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   VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94   

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VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94 (https://dejure.org/1994,2356)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.12.1994 - 3 TH 525/94 (https://dejure.org/1994,2356)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Dezember 1994 - 3 TH 525/94 (https://dejure.org/1994,2356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 1 VwGO, § 80a VwGO, § 3 Abs 1 BImSchG, § 22 Abs 1 BImSchG, § 107 BauO HE
    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein verfahrensrechtlicher Drittschutz der Bauvorlagenpflicht; zur Risikoeinschätzung hinsichtlich der Gefahr schädlicher Wirkungen von Funkwellen; kein Parlamentsvorbehalt hinsichtlich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauvorlagenpflicht, DIN VDE 0848, Drittschutz, Funkübertragungsstelle, Gefahr, Immissionsschutz, Mobilfunk, Nachbarschutz, Sendemast, Sicherheitsabstand, Standortbescheinigung, Strahlen, Vorbehalt des Gesetzes, Vorsorge, Wellen, elektromagnetisch, Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92

    Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
    Die Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde zu der streitgegenständlichen Funkübertragungsstelle stellt einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung im Sinne der §§ 80 Abs. 1, 80 a VwGO dar, der ebenso wie eine Baugenehmigung von einem betroffenen Nachbarn angefochten werden kann (Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl. 1994, Band II, S. 73; Finkelburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnr. 897; Rasch/Schaetzell, Hessische Bauordnung, Stand: März 1994, § 107 Anm. zu Abs. 7 und 8; Simon, Bayerische Bauordnung, Stand: Mai 1994, Art. 86 Rdnr. 6; Hess. VGH, Beschluß vom 15.01.1964 - B IV 1/64 - DÖV 1964, 783; Beschluß vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119 = BauR 1993, 329 = UPR 1993, 350; OVG Münster, Beschluß vom 18.05.1993 - 10 B 681/91 - BauR 1994, 221 = UPR 1994, 160).

    Angesichts der noch nicht gesicherten Erkenntnisse über die Wirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das biologische System des Menschen lassen sich bei der hier vorliegenden Entfernung gesundheitliche Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen nicht von vornherein - ohne nähere Prüfung - ausschließen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 11.03.1993, a.a.O. und OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.10.1992 - 1 M 3938/92 - ZUR 1993, 40 -L- zu Entfernungen von 90 m und 200 m).

    Nach einhelliger Auffassung bedarf es daher bezüglich der in der wissenschaftlichen Literatur mitgeteilten Effekte noch weiterer Forschung, um diese in ihrer gesamten biologischen Relevanz bewerten zu können (Gutachten des TÜV Bayern Sachsen, a.a.O., S. 118, 123; Empfehlung der SSK, a.a.O., S. 11; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Kubatschka u. a. sowie der SPD-Fraktion in Sachen Elektrosmog vom 12.02.1993, a.a.O., S. 15; vgl. auch die Äußerungen des Sachverständigen Dr. von Klitzing anläßlich der 41. Sitzung des Ausschusses für Post- und Telekommunikation am 24.05.1993, Stenographisches Protokoll, S. 64 und 105; Hess. VGH, Beschluß vom 11.03.1993, a.a.O.).

    Soweit der Senat mit Beschluß vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 - in einem vergleichbaren früheren Eilverfahren zweier Antragsteller und Grundstückseigentümer einen Streitwert von 20.000,-- DM festgesetzt hat, wird an dieser Bewertung des Erfolgsinteresses der Antragstellerseite nicht festgehalten.

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Kalkar I

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
    Ein verfahrensrechtlicher Nachbarschutz ist in den Fällen gegeben, in denen der Gesetzgeber in Erfüllung der staatlichen Pflicht zum Schutz der in Art. 2 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 GG genannten Rechtsgüter Verfahrensnormen erläßt (BVerfG, Beschluß vom 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 - BVerfGE 53, 30 ).

    Anders als im Atomrecht, zu dem der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.1979 (a.a.O.) ergangen ist, tritt der Schutz von Leben und Gesundheit in den Fällen eines Baugenehmigungsverfahrens zurück, weil das Gefahrenpotential eines Baugenehmigungsverfahrens in der Regel wesentlich niedriger anzusetzen ist als die besondere Gefahrengeneigtheit der Errichtung von Kernkraftwerken.

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
    Sie stützt sich auf die sogenannte Wesentlichkeitstheorie, nach der der Gesetzgeber infolge des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips verpflichtet ist, die wesentlichen Entscheidungen in - vor allem für die Grundrechtsverwirklichung - wichtigen Lebensbereichen selbst zu treffen habe (BVerfG, Beschluß vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 - BVerfGE 34, 165 ; Beschluß vom 28.10.1975 - 2 BvR 883/73 und 379, 497, 526/74 - BVerfGE 40, 237 ; Beschluß vom 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ).

