Rechtsprechung
   VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13767
VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17.Z (https://dejure.org/2019,13767)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.04.2019 - 9 A 936/17.Z (https://dejure.org/2019,13767)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. April 2019 - 9 A 936/17.Z (https://dejure.org/2019,13767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,13767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 61 VwGO, § 2 Abs 2 UmwRG, § 3 UmwRG, Art 9 Abs 2 Unterabs 2 Aarhus-Konvention
    Immissionsschutzrecht

  • doev.de PDF

    Anerkennung als Umweltverband; Beteiligtenfähigkeit; Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 771
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.05.2017 - 1 B 103.17

    Verwirkung prozessualer Befugnis

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. zuletzt: Beschluss vom 24.05.2017 - BVerwG 1 B 103/17 -, juris Rn. 5 m.w.N.) bedeutet die Verwirkung als Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.

    Darauf, ob der angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig war, kommt es nicht an, denn die Verwirkung des prozessualen Rechts hat zur Folge, dass ein Kläger die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung nicht mehr geltend machen kann (s. BVerwG, Beschluss vom 24.05.2017, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2008 - 8 B 900/08

    Eilantrag des Bürgervereins Köln-Longerich e.V. gegen die Kapazitätserweiterung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17
    Für die vom Verwaltungsgericht hier vorgenommene eigene Prüfung des Gerichts auf Vorliegen der Anerkennungskriterien war nach Erlass des Anerkennungsbescheids zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung nach alledem aufgrund der damit eingetretenen Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsakts, für dessen Nichtigkeit keinerlei Anhaltspunkte bestehen, kein Raum mehr (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 15.09.2008 - 8 B 900/08.AK -, juris Rn. 13; zutreffend deshalb auch VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA - juris Rn. 77 ff.).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-263/08

    Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening - Richtlinie 85/337/EWG -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17
    Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Feststellung, dass es den nationalen Gesetzgebern in Ausübung ihrer Verfahrensautonomie obliegt, die Voraussetzungen zu bestimmen, nach denen eine Nichtregierungsorganisation, die sich für den Umweltschutz einsetzt, ein Anfechtungsrecht haben kann, jedoch übersehen, dass die nationalen Rechtsvorschriften entsprechend Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 2 AK einen "weiten Zugang zu den Gerichten" sicherstellen müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Az.: C-263/08, unter Ziff. 45, juris).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (bspw. EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 -, juris Ziff. 48) dürfen die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, aber nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatlichen Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und dadurch die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität).
  • BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13

    Beförderung eines freigestellten Mitglieds der Personalvertretung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17
    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (s. auch BVerwG, Beschluss vom 27.06.2014 - BVerwG 2 B 76/13 -, juris Rn. 11 m.w.N).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17
    Zwar dürfte es auch für das Beteiligungsrecht im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a) UmwRG mit Blick auf die Rechtsbehelfsbefugnis noch nicht anerkannter Vereinigungen nach § 2 Abs. 2 Satz 1 UmwRG genügen, wenn die Vereinigung bereits während des Genehmigungsverfahrens die Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1/16 -, juris Rn. 24), sofern auch bereits einen Antrag auf Anerkennung als Umweltvereinigung im Sinne des § 3 UmwRG gestellt war.
  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17
    Für die vom Verwaltungsgericht hier vorgenommene eigene Prüfung des Gerichts auf Vorliegen der Anerkennungskriterien war nach Erlass des Anerkennungsbescheids zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung nach alledem aufgrund der damit eingetretenen Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsakts, für dessen Nichtigkeit keinerlei Anhaltspunkte bestehen, kein Raum mehr (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 15.09.2008 - 8 B 900/08.AK -, juris Rn. 13; zutreffend deshalb auch VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA - juris Rn. 77 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Denn es dürfte für das Beteiligungsrecht im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a UmwRG mit Blick auf die Rechtsbehelfsbefugnis noch nicht anerkannter Vereinigungen nach § 2 Abs. 2 Satz 1 UmwRG genügen, wenn - wie dies hier wohl der Fall war - die Vereinigung bereits während des Genehmigungsverfahrens die Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt und bereits einen Antrag auf Anerkennung als Umweltvereinigung im Sinne des § 3 UmwRG gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.2017 - 3 A 1.16 - DVBl 2018, 187 = juris Rn. 24; HessVGH, Beschluss vom 30.04.2019 - 9 A 936/17.Z - NVwZ-RR 2019, 771).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2021 - 8 C 10217/21

    Unzulässige Verbandsklage gegen Radwegeplanung im Bienwald

    Gemessen hieran steht die innerstaatliche Regelung in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwRG, das Verbandsklagerecht grundsätzlich nur den bei Einlegung des Rechtsbehelfs bereits anerkannten Umweltvereinigungen sowie ausnahmsweise denjenigen Vereinigungen zuzuerkennen, deren Anerkennungsverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits seit geraumer Zeit anhängig ist, nach Auffassung des Senats mit den Anforderungen des Unionsrechts und der Aarhus-Konvention in Einklang (ebenso: BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2010, a.a.O., juris, Rn. 15; OVG Saarland, Beschluss vom 28. Februar 2018, a.a.O., juris, Rn. 19; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. August 2017, a.a.O., juris, Rn. 18; a.A.: VG Darmstadt, Beschluss vom 29. März 2018 - 6 L 3548/17 -, juris, Rn. 76 ff; HessVGH, Berufungszulassungsbeschluss vom 30. April 2019 - 9 A 936/17.Z -, NVwZ-RR 2019, 771 und juris, Rn. 10 ff; Fellenberg/Schiller, a.a.O., § 2, Rn. 36 - völkerrechtskonforme Auslegung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht