Rechtsprechung
VGH Hessen, 20.12.1982 - VIII OE 103/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,14378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Hessen, 30.01.2003 - 8 UE 4048/00
Strohmannverhältnis
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20. Dezember 1982 (- VIII OE 103/80 - GewArch 1983, 189) ausgeführt, für das Vorliegen eines Strohmann-Verhältnisses spreche schon der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der bestandskräftigen Gewerbeuntersagungsverfügung gegen den Hintermann, die daraufhin erfolgte Abmeldung des Gewerbes durch ihn und der Anmeldung des Gewerbes durch die vom Senat damals als Strohfrau angesehene Klägerin. - VGH Hessen, 04.09.2012 - 6 B 1557/12
Unzuverlässigkeit eines Gastgewerbetreibenden
Ist der Hintermann unzuverlässig, so folgt die Unzuverlässigkeit des Strohmannes bereits daraus, dass er einem unzuverlässigen Hintermann die gewerbliche Betätigung ermöglicht (vgl. bereits Hess. VGH, Urteil vom 20. Dezember 1982 - VIII OE 103/80 -, GewArch 1983, 189). - VG Regensburg, 26.11.2015 - RN 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
Mangelnde Fachkunde (z. B. im Hinblick auf die erforderlichen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG) und fehlendes Verständnis der Geschäftsführung, wie es für eine Strohmannposition indiziell ist (vgl. HessVGH vom 20.12.1982, GewArch 1983, 189), können damit im vorliegenden Fall gerade nicht festgestellt werden. - VG Regensburg, 20.04.2020 - RN 5 K 18.484
Gewerbeuntersagung im Immobilien- und Finanzierungsbereich
Auch eine mangelnde Fachkunde und fehlendes Verständnis der Geschäftsführung, wie es für einen Strohmann typisch ist (HessVGH vom 20.12.1982, in GewArch 1983, 189), können im vorliegenden Fall nicht festgestellt werden. - VG Regensburg, 26.11.2015 - 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
Mangelnde Fachkunde (z. B. im Hinblick auf die erforderlichen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG) und fehlendes Verständnis der Geschäftsführung, wie es für eine Strohmannposition indiziell ist (vgl. HessVGH vom 20.12.1982, GewArch 1983, 189), können damit im vorliegenden Fall gerade nicht festgestellt werden.