Rechtsprechung
   VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2665
VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 (https://dejure.org/1998,2665)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 (https://dejure.org/1998,2665)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 1998 - 14 TZ 2416/97 (https://dejure.org/1998,2665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124a Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 146 Abs 5 VwGO
    Zulassung der Berufung oder Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung oder ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - maßgebliche Sach- und Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 313 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 755
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97
    Soweit die Antragsteller unter Nr. 2. geltend machen, der angefochtene Beschluß weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1997 - 7 C 7/92 - (NVwZ 1993 S. 987 f.) dadurch ab, daß das Verwaltungsgericht ein konkretes, die Gebietsprägung beeinträchtigendes Störpotential der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage des Beigeladenen nicht unterstellt und auch im Hinblick auf den vom Bundesverwaltungsgericht unterstellten abstrakten Gefährdungsgrad nicht problematisiert, sondern in Abrede gestellt habe ("nicht glaubhaft gemacht"), genügt dieses Vorbringen schon nicht den oben aufgezeigten formalen Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes gem. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO.

    Die mangelnde Klärungsfähigkeit ergibt sich zwar nicht schon daraus, daß das Bebauungsrecht nach dem oben angeführten Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1997 (a.a.O.) gegenüber schädlichen Umwelteinwirkungen keinen andersartigen und weitergehenden Nachbarschutz gewährt als § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, so daß die geltend gemachten Verstöße gegen Bauplanungsrecht nicht entscheidungserheblich wären.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97
    Soweit sich die Antragsteller im folgenden unter Nr. 3. auf den Zulassungsgrund der grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO berufen, ist schon fraglich, ob die grundsätzliche Klärung einer über den Einzelfall hinaus bedeutsamen Rechtsfrage mit dem summarischen Charakter des vorliegenden Verfahrens auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes überhaupt vereinbar und nicht vielmehr allein einem zugehörigen Hauptverfahren vorzubehalten ist (vgl. VGH Bad. -Württ., Beschlüsse vom 21.02.1997 - 8 S 483/97 - DVBl. 1997 S. 1325 f. = VBlBW 1997 S. 262 f. und vom 12.05.1997 - A 12 S 580/97 - DVBl. 1997 S. 1327 f. = VBlBW 1997 S. 379 (380)), oder ob der uneingeschränkte Verweis in § 146 Abs. 4 VwGO auf eine entsprechende Anwendung aller Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO seinen Sinn dadurch behält, daß der bloß summarische Charakter der dort aufgeführten Beschlußverfahren allein auf die Tatsachenfeststellung, nicht aber auf die Beantwortung entscheidungserheblicher Rechtsfragen bezogen wird und deshalb deren zumindest überschlägige, nur noch einer Überprüfung im Hauptsacheverfahren vorbehaltene Beantwortung zuläßt (vgl. Hess. VGH, Beschluß 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97 -).

    -Württ., Beschluß vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997 S. 298 f., vom 30.04.1997 - 8 S 1040/97 - VBlBW 1997 S. 299 f. und vom 12.05.1997 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97
    Es ist deshalb zumindest zu verlangen, daß von dem rechtskundigen Rechtsanwalt der Prozeßstoff durchgearbeitet und dem Gericht die für die Entscheidung über den Zulassungsantrag notwendigen Gesichtspunkte in dem Sinne geordnet dargelegt werden, daß die Zulassungsgründe im Einzelnen genau bezeichnet bzw. benannt werden und in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erläutert wird, aus welchen Gründen jeweils welcher der geltend gemachten Zulassungsgründe für gegeben erachtet wird (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 - m.w.N.; a.A. VGH Bad. -Württ., Beschluß vom 25.02.1997 - 5 S 352/97 - VBlBW 1997 S. 261).

