Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 06.02.2014 - VK 22/13 u. 15/12 V   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2119
VK Arnsberg, 06.02.2014 - VK 22/13 u. 15/12 V (https://dejure.org/2014,2119)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 06.02.2014 - VK 22/13 u. 15/12 V (https://dejure.org/2014,2119)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - VK 22/13 u. 15/12 V (https://dejure.org/2014,2119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VK-Entscheidung nicht befolgt: 850.000 Euro Zwangsgeld monatlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 254
  • ZfBR 2014, 415 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Arnsberg, 23.10.2012 - VK 15/12

    Rettungsdienstleistungen sind öffentlich auszuschreiben!

    Auszug aus VK Arnsberg, 06.02.2014 - VK 22/13
    VK Arnsberg, 23.10.2012 - VK 15/12.

    VK Amsberg, 23.10.2012 - VK 15/12 .

    wegen Nichteinhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben bei der geplante und erfolgten Direktvergabe von Rettungsdienste ab 01.01.2013 an die bisherigen Leistungserbringer in ständiger Folge entsprechend dem Beschluss der Vergabekammer Amsberg vom 23.10.2012, Az.: VK 15/12 in der Fassung des Beschlusses vom 30.10.2012.

    dem Antragsgegner wird, um ihn zur sofortigen Befolgung des Beschlusses der Vergabekammer Arnsberg vom 23.10./30.10.2012 zu der Ziff. 4 im Verfahren VK 15/12 anzuhalten, für jeden Fall der weiteren Zuwiderhandlung ab dem 15.3.2014 gegen Ziffer 4 des Tenors des Korrekturbeschlusses der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Amsberg vom 30.10.2012, Az.: 15/12 monatlich ein Zwangsgeld in Höhe von 850.000.,-- Euro angedroht.

    Zum Streitwert der im Verfahren VK 15/12 liegen mangels Angeboten keine genaueren Erkenntnisse vor als die Schätzung der fachkundigen Antragstellerin im Verfahren.

    der Berichtigung vom 30.10.2012 - VK 15/12 -.

    Dies hat der Antragsgegner in dem zugrunde liegenden Vergabeverfahren VK 15/12 ebenso unmissverständlich bestritten.

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 4/13

    Anforderungen an die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Arnsberg, 06.02.2014 - VK 22/13
    OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 4/13.

    Die von der Kammer in diesem Verfahren verfügte Aufhebung der Ausschreibung ist im Beschwerdeverfahren durch das OLG Düsseldorf (B.v.19.6.2013, Az.: VII Verg 4/13) mit einem Zuschlagsverbot in dieser Ausschreibung bestätigt worden.

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14

    Zulässigkeit der Durchsetzung der Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 6. Februar 2014 (VK 22/13//15/12V) aufgehoben und wird der Vollstreckungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

    Mit angefochtenem Beschluss vom 6. Februar 2014 (VK 22/13//15/12V) hat die Vergabekammer dem Antragsgegner ein Zwangsgeld von monatlich 850.000 Euro angedroht, weil dieser der Verpflichtung unter 4. des Ausspruchs des in einem Nachprüfungsverfahren ergangenen, bestandskräftigen Beschlusses der Vergabekammer vom 23. Oktober 2012 (VK 15/12) in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 30. Oktober 2012 (VK 15/12) nicht nachgekommen sei.

    Dies hat die Vergabekammer bestätigt (vgl. den angefochtenen Beschluss vom 6. Februar 2014 - VK 22/13//15/12V, BA 8).

  • VK Arnsberg, 09.04.2014 - VK 2/14

    Notwendiger Interimsbedarf abschätzbar: Keine Stückelung der Interimsverträge!

    VK Arnsberg, 06.02.2014 - VK 22/13 .

    Der XXX-Konzern hat neben den bereits genannten Verfahren bei der Vergabekammer Arnsberg ferner ein Zwangsvollstreckungsverfahren für die Entscheidung vom 23.10./30.10.2012 (VK 22/13 - 15/12 V) angestrengt um den Antragsgegner zur Ausschreibung seiner notwendigen Rettungsdienstleistungen zu bewegen.

    Es lässt aber erkennen, dass sie aus dem Beschluss der Kammer im Verfahren VK 22/13-15/12V vom 6.2.2014, erhalten am 10.2.2014 von 12 Vertragen erfahren hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht