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   VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95   

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VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95 (https://dejure.org/1995,7525)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.06.1995 - 5 N 378/95 (https://dejure.org/1995,7525)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 5 N 378/95 (https://dejure.org/1995,7525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 30 EGVtr, Art 59 EGVtr, Art 95 EGVtr, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer: Gesetzgebungskompetenz; Rechtsnatur einer örtlichen Verbrauchssteuer; Regelung des Steueranmeldeverfahrens für Kommunalabgaben durch Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93

    Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95
    Ungeachtet der vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. August 1994 (- 8 N 1.93 -, NVwZ 1995, 59 = DVBl. 1995, 58 = DÖV 1995, 151 = UPR 1995, 30 = GemHH 1995, 38 = ZUR 1994, 311) zu der Vorlage des Senats im Parallelverfahren - 5 N 1202/92 - (KStZ 1993, 147 = HSGZ 1993, 251 = GemHH 1994, 136 = ZUR 1993, 123) vertretenen Auffassung halte sie daran fest, daß es der Antragsgegnerin an der erforderlichen Satzungskompetenz fehle, weil es sich bei der Verpackungssteuer nicht - wie im einzelnen in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unter Bezugnahme auf Literatur und Rechtsprechung belegt - um eine durch Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz - GG - in Verbindung mit § 7 Abs. 2 KAG gedeckte örtliche Verbrauchsteuer handele; die Verpackungssteuer könne im übrigen auch nicht etwa hilfsweise als Aufwandsteuer qualifiziert werden.

    Sie nimmt auf den im Parallelverfahren 5 N 1202/92 ergangenen Vorlagebeschluß des Senats vom 15. Dezember 1992 und den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1994 (- 8 N 1.93 -) Bezug und macht unter Verweis auf ihr Vorbringen in jenem Parallelverfahren, dessen Antragstellerinnen ebenfalls von dem Bevollmächtigten der Antragstellerin des vorliegenden verfahrens vertreten werden, geltend, daß sich inzwischen herausgestellt habe, daß - unter Einbeziehung der Steuererklärungen der Antragstellerinnen der Normenkontrollverfahren - zunächst mit einem jahresbezogenen Steueraufkommen von rd.

    Zwar fehlt es in vorliegendem Verfahren an einer förmlichen Bindung des Senats an die in seinem Vorlagebeschluß vom 15. Dezember 1992 im Verfahren 5 N 1202/92 (a.a.O.) vertretenen Rechtsauffassungen und an die hierauf ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1994 (- 8 N 1.93 -, a.a.O.), weil die Vorlage ein anderes Verfahren betraf und die Bindung nur in bezug auf die Beteiligten an jenem Verfahren eintritt.

    Entsprechend den Ausführungen in seinem Vorlagebeschluß vom 15. Dezember 1992 im Verfahren 5 N 1202/92, auf die zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen wird (insbesondere Seite 18 ff. der Ausfertigung), und im daraufhin ergangenen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1994 (Seite 7 ff. der Ausfertigung) geht der Senat auch hier davon aus, daß es sich bei der von der Antragsgegnerin eingeführten kommunalen Verpackungssteuer in ihrer konkreten Ausgestaltung um eine (neue) örtliche, der Umsatzsteuer nicht gleichartige Verbrauchsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG handelt, die die Antragsgegnerin allein auf der Grundlage der aus Art. 105 Abs. 2a GG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 KAG erwachsenden finanzverfassungsrechtlichen Steuerkompetenz zulässigerweise einführen durfte, ohne zugleich eine Sachgesetzgebungskompetenz für den mit dieser (Lenkungs-)Steuer verfolgten außerfiskalischen Hauptzweck - hier: Abfallvermeidung - zu besitzen (zustimmend Schefold/Göcke, ZUR 1994, 311, Müller-Dehn, JZ 1995, 196; ablehnend Konrad, BB 1995, 1109; lediglich referierend Selmer, JuS 1995, 558; vor vorschnellen Schlußfolgerungen warnend Deubert, BayVBl. 1995, 280).

