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   VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249   

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VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249 (https://dejure.org/2021,558)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.2021 - 10 CS 21.249 (https://dejure.org/2021,558)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2021 - 10 CS 21.249 (https://dejure.org/2021,558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof widerspricht Corona-Urteil des Amtsgerichts Weimar

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Corona

  • lto.de (Kurzinformation)

    BayVGH kritisiert AG-Weimar-Urteil: "Eine methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof widerspricht Corona-Urteil des Amtsgerichts Weimar ... - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 16.01.2021 - 10 CS 21.166

    Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot der Versammlung in Stein bei Nürnberg

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seinen Beschluss vom 16. Januar 2021, 10 CS 21.166, Rn. 15 und 16, der dem Antragsteller bekannt ist.

    Der Senat verweist insofern auf die dargestellte Regelvermutung in § 7 Abs. 1 11. BayIfSMV sowie auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166; B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10; B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15).

    Soweit der Antragsteller das Vorbringen aus der Beschwerdebegründung im Verfahren 10 CS 21.166 wiederholt, hat der Senat in seinem Beschluss vom 16. Januar 2021 folgendes ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449

    BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
    Der Senat verweist insofern auf die dargestellte Regelvermutung in § 7 Abs. 1 11. BayIfSMV sowie auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166; B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10; B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15).
  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 377/17

    Umfang der vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
    Wenn das Amtsgericht Weimar meint, dass "am 18.04.2020, dem Tag des Erlasses der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO" keine epidemische Lage nationaler Tragweite vorgelegen habe, setzt es seine eigene Auffassung an die Stelle der Einschätzung des Bundestages und des Thüringer Verordnungsgebers, ohne sich auch nur ansatzweise mit den wissenschaftlichen und tatsächlichen Grundlagen auseinanderzusetzen, die zu deren Einschätzung geführt haben und maßt sich gleichzeitig eine Sachkunde zu infektiologischen und epidemiologischen Sachverhalten an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situtation ersichtlich nicht zukommt (vgl. zu den Grenzen einer Beurteilung komplexer Sachverhalte durch den Richter ohne Hinzuziehung von Sachverständigen etwa BGH, B.v. 9.4.2019 - VI ZR 377/17 - juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 10.11.1983 - 3 C 56/82 - BVerwGE 68, 177 - juris Rn. 30 jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
    bb) Das Robert-Koch-Institut (RKI), dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16), schätzt in der erneut überarbeiteten Risikobewertung vom 12. Januar 2021 die Lage in Deutschland auch gegenwärtig als sehr dynamisch und ernstzunehmend und die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt als sehr hoch ein (https://www...de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.ht ml).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
    Soweit das Amtsgericht Weimar darüber hinaus der Auffassung ist, dass § 28 IfSG am 18. April 2020 im Hinblick auf die Wesentlichkeitslehre keine taugliche Rechtsgrundlage für die 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO gewesen sei und insofern auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - juris) verweist, hat der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs diese Bedenken für die nach der Einfügung von § 28a IfSG geltende Rechtslage nicht mehr wiederholt (vgl. etwa BavGH, B.v. 8.12.2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
    bb) Das Robert-Koch-Institut (RKI), dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16), schätzt in der erneut überarbeiteten Risikobewertung vom 12. Januar 2021 die Lage in Deutschland auch gegenwärtig als sehr dynamisch und ernstzunehmend und die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt als sehr hoch ein (https://www...de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.ht ml).
  • VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103

    Versammlungsverbot aufgrund von Infektionsgefahren

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
    Der Senat verweist insofern auf die dargestellte Regelvermutung in § 7 Abs. 1 11. BayIfSMV sowie auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166; B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10; B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 07.11.2020 - 10 CS 20.2583

    Versammlungsverbot täglicher "Querdenker"-Versammlungen (Sammelanmeldung) -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
    Der erkennende Senat war bereits zuvor der Auffassung, dass Einschränkungen der Versammlungsfreiheit durch Rechtsverordnungen auf der Grundlage von § 32 i.V.m. § 28 IfSG grundsätzlich zulässig waren (BayVGH, B.v. 7.11.2020 - 10 CS 20.2583 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 NE 20.735

