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   VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85   

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VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 (https://dejure.org/1986,7273)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 (https://dejure.org/1986,7273)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - HPV TL 1436/85 (https://dejure.org/1986,7273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 313 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1979 - CL 11/79
    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85
    In allen anderen Fällen muß also der Wähler allein in der Wahlzelle den Stimmzettel kennzeichnen und in den Wahlumschlag legen (vgl. zu den Voraussetzungen unter denen die Benutzung eines Nebenraumes als Wahlzelle zulässig ist: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 14.09.1977 - CB 23/77 - und Beschluß vom 22.10.1979 - CL 11/79 -).
  • BVerwG, 05.02.1965 - VII P 10.64

    Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines Fachsenats für

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85
    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß nur der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Wahlvorstand im Sinne des Personalvertretungsgesetzes ist und als solcher die Befugnis besitzt, die dem Wahlvorstand übertragenen Aufgaben zu erfüllen und Entscheidungen zu treffen, die für den Ablauf und das Ergebnis der Wahl von Bedeutung sind (BVerwG, Beschluß vom 05.02.1965 - 7 P 10.64 -, Die Personalvertretung 1965, 109 = ZBR 1965, 94 = AP Nr. 1 zu § 17 PersVG 1955).
  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85
    Als wesentlich in diesem Sinne sind alle Vorschriften anzusehen, die zwingender Natur sind (BVerwG, Beschluß vom 18.04.1978 - 6 P 34.78 -, Die Personalvertretung 1979, 194 Lorenzen/Eckstein/Cecior, BPersVG, Stand: Mai 1985, § 25 RdNr. 5; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, Bay. Personalvertretungsgesetz, Stand: September 1985, Art. 25 RdNr. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1981 - 5 A 7/81

    Anfechtung der Wahl des Bezirkspersonalrates wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85
    Nebenräume dürfen als Wahlzellen nur dann benutzt werden, wenn sie ausschließlich von dem Wahlraum aus betreten werden können und der Eingang vom Tisch des Wahlvorstandes aus übersehen werden kann (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 25.08.1981 - 5 A 7/81 -).
  • BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85
    Hierzu gehört eine eigene korporative Verfassung, die Fähigkeit, Vermögen zu besitzen und die Legitimation, die Gestaltung der dienstrechtlichen Verhältnisse selbständig durchzuführen (BVerwG, Beschluß vom 05.11.1957 - VII P 4.57 -, Die Personalvertretung 1958/59, 209; Hess. VGH, Beschluß vom 14.03.1984 - HPV TL 10/83 -, betreffend den Kreisverband Untertaunus der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 14.80

    Personalvertretungsrecht - Wahlberechtigung von Teilzeitbeschäftigten -

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85
    Hierbei ist nicht allein auf die von dem Antragsteller aufgeführten Anfechtungsgründe, sondern von Amts wegen auch auf weitere Verfahrensverstöße einzugehen (BVerwG, Beschluß vom 11.02.1981 - 6 P 14.80 -, Die Personalvertretung 1982, 110).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 6 P 37.78

    Dienststellenleiter - Antragsrechte - Beteiligungsrechte - Beschlußverfahren -

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85
    Der Dienststellenleiter hat nach § 17 HPVG F. 1984 eine Personalversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes einzuberufen (BVerwG, Beschluß vom 10.08.1978 - 6 P 37.78 -, Die Personalvertretung 1979, 417).
  • VGH Hessen, 19.03.1980 - HPV TL 10/79
    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85
    Hierzu hat der erkennende Senat in seinen Beschluß vom 19.03.1980 - HPV TL 10/79 - ausgeführt: Aus § 3 und § 6 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 3 WO-HPVG folge, daß die Wählerliste erst nach dem Tag des Erlasses und der Bekanntgabe des Wahlausschreibens ausgelegt werden dürfe.
  • BVerwG, 06.02.1959 - VII P 9.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85
    Der Wähler ist nur dann unbeobachtet, wenn er objektiv bei dem Ausfüllen seines Stimmzettels und dessen Hineinlegen in den Wahlumschlag den Blicken aller weiterer Personen so entzogen ist, daß beides nicht von diesen wahrgenommen werden kann, und wenn er subjektiv das Gefühl hat, daß die Vornahme der Wahl nicht beobachtet werden kann (Hess. VGH, Beschluß vom 05.08.1958 - BPV TK 5/58 -, Leitsatz veröffentlicht in ZBR 1959, 134; Windscheid/Ilbertz, WO zum BPersVG mit Erläuterungen, 1975, § 16 Anm. 3).
  • VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19

    Zur Gültigkeit einer kommunalrechtlichen Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren, da sie zwingender Natur ist (dazu allgemein BVerwG, Beschluss vom 18.04.1978 - 6 P 34.78, Juris, Rn. 18; HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 23 ).