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95
    Einer neben die finanzverfassungsrechtliche Kompetenz tretenden Sachregelungskompetenz bedarf es solange nicht, als das Steuergesetz nicht in eine reine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter umschlägt und - unter Mißbrauch der Form - in Wahrheit ausschließlich die entsprechende Sachregelung und nicht mehr die Einnahmeerzielung bezweckt; dies wäre der Fall, wenn der Steuer regelmäßig erdrosselnde Wirkung zukäme oder wenn das Steuergesetz in seiner konkreten Ausgestaltung - auch unterhalb des Umschlags "in eine reine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter" (BVerfG, 17.7.1974 - 1 BvR 51/69 -, BVerfGE 38, 61) - einem unmittelbaren, gezielten sachlichen (hier abfallrechtlichen) Gebot oder Verbot nach Gewicht und Auswirkung gleichkäme, d.h. die Befolgung des außerfiskalischen Zwecks unausweichlich wäre.

    Seine Gestaltungsfreiheit ist noch weiter, wenn die beanstandete Regelung keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563, 582/885, 974/86 und BvL 3/86 -, BVerfGE 77, 308 (332) m.w.N., ständige Rechtsprechung; siehe ferner BVerfG, 17.7.1974 - 1 BvL 51, 160, 285/69, 1 BvL 16, 18, 26/72 -, BVerfGE 38, 61 (85 ff.)).

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95
    Die Antragstellerin meint, das Bundesverwaltungsgericht habe sich mit seiner Auffassung, die Gemeinde bedürfe neben der - vom jeweiligen Land aufgrund Landesrechts übertragenen - finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz aus Art. 105 Abs. 2b GG auch dann nicht zusätzlich der entsprechenden Sachgesetzgebungskompetenz, wenn der Hauptzweck der Steuererhebung nicht auf die daneben beabsichtigte Einnahmeerzielung, sondern auf Abfallvermeidung gerichtet sei, eindeutig in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesetzt, wonach der Landes- bzw. Ortsgesetzgeber auf der Grundlage seiner Besteuerungskompetenz allenfalls außersteuerliche Nebenzwecke verfolgen dürfe (BVerfG, 10.5.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76, 30.10.1961, 1 BvR 833/59 -, BVerfGE 13, 181, 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8).

    Zunächst ist nichts dafür ersichtlich, daß der Verpackungssteuer generell eine  e r d r o s s e l n d e  W i r k u n g zugesprochen werden müßte, weil die davon erfaßten Steuerpflichtigen durch die Höhe der Steuer gehindert sein könnten, ihre Berufstätigkeit weiter auszuüben (vgl. hierzu BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59 -, BVerfGE 13, 181 (188 bis 190)).

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95
    Die Antragstellerin meint, das Bundesverwaltungsgericht habe sich mit seiner Auffassung, die Gemeinde bedürfe neben der - vom jeweiligen Land aufgrund Landesrechts übertragenen - finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz aus Art. 105 Abs. 2b GG auch dann nicht zusätzlich der entsprechenden Sachgesetzgebungskompetenz, wenn der Hauptzweck der Steuererhebung nicht auf die daneben beabsichtigte Einnahmeerzielung, sondern auf Abfallvermeidung gerichtet sei, eindeutig in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesetzt, wonach der Landes- bzw. Ortsgesetzgeber auf der Grundlage seiner Besteuerungskompetenz allenfalls außersteuerliche Nebenzwecke verfolgen dürfe (BVerfG, 10.5.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76, 30.10.1961, 1 BvR 833/59 -, BVerfGE 13, 181, 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8).

    Dies würde voraussetzen, daß die Steuererhebung die Weiterführung entsprechender Gewerbebetriebe in aller Regel - und nicht nur in Einzelfällen - wirtschaftlich unmöglich macht und dadurch dem steuerlichen (Haupt) Zweck der Einnahmenerzielung geradezu zuwiderläuft (BVerfG, 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8 (23)).

