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   VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.06.2008 - VGH 4/07   

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https://dejure.org/2008,80456
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.06.2008 - VGH 4/07 (https://dejure.org/2008,80456)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 10.06.2008 - VGH 4/07 (https://dejure.org/2008,80456)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - VGH 4/07 (https://dejure.org/2008,80456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kirchenrecht-ekd.de

    § 31 Abs. 2 VwGG (UEK) §§ 43 Abs. 1, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO § 264 Nr. 2 ZPO
    Feststellungsinteresse, Feststellungsklage, Funktionszulage, Klageänderung, Konkurrentenklage, Pfarrstellenbesetzung

  • kirchenrecht-ekd.de PDF, S. 13

    Pfarrerdienstrecht, Konkurrentenklage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 80.76

    Aufklärungspflicht - Unbestimmte Anträge - Berufungsverfahren -

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.06.2008 - VGH 4/07
    Die in § 31 Abs. 2 VwGG normierte, aus § 86 Abs. 3 VwGO übernommene Pflicht beinhaltet - richtig verstanden - keine Beratungs-, sondern Formulierungshilfe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - BVerwG 5 B 80.76 - NJW 1977, 1465).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.06.2008 - VGH 4/07
    Der Hauptantrag könnte, falls der Grundsatz der Stabilität von Ernennungen dem nicht ohnehin entgegensteht, nur dann Erfolg haben, wenn die Klägerin vor Aushändigung der Urkunde an den Beigeladenen keine Kenntnis davon gehabt hätte, dass die Wahl auf den Beigeladenen und nicht auf sie gefallen ist, und sie deshalb auch keine Möglichkeit hatte, durch die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes vollendete Tatsachen zu verhindern (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - BVerwG 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370 ).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87

    Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.06.2008 - VGH 4/07
    Er bedeutet vielmehr bei der hier in Frage stehenden Ermessensentscheidung eine wesentliche Ausweitung des zuvor verfolgten Rechtsschutzziels sowie des sachlichen Streitstoffes und damit eine von § 264 Nr. 2 ZPO nicht erfasste Veränderung des Klagegrundes (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - ZBR 1988, 222, für den insoweit gleichgelagerten Fall einer beamtenrechtlichen Konkurrentenklage im staatlichen Bereich).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07

    Geltendmachung einer Missachtung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.06.2008 - VGH 4/07
    Wie ein Beteiligter einen Prozess führt, ist letztlich seine Sache (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - BVerwG 4 B 25.07 -).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88

    Landbeschaffung - Verwaltungsakt - Flughafenerweiterung - Mangelnde Genehmigung -

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.06.2008 - VGH 4/07
    Vielmehr soll sich das Revisionsgericht grundsätzlich auf die rechtliche Prüfung des in der Vorinstanz bereits erörterten Streitstoffs beschränken (BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 21.88 - NVwZ 1990, 260).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.06.2008 - VGH 4/07
    Die rein theoretische, wenn auch nicht mit absoluter Gewissheit auszuschließende Möglichkeit, dass die Niederlage der Klägerin in diesem Stellenbesetzungsverfahren ihr in einem künftigen einmal zum Vorteil gereichen kann, genügt für die Anerkennung eines Feststellungsinteresses nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108.89 - NVwZ 1990, 360 zu den Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit zur Anerkennung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr).
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