    Es fehlt mithin an einem quantifizierbaren und qualifizierbaren Gefährdungspotential, das dem Gesetzgeber wegen seiner "weitreichenden Auswirkungen auf die Bürger", wie dies im Fall der friedlichen Nutzung der Kernenergie angenommen wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 08.08.1978, a.a.O., S. 127), zu einer normativen Grundsatzentscheidung verpflichten könnte.

  • VG Gelsenkirchen, 18.02.1993 - 5 L 3261/92
    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
    Der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluß vom 18.02.1993 - 5 L 3261/92 - ZuR 1993, 119), daß die Einführung der Mobilfunktechnik ohne parlamentarische Leitentscheidung nicht zulässig sei, ist nicht zu folgen.

    Der Ansicht, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes seien auf die Zulassung solcher Anlagen zugeschnitten, deren Risiken für den Menschen nicht nur bekannt, sondern auch technisch beherrschbar seien (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluß vom 18.02.1993, a.a.O.), ist nicht beizupflichten, da das Bundesimmissionsschutzgesetz dynamischen Rechtsschutz in dem Sinne gewähren will, daß es auch noch nicht bekannte Gefahren erfaßt.

  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
    Die Verwaltungsvorgänge der Beigeladenen (ein Hefter) und die Gerichtsakte des beim Senat noch anhängigen Beschwerdeverfahrens 3 TH 798/94 nebst der dort beigezogenen Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Wiesbaden III/V E 5/92 haben vorgelegen.

    Eine Forschungsübersicht mit Kurzergebnissen zum Melatonin- und zum Kalziumausfluß aus Gehirnzellen gibt Kullnick in einem Beitrag "Forschung für die Abschätzung gesundheitlicher Risiken für den Menschen im schwachen elektromagnetischen Feld" (eingereicht im Verfahren 3 TH 798/94).

  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
    Die Aussetzung der Vollziehung ist auch (noch) notwendig, um mögliche Rechte der Antragsteller zu sichern (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 - ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Ein Abwehrrecht des Dritten gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung bzw. Zustimmung besteht nur, wenn das Vorhaben gegen die Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen, die verletzten Vorschriften auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 01.08.1991, a.a.O.; Beschluß vom 16.12.1991, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92

    Nachbarschutz vor Funksendeanlagen; vorläufiger Rechtsschutz gegenüber bereits

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
    Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen somit keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, daß ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung erreichen kann (Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Oktober 1993, H Rdnr. 157; Schlichter NVwZ 1983, 646 (648); OVG Münster, Beschluß vom 02.12.1992 - 7 B 2917/92 - NVwZ 1993, 1116; OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - NVwZ 1993, 1117).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
    Zwar sind die Behörden und Gerichte an die privaten Technikregeln, z. B. die DIN VDE-Vorschriften, nicht gebunden, solange sie nicht durch Rechtsnormen rezipiert sind (BVerwG, Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 ; Urteil vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254 (264)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1992 - 7 B 2917/92

    Betreiber einer Anlage; Betrieb einer Anlage; Interessenabwägung; Interesse am

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
    Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen somit keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, daß ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung erreichen kann (Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Oktober 1993, H Rdnr. 157; Schlichter NVwZ 1983, 646 (648); OVG Münster, Beschluß vom 02.12.1992 - 7 B 2917/92 - NVwZ 1993, 1116; OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - NVwZ 1993, 1117).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83
    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
    Zwar sind die Behörden und Gerichte an die privaten Technikregeln, z. B. die DIN VDE-Vorschriften, nicht gebunden, solange sie nicht durch Rechtsnormen rezipiert sind (BVerwG, Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 ; Urteil vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254 (264)).
  • BVerwG, 28.05.1985 - 7 B 116.85

    Atomrecht - Atomrechtliches Verfahren - Öffentlichkeitsbeteiligung

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92

    Kosten einer musischen Ausbildung außerhalb des Pflichtschulbesuchs sind nicht

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
  • VGH Bayern, 29.09.1994 - 1 CS 93.3627

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

  • VGH Hessen, 02.05.1980 - IV TG 24/80

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Altenheims sowie eines Freigängerhauses im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1991 - 11 A 2247/87

    Bauplanungsrecht; Abweichung von Vorschriften; Erforderlichkeit; Deutsche

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1992 - 1 M 3938/92

    Nachbarschutz gegen Funksendeanlagen; Beeinträchtigung, gesundheitliche; Feld,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1993 - 10 B 681/93

    Verfassungsrecht; Schutz vor elektromagnetischer Strahlung; Mobilfunk

  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1989 - 11 B 170/89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Errichtung eines Antennenträgers im

