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   VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21   

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VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21 (https://dejure.org/2021,60070)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.06.2021 - 1 VK 14/21 (https://dejure.org/2021,60070)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 1 VK 14/21 (https://dejure.org/2021,60070)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VK Bund, 30.11.2012 - VK 2-131/12

    Abschluss von Rahmenverträgen gem. § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21
    Denn in Rechtsprechung und Literatur ist jedenfalls noch nicht eindeutig geklärt, ob die grundlegende Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000, Verg 6/00 (sog. Münzplättchen-Entscheidung) angesichts der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 19.05.2009, Rs. C-538/07 sowie Urteil vom 17.05.2018, Rs. C-531/16) Fortgeltung beanspruchen kann (zur Problemstellung siehe etwa VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012, VK 2-131/12).

    Denn die Vergabestelle hat ihre diesbezügliche Entscheidung zutreffend damit begründet, dass das Gebot des Geheimwettbewerbs nur bei Einreichung von Angeboten im selben Los verletzt sein kann (siehe etwa OLG München, Beschluss vom 23.11.2020, Verg 7/20; VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012, VK 2-131/12; Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 124 GWB Rn. 67), die Beigeladene zu 1) und die Beigeladene zu 2) jedoch kein Angebot im selben Los abgegeben haben (S. 5, Ziffer 6 des Vergabevermerks).

    Gebietsabsprachen fallen in den Anwendungsbereich des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2013, 1/SVK/038-13; VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012, VK 2-131/12, Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 124 Rn. 54).

    Sie liegen immer dann vor, wenn sich Unternehmen dahingehend abstimmen, nicht gegeneinander zu bieten, beispielsweise dadurch, dass sie zugunsten des jeweils anderen Unternehmens auf die Abgabe eines Angebots für ein bestimmtes Los verzichten (VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2013, 1/SVK/038-13; VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012, VK 2-131/12, Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 124 Rn. 54).

    Anders als die Fallgruppe eines Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs ist die Fallgruppe der Gebietsabsprachen damit entgegen den Ausführungen des Antragsgegners und der Beigeladenen zwingend losübergreifend anzuwenden (VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2013, 1/SVK/038-13; VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012, VK 2-131/12, Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 124 Rn. 54).

    Alleine aufgrund bestehender personeller und gesellschaftsrechtlicher Verflechtungen kann ohne das Hinzutreten weiterer objektiver Anhaltspunkte nicht auf hinreichende Anhaltspunkte für eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckende oder bewirkende abgestimmte Verhaltensweisen geschlossen werden (EuGH, Urteil vom 17.05.2018, Rs. C-531/16; siehe auch bereits VK Bund, 30.11.2012, VK 2-131/12).

  • EuGH, 17.05.2018 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21
    Denn in Rechtsprechung und Literatur ist jedenfalls noch nicht eindeutig geklärt, ob die grundlegende Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000, Verg 6/00 (sog. Münzplättchen-Entscheidung) angesichts der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 19.05.2009, Rs. C-538/07 sowie Urteil vom 17.05.2018, Rs. C-531/16) Fortgeltung beanspruchen kann (zur Problemstellung siehe etwa VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012, VK 2-131/12).

    Die Konsequenz der Möglichkeit einer Beteiligung der Beigeladenen zu 1) und der Beigeladenen zu 2) am vorliegenden Vergabeverfahren ist, dass sich die Unternehmen untereinander in ihrem Angebotsverhalten nicht absprechen oder abstimmen dürfen (EuGH, Urteil vom 17.05.2018, Rs. C-531/16; Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 124 GWB Rn. 72).

    Ein öffentlicher Auftraggeber, der von objektiven Anhaltspunkten Kenntnis erlangt, die Zweifel an der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit eines Angebots aufkommen lassen, hat jedoch alle ihm bekannten Umstände zu prüfen, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, gegebenenfalls auch dadurch, dass die Parteien ersucht werden, bestimmte Informationen und Beweise vorzulegen (Grundsatzentscheidung des EuGH, Urteil vom 17.05.2018, Rs. C-531/16 zu wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen; Friton, in: Gabriel/Mertens/Prieß/Stein, BeckOK Vergaberecht, 19. Edition, Stand 30.04.2020, § 124 GWB Rn. 4).