    Bei der danach vorzunehmenden Schlüssigkeitsprüfung ist das Gericht allein auf die vom Antragsteller entsprechend § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO fristgemäß dargelegten Gründe beschränkt und darf nicht - wie im erst noch angestrebten eigentlichen Rechtsmittelverfahren - eine eigene umfassende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung vornehmen (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -, vom 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97 - und vom 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97 - vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997 - 12 M 1731/97 - DÖV 1997 S. 697 (LS); VGH Bad.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97
    Dabei bildeten im Verhältnis emittierender Gewerbebetriebe zur Wohnbebauung nur die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse i.S. § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB a.F., also unzumutbare Immissionsbelastungen für die Nachbarn, die absolute Grenze, so daß unter Umständen auch noch solche Immissionen hinzunehmen waren, wie sie in einem Mischgebiet zulässig sind, weil Mischgebiete auch dem Wohnen dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 23/86 - DVBl. 1990 S. 572 = NVwZ 1990 S. 755 = BVerwGE 84 S. 322).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97
    Soweit sich die Antragsteller im folgenden unter Nr. 3. auf den Zulassungsgrund der grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO berufen, ist schon fraglich, ob die grundsätzliche Klärung einer über den Einzelfall hinaus bedeutsamen Rechtsfrage mit dem summarischen Charakter des vorliegenden Verfahrens auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes überhaupt vereinbar und nicht vielmehr allein einem zugehörigen Hauptverfahren vorzubehalten ist (vgl. VGH Bad. -Württ., Beschlüsse vom 21.02.1997 - 8 S 483/97 - DVBl. 1997 S. 1325 f. = VBlBW 1997 S. 262 f. und vom 12.05.1997 - A 12 S 580/97 - DVBl. 1997 S. 1327 f. = VBlBW 1997 S. 379 (380)), oder ob der uneingeschränkte Verweis in § 146 Abs. 4 VwGO auf eine entsprechende Anwendung aller Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO seinen Sinn dadurch behält, daß der bloß summarische Charakter der dort aufgeführten Beschlußverfahren allein auf die Tatsachenfeststellung, nicht aber auf die Beantwortung entscheidungserheblicher Rechtsfragen bezogen wird und deshalb deren zumindest überschlägige, nur noch einer Überprüfung im Hauptsacheverfahren vorbehaltene Beantwortung zuläßt (vgl. Hess. VGH, Beschluß 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97
    -Württ., Beschluß vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997 S. 298 f., vom 30.04.1997 - 8 S 1040/97 - VBlBW 1997 S. 299 f. und vom 12.05.1997 a.a.O.).
  • VGH Hessen, 11.06.1990 - 4 TH 6/89

    Zur Zulässigkeit einer nachträglichen Auflage zur Baugenehmigung - hier:

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97
    Im vorliegenden Fall war somit in die Abwägung einzubeziehen, daß die baurechtlich genehmigte Metzgerei des Beigeladenen seit 1962 bestand und spätestens seit 1977 mit legal erweiterten Schlachträumen betrieben worden war, und zwar in einer solchen Größenordnung, daß 1984 nach Angaben des Veterinäramtes eine Schlachtmenge von ca. 10.000 kg Lebendgewicht/Woche verarbeitet wurde, wobei weiterhin zu prüfen wäre, inwieweit dies von der erteilten Baugenehmigung gedeckt war (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 11.06.1990 - 4 TH 6/89 - RdL 1991 S. 23 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 5 S 352/97

    Zulassung der Beschwerde - zum Darlegungserfordernis hinsichtlich der

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97
    Es ist deshalb zumindest zu verlangen, daß von dem rechtskundigen Rechtsanwalt der Prozeßstoff durchgearbeitet und dem Gericht die für die Entscheidung über den Zulassungsantrag notwendigen Gesichtspunkte in dem Sinne geordnet dargelegt werden, daß die Zulassungsgründe im Einzelnen genau bezeichnet bzw. benannt werden und in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erläutert wird, aus welchen Gründen jeweils welcher der geltend gemachten Zulassungsgründe für gegeben erachtet wird (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 - m.w.N.; a.A. VGH Bad. -Württ., Beschluß vom 25.02.1997 - 5 S 352/97 - VBlBW 1997 S. 261).
  • VG Gießen, 18.06.1997 - 8 G 795/97

