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   VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21   

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VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21 (https://dejure.org/2021,1466)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.02.2021 - 1 S 321/21 (https://dejure.org/2021,1466)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - 1 S 321/21 (https://dejure.org/2021,1466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Ausgangsbeschränkungen für den Abend und die Nacht während der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verhältnismäßigkeit der Regelungen zu den abendlichen und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen; Darlegung einer erheblichen Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Corona-Verordnung: Nächtliche Ausgangbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher Eilantrag gegen Corona-Verordnung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht hebt Ausgangssperren in Baden-Württemberg auf

  • lto.de (Pressebericht, 08.02.2021)

    Nächtliche Ausgangssperre gekippt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nächtliche Ausgangbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug - Corona-Virus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Corona-Verordnung und nächtliche Ausgangbeschränkungen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Corona-Verordnung: Nächtliche Ausgangbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher Eilantrag gegen Corona-Verordnung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Corona-Ausgangsbeschränkungen kassiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Ausgangsbeschränkung gekippt!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Württemberg kippt flächendeckende nächtliche Corona-Ausgangsbeschränkung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei sinkenden Corona-Zahlen differenziertere Regelungen erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21
    Dabei ermächtigt § 28 Abs. 1 IfSG nach seinem Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers zu Maßnahmen auch gegenüber Nichtstörern (vgl. ausf. zum Ganzen Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris; Beschl. v. 23.04.2020 - 1 S 1003/20 - je m.w.N.).

    Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - m.w.N.).

    Im Parlamentsvorbehalt wurzelnde Bedenken, die sich in Bezug auf einige der seit März 2020 zur Pandemiebekämpfung durch Rechtsverordnung normierte Maßnahmen wie beispielsweise umfassende Betriebsschließungen ergeben haben (vgl. grdl. dazu Senat, Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O.), bestehen in Bezug auf die von Antragstellerin im vorliegenden Verfahren beanstandeten Regelungen in § 1c Abs. 2 CoronaVO aller Voraussicht nach nicht.

  • VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030

    Nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21
    Daraus folgt zugleich, dass sich der begründungspflichtige (vgl. § 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG) und darlegungsbelastete Antragsgegner nicht darauf beschränken kann, aufzuzeigen, dass der Verzicht auf eine bzw. die Aufhebung einer bereits normierten Aufenthaltsbeschränkungen zu Nachteilen führen könnte, sondern dass er ausgehend von einer auf den aktuellen Erkenntnissen beruhenden, nachvollziehbaren Prognose substantiiert darlegen muss, dass diese auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen und ausgehend von dem konkreten und aktuellen Pandemiegeschehen (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 11.01.2021 - 20 NE 20.3030 - BeckRS 2021, 163; dem folgend Johann/Gabriel, in: Eckart/Winkelmüller, IfSG, 3. Ed., § 28a Rn. 35, 39), voraussichtlich einen wesentlichen, im Umfang gewichtigen Anstieg der Infektionszahlen oder vergleichbar schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte.

    Diese Darlegungsanforderungen dürfen auf der anderen Seite auch nicht überspannt werden, da auch zu berücksichtigen ist, dass der Antragsgegner - was vom Willen des Bundesgesetzgebers umfasst ist - eine ex ante-Prognose (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.01.2021, a.a.O.) auf der Grundlage des derzeit nur vorhandenen, sich in der dynamischen Pandemie stets fortentwickelnden Erkenntnismaterials zu treffen hat.

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 20 NE 20.2907

    Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hotspots abgelehnt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21
    Mit diesen Regelungen hat der Bundesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich ein differenziertes, gestuftes Vorgehen geboten ist, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren soll (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2020 - 20 NE 20.2907 - juris).