    Dies setzt voraus, dass die Gemeindevertreter bzw. Stadtverordneten unbeobachtet sowie ohne die Möglichkeit der Beobachtung ihre Stimme abgeben können und abgeben und das Wahlverhalten auch nicht nachträglich anhand der Stimmabgabe rekonstruiert werden kann ( Engels , in: BeckOK Kommunalrecht Hessen, Dietlein/Ogorek, 10. Edition August 2019, § 55 HGO Rn. 11, mit Verweis auf Lange , Kommunalrecht, Kap. 7 Rn 185; HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 24 , m.w.N.).

    Eine Gleichsetzung ist dementsprechend nur in den Fällen gerechtfertigt, in denen der Nebenraum unmittelbar und ausschließlich vom Wahlraum aus betreten werden kann und sichergestellt ist, dass der Wähler bei der Vornahme seiner Wahlhandlungen den Blicken anderer entzogen ist ( HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 25 ).

    Dementsprechend dürfen Nebenräume als Wahlkabinen nur dann benutzt werden, wenn sie ausschließlich von dem Wahlraum aus betreten werden können und der Eingang vom Tisch des Wahlvorstandes aus übersehen werden kann ( HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 25 ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.08.1981 - 5 A 7/81, Juris; a.A. VG Darmstadt, Urteil vom 04.11.1981 - V12 E 1359/81, NVwZ 1982, S. 208 (209); auch PdK-Hessen/Bennemann, HGO, § 55 Rn. 51).

    Gründe, die eine umfassende Klärung aller Streitfragen notwendig gemacht hätten, insbesondere um der Wiederholung einer ungültigen Wahl vorzubeugen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.02.1981 - 6 P 14.80, Juris, Rn. 45; HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 21 ), sind vorliegend weder dargelegt worden noch für das Gericht ersichtlich.

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

    In Niedersachsen müssen seit der Änderung der WO-PersV zum 14. Februar 2003 gemäß §§ 17 Abs. 2 Satz 1, 18 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 WO-PersV anders als nach früherer Rechtslage (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 21.3.1990 - 18 L 13/88 -, juris Rn. 27; vgl. zur ähnlichen Vorschrift des früheren hessischen Personalvertretungsrechts in § 15 Abs. 2 WO-HPVG a.F. Hessischer VGH, Beschl. v. 29.1.1986 - HPV TL 1436/85 -, juris Rn. 37, sowie zum bis zum 14.10.2021 geltenden Betriebsverfassungsrecht in § 11 Abs. 1 Satz 2 BetrVWO a.F. ferner LAG Niedersachsen, Beschl. v. 1.3.2004 - 16 TaBV 60/03 -, juris Rn. 62) sowie anders als heute noch im Bundespersonalvertretungsrecht in § 15 Abs. 2 BPersVWO die Stimmzettel der Urnenwähler nicht ebenso wie die Stimmzettel der Briefwähler (vgl. §§ 17 Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Nr. 1, 20 Abs. 1 WO-PersV) in einem Wahlumschlag in die Wahlurne geworfen werden; vielmehr werden sie lediglich gefaltet in die Urne geworfen (§ 18 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WO-PersV, vgl. dazu Süllow/Weichbrodt, a.a.O., § 21 Rn. 5 Punkt 8 (Stand: September 2021)); vgl. aber erneut das "Vermischungsgebot" für alle Stimmzettel vor der Stimmauszählung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WO-PersV für die Situation, dass (im Einzelfall) die Gefahr besteht, dass wegen einer geringen Anzahl von Stimmzetteln oder Wahlumschlägen Stimmzettel bestimmten Wählern zugeordnet werden können.