    SCHLACHTANLAGE; UNBEPLANTER INNENBEREICH

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97
    Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht mit dem hier angefochtenen Beschluß vom 18. Juni 1997 - 8 G 795/97 (2) - im wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, daß die Antragsteller Geruchs- und Lärmemissionen in einer die nachbarschützende Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG verletzenden Größenordnung nicht hinreichend glaubhaft gemacht hätten, wobei die behördliche Mittelwertbildung für den Lärmimmissionsrichtwert nicht zu beanstanden sei, und daß Errichtung und Betrieb der Anlage auch nicht gegen die hier maßgebliche bauplanungsrechtliche Vorschrift des § 34 BauGB verstießen.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97
    Bei der danach vorzunehmenden Schlüssigkeitsprüfung ist das Gericht allein auf die vom Antragsteller entsprechend § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO fristgemäß dargelegten Gründe beschränkt und darf nicht - wie im erst noch angestrebten eigentlichen Rechtsmittelverfahren - eine eigene umfassende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung vornehmen (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -, vom 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97 - und vom 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97 - vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997 - 12 M 1731/97 - DÖV 1997 S. 697 (LS); VGH Bad.
  • VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - Kausalität für

  • VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97

    Zulassung der Beschwerde: zum Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der

  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97

    Zulassung der Beschwerde gegen Ablehnung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 8 S 664/97

    Zum Darlegungserfordernis bei der Abweichungsrüge

  • VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97

    Vorgehen der Abfallbehörde gegen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger:

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die

    Den dagegen von den Klägern gestellten Antrag auf Zulassung der Beschwerde lehnte der Hess.VGH mit Beschluß vom 30.01.1998 ab (Az.: 14 TZ 2416/97).

    Das Vorhandensein der eben genannten Betriebe resultiert lediglich daher, daß sich das Gebiet aus einem ehemaligen Dorfgebiet im Sinne des § 5 BauNVO entwickelte (vgl. Hess.VGH, B. v. 30.01.1998, 14 TZ 2416/97, S. 13).

    Sie galt auch nicht nach der allgemeinen Überleitungsvorschrift in § 233 Abs. 1 S. 1 des seit dem 01. Januar 1998 geltenden Baugesetzbuchs weiter, wonach Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet wurden, nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden, da dies nur für förmlich einzuleitende Verfahren nach dem bundesrechtlichen Baugesetzbuch, wie Bauleitplan- oder Satzungsverfahren, nicht aber auf Baugenehmigungsverfahren nach den landesrechtlichen Bauordnungen gilt (Hess.VGH, B. v. 30.01.1998, 14 TZ 2416/97, S. 8 f.).

    Die Norm des § 34 Abs. 3 BauGB a.F. war hier deshalb nicht mehr anwendbar, da der Widerspruchsbescheid vom 10.06.1998 - also nach Aufhebung dieser Vorschrift - datiert, und der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides für die Entscheidung über die Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung maßgeblich ist (BVerwG, UPR 1991, S. 235; Hess.VGH, B. v. 30.01.1998, 14 TZ 2416/97, S. 9; OVG NW, DVBl. 1984, 896; Jarass, BImSchG, Kommentar, 4. Aufl., 1999, § 6 Rdnr. 55; Engelhardt/Schlicht, BImSchG, Kommentar, 4. Aufl., 1997, § 6 Rdnr. 8).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 LA 56/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Widerruf der Erlaubnis für den Betrieb einer

    Ob eine klärungsbedürftige allgemeine Rechtsfrage vorliegt, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidung über den Zulassungsantrag, so dass dann, wenn die Rechtsfrage aufgrund einer Gesetzesänderung weggefallen ist, eine Zulassung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht mehr in Betracht kommt (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 -, juris LS 1; Kopp/Schenke , 26. Aufl. 2020, § 124 Rn. 10).
  • VGH Hessen, 01.03.2000 - 6 TZ 214/00