    Ob sie im jeweiligen Einzelfall zulässig sind oder stattdessen auf regional differenzierte Maßnahmen zurückgegriffen werden muss, hat der Verordnungsgeber auf der Rechtsfolgenseite der Norm im Lichte des Gebots der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die konkret in Betracht gezogene Maßnahme zu prüfen, zu begründen (vgl. § 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG) und im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls darzulegen (vgl. im Ergebnis im Wesentlichen ebenso BayVGH, Beschl. v. 14.12.2020, a.a.O., und NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2021, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 6 B 11642/20

    Personenbegrenzung in großflächigen Lebensmittelmärkten zur Corona-Bekämpfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21
    Dieses Tatbestandsmerkmal ist in dem Sinne zu verstehen, dass der genannte Schwellenwert zwar nicht "in allen Stadt- und Landkreisen" überschritten sein muss, sondern, dass es ausreicht - aber auch erforderlich ist -, dass der Schwellenwert in dem auf das Bundesland bezogenen Durchschnitt überschritten wird (in diesem Sinne etwa OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 22.01.2021 - 3 MR 3/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 19.01.2021 - 20 NE 21.76 - juris; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.01.2021 - 6 B 11642/20 - juris; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 259/20 - juris).

    Ob sie im jeweiligen Einzelfall zulässig sind oder stattdessen auf regional differenzierte Maßnahmen zurückgegriffen werden muss, hat der Verordnungsgeber auf der Rechtsfolgenseite der Norm im Lichte des Gebots der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die konkret in Betracht gezogene Maßnahme zu prüfen, zu begründen (vgl. § 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG) und im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls darzulegen (vgl. im Ergebnis im Wesentlichen ebenso BayVGH, Beschl. v. 14.12.2020, a.a.O., und NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2021, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 1 S 4028/20

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21
    Dieser Einwand verkenne aber das vom Senat schon im Dezember (Beschl. v. 18.12.2020 - 1 S 4028/20 -) genannte Ziel der angefochtenen Regelung, die Bewegungsaktivität der Bevölkerung drastisch zu reduzieren und Anreize für private Treffen, die nachweislich Treiber der Pandemien seien, deutlich zu vermindern.

    Die Vorschrift ist mit höherrangigem Recht - anders als noch vor dem Hintergrund des damaligen Pandemiegeschehens Mitte Dezember 2020 (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 18.12.2020 - 1 S 4028/20 -, v. 18.12.2020 - 1 S 4041/20 - sowie v. 18.12.2020 - 1 S 4061/20 -) und Mitte Januar 2021 (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 20.01.2021 - 1 S 80/21 -) - inzwischen aller Voraussicht nach nicht mehr vereinbar.

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2021 - 13 MN 11/21

    Corona; Folgenabwägung; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag; Schutz der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21
    Mit diesen Regelungen hat der Bundesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich ein differenziertes, gestuftes Vorgehen geboten ist, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren soll (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2020 - 20 NE 20.2907 - juris).
  • VGH Bayern, 19.01.2021 - 20 NE 21.76

    Bayernweites Alkoholverbot außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21
    Dieses Tatbestandsmerkmal ist in dem Sinne zu verstehen, dass der genannte Schwellenwert zwar nicht "in allen Stadt- und Landkreisen" überschritten sein muss, sondern, dass es ausreicht - aber auch erforderlich ist -, dass der Schwellenwert in dem auf das Bundesland bezogenen Durchschnitt überschritten wird (in diesem Sinne etwa OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 22.01.2021 - 3 MR 3/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 19.01.2021 - 20 NE 21.76 - juris; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.01.2021 - 6 B 11642/20 - juris; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 259/20 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20

    Corona-Krise; Verlängerung des Lockdowns, Beherbergung zu touristischen Zwecken

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21
    Dieses Tatbestandsmerkmal ist in dem Sinne zu verstehen, dass der genannte Schwellenwert zwar nicht "in allen Stadt- und Landkreisen" überschritten sein muss, sondern, dass es ausreicht - aber auch erforderlich ist -, dass der Schwellenwert in dem auf das Bundesland bezogenen Durchschnitt überschritten wird (in diesem Sinne etwa OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 22.01.2021 - 3 MR 3/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 19.01.2021 - 20 NE 21.76 - juris; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.01.2021 - 6 B 11642/20 - juris; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 259/20 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21

