Rechtsprechung
   VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5253
VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07 (https://dejure.org/2007,5253)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.08.2007 - 6 A 883/07 (https://dejure.org/2007,5253)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. August 2007 - 6 A 883/07 (https://dejure.org/2007,5253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachlich-instanzielle Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Streitverfahren hinsichtlich der Übertragung von Elektrizitätsmengen nach § 7 Abs. 1b S. 2 Atomgesetz (AtG); Örtliche Zuständigket des Verwaltungsgerichts bei einem Streitverfahren hinsichtlich der ...

  • Judicialis

    AtG § 7 Abs. 1b S 2; ; VwGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 52 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung bzgl. der Übertragung des Reststrommengenkontingents

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 288 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1514 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88

    Verwaltungsgericht - Erstinstanzielle Zuständigkeit - Abbau - Stillgelegte

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
    Das Bundesverwaltungsgericht habe es in seinem Urteil vom 19. Mai 1988 (- BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22) auf der Grundlage des Wortlauts des damaligen Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446) - EntlG - abgelehnt, die Ausnahmebestimmung über die Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Streitverfahren über die Stilllegung einer atomrechtlichen Anlage erweiternd auf (damals) in dem Zuständigkeitskatalog nicht explizit aufgeführte Streitigkeiten um den Abbau einer stillgelegten Anlage auszulegen.

    Das Oberverwaltungsgericht sollte also, was § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO anbelangt, nicht für sämtliche atomrechtlichen Streitverfahren erstinstanzlich zuständig sein, sondern nur für solche, die die in § 48 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gegenstände betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22, zur Vorgängerreglung in Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG; Hess.VGH, Beschlüsse vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, ESVGH 39, 139, und vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036).

    Handelt es sich nach der Gesetzessystematik somit eindeutig um einen den Betrieb einer atomrechtlichen Anlage betreffenden und damit der Sonderzuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO unterfallenden Rechtstreit, lassen sich die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22, aufgestellt hat, nicht zur Begründung der von der Beklagten befürworteten sachlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach § 45 VwGO heranziehen.

  • VGH Hessen, 05.08.1987 - 5 A 2204/86

    Gerichtszuständigkeit bei Klage gegen isolierten Kostenbescheid gemäß Art 2 § 9

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
    Das Oberverwaltungsgericht sollte also, was § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO anbelangt, nicht für sämtliche atomrechtlichen Streitverfahren erstinstanzlich zuständig sein, sondern nur für solche, die die in § 48 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gegenstände betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22, zur Vorgängerreglung in Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG; Hess.VGH, Beschlüsse vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, ESVGH 39, 139, und vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036).

    Letzteres kann der Fall sein bei Rechtstreitigkeiten, die sich im Vorfeld der Genehmigung von in § 48 Abs. 1 VwGO genannten Vorhaben oder in Abwicklung eines abgeschlossenen Verfahrens nach § 48 Abs. 1 VwGO ergeben (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. August 1989 - 7 B II 9/83 -, NVwZ 1989, 1178, betreffend den Zutritt zu einem atomrechtlichen Erörterungstermin; OVG C-Stadt, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 2 A 9.90 - NVwZ 1991, 448, betreffend die Vollziehung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Hess.VGH, Beschluss vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, betreffend die Anfechtungsklage gegen einen isolierten Kostenbescheid im Zusammenhang mit einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, das schon vor Erlass des Kostenbescheides durch Rücknahme des Antrags seine Erledigung gefunden hatte).

    Sich im Hinblick auf den Umfang des Nutzungsrechts des Betreibers im Rahmen der atomrechtlichen Genehmigung ergebende Rechtsstreitigkeiten sind damit, ebenso wie Streitverfahren um die Errichtungsgenehmigung selbst (vgl. Hierzu Hess VGH, Beschluss vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75 a.E.), zwangsläufig solche um ein "ortsgebundenes Recht" im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO.

  • VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05

    Planfeststellung; Verfahrensakten; Einsicht; Anspruch aus EGRL 4/2003

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
    Die dem Gesetz zu Grunde liegende Erwägung, eine Aufspaltung der Zuständigkeiten zwischen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten in den in § 48 Abs. 1 VwGO bezeichneten Großverfahren zu vermeiden, macht es entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten erforderlich, die Vorschrift dem Normzweck entsprechend weit auszulegen (Hess.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006, - 12 Q 2825/05 -, ESVGH 56, 135).

    Das Oberverwaltungsgericht ist mit Rücksicht hierauf nicht nur für die mit einem Hauptsacheverfahren nach § 48 Abs. 1 VwGO einhergehenden Nebenverfahren (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 6. Oktober 1986 - 1 B 34/86 -, NVwZ 1987, 431; Hess.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006, - 12 Q 2825/05 - ESVGH 56, 135) zuständig.