    Wiedereröffnung von Fitness-Studio in der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
    Abgesehen davon, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und Rechtsmittel insofern schon angekündigt sind (https://www...de/thueringen/mittewestthueringen/weimar/coronaurteilkontaktbeschraenkungweimar-100.html), hält es der Senat für eine methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung, die hinsichtlich der Gefahren der Corona-Pandemie im Widerspruch zur (vom Amtsgericht nicht ansatzweise berücksichtigten) ganz überwiegenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte steht (vgl. statt aller aus dem Zeitraum April/Mai 2020 BVerfG, B.v. 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 - juris; HessVGH, B.v. 1.4.2020 - 2 B 925/20 - juris; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 - juris; OVG LSA, B.v. 30.4.2020 - 3 R 69/20 - juris; ThürOVG, B.v. 7.5.2020 - 3 EN 311/20 - juris; OVG Bremen, U.v. 12.5.2020 - 1 B 140/20 - juris).
  • BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
    Abgesehen davon, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und Rechtsmittel insofern schon angekündigt sind (https://www...de/thueringen/mittewestthueringen/weimar/coronaurteilkontaktbeschraenkungweimar-100.html), hält es der Senat für eine methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung, die hinsichtlich der Gefahren der Corona-Pandemie im Widerspruch zur (vom Amtsgericht nicht ansatzweise berücksichtigten) ganz überwiegenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte steht (vgl. statt aller aus dem Zeitraum April/Mai 2020 BVerfG, B.v. 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 - juris; HessVGH, B.v. 1.4.2020 - 2 B 925/20 - juris; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 - juris; OVG LSA, B.v. 30.4.2020 - 3 R 69/20 - juris; ThürOVG, B.v. 7.5.2020 - 3 EN 311/20 - juris; OVG Bremen, U.v. 12.5.2020 - 1 B 140/20 - juris).
  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 10 B 17.83

    Herausgabe sichergestellten Bargelds

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2020 - 3 R 69/20

    Schließung von Gaststätten zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des

  • BVerfG, 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die Untersagungsverfügung bezüglich einer

  • AG Weimar, 11.01.2021 - 6 OWi 523 Js 202518/20

    Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig - Freispruch im OWi-Verfahren

  • OVG Thüringen, 07.05.2020 - 3 EN 311/20

    Corona-Pandemie: Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

  • OVG Bremen, 12.05.2020 - 1 B 140/20

    Keine Außervollzugsetzung der sog. Maskenpflicht - Maskenpflicht;

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 CE 20.2875

    Corona: Befreiung von Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2020 - 13 B 1658/20

    Betrieb eines Hotels und die Coronaschutzverordnung

  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

  • VGH Hessen, 01.04.2020 - 2 B 925/20

    Keine Versammlung in Gießen zum Thema Straßenbahn

  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2063

    Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbots während der Corona-Pandemie (Bayern)

  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236

    Keine Versammlung mit 10.000 Teilnehmern wegen Corona

  • VGH Bayern, 16.04.2021 - 10 CS 21.1113

    BayVGH bestätigt Verbot der Querdenken-Versammlungen am 17. April 2021 in Kempten

    Das sinngemäße Argument der Antragstellerin (vgl. S. 13 ff. der Beschwerdebegründung), dass mittels PCR-Tests keine aktuelle Infektiösität der Testperson nachgewiesen werden und deshalb die Voraussetzungen des IfSG für Schutzmaßnahmen nach den §§ 28 und 28a IfSG nicht durch den Verweis auf das mittels PCR-Tests ermittelte Infektionsgeschehen nachgewiesen werden könne, beruht zudem auf einer unzutreffenden Interpretation der gesetzlichen Grundlagen und ist deshalb irrelevant (vgl. dazu ausführlich BayVGH, B.v. 24.1.2021 - 10 CS 21.249 - BeckRS 2021, 479 - Rn. 34).
  • VGH Bayern, 31.01.2021 - 10 CS 21.323

    Demonstration am 31. Januar 2021 in München bleibt auf stationäre Versammlung mit

    Der Senat verweist insofern auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 24.1.2021 - 10 CS 21.249; B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166; B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10; B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15).

    Im Hinblick auf die überwiegend wörtliche Wiederholung seines - vom Verwaltungsgericht nicht ausdrücklich gewürdigten - Vortrags in früheren Verfahren zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Versammlungsverbots oder einer Versammlungsbeschränkung (S. 9 bis 13), zu einem behaupteten Verstoß gegen die EUGrundrechte-Charta (S. 13 bis 15), zur Unmittelbarkeit des Schadenseintritts (S. 15 bis 16), zur Ansteckungsgefahr im Freien und bei Versammlungen (S. 16 bis 20), zu sich bewegenden Versammlungen (S. 21 bis 22), zur Übersterblichkeit und zur Überlastung des Gesundheitssystems (S. 22 bis 23), zur vermeintlichen Verringerung des Ansteckungsrisikos gerade durch Versammlungen (S. 29 bis 30), zum Inhalt der Entscheidung des Amtsgerichts Weimar (S. 30 bis 33), zum Informationsschreiben der WHO zu PCR-Tests vom 21. Januar 2021 (S. 30, 53 bis 55) sowie zu Angaben des RKI zu Todeszeitpunkten (S. 55 bis 56) verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seinen dem Antragsteller bekannten Beschluss vom 24. Januar 2021 (10 CS 21.249).