    Corona-Lockdown - TEDi-Filialen bleiben geschlossen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21
    Dieses Tatbestandsmerkmal ist in dem Sinne zu verstehen, dass der genannte Schwellenwert zwar nicht "in allen Stadt- und Landkreisen" überschritten sein muss, sondern, dass es ausreicht - aber auch erforderlich ist -, dass der Schwellenwert in dem auf das Bundesland bezogenen Durchschnitt überschritten wird (in diesem Sinne etwa OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 22.01.2021 - 3 MR 3/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 19.01.2021 - 20 NE 21.76 - juris; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.01.2021 - 6 B 11642/20 - juris; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 259/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20

    Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21
    Hat der Verordnungsgeber zu einem früheren Zeitpunkt bereits landesweite Regelungen getroffen, ist er zudem - wie stets - auch von Verfassungs wegen dazu verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob diese und die dadurch bewirkten konkreten Grundrechtseingriffe auch weiterhin gerechtfertigt oder aufzuheben sind (stRspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 15.10.2020 - 1 S 3156/20 - juris, und v. 18.05.2020 - 1 S 1386/20 -, m.w.N.).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 1 S 4041/20

    Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperre abgelehnt

  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - GRS 1/08

    Besetzung der Richterbank in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17

    Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 5 S 437/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren - Unterlassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 1 S 4061/20

    Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperre abgelehnt

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2020 - 1 S 1003/20

    Eilantrag eines Spielhallenbetreibers gegen Corona-Verordnung abgelehnt

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde;

    Zur Beurteilung der Frage, ob ohne die streitgegenständliche Ausgangsbeschränkung eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit im Sinne des § 28a Abs. 2 Satz 1 IfSG erheblich gefährdet wäre, ist von der diese Maßnahme anordnenden Behörde eine auf die jeweilige Pandemiesituation abstellende Gefährdungsprognose zu erstellen, der eine ex-ante Betrachtung zugrunde liegt (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.1.2021 - 20 NE 20.2933 -, juris Rn. 42 vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5.2.2021 - 1 S 321/21 -, juris Rn. 32 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2021 - 1 S 550/21

    Corona: Rechtsanwalt darf auch als Anhänger der "Kirche des Bizeps" nicht ins

    Insbesondere entsprechen die Verordnungsbestimmungen derzeit noch den sich aus § 28a Abs. 3 IfSG ergebenden Anforderungen (vgl. zu diesen Senat, Beschl. v. 05.02.2021 - 1 S 321/21 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 1 S 519/21

    Corona-Krise; Beschränkung der privaten Zusammenkünfte nur mit Angehörigen eines

    Dies würde zu einem erheblichen Anstieg der Sozialkontakte und infolgedessen der Infektionsgefahren führen (anders insoweit bei regionalen Differenzierungen in Bezug auf nächtliche Ausgangsbeschränkungen, vgl. Senat, Beschl. v. 05.02.2021 - 1 S 321/21 - juris, und bei Schließungen von Fahrschulen, vgl. Senat, Beschl. v. 23.02.2021 - 1 S 467/21 -, die jeweils anders als § 9 Abs. 1 CoronaVO auch nicht Teil einer "bundesweiten Abstimmung" im Sinne von § 28a Abs. 3 Satz 9 IfSG sind.).

    Sie sei bereits angesichts der derzeitigen Infektionszahlen in und um ... - im Stadtkreis ... liege die Inzidenz bei ca. 40 (Stand 15.02.2021) - nicht zu halten, wie sich aus dem Beschluss des Senats vom 05.02.2021 (- 1 S 321/21 -, juris) ergebe, mit dem er die damaligen Verordnungsbeschränkungen zu abendlichen und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen außer Vollzug gesetzt habe.