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95
    Seine Gestaltungsfreiheit ist noch weiter, wenn die beanstandete Regelung keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563, 582/885, 974/86 und BvL 3/86 -, BVerfGE 77, 308 (332) m.w.N., ständige Rechtsprechung; siehe ferner BVerfG, 17.7.1974 - 1 BvL 51, 160, 285/69, 1 BvL 16, 18, 26/72 -, BVerfGE 38, 61 (85 ff.)).
  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95
    Selbst wenn man davon ausginge, daß sich die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer im Verhältnis zu aus anderen Mitgliedstaaten eingeführtem Einweggeschirr und -besteck als eine - allerdings nicht den Hersteller oder Importeur treffende - Abgabe auf diese Waren darstellte, würde gegen das Ziel dieser Vorschrift, die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte Erzeugnisse sicherzustellen (EuGH, 27.2.1980 - Rs 168/78 -, Slg. 1980, 347, 7.11.1989 - Rs 323/87 -, Slg. 1989, 2275) schon deswegen nicht verstoßen, weil die Steuer auf alle dem Steuertatbestand unterfallenden Steuergegenstände in gleicher Höhe völlig unabhängig von deren Herstellungsort erhoben wird.
  • EuGH, 11.07.1989 - 323/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95
    Selbst wenn man davon ausginge, daß sich die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer im Verhältnis zu aus anderen Mitgliedstaaten eingeführtem Einweggeschirr und -besteck als eine - allerdings nicht den Hersteller oder Importeur treffende - Abgabe auf diese Waren darstellte, würde gegen das Ziel dieser Vorschrift, die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte Erzeugnisse sicherzustellen (EuGH, 27.2.1980 - Rs 168/78 -, Slg. 1980, 347, 7.11.1989 - Rs 323/87 -, Slg. 1989, 2275) schon deswegen nicht verstoßen, weil die Steuer auf alle dem Steuertatbestand unterfallenden Steuergegenstände in gleicher Höhe völlig unabhängig von deren Herstellungsort erhoben wird.
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit (Willkürverbot) ist vom Gericht nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 -, BVerfGE 49, 343 (360 f.) m.w.N.).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95
    Die Bedeutung des Umstandes, daß eine Regelung (z.B. bestimmter Verkaufsmodalitäten) für alle ihr Unterworfenen unabhängig von der Herkunft der betroffenen Waren gilt, wurde in einer weiteren Entscheidung betont (EuGH, 15.12.1993 - Rs 292/92 -, NJW 1994, 781).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz kann ihnen nur dann vorgeworfen werden, wenn die zu vergleichenden Sachverhalte ihrer Zuständigkeit unterliegen und daher in bestimmter gleichheitsgemäßer Weise geregelt werden können (vgl. hierzu BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64 -,BVerfGE 21, 54 (68), BVerfG, 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 -, BVerfGE 76, 1 (73)).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 95/68

    Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer für Zweitbetriebe

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20

    Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Schnellrestaurant; örtliche

    Die von der Verpackungssteuersatzung vorgesehenen Steuersätze ähnelten nach Gegenstand und Höhe derjenigen der Satzung der Stadt Kassel (damals DM-Beträge), die der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 29.06.1995 (5 N 378/95) in seinem Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer gebilligt habe.
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1992/95
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Firma P ... GmbH - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Rupert Scholz, Koenigsallee 71a, Berlin - gegen a) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1995 - 5 N 378/95 -, b) mittelbar gegen die Satzung der Stadt Kassel über die Erhebung einer Verpackungsteuer in Kassel vom 16. Dezember 1991 und Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach, die Richterin Graßhof, den Richter Kirchhof gemäß § 93c in Verbindung mit §§ 93a, 93b BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 7. Mai 1998 einstimmig beschlossen:.

    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1995 - 5 N 378/95 - verletzt das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24, Artikel 105 Absatz 2a und dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes.

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