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   VGH Hessen, 31.07.2008 - 1 UE 2279/07   

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https://dejure.org/2008,5652
VGH Hessen, 31.07.2008 - 1 UE 2279/07 (https://dejure.org/2008,5652)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.07.2008 - 1 UE 2279/07 (https://dejure.org/2008,5652)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 1 UE 2279/07 (https://dejure.org/2008,5652)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 5 BeamtVG, § 13 Abs 1 S 3 BeamtVG, § 6 Abs 1 S 3 BeamtVG, § 6 Abs 1 S 4 BeamtVG, Art 141 EG
    Festsetzung von Versorgungsbezügen - Quotierungsvorschriften des BeamtVG sind wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht nicht anzuwenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diskriminierung von Frauen durch eine Quotierung der Studienzeiten und Ausbildungszeiten und Zurechnungszeiten zur Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit für Teilzeitkräfte; Zweck der Begrenzung öffentlicher Ausgaben als Rechtfertigungsgrund einer Ungleichbehandlung ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 6 Abs. 1 S. 3; ; BeamtVG § 6 Abs. 1 S. 4; ; BeamtVG § 12 Abs. 5; ; BeamtVG § 13 Abs. 1 S. 3; ; EG Art 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung - ruhegehaltfähige Dienstzeit bei Teilzeitkräften: Ausbildungszeiten; Quotierung; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Teilzeit; Zurechnungszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1331 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.2008 - 1 UE 2279/07
    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 23. Oktober 2003 (Rs C-4/02) zum Versorgungsabschlag alter Prägung für Teilzeitkräfte lasse sich insoweit auf die Quotierungsvorschriften übertragen und führe dazu, dass auch die neue Regelung als europarechtswidrig einzustufen sei.

    Die genannten Bestimmungen des nationalen Rechts bewirkten jedoch nach Maßgabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes aus dessen Urteil vom 23. Oktober 2003 (Rs C-4/02 und C-5/02) eine mittelbare Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Beamtinnen, die nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt sei.

    Dies habe der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. Oktober 2003 (Rs C-4/02 und 5/02) sowie ihm folgend das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Mai 2005 (- 2 C 14.04 - NVwZ 2005, 1080) für den Versorgungsabschlag bei Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung nach § 14 Abs. 1 BeamtVG a. F. entschieden.

    Bereits in seinem Urteil vom 23. Oktober 2003 (C-4/02) hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass der Zweck, die öffentlichen Ausgaben zu begrenzen, nicht mit Erfolg zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts angeführt werden könne.

  • BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtgewährung des kinderbezogenen

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.2008 - 1 UE 2279/07
    Vielmehr schütze Art. 3 Abs. 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01 - Rdnr. 17) auch vor indirekten Ungleichbehandlungen.

    Diese mittelbare Diskriminierung fällt sowohl in den Schutzbereich von Art. 141 EG als auch von Art. 3 Abs. 1 und 2 GG (s. nur BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01 - NVwZ 2004, 336 = NJW 2004, 1099) und lässt sich entgegen der Auffassung des Beklagten nicht allein durch den Hinweis auf die geschlechtsneutrale Formulierung des Gesetzeswortlautes rechtfertigen.

  • VG Gießen, 13.09.2007 - 5 E 1313/06

    Quotelung von Vordienstzeiten und der Zurechnungszeit bei der Berechnung der

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.2008 - 1 UE 2279/07
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 13. September 2007 - 5 E 1313/06 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 13. September 2007 - 5 E 1313/06 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.2008 - 1 UE 2279/07
    Dies habe der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. Oktober 2003 (Rs C-4/02 und 5/02) sowie ihm folgend das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Mai 2005 (- 2 C 14.04 - NVwZ 2005, 1080) für den Versorgungsabschlag bei Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung nach § 14 Abs. 1 BeamtVG a. F. entschieden.

    Dem folgend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen beiden Urteilen vom 25. Mai 2005 (2 C 6.04 und 2 C 14.04) entschieden, dass für die damalige Regelung über den Versorgungsabschlag alter Fassung bei Teilzeitbeschäftigung eine Rechtfertigung nicht darin liegen kann, dass es sich um einen immanenten Korrekturmechanismus handelt, mit dem eine auf der früheren degressiven Ruhegehaltstabelle beruhende vergleichsweise Besserstellung der teilzeitbeschäftigten Beamten habe vermieden werden sollen.

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 6.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.2008 - 1 UE 2279/07
    Dem folgend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen beiden Urteilen vom 25. Mai 2005 (2 C 6.04 und 2 C 14.04) entschieden, dass für die damalige Regelung über den Versorgungsabschlag alter Fassung bei Teilzeitbeschäftigung eine Rechtfertigung nicht darin liegen kann, dass es sich um einen immanenten Korrekturmechanismus handelt, mit dem eine auf der früheren degressiven Ruhegehaltstabelle beruhende vergleichsweise Besserstellung der teilzeitbeschäftigten Beamten habe vermieden werden sollen.
  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.2008 - 1 UE 2279/07
    Dies habe der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2007 (Rs C-300/06) zur Vergütung von zusätzlichen Unterrichtsstunden bei teilzeitbeschäftigten Lehrern erneut klargestellt und sei auch dort zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um mittelbare Diskriminierung handele, wenn teilzeitbeschäftigte Beamte für die Unterrichtsstunden, die sie über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus bis zu der Stundenzahl leisten, die ein vollzeitbeschäftigter Beamter im Rahmen seiner Arbeitszeit erbringen muss, schlechter vergütet werden als vollzeitbeschäftigte Beamte.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    - Hessischer VGH - 31.07.2008 - AZ: VGH 1 UE 2279/07.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 750/10

    Ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt i.S.d. § 14 Abs. 4 S. 2 BeamtVG ist trotz

    vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - Rs. C-4/02 -, ZBR 2004, 246 mit weiteren Nachweisen; im Anschluss an diese Entscheidung BVerwG, Urteile vom 25. Mai 2005 u.a. - 2 C 14.04 -, NVwZ 2005, 1080, sowie Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 -, BVerwGE 136, 165; Hessischer VGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 1 UE 2279/07 -, ZBR 2009, 135.
  • VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09

    Zur Kürzung des Familienzuschlags wegen Teilzeitbeschäftigung bei Beamten, die in

    Durch eine dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung entsprechende anteilige Kürzung der Besoldung gemäß § 6 Abs. 1 BBesG tritt eine unzulässige überproportionale Benachteiligung indessen nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 14/04 - HessVGH, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 1 UE 2279/07 -, beide juris).
  • VG Köln, 03.03.2010 - 3 K 2420/08

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Neufestsetzung von Versorgungsbezügen in

    vgl. VG Gießen, Urteil vom 13. September 2007 - 5 E 1313/06 - m. w. N., VG Wiesbaden, Urteil vom 9. September 2008 - 6 K 47.08.WI - im Ergebnis auch HessVGH, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 1 UE 2279/07 -, alle veröffentlicht in Juris.
  • VG Köln, 03.03.2010 - 3 K 2657/08

    Anspruch auf Neufestsetzung von Versorgungsbezügen in Höhe des amtsunabhängigen

    vgl. VG Gießen, Urteil vom 13. September 2007 - 5 E 1313/06 - m. w. N., VG Wiesbaden, Urteil vom 9. September 2008 - 6 K 47.08.WI - im Ergebnis auch HessVGH, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 1 UE 2279/07 -, alle veröffentlicht in Juris.
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