    Immerhin möchte auch derjenige wahlberechtigte Beschäftigte, der die Bestimmungen der WO-PersV nicht im Einzelnen kennt, auf eine Einhaltung der Normen durch den Wahlvorstand vertrauen; wo dies nicht gewährleistet ist, kann es vorkommen, dass er mit einer Änderung seines Wahl- oder Wahlteilnahmeverhaltens reagiert (vgl. zu einer solchen Anpassung an eine möglicherweise "nicht ganz" geheime Wahl LAG Berlin-K., Beschl. v. 25.8.2011 - 25 TaBV 529/11 -, juris Rn. 42; Hessischer VGH, Beschl. v. 29.1.1986 - HPV TL 1436/85 -, PersV 1990, 389, juris Rn. 27).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - 60 PV 11.17

    Personalratswahl; Wahlanfechtung; geheime Wahl; unbeobachtete Kennzeichnung der

    58 Der Wähler ist nur dann unbeobachtet, wenn er objektiv bei dem Ausfüllen seines Stimmzettels und dessen Hineinlegen in den Wahlumschlag den Blicken aller weiterer Personen so entzogen ist, dass beides nicht von diesen wahrgenommen werden kann, und wenn er subjektiv das Gefühl hat, dass die Vornahme der Wahl nicht beobachtet werden kann (vgl. VGH Kassel, Beschlüsse vom 5. August 1958 - PBV 5/58 - LS in juris sowie ZBR 59, 134, und vom 29. Januar 1986 - HPV TL 1436/85 -, juris Rn. 24; OVG Münster, Beschluss vom 14. September 1977 - CB 23/77 -, juris Rn. 17, OVG Bautzen, Beschluss vom 6. April 2017 - 9 A 393/16.PL -, juris Rn. 36; diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet, vgl. Beschluss vom 23. Februar 2018 - BVerwG 5 PB 6.17 -, juris Rn. 6, 11 f.; vgl. auch Beschluss vom 21. Juli 1980 - BVerwG 6 P 13.80 -, juris Rn. 33; Lorenzen u.a., BPersVG, Stand 7/2018, Rn. 2 zu § 16 WahlOBPersVG).

    Das führt zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der geheimen Wahl (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 6. April 2017, a.a.O., und VGH Kassel, Beschluss vom 29. Januar 1986, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 06.04.2017 - 3 A 393/16

    Verselbständigung Dienststelle, Abstimmungsvorstand, Wahlanfechtung, Zulässigkeit

    Der Wähler hat bei dem Wahlvorgang sein Augenmerk auf den Stimmzettel und dessen Hineinlegen in den Wahlumschlag gehabt, so dass er naturgemäß nicht das Verhalten der übrigen, im Wahllokal anwesenden Personen überblicken konnte (zum Vorstehenden: HessVGH, Beschl. v. 29. Januar 1986 - HPV TL 1436/85 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13

    Verletzung des Wahlgeheimnisses bei einer Kommunalwahl

    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn bei der Wahl beobachtet werden konnte, ob der Wahlberechtigte den Stimmzettel veränderte (schrieb, strich oder kreuzte) oder ob er ihn unverändert in den Wahlumschlag steckte (VGH Bad.-Württ., Urt. v.08.04.1968, a.a.O., 160; vgl. auch Kunze/Merk/Quecke, Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl. § 17 Rn. 4; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07 - unter Hinweis auf OVG NRW, Beschl. v. 22.10.1979 zu § 16 LPVG NW; s. auch Hess. VGH, Fachsenat für Personalvertretungssachen, Beschl. v. 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 - zu § 16 Abs. 1 bis 3 WO-HPVG).
  • BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17

    Verwendung von Wahlkabinen, Trennwänden oder eines anderweitigen Sichtschutzes

    Dabei hat das Oberverwaltungsgericht zugleich auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Kassel, Beschluss vom 29. Januar 1986 - HPV TL 1436/85 - PersV 1990, 389 m.w.N.) verwiesen, der diesen Rechtssatz wiederum - unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung und Literatur - nahezu wortgleich formuliert hatte.
  • VG Gießen, 14.02.2023 - 8 K 127/22

    Keine Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher unter Vorsitz des letztlich Gewählten

    Hinreichende Gründe, die eine umfassende Klärung aller Streitfragen notwendig gemacht hätten, insbesondere um rechtliche Ungewissheiten im Hinblick auf eine neu durchzuführende Wahl auszuräumen, mit dem Ziel, einer erneuten Wahlanfechtung vorzubeugen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.02.1981 - 6 P 14/80, Juris, Rn. 45; HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85, Juris, Rn. 28), hält das Gericht im vorliegenden Fall nicht für gegeben.
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