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   VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20   

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https://dejure.org/2020,44874
VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20 (https://dejure.org/2020,44874)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.09.2020 - 5 A 212/20 (https://dejure.org/2020,44874)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. September 2020 - 5 A 212/20 (https://dejure.org/2020,44874)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2013 - 9 N 6.10

    Hausanschlusskosten; Kostenersatzanspruch; Zahlungsverjährung;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 230, 231 AO erscheint jedoch eine entsprechende Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 1, 4. Alt. AO angezeigt (zustimmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - anderer Auffassung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 - VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - 1 K 12.1600 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2012 - 6 K 247/09 -, jeweils zitiert nach Juris).

    Tatsächlich erscheint es für den Bürger widersprüchlich, wenn er einerseits durch die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gerade erreicht, dass die Forderung gegen ihn vorläufig nicht durchgesetzt werden kann, andererseits gleichwohl erneut zur Zahlung aufgefordert wird (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 -, Juris Rn. 13).

  • VGH Hessen, 13.02.2020 - 5 A 2690/19

    Zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Der Senat hat zur Frage der Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs während eines Widerspruchsverfahrens mit Beschluss vom 21. Oktober 2019 - 5 A 2690/19.Z - folgendes entschieden, das auch im vorliegenden Fall gilt:.
  • VG Augsburg, 06.08.2013 - Au 1 K 12.1600

    Anspruch auf Erstattung der Grundstücksanschlusskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 230, 231 AO erscheint jedoch eine entsprechende Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 1, 4. Alt. AO angezeigt (zustimmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - anderer Auffassung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 - VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - 1 K 12.1600 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2012 - 6 K 247/09 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 19.09.2002 - 5 UE 1147/02

    Eigenbetrieb: Zuständigkeit zum Erlass von Kostenerstattungsbescheid für

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Die sich aus der Eigenbetriebssatzung der Beklagten und aus § 4 Eigenbetriebsgesetz ergebende Zuständigkeit der Betriebsleitung der Stadtwerke der Beklagten für Aufgaben der laufenden Betriebsführung, zu der auch der Erlass von Kostenbescheiden gehört (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 19. September 2002 - 5 UE 1147/02 -, HGZ 2003, 68), hätte allenfalls durch eine Satzungsänderung erfolgen können, keinesfalls aber durch die von der Beklagten vorgetragene interne Absprache.
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 92/03

    Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der Herstellung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 230, 231 AO erscheint jedoch eine entsprechende Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 1, 4. Alt. AO angezeigt (zustimmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - anderer Auffassung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 - VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - 1 K 12.1600 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2012 - 6 K 247/09 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 12.01.1989 - 5 TH 4916/88

    Vollzugsinteresse bei Heranziehung zu Hausanschlußkosten

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Heranziehung zu Hausanschlusskosten kommen daher gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufschiebende Wirkung zu (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 Juris Rn. 2 ) mit der Folge, dass die Beklagte - anders als dies bei steuerlichen Schuldverhältnissen der Fall ist - die Zahlung der Hausanschlusskosten sowohl während des Widerspruchsverfahrens als auch während des anschließenden Klageverfahrens nicht verlangen oder gar zwangsweise durchsetzen kann.
  • OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16

    Kostenerstattungsanspruch für Anschluss des Grundstücks an die Abwasseranlage -

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 230, 231 AO erscheint jedoch eine entsprechende Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 1, 4. Alt. AO angezeigt (zustimmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - anderer Auffassung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 - VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - 1 K 12.1600 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2012 - 6 K 247/09 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Cottbus, 11.09.2012 - 6 K 247/09

    Wasseranschlussbeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 230, 231 AO erscheint jedoch eine entsprechende Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 1, 4. Alt. AO angezeigt (zustimmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - anderer Auffassung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 - VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - 1 K 12.1600 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2012 - 6 K 247/09 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03

    Auswirkungen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs auf die Fälligkeit der

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (vgl. § 229 Abs. 1 Satz 1 AO), wobei die Fälligkeit einer durch Verwaltungsakt geltend gemachten Forderung durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen diesen Bescheid nicht wieder beseitigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2004 - 9 B 109/03 -, Juris Rn. 8).
  • VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21

    Anfechtungsrechtsbehelfe gegenüber Kostenersatzbescheiden; aufschiebende Wirkung;

    Die Rechtsprechung zu vergleichbaren Kostenersatzansprüchen in anderen Bundesländern, in welchen das Kommunalabgabengesetz diese nicht als Kommunalabgabe fingiert, ordnet solche Ansprüche gerade nicht als öffentliche Abgabe im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 VwGO ein, da sie nicht einer allgemeinen Finanzierung der Verwaltung oder der öffentlichen Hand insgesamt dienen (vgl. nur Hess VGH, Beschl. v. 29.09.2020 - 5 A 212/20 - juris; VG Mainz, Beschl. v. 24.04.2018 - 3 L 203/18.MZ - juris; so auch Unkel, a.a.O., § 10 Rn. 3).

    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass eine analoge Anwendung von § 231 Abs. 1 Satz 1 Alt. 4 AO erfolgt, d.h. der Fall so zu behandeln ist, als ob die Beklagte mit der Widerspruchserhebung die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt hätte (so insbes. Hess VGH, Beschl. v. 29.09.2020 - 5 A 212/20 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.02.2013 - OVG 9 N 6.10 - juris).

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