Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 22.04.2005 - VK 3/2005   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20659
VK Arnsberg, 22.04.2005 - VK 3/2005 (https://dejure.org/2005,20659)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 22.04.2005 - VK 3/2005 (https://dejure.org/2005,20659)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 22. April 2005 - VK 3/2005 (https://dejure.org/2005,20659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; Erfordernis eines schlüssigen Vortrags der Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften und eines drohenden Schadens; Zu enge Auslegung der Voraussetzungen der Antragsbefugnis als Verletzung des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG); ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines ehemaligen Mitglieds einer aufgelösten Bietergemeinschaft und Gesamtrechtsnachfolgerin der Bietergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss bei Änderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.04.2005 - VK 3/05
    Entgegen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.01.2004, Az.: Verg 45/04, sei die Änderung in der Person der Bietergemeinschaft auch nicht relevant, da der Wettbewerb zu den übrigen Bietern nicht beeinträchtigt werde.

    Da nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vom 26.01.2004 (Az.: Verg 45/04) eine Änderung einer Bietergemeinschaft zwischen Angebotsangabe und Zuschlagserteilung nicht zulässig sei, sei der Antrag bereits unzulässig, weil der Antragstellerin die notwendigen Antragsbefugnis fehle.

    Die durch Beschluss des OLG vom 26.01.2005, Az.: Verg 45/04, ausgesprochene inhaltliche Verknüpfung zwischen Angebot (Leistung) und Bieterperson ergibt sich aus der zwingend vorschriebenen persönlichen Eignung des Bieters für die Leistung.

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 48/04

    Eignung einer Bietergemeinschaft

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.04.2005 - VK 3/05
    Da die Antragstellerin aber sowohl solvent ist und eine Insolvenz nicht zu erwarten sei, sei auch insoweit die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf auch aus seiner Entscheidung vom 15.12.2004 (Az.: Verg 48/04) nicht anwendbar, da die Antragsgegnerin ausdrücklich eingestanden habe, dass die Antragstellerin auch allein in der Lage sei den Auftrag auszuführen.

    Sie verweist insoweit auf den Beschluss des OLG vom 15.12.2004 (Az.: Verg 48/04).

  • VK Niedersachsen, 07.06.2004 - 203-VgK-16/04

    Anforderungen an die Erfüllung der Rügeobligenheit; Erforderlichkeit der

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.04.2005 - VK 3/05
    § 30 VOB/A ist vielmehr dahingehend auszulegen, dass das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen laufend und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren sind (vgl. OLG Brandenburg, a. a. O.; VK Lüneburg, Beschluss v. 07.06.2004, Az.: 203-VgK-16/2004).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00

    Kosten nach Beschwerderücknahme

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.04.2005 - VK 3/05
    Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 ­ Az.: Verg 28/00 -, S. 6 ).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.04.2005 - VK 3/05
    Nach der klarstellenden Entscheidung des BGH vom 18.5.2004, Az. X ZB 7/04 ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, wenn ein Unternehmen ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB geltend macht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2005 - C-129/04

    Espace Trianon und Sofibail

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.04.2005 - VK 3/05
    Das aber verbietet das europäische Recht, wonach eine Veränderung einer Bietergemeinschaft nicht per se ausgeschlossen ist, sondern sich nach den nationalen( vergaberechtlichen) Regelungen richtet (vgl Rdnr. 63 und 64 der Entscheidung des EuGH vom 23.1.2003 in der Rechtssache C-57/01 sowie Rdnr. 77 der Schlussanträge der Frau Generalanwältin vom 15.3.2005 in der Rechtssache C-129/04 , wonach nationale Regelungen nicht dazu führen dürfen, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren.) Die in den o.g. Schlussanträgen dargestellte Rechtsauffassung, dass eine Aktivlegitimation einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach dem Prinzip der Einstimmigkeit ausgeschlossen sein müsse, steht der hier vorliegenden Konstellation nicht entgegen.
  • EuGH, 23.01.2003 - C-57/01

    IM RAHMEN DER VERGABE ÖFFENTLICHER BAUAUFTRÄGE KANN EIN NATIONALES GESETZ ES

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.04.2005 - VK 3/05
    Das aber verbietet das europäische Recht, wonach eine Veränderung einer Bietergemeinschaft nicht per se ausgeschlossen ist, sondern sich nach den nationalen( vergaberechtlichen) Regelungen richtet (vgl Rdnr. 63 und 64 der Entscheidung des EuGH vom 23.1.2003 in der Rechtssache C-57/01 sowie Rdnr. 77 der Schlussanträge der Frau Generalanwältin vom 15.3.2005 in der Rechtssache C-129/04 , wonach nationale Regelungen nicht dazu führen dürfen, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren.) Die in den o.g. Schlussanträgen dargestellte Rechtsauffassung, dass eine Aktivlegitimation einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach dem Prinzip der Einstimmigkeit ausgeschlossen sein müsse, steht der hier vorliegenden Konstellation nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht