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   VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13   

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https://dejure.org/2013,43035
VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13 (https://dejure.org/2013,43035)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 25.11.2013 - VK 16/13 (https://dejure.org/2013,43035)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 25. November 2013 - VK 16/13 (https://dejure.org/2013,43035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Referenzleistung "vergleichbar"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Referenzleistung "vergleichbar"? (VPR 2014, 131)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Referenzleistung "vergleichbar"? (IBR 2014, 297)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13
    Die Feststellung dieser Voraussetzung ist dann Sache der Begründetheitsprüfung (BGH vom 18.5.2004, Az. X ZB 7/04).

    Ob dieser gegeben ist, ist dann Sache der Begründetheitsprüfung (BGH vom 18.5.2004 Az.: X ZB 7/04, BGHZ 159, 186 bei Summa in juris Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2008, § 107, Rdnr. 90).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 62/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme

    Auszug aus VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13
    Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu der bis dahin geltenden Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.1.2011, Az.: VII Verg 62/10.
  • OLG München, 12.11.2012 - Verg 23/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergleichbarkeit einer Referenzleistung

    Auszug aus VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13
    (OLG München vom 12.11.2012, Az.: Verg 23/12, ähnlich OLG Düsseldorf schon 2008: v. 26.11.2008, Verg 54/08)).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Auszug aus VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13
    Stehen Vergabeverstöße- wie hier eine fehlerhafte Wertung der Referenzen im Raum-, die sich, wie vorliegend, in der Sphäre des Auftraggebers abspielen, genügt der Antragsteller den gesetzlichen Anforderungen, wenn er im Nachprüfungsantrag behauptet, was er auf der Grundlage seines Informationsstandes redlicherweise für wahrscheinlich und möglich halten darf (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13. April 2011, Verg 58/10 m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

    Verpflichtung des Auftraggebers in einem öffentlichen Vergabeverfahren zur

    Auszug aus VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13
    Die Feststellung, dass ein Bieter die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit besitzt, um einen Auftrag zufriedenstellend auszuführen, ist nämlich Ergebnis einer fachlich-tatsächlichen Prognose (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.04.12 - Verg 61/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.08.11 - Verg 55/11; OLG Celle, Beschl. v. 08.09.11 - 13 Verg 4/11), die zum einen - ähnlich einer Bewertungsentscheidung in Prüfungsverfahren - auf einer Vielzahl von Detailerwägungen beruht für welche die Verwaltungsbehörde in aller Regel fachlich besser geeignet und erfahrener ist als die Nachprüfungsinstanz (OLG Koblenz, Beschl. v. 15.10.09 - 1 Verg 9/09; 2. VK Bund, Beschl. v. 30.10.09 - VK 2-118/09) und zum anderen eine subjektive Komponente in der Einschätzung des Auftraggebers hinsichtlich zu erwartenden Auftragserfüllung beinhaltet.
  • OLG Koblenz, 15.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Rechtsstellung des Mitbieters bei einem Unterkostenangebot; Befugnis der

    Auszug aus VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13
    Die Feststellung, dass ein Bieter die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit besitzt, um einen Auftrag zufriedenstellend auszuführen, ist nämlich Ergebnis einer fachlich-tatsächlichen Prognose (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.04.12 - Verg 61/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.08.11 - Verg 55/11; OLG Celle, Beschl. v. 08.09.11 - 13 Verg 4/11), die zum einen - ähnlich einer Bewertungsentscheidung in Prüfungsverfahren - auf einer Vielzahl von Detailerwägungen beruht für welche die Verwaltungsbehörde in aller Regel fachlich besser geeignet und erfahrener ist als die Nachprüfungsinstanz (OLG Koblenz, Beschl. v. 15.10.09 - 1 Verg 9/09; 2. VK Bund, Beschl. v. 30.10.09 - VK 2-118/09) und zum anderen eine subjektive Komponente in der Einschätzung des Auftraggebers hinsichtlich zu erwartenden Auftragserfüllung beinhaltet.
  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13
    In seiner Entscheidung vom 25.1.2012 (Az: X ZB 3/11) stellt der BGH zwar fest , dass über die Kosten , also in wesentlichen die Gebühren, nach § 128 Abs. 3 S.5 GWB nach billigem Ermessen entschieden werden kann, aber auch dass die Rechtsfolgen hinsichtlich der Aufwendungen, im Wesentlichen also die Anwaltskosten, mangels nachvollziehbarer Rechtsgrundlage unterschiedlich ausfallen können.
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2011 - Verg 55/11

    Nichtbeteiligung eines Wettbewerbers an einem freihändigen Vergabeverfahren wegen