    Im Übrigen verweist der Senat auf seine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Amtsgericht Weimar im Beschluss vom 24. Januar 2021 (10 CS 21.249).

    Soweit der Antragsteller in seinem nachgereichten Schriftsatz vom 30. Januar 2021 aus einem Artikel von Josef Franz Lindner in "Die Zeit" (Nr. 5, S.11) vom 28. Januar 2021 mit dem Thema "Justiz auf Linie" umfangreich zitiert und in diesem Zusammenhang Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und insbesondere die ihn (Antragsteller) betreffende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Januar 2021 (10 CS 21.249) methodisch und inhaltlich kritisiert, fehlt es ebenfalls am erforderlichen Bezug zum Streitgegenstand des vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren und an der gebotenen Darlegung und Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Erstgerichts (s. § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2021 (10 CS 21.249) noch offengelassen, ob die Teilnahme an einer Versammlung einen "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Grund" im Sinne des Auffangtatbestands des § 3 Nr. 7 11. BayIfSMV darstellt.

    Zudem ist für den Senat weiterhin (vgl. bereits B.v. 24.1.2021 - 10 CS 21.249 - Rn. 41) nicht ersichtlich, dass durch die streitgegenständliche Versammlung nach 21:00 Uhr ungleich höhere Infektionsgefahren bestünden als davor.

  • AG Weimar, 15.03.2021 - 6 OWi 583 Js 200030/21

    § 3 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und nichtig

    b) Sofern bestimmte Tatsachen und Daten (hier: die referierten Daten des RKI) einen bestimmten Schluss (hier: es drohte keine Überlastung des Gesundheitssystems) nicht nur nahelegen, sondern erzwingen, ist es nicht erforderlich, sämtliche gegenteiligen Hinweise und Quellen zu ermitteln und heranzuziehen (so aber BayVGH, Beschluss vom 24.01.2021 - 10 Cs 21.249 - abrufbar: https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/10_cs_21.249.pdf, S. 15).

    Dass die Fallzahlen allein keineswegs einen Schluss auf ein (exponentielles oder auch nur lineares) Wachstum der Neuinfektionen in der 11. oder 12. Kalenderwoche zuließen und der RKI-Präsident seine Behauptung des exponentiellen Wachstums auch gar nicht begründete, sondern sich lediglich auf die steigenden Fallzahlen bezog, hätte auch der Verordnungsgeber ohne weiteres erkennen können und müssen, weil dafür keine Sachkunde zu infektiologischen und epidemiologischen Sachverhalten erforderlich war (a. A. BayVGH, Beschluss vom 24.01.2021 - 10 CS 21.249 - https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/10_cs_21.249.pdf; vgl. auch OVG Thüringen, Beschluss vom 28.01.2021 - 3 EN 22/21 - juris, Rn. 60 und Beschluss vom 02.02.2021 - 3 EN 21/21 - juris, Rn. 61).

    Diese Maßnahmen konnten daher für den Rückgang der Neuinfektionen ab (spätestens!) 12./13. März nicht kausal sein (vgl. dazu bereits AG Weimar, aaO, Rn. 23-25 und 48f. - Diese Abschnitte des Urteils hat der BayVGH offensichtlich überlesen, wenn er (Beschluss vom 24.01.2021, - 10 CS 21.249 -, S. 16) meint, das Gericht habe die naheliegende Annahme, die Maßnahmen im Frühjahr 2020 könnten zu der geringen Übersterblichkeit und zu der geringen Auslastung der Intensivbettenkapazitäten geführt haben, in seinen Überlegungen ausgespart.).

  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 20 NE 21.805

    Klarstellung: BayVGH hat Beschränkungen von Versammlungen unter freiem Himmel

    Insoweit kann auf die unter Beteiligung des Antragstellers ergangenen Beschlüsse des 10. Senats verwiesen werden (BayVGH, B.v. 27.2.2021 - 10 CS 21.602; B.v. 28.2.2021 - 10 CS 21.604; B.v. 21.2.2021 - 10 CS 21.526; B.v. 31.1.2021 - 10 CS 21.323; B.v. 24.1.2021 - 10 CS 21.249; B.v. 7.11.2020 - 10 CS 20.2582; B.v. 7.11.2020 - 10 CS 20.2583; so auch OVG Berlin-Bbg., B.v. 5.3.2021 - 11 S 17/21 - juris Rn. 31 bis 33).