    Rechtsmittelzulassung: Umfang der Überprüfung von Zulassungsgründen; ernstliche

    Das Oberverwaltungsgericht hat im Zulassungsverfahren die angefochtene Entscheidung ausschließlich in Bezug auf die geltend gemachten Zulassungsgründe und im Rahmen des jeweiligen Zulassungsgrundes nur hinsichtlich der zu seiner Begründung genannten Gesichtspunkte zu überprüfen (Berkemann, Verwaltungsprozessrecht auf "neuen Wegen"?, DVBl. 1998, 446 - 457 - Seibert, Das Verfahren auf Zulassung der Berufung - Erfahrungen mit der 6. VwGO-Novelle, NVwZ 1999, 113 - 114 - Hess. VGH, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97 - und 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755).

    Die prinzipielle Verpflichtung der Beteiligten, den streitentscheidenden Sachverhalt bereits vor dem Verwaltungsgericht umfassend und abschließend vorzutragen, folgt aus dem Zweck der Neufassung der Verwaltungsgerichtsordnung, die Gerichtsverfahren im Interesse der Entlastung der zweiten Instanz sowie der Beschleunigung des Verfahrens grundsätzlich mit der Entscheidung erster Instanz abzuschließen (Bader, a.a.O., 411; Berkemann, a.a.O., 455 ff.; Hess. VGH, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97 - und 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755; VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 7 S 1871/99 -, VGHBW-Ls 2000, Beil. I, B 3; a. A. Seibert, a.a.O., 116 f., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.1999 - NC 9 S 31/99

    Grundsatzbeschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Zulassung zum Studium -

    Die Beschwerde kann auch zur Klärung von Tatfragen zugelassen werden, sofern sie sich mit präsenten Beweismitteln aufklären lassen (vgl. § 920 Abs. 2, § 294 ZPO), und ebenso zur Klärung materiell-rechtlicher Fragen, sofern diese nicht derart schwierig sind, daß sie im Beschwerdeverfahren wegen der drängenden Zeit nur überschlägig beantwortet werden könnten oder gar offenbleiben müßten (wie hier NdsOVG, Beschluß vom 03.09.1997 - 12 M 3916/97 -, DVBl 1997, 1336; vgl. ähnlich HessVGH, Beschluß vom 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755 (756), die Frage letztlich offenlassend; Johlen, NWVBl 1999, 41 (43)).

    Es muß daher genügen, daß die klärungsbedürftige Frage im Beschwerdeverfahren einer Klärung nähergebracht oder - was dasselbe meint - einer vorläufigen Klärung zugeführt wird (vgl. HessVGH, Beschluß vom 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97; Beschluß vom 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755).

  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 8/14

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verwertung angeblich rechtswidrig

    Dem Darlegungserfordernis ist nur dann Genüge getan, wenn der Antragsteller eindeutig einen oder mehrere der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe geltend macht sowie fallbezogen und aus sich heraus verständlich in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht näher erläutert, aus welchen Gründen er jeweils welchen der geltend gemachten Zulassungsgründe für gegeben erachtet (vgl. VGH Kassel, NVwZ 1998, 755; Beschluss vom 10. Juni 2013 - 7 A 418/12.Z, BeckRS 2013, 52718; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 360; BeckOK/Roth, VwGO, § 124a Rn. 64 [Stand 1.10.2014]; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., § 124a Rn. 49).
  • VGH Hessen, 15.02.2005 - 3 N 1095/03

    Bebauungsplan; Festsetzung eines Dorfgebietes; Verhinderung einer schleichenden

    Aus alledem folgt die Zulässigkeit der planerischen Festsetzung MD, zumal Unsicherheit durch unterschiedliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Bezug auf die Gebietseinstufung entstanden war (vgl. z. B. VG Gießen, U. v. 23.07.1999 - 8 E 1215/98 (2) - B. v. 21.08.2002 - 1 G 1774/02 - Hess. VGH, B. v. 01.10.2001 - 2 UZ 2794/99 - B. v. 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 - B. v. 30.05.2003 - 4 TG 2699/02 - dort wird von einer überplanungsbedürftigen Gemengelage gesprochen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2000 - 8 B 482/99