    Auszug aus VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13
    Die Feststellung, dass ein Bieter die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit besitzt, um einen Auftrag zufriedenstellend auszuführen, ist nämlich Ergebnis einer fachlich-tatsächlichen Prognose (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.04.12 - Verg 61/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.08.11 - Verg 55/11; OLG Celle, Beschl. v. 08.09.11 - 13 Verg 4/11), die zum einen - ähnlich einer Bewertungsentscheidung in Prüfungsverfahren - auf einer Vielzahl von Detailerwägungen beruht für welche die Verwaltungsbehörde in aller Regel fachlich besser geeignet und erfahrener ist als die Nachprüfungsinstanz (OLG Koblenz, Beschl. v. 15.10.09 - 1 Verg 9/09; 2. VK Bund, Beschl. v. 30.10.09 - VK 2-118/09) und zum anderen eine subjektive Komponente in der Einschätzung des Auftraggebers hinsichtlich zu erwartenden Auftragserfüllung beinhaltet.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13
    Die Antragstellerin kann damit nicht mehr klären, ob sie den Nachprüfungsantrag zu Recht gestellt hat (anders als beispielsweise im Fall einer Aufhebung, die als solche überprüfbar wäre (BGH v. 18.2.2003, Az.: X ZB 43/02)).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2009 - Verg 20/09

    Kostenfreiheit des Auftraggebers im Rahmen eines Straßenbauvorhabens

    Auszug aus VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13
    Nach den Feststellungen des zuständigen OLG Düsseldorf ist ### in Vergabenachprüfungsverfahren, vgl. § 1 ###: teilrechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung; (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.9.2004 - VII-Verg 38/04, VergabeR 2005, 107, Beschl. V. 14.9.2009 - VII-Verg 20/09) und damit in Vergabenachprüfungsverfahren beteiligungsfähig.
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2001 - Verg 19/01

    Rügefrist maximal zwei Wochen!

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 61/11

    Ablehnung des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung, da die Angebotspreise

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04

    Mittelstandsförderung bei der Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

  • VK Arnsberg, 16.12.2013 - VK 21/13

    Wesentlicher Teil der Leistung nicht umfasst: Referenz nicht vergleichbar!

    Das diesbezügliche Nachprüfungsverfahren (VK 16/13 der hiesigen Kammer) führte zu Zweifeln an der Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen.

    Der Antragsgegner versetzte das Verfahren zurück in den Stand der Neuwertung und entschied am 29.10.-, dem Begehren der dortigen Antragstellerin nachzukommen und die Antragstellerin dieses Verfahrens (dortige Beigeladene zu 1) auszuschließen, so dass sich der Hauptantrag der dortigen Antragstellerin erledigt hatte (vgl. Beschluss VK Arnsberg vom 25.11.-, Az.: VK 16/13).

    Die Antragstellerin rügte den Ausschluss mit Schreiben vom 31.10.- und stellte am 19.11.13 - nach der mündlichen Verhandlung im Verfahren VK 16/13 - einen Nachprüfungsantrag, den die Kammer am darauffolgenden Tag übermittelt hat.

    Die Kammer hat mit Schreiben vom 2.9.- im Vorverfahren VK 16/13 auf diese Tatbestände hingewiesen.

    Ferner wird beantragt, dem Auftraggeber vorab zu gestatten, der Beigeladenen den Zuschlag zu erteilen und die Akten des Verfahrens VK 16/13 beizuziehen.

    der Beigeladenen Akteneinsicht zu gewähren, soweit dies noch nicht im Vergabenachprüfungsverfahren VK 16/13 erfolgt ist,.

    die Akten des Vergabeverfahrens VK 16/13 hinzuzuziehen und auch zum Gegenstand dieses Vergabenachprüfungsverfahrens zu machen.

    Die Antragstellerin sieht sich in ihren Rechten nach § 97 Abs. 1 und 5 GWB durch die Neuwertung, die sich im Laufe des Verfahrens VK 16/13 ergab und Ihr mit Schreiben vom 29.10.- mitgeteilt wurde verletzt.

    Die Antragstellerin hat sich bereits im Verfahren VK 16/13 gegen eine Neubewertung ihrer Angebotsunterlagen, insbesondere ihrer Referenzen mit Schreiben vom 1.11.-,14.11.-, und 20.11.- gewandt.

  • VK Südbayern, 28.10.2019 - Z3-3-3194-1-32-09/19

    Vergabe der Bewachungsdienstleistungen

    In allen Fällen wurden weniger als 3 vergleichbare (vgl. VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2013 - VK 16/13) Referenzen vorgelegt.

    Es genüge, wenn diese dem ausgeschriebenen Auftrag so weit ähnelten, dass dadurch ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für den konkreten Auftrag möglich sei, so dass etwa eine Referenz, die größenmäßig nur 10 bis 20% des Auftragsvolumens des zu vergebenden Auftrags umfasse, nicht vergleichbar sei (VK Arnsberg, Beschluss v. 25.10.2013, VK 16/13; OLG München, Beschluss v. 12.11.2012, Verg 23/12).

  • VK Baden-Württemberg, 14.10.2013 - 1 VK 33/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Beurteilungsspielraum des Auftraggebers bei der

    Das Verfahren 1 VK 16/13 hat somit durch übereinstimmende Erledigungserklärungen ein Ende gefunden.
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