    Alleine aufgrund bestehender personeller und gesellschaftsrechtlicher Verflechtungen kann ohne das Hinzutreten weiterer objektiver Anhaltspunkte nicht auf hinreichende Anhaltspunkte für eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckende oder bewirkende abgestimmte Verhaltensweisen geschlossen werden (EuGH, Urteil vom 17.05.2018, Rs. C-531/16; siehe auch bereits VK Bund, 30.11.2012, VK 2-131/12).

    Dementsprechend hat auch der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 17.05.2018, Rs. C-531/16, Rn. 40, zu wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen im laufenden Vergabeverfahren wie folgt ausgeführt: "Stellt sich heraus, dass die Angebote nicht eigenständig und unabhängig sind, steht Art. 2 der Richtlinie 2004/18 einem Zuschlag des Auftrags an die Bieter, die ein solches Angebot abgegeben haben, entgegen".

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 6/20

    Nutzung eines fremden Benutzerkontos ist kein Ausschlussgrund!

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21
    Das Angebot der Beigeladenen zu 2) ist trotz Hochladens unter der Registrierung der Firma X8 formgerecht eingegangen (so auch die obergerichtliche Rechtsprechung bei einem Hochladen eines Angebots über ein fremdes Benutzerkonto, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020, Verg 6/20).

    Eine Bietererklärung ist gemäß §§ 133, 157 BGB dahingehend auszulegen, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020, Verg 6/20).

    Wollte man dies anders sehen, dürfte die Vergabestelle - neben der Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber überhaupt über die gesetzlich normierten Formvorgaben hinaus weitergehende formale Anforderungen aufstellen darf (in der vorliegenden Konstellation des Hochladens eines Angebots über ein fremdes Benutzerkonto verneinend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020, Verg 6/20) - jedenfalls ihrer mit der Ausschlusssanktion korrespondierenden Verpflichtung, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen in welcher Form abzugeben sind (OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2020, Verg 7/19; BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17), nicht nachgekommen sein.

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung liegen bei einem Hochladen eines Angebots über ein fremdes Benutzerkonto die Voraussetzungen für einen Angebotsausschluss nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 VgV nicht vor (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020, Verg 6/20).

    Kommt ein öffentlicher Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, darf er ein Angebot schon deshalb nicht aus der Wertung nehmen (BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020, Verg 6/20; so auch i.E. OLG München, Beschluss vom 23.11.2020, Verg 7/20; Dörr, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 97 GWB Rn. 30, 41).

  • OLG München, 23.11.2020 - Verg 7/20

    Ausschluss vom Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21
    Kommt ein öffentlicher Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, darf er ein Angebot schon deshalb nicht aus der Wertung nehmen (BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020, Verg 6/20; so auch i.E. OLG München, Beschluss vom 23.11.2020, Verg 7/20; Dörr, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 97 GWB Rn. 30, 41).

    Denn die Vergabestelle hat ihre diesbezügliche Entscheidung zutreffend damit begründet, dass das Gebot des Geheimwettbewerbs nur bei Einreichung von Angeboten im selben Los verletzt sein kann (siehe etwa OLG München, Beschluss vom 23.11.2020, Verg 7/20; VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012, VK 2-131/12; Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 124 GWB Rn. 67), die Beigeladene zu 1) und die Beigeladene zu 2) jedoch kein Angebot im selben Los abgegeben haben (S. 5, Ziffer 6 des Vergabevermerks).

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens ist deshalb in erster Linie auf das wirtschaftliche Begehren des Antragstellers abzustellen (BGH, Beschluss v. 8.2.2011, X ZB 4/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2020, 15 Verg 7/20; Brauser-Jung, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 182 Rn. 16).

  • VK Sachsen, 13.12.2013 - 1/SVK/038-13

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abrede?

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21
    Gebietsabsprachen fallen in den Anwendungsbereich des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2013, 1/SVK/038-13; VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012, VK 2-131/12, Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 124 Rn. 54).

    Sie liegen immer dann vor, wenn sich Unternehmen dahingehend abstimmen, nicht gegeneinander zu bieten, beispielsweise dadurch, dass sie zugunsten des jeweils anderen Unternehmens auf die Abgabe eines Angebots für ein bestimmtes Los verzichten (VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2013, 1/SVK/038-13; VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012, VK 2-131/12, Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 124 Rn. 54).