  • VGH Hessen, 15.01.1964 - B IV 1/64
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94

    Nachbarlicher Abwehranspruch; Antennenträger; Telekom; Elektromagnetisches Feld

    Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 TKZulV geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfassen lediglich die Sicherheit der Benutzer sowie die Sicherheit des Personals der Betreiber von öffentlichen Übertragungswegen, Festanschlüssen oder Wählanschlüssen, nicht aber die Sicherheit Dritter (HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, NuR 1995, 205 m. Anm. Neuser; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.12.1993 - 6 M 4691/93 - HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 11.03.1993, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992, a.a.O.; Roßnagel/Neuser, Die rechtliche Regulierung des Elektrosmogs - am Beispiel des Mobilfunks -, UPR 1993, 401).

    Das Risiko ist dadurch gekennzeichnet, daß zwar Schadensmöglichkeiten angenommen werden, Schadensverlauf und Eintrittswahrscheinlichkeit aber nicht hinreichend sicher beurteilt werden können (siehe HessVGH, Beschlüsse v. 30.12.1994, aaO).

    Die Zugrundelegung der DIN VDE 0848, Teil 2, 10.91, bei der Bewertung des Gefahrenpotentials und des damit zusammenhängenden Sicherheitsabstandes ist nicht rechtsfehlerhaft, solange nicht deren Aussagen durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse widerlegt werden (HessVGH, Beschlüsse vom 30.12.1994, aaO; Blümel/Pfeil, aaO, S. 477).

    Aufgrund des gegenwärtigen Erkenntnisstandes kann ebenfalls nicht angenommen werden, daß ein besonders großer Schaden droht, der es ausnahmsweise rechtfertigen würde, auch eine entferntere Möglichkeit des Schadeneintritts zur Annahme einer Gefahr genügen zu lassen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, aaO).

  • VG Freiburg, 14.01.2010 - 1 K 2125/09

    Elektrosmog; Mobilfunk-Forschungsprogramm; Grenzwerte der BImSchV 26

    Da die Vorschriften damit generell-abstrakt geeignet sind, den gebotenen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen, bedarf es keiner ausdrücklichen Zulassung durch ein bereichsspezifisches Gesetz (vgl. für niederfrequente elektromagnetische Felder einer Transformatorenstation: BVerfG, Beschl. v. 17.2.1997 - 1 BvR 1658/96 - NJW 1997, 2509; vgl. für die Nanotechnologie: BVerwG, Urt. v. 11.12.2003 - 7 C 19/02 - NVwZ 2004, 610; in diesem Sinne ebenfalls bereits für die Mobilfunktechnologie: Hess. VGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, ZUR 1995, 205).

    Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens erscheint folglich nicht derart offen, dass in eine umfassende Interessenabwägung einzutreten wäre (vgl. zu einer solchen Hess. VGH, Beschl. v. 30.12.1994, a.a.O., für die Sach- und Rechtslage noch vor Erlass der 26. BImSchV).

    Hierbei wurde schließlich auch nicht die Eigenart der Materie verkannt, die sich auf ein "unter der Hand entwickeltes Technikgebiet mit nachgezogener Forschung" (Hess. VGH, Beschl. v. 30.12.1994, a.a.O.) bezieht.

  • VGH Hessen, 29.07.1999 - 4 TG 2118/99

    Nachbarschutz gegen eine ortsfeste Sendefunkanlage - Gefahr schädlicher Wirkungen

    Schließlich weiche die Entscheidung auch von dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.12.1994 -- 3 TH 525/94 -- ab, welcher im Hinblick auf die Vorsorge den vom Bundesamt für Post und Telekommunikation ermittelten Sicherheitsabstand um den Faktor 10 erhöht habe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04

    Anfechtung der Genehmigung für eine Feuerbestattungsanlage

    Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, dass ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung verlangen kann (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, BImSchG-Rspr § 22 Nr. 91, m. w. N.).

    Die Vorschriften über die Vorlage richtiger und vollständiger Bauvorlagen dienen indes allein dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94

    Fertigstellung eines von einem öffentlich-rechtlichen Bauträger begonnenen

    Der Senat hat in mehreren Entscheidung vom 30.12.1994 (3 TH 508/94 - UPR 1995, 279 - L -, 3 TH 525/94 - UPR 1995, 279/280 - L - = ZUR 1995, 205 m. Anm. Neuser, 3 TH 1782/94 und 3 TH 2286/94) in Übereinstimmung mit dem Beschluß des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 - zur Frage der von Mobilfunkanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen Stellung genommen.
  • VG Gera, 04.09.1995 - 4 E 518/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

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