    (a) Mit den Regelungen des § 28a Abs. 3 IfSG hat der Bundesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich ein differenziertes, gestuftes Vorgehen geboten ist, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren soll (vgl. Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2020 - 20 NE 20.2907 - juris).

    Daraus folgt auch, dass der Verordnungsgeber, wenn er eine Schutzmaßnahme dem Grunde nach für erforderlich hält, auch zu prüfen und darzulegen (§ 28 Abs. 5 Satz 1 IfSG) hat, ob diese gerade landesweit angeordnet werden muss oder ob insoweit differenziertere Regelungen in Betracht kommen (Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.).

    Hat der Verordnungsgeber zu einem früheren Zeitpunkt bereits landesweite Regelungen getroffen, ist er zudem - wie stets - auch von Verfassungs wegen dazu verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob diese und die dadurch bewirkten konkreten Grundrechtseingriffe auch weiterhin gerechtfertigt oder aufzuheben sind (stRspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 15.10.2020 - 1 S 3156/20 - juris, v. 18.05.2020 - 1 S 1386/20 -, m.w.N., und v. 05.02.2021, a.a.O.).

    Denn der Schwellenwert von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist zurzeit bundesweit (vgl. zum Begriff "landesweit" Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.) überschritten.

    Dies würde zu einem erheblichen Anstieg der Sozialkontakte und infolgedessen der Infektionsgefahren führen (anders insoweit bei regionalen Differenzierungen in Bezug auf nächtliche Ausgangsbeschränkungen, vgl. Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O., und bei Fahrschulen, vgl. Senat, Beschl. v. 23.02.2021 - 1 S 467/21 -, die jeweils anders als § 9 Abs. 1 CoronaVO auch nicht Teil einer "bundesweiten Abstimmung" im Sinne von § 28a Abs. 3 Satz 9 IfSG sind) und die vom Gesetzgeber gewünschte bundesweite Strategie, die auf eine umfassende Reduzierung von Sozialkontakten zielt, konterkarieren.

    Ähnlich wie beim Tatbestandsmerkmal des "landesweiten Abstimmung" in Satz 10 gilt auch im Anwendungsbereich des Satzes 9, dass eine "bundesweite Abstimmung" bundesweit einheitliche, aber insbesondere bei einer disparaten Verteilung des Infektionsgeschehens auch regional differenzierte Regelungen zum Ziel haben kann (vgl. zu Satz 9 Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 S 1533/21

    Corona-Krise; Öffnung von Fitnessstudios und vergleichbaren Einrichtungen;

    (3) Die angefochtenen Verordnungsbestimmungen entsprechen voraussichtlich derzeit den sich aus § 28a Abs. 3 IfSG ergebenden Anforderungen (vgl. zu diesen Senat, Beschl. v. 05.02.2021 - 1 S 321/21 - juris).

    Mit den Regelungen des § 28a Abs. 3 IfSG hat der Bundesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich ein differenziertes, gestuftes Vorgehen geboten ist, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren soll (vgl. Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2020 - 20 NE 20.2907 - juris).

    Daraus folgt auch, dass der Verordnungsgeber, wenn er eine Schutzmaßnahme dem Grunde nach für erforderlich hält, auch zu prüfen und darzulegen (§ 28 Abs. 5 Satz 1 IfSG) hat, ob diese gerade landesweit angeordnet werden muss oder ob insoweit differenziertere Regelungen in Betracht kommen (Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.).

    Hat der Verordnungsgeber zu einem früheren Zeitpunkt bereits landesweite Regelungen getroffen, ist er zudem - wie stets - auch von Verfassungs wegen dazu verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob diese und die dadurch bewirkten konkreten Grundrechtseingriffe auch weiterhin gerechtfertigt oder aufzuheben sind (stRspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 15.10.2020 - 1 S 3156/20 - juris, v. 18.05.2020 - 1 S 1386/20 -, m.w.N., und v. 05.02.2021, a.a.O.).