  • VGH Hessen, 22.12.1993 - 14 Q 2724/93

    Brennelementwerk; Anordnungen der Aufsichtsbehörde nach AtG § 19 Abs 3;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
    Dementsprechend hat etwa der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 14 Q 2724/93 -, NVwZ 1994, 1125, seine Zuständigkeit nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Untersagung des - nicht zu den genehmigten Betriebsvorgängen des betreffenden Brennelementwerks gehörenden - Personal- und Geräteeinsatzes zum Zwecke der Um- und Auslagerung von Brennstäben und Brennelementen aus der staatlichen Verwahrung mit der Erwägung angenommen, dass Personal und Geräte zwar nicht für den Betrieb, wohl aber im räumlichen Bereich des Betriebes des Brennelementwerks eingesetzt werden sollen.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat zudem seine Zuständigkeit nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch für in den Betrieb des Kernkraftwerks eingreifende behördliche Anordnungen nach § 19 Abs. 3 AtG angenommen, und zwar auch in Bezug auf Wechselwirkungen des Betriebs mit nicht aus dem Betrieb herrührenden Vorgängen (Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 14 Q 2724/93 -, NVwZ 1994, 1125).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.1987 - 7 C 1/87
    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
    Zur Vermeidung einer von dem Gesetzgeber nicht gewünschten gespalteten Zuständigkeit zwischen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten wurde die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts "weit in das Vorfeld" des betreffenden Vorhabens erstreckt und nach § 48 Abs. 1 Satz 2 VwGO auf Rechtsstreite um sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse - auch in Bezug auf solche für Nebeneinrichtungen - ausgeweitet, die mit dem Vorhaben in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Mai 1987 - 7 C 1/87 -, NVwZ 1988, 76).

    Vielmehr wird die Zuständigkeit etwa auch für die sich im Zusammenhang mit einem solchen Verfahren ergebenden verfahrensrechtlichen Streitigkeiten bejaht (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Mai 1987 - 7 C 1/87 -, NVwZ 1988, 76, betreffend den Anspruch auf Hinzuziehung zum Genehmigungsverfahren; Hess.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006, am angegebenen Ort, betreffend den Anspruch auf Einsicht in die Verfahrensakte eines Planfeststellungsverfahrens).

  • VGH Hessen, 20.12.1988 - 8 A 699/88

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
    Das Oberverwaltungsgericht sollte also, was § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO anbelangt, nicht für sämtliche atomrechtlichen Streitverfahren erstinstanzlich zuständig sein, sondern nur für solche, die die in § 48 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gegenstände betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22, zur Vorgängerreglung in Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG; Hess.VGH, Beschlüsse vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, ESVGH 39, 139, und vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036).

    Als Folge hiervon sind die Verwaltungsgerichte in erster Instanz nicht nur für Rechtsstreitigkeiten bezüglich solcher Vorhaben zuständig, die im Katalog des § 48 Abs. 1 VwGO überhaupt nicht genannt sind (z.B. Wasserkraftwerke, vgl. BT-Drucks. 10/3368, Seite 8; Beförderung von Kernbrennstoffen nach § 4 AtG, vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, ESVGH 39, 139; Benutzungsgebühren, die nach § 21a bzw. § 21b AtG von Dritten für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3 AtG erhoben werden; vgl. von Oertzen, DÖV 1985, 749 [750]), oder die die einschränkenden Voraussetzungen einer Zuständigkeitsregelung in § 48 Abs. 1 VwGO nicht erfüllen (z.B. bei § 48 Abs. 1 Nr. 3 VwGO Feuerungsanlagen für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von nicht mehr als dreihundert Megawatt), sondern auch für Verwaltungsstreitverfahren, die zwar einen Bezug zu den in § 48 Abs. 1 VwGO bezeichneten Merkmalen aufweisen, in denen aber diese für die Zuweisung der erstinstanzlichen Zuständigkeit an die Oberverwaltungsgerichte maßgeblichen Kriterien selbst nicht Gegenstand des Streits sind.

  • VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92

    Erstinstanzliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streit über Kosten

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
    Das Oberverwaltungsgericht sollte also, was § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO anbelangt, nicht für sämtliche atomrechtlichen Streitverfahren erstinstanzlich zuständig sein, sondern nur für solche, die die in § 48 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gegenstände betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22, zur Vorgängerreglung in Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG; Hess.VGH, Beschlüsse vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, ESVGH 39, 139, und vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036).

    Die erstinstanzliche Zuständigkeit verbleibt daneben nach § 45 VwGO etwa auch für solche Verfahren bei den Verwaltungsgerichten, in denen die zuständigkeitsbegründenden Merkmale nach § 48 Abs. 1 VwGO allenfalls inzident im Sinne einer Annex- oder Vorfrage zu prüfen sind (vgl. etwa Hess.VGH, Beschluss vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036, betreffend ein Streitverfahren um die Kosten für Untersuchungs- und Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 AtG).

