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VK Arnsberg, 21.04.2014 - VK 04/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
- VK Arnsberg, 21.04.2014 - VK 04/14
- OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 18/14
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 18/14
Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von im Steinkohlebergbau …
Auf die Anschlussbeschwerde der Beigeladenen wird unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 21.04.2014, VK 04/14, der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin abgelehnt.Die Antragstellerin beantragt, 1. den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 21.04.2014, VK 04/14, insoweit aufzuheben, als der Antragsgegnerin untersagt wird, auf ihr, der Antragstellerin Angebot den Zuschlag zu erteilen, und soweit der Antragsgegnerin aufgegeben wird, bei Fortbestand der Vergabeabsicht eine erneute Ausschreibung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer durchzuführen, 2. der Antragsgegnerin aufzugeben, das Vergabeverfahren unter Beachtung des Beschlusses der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 21.04.2014, VK 04/14, soweit der Beschluss mit der sofortigen Beschwerde nicht angegriffen ist, fortzuführen, das heißt insbesondere unter Ausschluss der Beigeladenen, Die Beigeladene beantragt, 1. die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückzuweisen, 2. sowie im Wege der Anschlussbeschwerde, den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 21.04.2014, VK 04/14, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag abzulehnen.
- BSG, 17.12.2014 - B 9 V 52/14 B S 1 VK 4/14 (SG Düsseldorf).