    Der Schwellenwert von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (sog. 7-Tages-Inzidenz) ist zurzeit bundesweit (vgl. zum Begriff "landesweit" Senat, Beschl. v. 05.02.2021, 1 S 321/21 - juris) mit 23 nicht mehr überschritten (vgl. Robert-Koch-Institut [RKI], Lagebericht vom 08.06.2021, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jun_2021/2021-06-08-de.pdf?__blob=publicationFile).

  • OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 26/21

    Corona-Pandemie; Außervollzugsetzung einer nächtlichen Ausgangssperre sowie einer

    48 Zur Beurteilung der Frage, ob ohne die streitgegenständlichen Ausgangsbeschränkungen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit erheblich gefährdet wäre, hat der Verordnungsgeber eine auf die jeweilige Pandemiesituation abstellende Gefährdungsprognose zu erstellen, der eine ex-ante Betrachtung zugrunde liegt (BayVGH, a. a. O. Rn. 34, und Beschl. v. 12. Januar 2021 - 20 NE 20.2933 -, juris Rn. 42; VGH BW, Beschl. v. 5. Februar 2021 - 1 S 321/21 -, juris Rn. 28; Johann/Gabriel a. a. O.).
  • VG Sigmaringen, 16.02.2021 - 3 K 326/21

    Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung; Corona-Virus; COVID-19;

    Der Erlass nächtlicher Ausgangsbeschränkungen im Sinne des § 28a Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 IfSG kommt nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen voraussichtlich einen wesentlichen, im Umfang gewichtigen Anstieg der Infektionszahlen oder vergleichbar schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte (in Anlehnung an VGH Mannheim, Beschluss vom 05.02.2021 - 1 S 321/21 -, juris).

    Nach Aufhebung von § 1 c dieser Verordnung infolge des Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 05.02.2021 (1 S 321/21) habe das Ministerium für Soziales und Integration des Antragsgegners mit Schreiben vom 10. Februar 2021 dessen Aufhebung durch einen Erlass zu regionalen Ausgangsbeschränkungen unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens ausgeglichen.

    Durch das in einigen Kreisen abflachende Infektionsgeschehen habe der VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 08.02.2021 (1 S 321/21) entschieden, dass eine generelle Ausgangsbeschränkung in Baden-Württemberg nicht mehr rechtmäßig sei.

    Unstreitig handelt es sich bei der durch das Corona-Virus verursachten Erkrankung um eine übertragbare Erkrankung im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG (so auch etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. Februar 2021 - 1 S 321/21 -, juris; Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 S 3156/30 -, juris; siehe auch etwa VG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 3 K 4418/20 -, juris).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 05.02.2021 - 1 S 321/21 -, juris zu der Frage, wann von einer erheblichen Gefährdung in diesem Sinne auszugehen sei, ausgeführt:.

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang die Vorschrift des § 28 a Abs. 3 IfSG, in dessen normsystematischen Zusammenhang § 28 a Abs. 2 Nr. 2 IfSG steht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.02.2021 - 1 S 321/21 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21

    Corona-Pandemie; Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Fahrschulausbildung

    Weder hat der dafür gemäß § 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG begründungspflichtige Antragsgegner im vorliegenden Eilrechtsverfahren dargelegt noch ist sonst erkennbar, dass die Verordnungsregelung derzeit den sich aus § 28a Abs. 3 IfSG ergebenden Anforderungen (vgl. zu diesen Senat, Beschl. v. 05.02.2021 - 1 S 321/21 - juris) entspricht.

    Mit den Regelungen des § 28a Abs. 3 IfSG hat der Bundesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich ein differenziertes, gestuftes Vorgehen geboten ist, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren soll (vgl. Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2020 - 20 NE 20.2907 - juris).

