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   VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15   

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VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15 (https://dejure.org/2016,3950)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.01.2016 - 1 B 1514/15 (https://dejure.org/2016,3950)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 1 B 1514/15 (https://dejure.org/2016,3950)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgegenüber darauf zu beschränken, ob der Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris, Rn. 18; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 -, juris, Rn. 6, st. Rspr. des Senats).

    Zwar besteht kein allgemeiner Rechtssatz, dass der Dienstherr verpflichtet ist, die Berechtigung einer von ihm erstellten dienstlichen Beurteilung im Streitfall durch Offenbarung der der Beurteilung zugrundeliegenden Tatsachen darzulegen und unter Beweis zu stellen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris, Rn. 21).

    Der Beamte hat hierauf Anspruch, weil er nur so beurteilen kann, ob er mit Aussicht auf Erfolg gegen ihn nachteilige wertende Urteile seines Dienstherrn um gerichtlichen Rechtsschutz nachsuchen kann (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris, Rn. 25).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15
    Anders als in der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10/13 - entschiedenen Fallkonstellation kenne der Erstbeurteiler hier die Tätigkeit der Antragstellerin aus eigener Anschauung.

    Insoweit werde auf die Ausführungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2014 - 2 A 10/13 -, juris Rn. 21 ff., verwiesen.

    Diese Anforderungen stellen sicher, dass Werturteile auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen und sich an den von Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Kriterien orientieren (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10/13 -, juris, Rn. 23 f.).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15
    Wenn der Dienstherr - wie hier -Verwaltungsvorschriften über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat und diese auch praktiziert, hat das Gericht zu prüfen, ob im konkreten Fall die Richtlinien eingehalten worden sind und ob die Richtlinien selbst mit höherrangigem Recht in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21/93 -, juris, Rn. 14).
  • VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12

    Freihaltung der Präsidentenstelle eines Amtsgerichts; unterschiedlich lange

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgegenüber darauf zu beschränken, ob der Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris, Rn. 18; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 -, juris, Rn. 6, st. Rspr. des Senats).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15
    Der Vergleich der Bewerber im Rahmen einer Auswahlentscheidung hat vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (BVerfG (K), Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris, Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15
    Daher ist die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 -, juris, Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15
    Insoweit kann auch die Art der Vorbereitung der dienstlichen Beurteilung Gewicht haben (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 2. April 1981 - 2 C 34/79 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 31 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.1994

    Beurteilungsbeitrag des früheren unmittelbaren Vorgesetzten

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15
    Er kann sich hierfür insbesondere auf die Berichte Vorgesetzter oder Mitteilungen sonstiger Dritter stützen, wobei diese Mitteilungen oder Beurteilungsbeiträge nicht zwingend schriftlich erfolgen müssen (zum Ganzen Bay. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 3 ZB 13.1994 -, juris, Rn. 11).
  • VGH Hessen, 30.04.2019 - 1 B 1675/18

    Konkurrentenstreit und "Topfwirtschaft"

    Daher ist die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (zum Ganzen Senatsbeschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 1514/15 -, juris Rn. 34 ).

    Wenn der Dienstherr Verwaltungsvorschriften über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat und diese auch praktiziert, hat das Gericht zu prüfen, ob im konkreten Fall die Richtlinien eingehalten worden sind und ob die Richtlinien selbst mit höherrangigem Recht in Einklang stehen (zum Ganzen Senatsbeschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 1514/15 -, juris Rn. 34 m. w. N.).

  • VG Kassel, 13.09.2021 - 1 K 2445/20

    Voreingenommenheit eines Beurteilers

    Er übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht und Abweichungen nachvollziehbar begründet (Hess. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 1514/15 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. März 2021 - 6 B 1109/20 - VG Kassel, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 L 577/21.KS -, alle zit. nach juris).
  • VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21

    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht durch einen statusamtsgleichen Beurteiler

    Dabei kann der Beurteiler auch zu abweichenden Erkenntnissen gelangen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 1514/15 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. März 2021 - 6 B 1109/20 -, beide zit. nach juris).
  • VG Kassel, 24.07.2023 - 1 K 2010/20

    Einarbeitung eines Beurteilungsbeitrags in eine dienstliche Beurteilung

    Dem Beurteilten muss jedenfalls in den Grundzügen bekannt sein, ob und inwieweit die im Rahmen der Beteiligung gewonnen Erkenntnisse Eingang in die dienstliche Beurteilung gefunden haben und wo gegebenenfalls in erläuterungsbedürftiger Weise ganz oder teilweise von dem Beurteilungsbeitrag abgewichen wurde (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2016, - 1 B 1514/15 -, juris).
  • VG Kassel, 19.12.2022 - 1 K 387/22

    Dienstliche Beurteilung: Begründung der Gesamtnote; Begründungspflicht bei

    Er übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht und Abweichungen nachvollziehbar begründet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 1514/15 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. März 2021 - 6 B 1109/20 - VG Kassel, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 L 577/21.KS -, alle zit. nach juris).
  • VG Wiesbaden, 10.07.2020 - 3 L 560/19

    Zur Fortentwicklung der Anlassbeurteilung aus der Regelbeurteilung

    Hat der Dienstherr Beurteilungsrichtlinien erlassen und praktiziert diese auch, so hat das Gericht zu prüfen, ob im konkreten Fall diese Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit höherrangigem Recht in Einklang stehen (Hess. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 1514/15 -).
  • VG Wiesbaden, 03.11.2022 - 3 L 770/22

    Fehlende Auswirkung von Fehlern bei der Vergleichsgruppenzusammenstellung im

    Abweichungen sind aber nachvollziehbar zu begründen (BVerwG, Urteil vom 05.11.1998 - 2 A 3/97 -, juris Rn. 14; HessVGH, Beschluss vom 29.01.2016 - 1 B 1514/15 -, juris Rn. 38; Beschluss vom 15.03.2022 - 1 B 55/21 -, juris Rn. 53).
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