    (b) Im Hinblick auf den Vortrag zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Versammlungsverbots oder einer Versammlungsbeschränkung, zu einem behaupteten Verstoß gegen die EU-Grundrechte-Charta, zur Unmittelbarkeit des Schadenseintritts, zur Übersterblichkeit und zur Überlastung des Gesundheitssystems, zum Inhalt der Entscheidung des Amtsgerichts Weimar sowie zum Informationsschreiben der WHO zu PCR-Tests vom 21. Januar 2021 (s. dazu bereits Rn. 42 f.) verweist der Senat auf die Beschlüsse des 10. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Februar 2021, 24. Januar 2021 und 31. Januar 2021 (10 CS 21.526, 10 CS 21.249 und 10 CS 21.323) hin.

  • OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21

    Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle

    In seiner Abwägung, zum einen den Auswirkungen der Pandemie auch ohne Infektionsschutzmaßnahmen kein dramatisches Ausmaß zuzumessen, zum anderen aber die potentiellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen gravierend in den Vordergrund zu stellen, berücksichtigt das Amtsgericht den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis unzureichend; das Amtsgericht misst sich insgesamt eine Erkenntnisgewissheit an, die so nicht besteht (vgl. hierzu auch zu entsprechenden Beteiligtenvorbringen: Beschlüsse des Senats vom 26. August 2020 - 3 EN 531/20 - juris Rn. 41 und vom 3. Juli 2020 - 3 EN 391/20 - juris Rn. 61; vgl. zu allem auch: Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. Januar 2021 - 10 CS 21.249 - veröffentlicht unter: https://www.vgh.bayern.de/bayvgh/oeffentl/pm/index.php).
  • OVG Thüringen, 02.02.2021 - 3 EN 21/21

    Corona-Krise; Schließung von Fahrschulen; Thüringen; CoronaVSonderV TH 3 i.d.F.

    In seiner Abwägung, zum einen den Auswirkungen der Pandemie auch ohne Infektionsschutzmaßnahmen kein dramatisches Ausmaß zuzumessen, zum anderen aber die potentiellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen gravierend in den Vordergrund zu stellen, berücksichtigt das Amtsgericht den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis unzureichend; das Amtsgericht misst sich insgesamt eine Erkenntnisgewissheit an, die so nicht besteht (vgl. hierzu auch zu entsprechenden Beteiligtenvorbringen: Beschlüsse des Senats vom 26. August 2020 - 3 EN 531/20 - juris Rn. 41 und vom 3. Juli 2020 - 3 EN 391/20 - juris Rn. 61; vgl. zu allem auch: Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. Januar 2021 - 10 CS 21.249 - veröffentlicht unter: https://www.vgh.bayern.de/bayvgh/oeffentl/pm/index.php).
  • VGH Bayern, 20.07.2021 - 25 NE 21.1814

    Erfolgloser Eilantrag gegen Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel

    Im Hinblick auf den Vortrag zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Versammlungsbeschränkung, zur Unmittelbarkeit des Schadenseintritts, zur Übersterblichkeit, zur Überlastung des Gesundheitssystems sowie zur Aussagekraft von PCR-Tests weist der Senat auf die Beschlüsse des 10. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Februar 2021, 24. Januar 2021 und 31. Januar 2021 (10 CS 21.526, 10 CS 21.249 und 10 CS 21.323) hin, deren Ausführungen zu den genannten Gesichtspunkten er sich - auch unter Berücksichtigung der Anmerkungen in der Antragsschrift -anschließt.
  • VGH Bayern, 27.02.2021 - 10 CS 21.602

    Rechtmäßigkeit infektionsschutzrechtlich begründeter Versammlungsbeschränkungen

    Im Übrigen (ab S. 12 bis 75) wiederholt der Antragsteller im Wesentlichen und über weite Teile wortlautidentisch sein Vorbringen in erster Instanz und aus den Beschwerdeverfahren hinsichtlich früherer Versammlungen (10 CS 21.249, 10 CS 21.323 und 10 CS 21.526), wobei sich die Ausführungen bisweilen wiederholen.

    Zu den weiteren vom Antragsteller kanonartig wiederholten Ausführungen zu verfassungsrechtlichen, einfachrechtlichen, infektiologischen, epidemiologischen, politischen und soziologischen Fragestellungen (zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Versammlungsverbots oder einer Versammlungsbeschränkung, zu einem behaupteten Verstoß gegen die EU-Grundrechte-Charta, zur Unmittelbarkeit des Schadenseintritts, zur Übersterblichkeit und zur Überlastung des Gesundheitssystems, zum Inhalt der Entscheidung des Amtsgerichts Weimar sowie zum Informationsschreiben der WHO zu PCR-Tests; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8.2.2021; Menschwürdegehalt der Versammlungsfreiheit, Unschuldsvermutung u.a.) wird ergänzend auf die den Antragsteller betreffenden Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2021 (10 CS 21.166), 24. Januar 2021 (10 CS 21.249), 31. Januar 2021 (10 CS 21.323) und vom 21. Februar 2021 (10 CS 21.526) verwiesen.

  • VGH Bayern, 21.02.2021 - 10 CS 21.526

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die coronabedingte Untersagung eines

    Im Hinblick auf die überwiegend wörtliche Wiederholung seines Vortrags in früheren Verfahren zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Versammlungsverbots oder einer Versammlungsbeschränkung, zu einem behaupteten Verstoß gegen die EU-Grundrechte-Charta, zur Unmittelbarkeit des Schadenseintritts, zur Übersterblichkeit und zur Überlastung des Gesundheitssystems, zum Inhalt der Entscheidung des Amtsgerichts Weimar sowie zum Informationsschreiben der WHO zu PCR-Tests vom 21. Januar 2021 verweist der Senat auf seine dem Antragsteller bekannten Beschlüsse vom 24. Januar 2021 und 31. Januar 2021 (10 CS 21.249 und 10 CS 21.323) hin.

    Im Übrigen verweist der Senat auf seine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Amtsgericht Weimar im Beschluss vom 24. Januar 2021 (10 CS 21.249).

  • VGH Bayern, 16.04.2021 - 10 CS 21.1114

    BayVGH bestätigt Verbot der Querdenken-Versammlungen am 17. April 2021 in Kempten

    Das sinngemäße Argument des Antragstellers (vgl. S. 11 ff. der Beschwerdebegründung), dass mittels PCR-Tests keine aktuelle Infektiösität der Testperson nachgewiesen werden und deshalb die Voraussetzungen des IfSG für Schutzmaßnahmen nach den §§ 28 und 28a IfSG nicht durch den Verweis auf das mittels PCR-Tests ermittelte Infektionsgeschehen nachgewiesen werden könne, beruht zudem auf einer unzutreffenden Interpretation der gesetzlichen Grundlagen und ist deshalb irrelevant (vgl. dazu ausführlich BayVGH, B.v. 24.1.2021 - 10 CS 21.249 - BeckRS 2021, 479 - Rn. 34).
  • VG Würzburg, 30.04.2021 - W 5 S 21.591

    Beschränkung einer Versammlung, Untersagung eines Versammlungszuges, Pflicht zum

  • VG München, 29.01.2021 - M 13 S 21.442

    Coronabedingte Beschränkung einer Versammlung

  • VG Würzburg, 07.05.2021 - W 5 S 21.615

    Beschränkungen einer Versammlung, "Querdenken", Zulässigkeit des Antrags,

  • VG Ansbach, 07.01.2022 - AN 4 S 22.00017

    Maskenpflicht, Aufzug, Versammlung mit 5.000 Teilnehmern

  • VG München, 29.12.2021 - M 13 S 21.6688

    Eilrechtsschutz gegen eine Versammlung gegen die Impfplicht zur Eindämmung der

  • VGH Bayern, 28.02.2021 - 10 CS 21.604

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen Zurückweisung der Beschwerde wegen

  • VG München, 28.01.2022 - M 33 S 22.422

    Versammlungsverbot von sog. Corona-Spaziergängen

  • VG München, 19.01.2022 - M 33 S 22.259

    Versammlungsrecht, Angezeigte Versammlung unter freiem Himmel, Verlegung des

  • VG München, 07.02.2022 - M 33 S 22.588

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung während

  • VG München, 20.02.2021 - M 13 S 21.900

    Corona-Bekämpfung durch Versammlungsbeschränkungen - einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 4 S 21.00269

    Versammlungsrechtliche Regelungen in einer Allgemeinverfügung

  • VG München, 06.02.2021 - M 13 S 21.649

    Teilweiser erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz bezüglich der Durchführung

  • VG München, 11.02.2022 - M 33 S 22.675

    Versammlungsrecht, FFP2-Maskenpflich, Fortbewegende Versammlung (nicht durch

  • VG München, 26.01.2022 - M 33 S 22.332

    Anordnung einer Maskenpflicht bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel

  • VG München, 30.04.2021 - M 13 S 21.2315

    Corona-Bekämpfung durch Versammlungsbeschränkungen - einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 7 S 21.151

    Versammlungsleitung, Antragsgegner, Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte,

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