    Bei alldem ist der Verordnungsgeber, wenn er bereits landesweite Regelungen getroffen hat, - wie stets - auch von Verfassungs wegen dazu verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob diese und die dadurch bewirkten konkreten Grundrechtseingriffe auch weiterhin gerechtfertigt oder aufzuheben sind (stRspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 15.10.2020 - 1 S 3156/20 - juris, v. 18.05.2020 - 1 S 1386/20 -, m.w.N., und v. 05.02.2021, a.a.O.).

    Dass die einfachgesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass und gegebenenfalls die Aufrechterhaltung einer konkreten grundrechtseinschränkenden Regelung erfüllt sind, hat der Antragsgegner umso mehr zu begründen (vgl. § 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG) und im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls darzulegen (vgl. Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O., zu § 28a Abs. 2 IfSG), wenn er damit gestützt auf Satz 10 landesspezifische Maßnahmen ergriffen hat, die nicht Teil der bundesweit abgestimmten Strategie sind (vgl. Senat, Beschl. v. 18.02.2012, a.a.O.; zu einer landesspezifischen und  -weiten nächtlichen Ausgangbeschränkung Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.).

    Denn der Schwellenwert von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist zurzeit bundesweit (vgl. zum Begriff "landesweit" Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.) überschritten.

    Bei diesem Sachstand oblag es dem Antragsgegner zu begründen (§ 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG) und darzulegen, aufgrund welcher auf Baden-Württemberg bezogenen Besonderheiten er mit der angefochtenen Regelung den Rahmen der bundesweiten Abstimmung verlassen hat und welche landesspezifischen Gründe seines Erachtens gerade der Erlass von undifferenzierten, landesweit einheitlichen Regelungen erforderlich machen (vgl. zu § 28a Abs. 2 IfSG Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.), um das in § 28 Abs. 3 Satz 9 IfSG genannte Ziel einer effektiven Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

  • VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21

    Eilantrag gegen Ausgangssperre in Mainz hat Erfolg

    Der Wortlaut ("erhebliche Gefährdung") und die aus den Gesetzesmaterialien erkennbare Zielsetzung des Gesetzgebers, den im verfassungsrechtlich verankerten Verhältnismäßigkeitsgebot wurzelnden Grundsatz der Erforderlichkeit wegen der großen Eingriffsintensität von Ausgangsbeschränkungen besonders hervorzuheben, lässt den Schluss zu, dass Ausgangsbeschränkungen nicht bereits dann zulässig sind, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führt, sondern dass diese nur dann in Betracht kommen, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde (vgl. VGH BW, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 1 S 321/21 -, juris Rn. 37).

    Vielmehr muss sie ausgehend von einer auf den aktuellen Erkenntnissen beruhenden, nachvollziehbaren Prognose substantiiert darlegen, dass diese auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen und ausgehend von dem konkreten und aktuellen Pandemiegeschehen, voraussichtlich einen wesentlichen, im Umfang gewichtigen Anstieg der Infektionszahlen oder vergleichbar schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte (vgl. VGH BW, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 1 S 321/21 -, juris Rn. 38 m.w.N.).

    Diese Darlegungsanforderungen dürfen auf der anderen Seite nicht überspannt werden, da auch zu berücksichtigen ist, dass die zuständige Behörde - was vom Willen des Bundesgesetzgebers umfasst ist - eine ex ante-Prognose auf der Grundlage des derzeit nur vorhandenen, sich in der dynamischen Pandemie stets fortentwickelnden Erkenntnismaterials zu treffen hat (vgl. VGH BW, Beschluss vom 5. Februar 2021, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 1 S 1984/21

    Beschränkung des Betriebs von nichtstaatlichen Kunstschulen in Zeiten der

    Die angefochtene Verordnungsbestimmung entspricht insbesondere derzeit den sich aus § 28a Abs. 3 IfSG ergebenden Anforderungen (vgl. zu diesen Senat, Beschl. v. 05.02.2021 - 1 S 321/21 - juris).

    Mit den Regelungen des § 28a Abs. 3 IfSG hat der Bundesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich ein differenziertes, gestuftes Vorgehen geboten ist, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren soll (vgl. Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2020 - 20 NE 20.2907 - juris).

    Daraus folgt auch, dass der Verordnungsgeber, wenn er eine Schutzmaßnahme dem Grunde nach für erforderlich hält, auch zu prüfen und darzulegen (§ 28 Abs. 5 Satz 1 IfSG) hat, ob diese gerade landesweit angeordnet werden muss oder ob insoweit differenziertere Regelungen in Betracht kommen (Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.).

    Hat der Verordnungsgeber zu einem früheren Zeitpunkt bereits landesweite Regelungen getroffen, ist er zudem - wie stets - auch von Verfassungs wegen dazu verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob diese und die dadurch bewirkten konkreten Grundrechtseingriffe auch weiterhin gerechtfertigt oder aufzuheben sind (stRspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 15.10.2020 - 1 S 3156/20 - juris, v. 18.05.2020 - 1 S 1386/20 -, m.w.N., und v. 05.02.2021, a.a.O.).

    Der Schwellenwert von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (sog. 7-Tages-Inzidenz) ist zurzeit bundesweit (vgl. zum Begriff "landesweit" Senat, Beschl. v. 05.02.2021, 1 S 321/21 - juris) mit einem Wert von 8 nicht mehr überschritten (vgl. Robert-Koch-Institut [RKI], Lagebericht vom 22.06.2021, abrufbar unter https://www.rki.de, zuletzt abgerufen am 23.06.2021).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Insbesondere entsprechen die Verordnungsbestimmungen derzeit noch den sich aus § 28a Abs. 3 IfSG ergebenden Anforderungen (vgl. zu diesen Senat, Beschl. v. 05.02.2021 - 1 S 321/21 - juris).
  • VerfGH Thüringen, 14.12.2021 - VerfGH 117/20

    Abstrakte Normenkontrolle bezüglich Art. 1 §§ 3a, 3b und 6a der Thüringer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 1 S 467/21

    Corna-Krise; Untersagung des Betriebs von Fahrschulen; Baden-Württemberg;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2021 - 1 KM 221/21

    Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern; nächtliche

  • VG Schleswig, 26.02.2021 - 1 B 19/21

    Infektionsschutzgesetz

  • VG Hamburg, 04.05.2021 - 13 E 1718/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die (landesrechtliche) nächtliche

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 145/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (MS, VO

  • VG Schleswig, 26.02.2021 - 1 B 20/21

    Infektionsschutzrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 1 S 677/21

    Schließung von Möbelhäusern in Zeiten der Corona-Pandemie

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 1 S 649/21

    Kompensationszahlungen für Betriebsschließungen an Vermieter von

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2021 - 1 S 1868/21

    Verbot des Betriebs von Prostitutionsstädten, Bordellen usw. in Zeiten der

  • VG Bremen, 09.04.2021 - 5 V 652/21

    Corona-Maßnahmen - Ausgangssperre

  • VerfGH Sachsen, 11.02.2021 - 14-II-21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die

  • OVG Thüringen, 18.02.2021 - 3 EN 67/21

    Corona-Krise; Beschränkungen des Kontakts, des nächtlichen Ausgangs und der

  • VG Arnsberg, 13.04.2021 - 6 L 291/21

    Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Kreis Siegen-Wittgenstein beanstandet

  • VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die (landesrechtliche) nächtliche

  • OVG Thüringen, 25.02.2021 - 3 EN 88/21

    Corona-Krise; Schließung der Geschäfte des Einzelhandels - hier: Textilwarenhaus

  • VG Freiburg, 19.05.2022 - 4 K 689/21

    Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung im Internet - Corona: Abstandsunabhängige

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2021 - 1 S 1692/21

    Unverhältnismäßigkeit des Betriebsverbots von Spielhallen bei sinkender Inzidenz

  • VG Sigmaringen, 15.04.2021 - 3 K 1060/21

    Ausgangsbeschränkungen; nächtliche Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 1 S 1048/21

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses wegen Unmöglichkeit der Verbesserung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2021 - 13 B 610/21

    Eilantrag gegen Ausgangsbeschränkung im Kreis Siegen-Wittgenstein erfolglos

  • OVG Thüringen, 23.03.2021 - 3 EN 119/21

    Corona-Krise; Schließung der Geschäfte des Einzelhandels; Mischsortiment;

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 NE 21.524

    Erfolgloser Normenkontrolleilantrag gegen Ausgangsbeschränkungen infolge

  • VG Minden, 18.11.2022 - 7 K 1188/21
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2021 - 13 MN 89/21

    Corona; Möbelhäuser; Normenkontrolleil

  • VG Hannover, 02.04.2021 - 15 B 2883/21

    Allgemeinverfügung; Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Corona-Pandemie;

  • OVG Thüringen, 26.03.2021 - 3 EN 180/21

    Corona-Krise; 3. Welle; Schließung von Elektrofachmärkten; Thüringen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2021 - 1 S 502/21

    Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios während der Corona-Pandemie

  • OVG Thüringen, 17.03.2021 - 3 EN 93/21

    Corona-Krise; Isolierungspflicht von ansteckungsverdächtigen Schülern; Validität

  • OVG Thüringen, 14.04.2021 - 3 EN 195/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Untersagung touristischer Übernachtungsangebote und

  • OVG Thüringen, 10.03.2021 - 3 EN 111/21

    Coronabedingte Untersagung körpernaher Dienstleistungen (sog. Figurstudio)

  • OVG Thüringen, 09.03.2021 - 3 EN 105/21

    Schließung von Fitnessstudios während der Corona-Pandemie

  • OVG Sachsen, 27.04.2023 - 3 C 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ausgangsbeschränkung; Begründungspflicht;

  • OVG Thüringen, 25.03.2021 - 3 EN 175/21

    Corona-Krise; eingeschränkte Öffnung von Baumärkten; Thüringen

  • VGH Bayern, 19.02.2021 - 20 NE 21.458

    Normenkontrolleilrechtsschutz gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und

  • VG Hamburg, 02.04.2021 - 14 E 1579/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung

  • OVG Hamburg, 14.04.2021 - 5 Bs 67/21

    Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Freien für Spaziergänger und Jogger

  • OVG Thüringen, 07.04.2021 - 3 EN 209/21

    Corona-Pandemie, sog. dritte Welle; Schließung von Fitnessstudios

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 91/21

    Corona; Elektronikfachmarkt; Normenkontrolleilantrag

  • VG Arnsberg, 13.04.2021 - 6 L 286/21

    Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Märkischen Kreis gekippt

  • OVG Thüringen, 09.04.2021 - 3 EN 190/21

    Corona-Pandemie; sog. dritte Welle; Untersagung touristischer

  • VGH Bayern, 02.06.2021 - 20 NE 21.1383

    Untersagung des Betriebs von Sonnenstudios wegen Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 25 NE 21.1608

    Keine Rechtfertigung der Untersagung von Öffnung und Betrieb von

  • VG Schleswig, 01.03.2021 - 1 B 21/21

    Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben geschlossen

  • OLG Stuttgart, 28.12.2021 - 4 Rb 16 Ss 802/21

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen während der

  • VGH Bayern, 18.02.2021 - 20 NE 21.456

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Quarantänepflicht für Ein- und

  • VG Hamburg, 08.04.2021 - 21 E 1603/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung

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