  • BVerwG, 10.12.1996 - 7 AV 11.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Örtliche Zuständigkeit des VG für Anfechtungsklage gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
    Mit dem Begriff "ortsgebunden" in § 52 Nr. 1 VwGO sollen Rechte und Rechtsverhältnisse erfasst werden, die zu einem bestimmten Territorium in der Weise in einer besonderen Beziehung stehen, dass zwischen dem strittigen Recht und der betreffenden Örtlichkeit eine weitgehende Verbindung gegeben ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 1962 - BVerwG 7 ER 420.62 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2, vom 30. Januar 1964 - BVerwG II ER 402.63 -, BVerwGE 18, 26 [28] und vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 7 AV 11.96 u.a. -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II ER 402.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
    Mit dem Begriff "ortsgebunden" in § 52 Nr. 1 VwGO sollen Rechte und Rechtsverhältnisse erfasst werden, die zu einem bestimmten Territorium in der Weise in einer besonderen Beziehung stehen, dass zwischen dem strittigen Recht und der betreffenden Örtlichkeit eine weitgehende Verbindung gegeben ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 1962 - BVerwG 7 ER 420.62 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2, vom 30. Januar 1964 - BVerwG II ER 402.63 -, BVerwGE 18, 26 [28] und vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 7 AV 11.96 u.a. -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
    Der Rechtsstreit muss derart durch die örtlichen Verhältnisse geprägt sein, dass eine Entscheidung nicht ohne Rücksicht auf die dort gegebenen Besonderheiten getroffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 -, Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 3, und vom 10. Dezember 1996, am angegebenen Ort; Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., Rdnr. 8 zu § 52 VwGO).
  • OVG Bremen, 06.10.1986 - 1 B 34/86

    Straßenbahn; Straßenbahnlinie; Änderung; Neubau; Straßenbahnstrecke

  • Drs-Bund, 11.09.2001 - BT-Drs 14/6890
  • BVerwG, 24.07.1962 - VII ER 420.62

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin, 13.12.1990 - 2 A 9.90

    Planfeststellungsbeschluß; Vollziehung; Zuständigkeit des OVG; Erste Instanz;

  • OVG Hamburg, 24.11.1983 - Bf II 9/83
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2007 - 10 S 690/07

    Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit für eine Klage eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1989 - 7 B II 3/89

    Erörterungstermin zur Erörterung rechtzeitig erhobener Einwendungen gegen das

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 4 KS 6/07

    Strommengenübertragung; Atomrecht

    Dass dies im Hinblick auf das Erlöschen der Betriebsberechtigung erst relevant wird, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge produziert ist, ist insoweit ohne Belang (siehe im Übrigen VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 20.08.2007, - 10 S 690/07 - und Hessischer VGH, Beschluss vom 30.08.2007, - 6 A 883/07 -).
  • VG Augsburg, 08.01.2018 - Au 6 K 17.1693

    Örtliche Unzuständigkeit infolge nicht ortsgebundenen Rechts

    Voraussetzung ist vielmehr, dass der Rechtsstreit derart durch die örtlichen Verhältnisse geprägt ist, dass eine Entscheidung nicht ohne Rücksicht auf die dort gegebenen Besonderheiten getroffen werden kann (VGH Hessen, B.v. 30.8.2007 - 6 A 883/07 - juris Rn. 47 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 30.08.2023 - 5 C 1093/23

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei isolierter Anfechtung eines

    Angesichts des Ausnahmecharakters ist § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO restriktiv auszulegen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. August 2007 - 6 A 883/07 -, juris Rn. 20 zu § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1984 - 9 A 1.84 -, juris zu § 50 VwGO; Panzer, in: Schoch/Schneider, VwGO, 43. EL August 2022, § 48 Rn. 2).
  • VG München, 15.07.2020 - M 31 K 17.3817

    Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Der für die Anwendung des § 52 Nr. 1 VwGO notwendige Ortsbezug der Klage ist auch bei schuldrechtlichen und schuldrechtsähnlichen (Erstattungs-) Ansprüchen, zu denen auch zuwendungsrechtliche Ansprüche gehören, zu bejahen, die in Bezug auf unbewegliches Vermögen geltend gemacht werden und damit zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (st.Rspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.5.2017 - 3 AV 2/16 - juris Rn. 7 ff.; BVerwG, U.v. 28.6.2000 - 11 C 13/99 - juris Rn. 27; HessVGH, B.v. 30.8.2007 - 6 A 883/07 - juris Rn. 46 ff.; VG München, B.v. 3.9.2019 - M 12 K 19.4062 - juris Rn. 4; VG Minden, U.v. 7.5.2012 - 10 K 3228/10 - juris Rn. 26 ff.; VG Frankfurt, B.v. 3.4.2008 - 3 K 570/08.F - juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht