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen
Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 - ist bereits nicht einschlägig. - VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
Zur Berechnung des Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB
Dieser Rechtsprechung und Kommentierung ist jedoch zugleich das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 15.03.1995, NVwZ 1995, 897 ff.; vom 07.07.1996, NJW 1996, 2807; VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1993, NVwZ-RR 1994, 635;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg: § 162 Rn. 14;… Brügelmann: § 162 Rn. 22).