    Anders als die Fallgruppe eines Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs ist die Fallgruppe der Gebietsabsprachen damit entgegen den Ausführungen des Antragsgegners und der Beigeladenen zwingend losübergreifend anzuwenden (VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2013, 1/SVK/038-13; VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012, VK 2-131/12, Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 124 Rn. 54).

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2011 - 15 Verg 5/11

    Vergaberecht: Kosten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens; Notwendigkeit

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21
    Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Juris Rdnr. 61, OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14).

    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rdnr 4).

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21
    Wollte man dies anders sehen, dürfte die Vergabestelle - neben der Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber überhaupt über die gesetzlich normierten Formvorgaben hinaus weitergehende formale Anforderungen aufstellen darf (in der vorliegenden Konstellation des Hochladens eines Angebots über ein fremdes Benutzerkonto verneinend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020, Verg 6/20) - jedenfalls ihrer mit der Ausschlusssanktion korrespondierenden Verpflichtung, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen in welcher Form abzugeben sind (OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2020, Verg 7/19; BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17), nicht nachgekommen sein.

    Kommt ein öffentlicher Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, darf er ein Angebot schon deshalb nicht aus der Wertung nehmen (BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020, Verg 6/20; so auch i.E. OLG München, Beschluss vom 23.11.2020, Verg 7/20; Dörr, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 1, 3. Aufl. 2017, § 97 GWB Rn. 30, 41).

  • BGH, 23.06.2009 - KZR 21/08

    Entega

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21
    Ausweislich der Entscheidung des BGH vom 23.06.2009, KZR 21/08, gelte die Verbundklausel des § 36 Abs. 2 GWB im gesamten Anwendungsbereich des GWB.
  • VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12

    Maßnahmen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21
    Da sich auch die Antragstellerin durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten ließ, war vorliegend auch den Beigeladenen zu 1) und 2) aus Gründen der Waffengleichheit die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten zuzugestehen und dessen Hinzuziehung für notwendig zu erklären (siehe auch VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2019, 1 VK 63/19; VK Bund, Beschluss vom 16.05.2012, VK 2-26/12).
  • OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19

    Ausschluss wegen formwidriger Angebotsabgabe setzt eindeutige Vorgabe voraus!

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21
    Wollte man dies anders sehen, dürfte die Vergabestelle - neben der Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber überhaupt über die gesetzlich normierten Formvorgaben hinaus weitergehende formale Anforderungen aufstellen darf (in der vorliegenden Konstellation des Hochladens eines Angebots über ein fremdes Benutzerkonto verneinend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020, Verg 6/20) - jedenfalls ihrer mit der Ausschlusssanktion korrespondierenden Verpflichtung, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen in welcher Form abzugeben sind (OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2020, Verg 7/19; BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17), nicht nachgekommen sein.
  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der

  • VK Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 1 VK 55/22

    Präqualifiziert ≠ automatisch geeignet!

    Unternehmen auf Bieterseite dürfen sich regelmäßig eines Verfahrensbevollmächtigten für das Nachprüfungsverfahren bedienen (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2021, 1 VK 14/21; Krohn, in: Beck VergabeR, 4. Aufl. 2022, GWB § 182 Rn. 49).
  • VK Baden-Württemberg, 08.06.2022 - 1 VK 17/22

    Nur Bieter sind vorab zu informieren!

    Unternehmen auf Bieterseite dürfen sich regelmäßig eines Verfahrensbevollmächtigten für das Nachprüfungsverfahren bedienen (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2021, 1 VK 14/21; Krohn, in: Beck VergabeR, 4. Aufl. 2022, GWB § 182 Rn. 49).
  • VK Baden-Württemberg, 25.08.2021 - 1 VK 42/21

    Referenz ist nur die eigene Leistung!

    Unternehmen auf Bieterseite dürfen sich regelmäßig eines Verfahrensbevollmächtigten für das Nachprüfungsverfahren bedienen (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2021, 1 VK 14/21; Krohn, in: Beck´scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 3. Aufl. 2017, § 182 GWB Rn. 45).
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