    Verleihung eines allgemeinenpolitischen Mandats an die Studierendenschaften;

    Zur Berücksichtigung nachträglicher Änderungen nach Ablauf der Antragsfrist vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 10 A 4078/97 -, NVwZ 1998, 754 f.; HessVGH, Beschluss vom 30. Januar 1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755 (756); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3. November 1998 - 9 L 5136/97 -, DVBl. 1999, 476 ff.
  • OVG Brandenburg, 01.12.1999 - 4 B 127/99

    Betreutes Wohnen als "Heim" i.S.d. Heimgesetzes

    Die Antragstellerin hat keine gewichtigen Gründe dargelegt, die dafür sprechen, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis wahrscheinlich keinen Bestand haben könnte, ob sich lediglich auf die Richtigkeit der Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung beziehende Zweifel veranlasst sind, ist demgegenüber entgegen der Auffassung der Antragstellerin unerheblich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschluss vom 4. März 19.98 - 4 B 10/98 so auch OVG Lüneburg, NVwZ 199, 7, 1225, i228; OVG Berlin, NVwZ 1998, 197; OVG Münster, NVwZ 1997, 1224; OVG Hamburg, DVBL 1997, 1333"OVG Hamburg, NVwZ 1998 8A; VGH Kassel, NVwZ 1998, 755, 756, VGH Kassel, DVBI.
  • VGH Hessen, 21.11.2003 - 10 UZ 984/03

    Beachtliche Sachlageänderung im Berufungszulassungsverfahren

    Für die Frage der Klärungsbedürftigkeit und der Klärungsfähigkeit einer vom Antragsteller aufgeworfenen allgemeinen Frage ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der obergerichtlichen Entscheidung über den Zulassungsantrag abzustellen (HessVGH, Beschluss vom 30. Januar 1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755 ff.; Senatsbeschluss vom 29. Juli 2003 - 10 UZ 2084/02.A).
  • VGH Hessen, 06.11.2002 - 10 UZ 2439/00

    Rechtsweg - Überprüfung kirchlicher Maßnahme - kirchlicher Rechtsweg

    Bei der danach vorzunehmenden Prüfung ist das Gericht allein auf die vom Kläger gemäß § 124 a Abs. 5 Satz 2 VwGO fristgemäß dargelegten Gründe beschränkt (s. Hess. VGH. Beschluss vom 30. Januar 1998 -14 TZ 2416/97-, NVwZ 1998, 755 ff., 756 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 05.06.2018 - 4 A 1902/17

    Klage auf Aufhebung der Schonzeit für Fuchs und Waschbär

  • VGH Hessen, 23.04.2001 - 8 UZ 3098/00

    Rechtsmittelzulassung wegen ernstlicher Zweifel bei nachträglichen Änderungen

  • VGH Hessen, 15.04.1999 - 7 UZ 657/99

    Nennung als Familienangehörige des Spätaussiedlers in der Anlage zum

  • VGH Hessen, 24.04.2001 - 4 TZ 772/01

    Neues Vorbringen im Zulassungsverfahren

  • OVG Sachsen, 02.03.1999 - 2 S 200/98

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Rechtsschutzinteresse an der

  • VGH Hessen, 23.02.2021 - 6 A 2409/20
  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 75/99
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 4 ZEO 144/98
  • VGH Hessen, 19.11.1998 - 7 TZ 3325/98

    Rechtsgrundlage für Einschreiten wegen des Verdachts von Altlasten

  • VGH Hessen, 19.11.1998 - 7 TG 3325/98

    Regelungsgehalt des § 23 Hessisches Altlastengesetz (HAltlastG); Begründung von

  • VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht