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   VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20   

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https://dejure.org/2020,42236
VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20 (https://dejure.org/2020,42236)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.09.2020 - 5 A 165/20 (https://dejure.org/2020,42236)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. September 2020 - 5 A 165/20 (https://dejure.org/2020,42236)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15

    Abrechenbarkeit von Krankenhausleistungen; Abrechnungsmangel; Abrechnungsstreit;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, BVerwGE 159, 15 - 26. Danach trenne das Krankenhausentgeltgesetz systematisch zwischen der prognostischen Aufstellung des Erlösbudgets und der Abrechnung der im Vereinbarungszeitraum tatsächlich erbrachten Krankenhausleistungen.

    Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG regeln die Vertragsparteien die dort aufgeführten Vereinbarungsgegenstände einschließlich des Erlösbudgets nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 KHEntgG und unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 und 4 KHEntgG (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, BVerwGE 159, 15 - 26 = Juris Rn. 13 m.w.N.).

    Der Versorgungsauftrag ergibt sich bei einem Plankrankenhaus aus den Festlegungen des Krankenhausplans in Verbindung mit den Bescheiden zu seiner Durchführung nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 3 Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze, Stand: 2012, - KHG - sowie (gegebenenfalls) einer ergänzenden Vereinbarung nach § 109 Abs. 1 Satz 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, Stand: 2012, - SGB V - (§ 8 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 KHEntgG; BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, BVerwGE 159, 15 - 26 = Juris Rn. 14).

    Bei strukturellen Abrechnungsvoraussetzungen kann in diesem Zusammenhang die Nichtberücksichtigung im Erlösbudget geboten sein, wenn evident ist, dass die Abrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, a.a.O.).

    Ist die Abrechnungsfähigkeit hingegen rechtlich unsicher, unterfällt es dem Verhandlungsspielraum der Vertragsparteien bzw. dem Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle, ob die Fallpauschale in das Erlösbudget eingestellt wird (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 30.04.2020 - L 8 KR 511/16
    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20
    Hinsichtlich des Urteils des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. April 2020 - L 8 KR 511/16 - sei darauf hinzuweisen, dass Gegenstand des Urteils zwar nicht die Rechtmäßigkeit der behördlichen Genehmigung einer Budget- und Entgeltvereinbarung, sondern der Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine stationär erbrachte Leistung gewesen sei.

    Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. April 2020 - L 8 KR 511/16 - sei für den vorliegenden Rechtsstreit nicht maßgeblich.

    ein postprozedurales Komplikationsmanagement erfolgt (§ 9 Satz 4 der Qualitätsrichtlinie; Hess. LSG, Urteil vom 30. April 2020 - L 8 KR 511/16 -, KRS 2020, 304 - 308 = Juris Rn. 36).

  • BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 3/13 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20
    Dennoch bedarf es hier keiner Entscheidung des Senats, ob entsprechend der Auffassung des 3. Senats des Bundessozialgerichts (Urteile vom 27. November 2014 - B 3 KR 1/13 R -, BSGE 117, 271 - 287 = Juris Rn. 18, und - B 3 KR 3/13 R -, KHE 2014/145 = Juris Rn. 18) stets nach Hinweisen gesucht werden muss, die für die ausschließliche Zuordnung zu einem Fachgebiet sprechen, da der Schwerpunkt der TAVI-Behandlungen jedenfalls im Bereich der Inneren Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie verortet ist.

    In diesem Zusammenhang hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (Urteile vom 27. November 2014 - B 3 KR 1/13 R -, a.a.O., und - B 3 KR 3/13 R -, a.a.O.) vertreten, dass im Krankenhausplanungsrecht stets nach Hinweisen gesucht werden müsse, die für die ausschließliche Zuordnung zu einem Fachgebiet sprechen, da nicht angenommen werden könne, dass die für die Aufstellung des Krankenhausplans zuständige Behörde in versorgungsrelevantem Umfang fachliche Überschneidungen habe zulassen wollen.

  • BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 1/13 R

    Krankenversicherung - keine Implantation von Kniegelenks-Totalendoprothesen bei

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20
    Dennoch bedarf es hier keiner Entscheidung des Senats, ob entsprechend der Auffassung des 3. Senats des Bundessozialgerichts (Urteile vom 27. November 2014 - B 3 KR 1/13 R -, BSGE 117, 271 - 287 = Juris Rn. 18, und - B 3 KR 3/13 R -, KHE 2014/145 = Juris Rn. 18) stets nach Hinweisen gesucht werden muss, die für die ausschließliche Zuordnung zu einem Fachgebiet sprechen, da der Schwerpunkt der TAVI-Behandlungen jedenfalls im Bereich der Inneren Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie verortet ist.

    In diesem Zusammenhang hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (Urteile vom 27. November 2014 - B 3 KR 1/13 R -, a.a.O., und - B 3 KR 3/13 R -, a.a.O.) vertreten, dass im Krankenhausplanungsrecht stets nach Hinweisen gesucht werden müsse, die für die ausschließliche Zuordnung zu einem Fachgebiet sprechen, da nicht angenommen werden könne, dass die für die Aufstellung des Krankenhausplans zuständige Behörde in versorgungsrelevantem Umfang fachliche Überschneidungen habe zulassen wollen.

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 6.15

    Zuschlag; Brustzentrum; besondere Aufgaben; Versorgungsauftrag; Krankenhausplan;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20
    Danach dürfen in die Vereinbarung keine Entgelte für Krankenhausleistungen aufgenommen werden, die außerhalb des Versorgungsauftrags liegen (BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 6/15 -, BVerwGE 156, 124 - 136 = Juris Rn. 10 m.w.N.).

    Auch im Hinblick auf das sich aus § 37 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - Hess VwVfG - ergebende Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 6/15 -, BVerwGE 156, 124 - 136 = Juris Rn. 26) ist nicht davon auszugehen, dass das Hessische Sozialministerium - entgegen seiner ausdrücklichen Formulierung im Krankenhausrahmenplan - vom Erfordernis des kumulativen Vorliegens sämtlicher in Betracht kommender Versorgungsaufträge ausging.

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 8.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20
    Die Genehmigungsbehörde ist bei der Überprüfung der Festsetzungen der Schiedsstelle auf eine Rechtskontrolle beschränkt (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8/13 -, BVerwGE 149, 343 - 359 = Juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Denn der Senat ist bei der Überprüfung der Festsetzungen der Schiedsstelle ebenso wie die Genehmigungsbehörde auf eine Rechtskontrolle beschränkt (BVerwG, Urteile vom 30. Mai 2013 - 3 C 16/12 -, BVerwGE 146, 369 - 377 = Juris Rn. 15, und vom 22. Mai 2014 - 3 C 8/13 -, BVerwGE 149, 343 - 359 = Juris Rn. 23 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 16.12

    Mehrleistungsabschlag; Genehmigung; vertragsgestaltender Verwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20
    Denn der Senat ist bei der Überprüfung der Festsetzungen der Schiedsstelle ebenso wie die Genehmigungsbehörde auf eine Rechtskontrolle beschränkt (BVerwG, Urteile vom 30. Mai 2013 - 3 C 16/12 -, BVerwGE 146, 369 - 377 = Juris Rn. 15, und vom 22. Mai 2014 - 3 C 8/13 -, BVerwGE 149, 343 - 359 = Juris Rn. 23 m.w.N.).

    Entsprechend ist die gerichtliche Kontrolle auf die Wahrung des rechtlichen Rahmens beschränkt (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 3 C 16/12 -, BVerwGE 146, 369 - 377 = Juris Rn. 15).

  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 32/17 R

    Krankenversicherung - Plankrankenhaus - Vergütungsanspruch nur für Leistungen im

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20
    Die von den Beigeladenen herangezogene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei inzwischen durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Juni 2018 - B 1 KR 32/17 R -, BSGE 126, 87 - 96, überholt.

    Diese Rechtsprechung hat der inzwischen zuständige 1. Senat des Bundessozialgerichts klarstellend aufgegeben und ausgeführt, jenseits der allgemeinen Regeln wie etwa den Regeln über die Auslegung von Feststellungsbescheiden über die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan aus dem Empfängerhorizont und der Achtung des Willkürgebots gebe es keine speziellen bundesrechtlichen Vorgaben, die für das Krankenhausplanungsrecht der Länder geböten, nach Hinweisen zu suchen, die für die ausschließliche Zuordnung einzelner Eingriffe zu einem Fachgebiet sprächen (BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 1 KR 32/17 R -, BSGE 126, 87 - 96 = Juris Rn. 19).

  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 2/18 R

    (Krankenversicherung - Plankrankenhaus - kein Vergütungsanspruch für Behandlungen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20
    Zudem ergebe sich auch aus diversen gerichtlichen Entscheidungen, dass es für die Durchführung von TAVI-Leistungen eines zusätzlichen Versorgungsauftrages für den Fachbereich Herzchirurgie bedürfe: BSG, Urteile vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 20/14 R -, BSGE 119, 141 - 150, vom 9. April 2019 - B 1 KR 2/18 R -, KHE 2019/8, und vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 15/13 R -, BSGE 116, 153 - 164; SG Potsdam, Urteil vom 24. Mai 2016 - S 15 KR 59/16 WA - SG Schwerin, Urteil vom 12. Juli 2016 - S 20 KR 117/11 - SG Duisburg, Urteile vom 13. Januar 2017 - S 17 KR 150/12 - und vom 4. Dezember 2013.

    Er definiert Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität für Kliniken, die aufgrund ihres Versorgungsauftrages zur Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen zugelassen sind und setzt damit den landesrechtlichen Versorgungsauftrag voraus (BSG, Urteil vom 9. April 2019 - B 1 KR 2/18 R -, GesR 2019, 454 - 458 = Juris Rn. 17; SG Wiesbaden, Urteil vom 26. Oktober 2016 - S 18 KR 75/14 -, Juris Rn. 48 ).

  • SG Wiesbaden, 26.10.2016 - S 18 KR 75/14
    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20
    - S 7 KR 464/11 -, KHE 2013/163; SG Wiesbaden, Urteil vom 26. Oktober 2016 - S 18 KR 75/14 -, Juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2012 - L 4 KR 2272/10 -, MedR 2013/30; VG Düsseldorf, Urteil vom 22. November 2019 - 21 K 745/15 - und in dem Verfahren des LSG C-Stadt-Brandenburg - L 1 KR 41/12 - erteilte gerichtliche Hinweise.

    Er definiert Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität für Kliniken, die aufgrund ihres Versorgungsauftrages zur Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen zugelassen sind und setzt damit den landesrechtlichen Versorgungsauftrag voraus (BSG, Urteil vom 9. April 2019 - B 1 KR 2/18 R -, GesR 2019, 454 - 458 = Juris Rn. 17; SG Wiesbaden, Urteil vom 26. Oktober 2016 - S 18 KR 75/14 -, Juris Rn. 48 ).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 49.01

    Pflegesatzgenehmigung; Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe;

  • SG Duisburg, 04.12.2013 - S 7 KR 464/11

    Anspruch eines Krankenhausträgers gegen die Krankenversicherung auf Abrechnung

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen iS der

  • BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07

    Zulässigkeit einer auf die zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle begrenzte

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

  • VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09

    Aufnahme in den Krankenhausplan

  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 168/20

    Kathetergestützte Aortenklappenimplantation (TAVI)

  • BVerwG, 06.11.2006 - 3 B 71.06

    Pflegesatzfestsetzung; Veränderungsrate; Kostensteigerungen; Deckelung;

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04

    Pflegesatzfestsetzung; Deckelung; Erlösobergrenze; Schiedsstellenverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 175/10

    Einzelfall bei Umfassen des sich aus dem Feststellungsbescheid zum

  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 KR 2272/10

    Krankenversicherung - kein Vergütungsanspruch einer Universitätsklinik für eine

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 20/14 R

    Krankenversicherung - Bestimmung des Umfangs der Zulassung eines

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 15/13 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch für einen stationären

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 9 S 2774/99

    Genehmigung eines Schiedsspruchs zur Krankenhausfinanzierung - Rechtsweg -

  • BSG, 16.08.2012 - B 1 KR 41/12 B
  • BSG, 16.08.2021 - B 1 KR 18/20 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Anforderungen des allgemeinen

    Die TAVI sei durch typisch kardiologische Techniken gekennzeichnet und insofern auch vom Versorgungsauftrag der Klägerin umfasst gewesen (Verweis auf Hessischer VGH vom 29.9.2020 - 5 A 165/20 - juris) .

    Auf die Frage, ob die TAVI vom Versorgungsauftrag des Krankenhauses für das Fachgebiet Innere Medizin gedeckt war oder ob es hierfür eines zusätzlichen Versorgungsauftrages für den Fachbereich Herzchirurgie bedurft hätte (vgl dazu auch Hessischer VGH vom 29.9.2020 - 5 A 165/20 - juris) , kommt es insofern nicht an.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 13 S 308/19

    Festsetzung einer "gemeinsamen Einrichtung" im Rahmen der Krankenhauspflegesätze

    Ob es dieses (speziellen) Versorgungsauftrags bedurfte, oder ob die Erbringung von TAVI-Leistungen bereits aufgrund der Aufnahme der Beigeladenen in den Krankenhausplan mit dem Gebiet "Herzchirurgie" von deren Versorgungsauftrag erfasst wäre (vgl. zur Frage, ob die Ausweisung des Fachgebiets "Innere Medizin; Schwerpunkt Kardiologie" vor Erlass der MHI-RL einen Versorgungsauftrag zur Erbringung von TAVI-Leistungen umfasst: HessVGH, Urteile vom 29.09.2020 - 5 A 165/20 - und - 5 A 168/20 - jeweils juris), ist insoweit ebenso irrelevant wie die Frage, ob die Erteilung dieses Versorgungsauftrags rechtmäßig war.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2021 - 13 S 308/19

    Klage gegen einen Bescheid mit der Genehmigung eines Schiedsspruches der

    Ob es dieses (speziellen) Versorgungsauftrags bedurfte, oder ob die Erbringung von TAVI-Leistungen bereits aufgrund der Aufnahme der Beigeladenen in den Krankenhausplan mit dem Gebiet "Herzchirurgie" von deren Versorgungsauftrag erfasst wäre (vgl. zur Frage, ob die Ausweisung des Fachgebiets "Innere Medizin; Schwerpunkt Kardiologie" vor Erlass der MHI-RL einen Versorgungsauftrag zur Erbringung von TAVI-Leistungen umfasst: HessVGH, Urteile vom 29.09.2020 - 5 A 165/20 - und - 5 A 168/20 - jeweils juris), ist insoweit ebenso irrelevant wie die Frage, ob die Erteilung dieses Versorgungsauftrags rechtmäßig war.
  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 168/20
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verfahrensakten 5 A 165/20, 10 K 151/14.F (VG Frankfurt) und 10 K 1300/16.F (VG Frankfurt) und der beigezogenen Behördenakte Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
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