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   VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17   

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https://dejure.org/2017,43922
VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17 (https://dejure.org/2017,43922)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.2017 - 1 VK 41/17 (https://dejure.org/2017,43922)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 1 VK 41/17 (https://dejure.org/2017,43922)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Verwertung von Kies; Aufhebung einer Ausschreibung; Vorliegen eines sachlichen Grundes; Scheinaufhebung; Anforderungen an eine Kostenschätzung

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Verwertung von Kies; Aufhebung einer Ausschreibung; Vorliegen eines sachlichen Grundes; Scheinaufhebung; Anforderungen an eine Kostenschätzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alle Angebote zu teuer: Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Alle Angebote zu teuer - keine Zuschlagspflicht des öffentlichen Auftraggebers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Kostenschätzung: Verfahrensaufhebung wirksam, aber rechtswidrig! (VPR 2018, 21)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17

    Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17
    64 Das Vorliegen eines sachlichen Grundes wird u. a. dann angenommen, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK 1-63/08, VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017).

    Der öffentliche Auftraggeber darf deshalb bei Beginn des Verfahrens das Vorhandensein oder den nachträglichen Eintritt des maßgeblichen Umstands nicht erwartet oder ihn nicht schuldhaft herbeigeführt haben (VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017 mwN).

    Da überdies nicht abschließend geklärt zu sein scheint, ob die alleinige Stellung eines Feststellungsantrags möglich ist, war es für die Antragstellerin auch geboten, zur Wahrung ihrer Rechte auch die Hauptanträge zu stellen (vgl. auch, allerdings ohne Begründung: VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017, aA wohl VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).

  • VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17

    Metallbauarbeiten, Metallfenster

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17
    Denn grundsätzlich hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird (VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17 mwN).

    Da überdies nicht abschließend geklärt zu sein scheint, ob die alleinige Stellung eines Feststellungsantrags möglich ist, war es für die Antragstellerin auch geboten, zur Wahrung ihrer Rechte auch die Hauptanträge zu stellen (vgl. auch, allerdings ohne Begründung: VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017, aA wohl VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2011 - 15 Verg 5/11

    Vergaberecht: Kosten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens; Notwendigkeit

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17
    Nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10, vom 06.04.2011, 15 Verg 3/11 sowie vom 11.07.2011, 15 Verg 5/11) ist maßgeblich, ob ein verständiger Beteiligter unter Beachtung seiner Pflicht, die Kosten so gering wie möglich zu halten, die Beauftragung eines Bevollmächtigten für notwendig erachten durfte.
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17
    Nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10, vom 06.04.2011, 15 Verg 3/11 sowie vom 11.07.2011, 15 Verg 5/11) ist maßgeblich, ob ein verständiger Beteiligter unter Beachtung seiner Pflicht, die Kosten so gering wie möglich zu halten, die Beauftragung eines Bevollmächtigten für notwendig erachten durfte.
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2011 - 15 Verg 3/11

    Unterhaltsreinigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Maximale Losgröße bei

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17
    Nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10, vom 06.04.2011, 15 Verg 3/11 sowie vom 11.07.2011, 15 Verg 5/11) ist maßgeblich, ob ein verständiger Beteiligter unter Beachtung seiner Pflicht, die Kosten so gering wie möglich zu halten, die Beauftragung eines Bevollmächtigten für notwendig erachten durfte.
  • VK Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 1 VK 5/16

    Aufkleber "Urkalkulation bitte nicht öffnen" ist kein Ausschlussgrund!

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17
    Mit Beschluss vom 13.05.2016, 1 VK 5/16 entschied die Vergabekammer, dass der "Kiesabnahmevertrag" vergaberechtlich zu beanstanden ist.
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

    Kiesverwertung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung einer

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17
    Für den Inhalt wird auf den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 16.11.2016, 15 Verg 5/16, verwiesen.
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17
    (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, X ZR 108/10 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 12.06.2001, X ZR 150/99 und BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 48/97).
  • VK Bund, 11.06.2008 - VK 1-63/08

    Beschaffung von Bildschirmarbeitstischen

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17
    64 Das Vorliegen eines sachlichen Grundes wird u. a. dann angenommen, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK 1-63/08, VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17
    (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, X ZR 108/10 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 12.06.2001, X ZR 150/99 und BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 48/97).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

  • VK Sachsen, 21.08.2018 - 1/SVK/016-18

    Unwirtschaftliches Einzellos kann aufgehoben werden!

    Eine solche liegt dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, um zur Vermeidung der Zuschlagserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter anschließend den ihm genehmen Unternehmen in einem Vergabeverfahren rechtswidrig den Auftrag zu erteilen, obwohl dieses nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte bzw. hätte ausgeschlossen werden müssen (VK Baden-Württemberg, B. v. 12.10.2017 - 1 VK 41/17; m. Verw. a. Portz in Kulartz/Kus/ Marx/Portz/ Prieß, Kommentar zur VgV, 1. Auflage 2016, § 63; Rn. 23).
  • VK Rheinland, 15.05.2019 - VK 8/19

    Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

    Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Auftraggeber das Verfahren nach Submission aufhebt und in einem zeitlichen Zusammenhang den inhaltsgleichen Auftrag im Wege der freihändigen Vergabe einem bestimmten Bieter oder einem anderen Bieter außerhalb des Verfahrens erteilt, der bei einer regulären Fortsetzung des Vergabeverfahrens keine Chance auf die Erteilung des Zuschlags gehabt hätte und dadurch die an der Ausschreibung teilnehmenden Bieter diskriminiert werden, BGH Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13; OLG München, Beschluss vom 12.07.2005 - Verg 8/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2017 - 1 VK 41/17; Portz, a.a.O., § 63 Rn. 23.
  • VK Thüringen, 16.05.2019 - 250-4003-10824/2019-E-S-002-SÖM

    Kann ein SektVO-Vergabeverfahren beliebig eingestellt werden?

    Denn für die erfolgte (Teil-) Einstellung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb hat zumindest ein sachlicher Grund bestanden (vgl. auch Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2017, Az.: 1 VK 41/17).
  • VK Sachsen-Anhalt, 09.02.2018 - 3 VK LSA 3/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines

    Einer wirksamen Aufhebung steht nicht entgegen, dass der öffentliche Auftraggeber den Aufhebungsgrund selbst durch eine fehlerhafte Kostenschätzung herbeigeführt hat (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2017, 1 VK 41/17).
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