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   VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21   

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VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21 (https://dejure.org/2021,60069)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.2021 - 1 VK 8/21 (https://dejure.org/2021,60069)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 2021 - 1 VK 8/21 (https://dejure.org/2021,60069)
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    Preisangabe unzutreffend: Ausschluss auch bei Sektorenvergabe!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VK Bund, 26.10.2016 - VK 1-92/16

    Baustufe

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21
    Die Entscheidung der VK Bund, Beschluss vom 26.10.2016, VK 1-92/16 sei unabhängig von ihren argumentativen Schwächen vorliegend nicht anwendbar, da anders als bei verspätet abgegebenen Angeboten fehlende bzw. unklare Preisangaben nachgeholt werden könnten, ohne dass dies zu einer Angebotsmanipulation oder Wettbewerbsbeeinträchtigung führe.

    Wie in jedem Vergabeverfahren sind jedoch auch in den Vergabeverfahren, die in den Anwendungsbereich der SektVO fallen, die grundlegenden Prinzipien des Vergaberechts, nämlich Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz sowie Gleichbehandlungsgebot nach § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB zu beachten (VK Bund, Beschluss vom 26.10.2016, VK 1-92/16; OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09).

    Da ein transparentes, alle Bieter gleichbehandelndes Vergabeverfahren nur zu erreichen ist, wenn lediglich vergleichbare Angebote gewertet werden und eine Vergleichbarkeit der Angebote nur dann gegeben ist, wenn die Angebote die erforderlichen Preisangaben enthalten (Herrmann, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 57 VgV Rn. 39), gebieten Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz sowie das Gleichbehandlungsgebot ein Angebot, das nicht die erforderlichen Preisangaben enthält, auch im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung auszuschließen, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (Für die Konstellation eines nicht fristgerechten Angebots eine entsprechende Anwendbarkeit des § 57 Abs. 1 VgV bejahend: VK Bund, Beschluss vom 26.10.2016, VK 1-92/16; OLG München, Beschluss vom 29.09.2009, Verg 12/09; die entsprechende Anwendbarkeit des § 57 VgV im Sektorenbereich ebenfalls ausdrücklich bejahend: Steck, in, Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 51 SektVO Rn. 3).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21
    Vor dem Hintergrund, dass es grundsätzlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Bieters liegt, wie er seinen Preis kalkuliert und zu welchen Preisen er die ausgeschriebene Leistung anbietet (BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04), kann der von der Beigeladenen im Honorarformblatt jeweils angegebene Honorarsatz viele, von der Kalkulationsfreiheit der Beigeladenen gedeckte Gründe haben.

    Vor dem Hintergrund, dass es grundsätzlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Bieters liegt, wie er seinen Preis kalkuliert und zu welchen Preisen er die ausgeschriebene Leistung anbietet (BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04), kann der von der Beigeladenen im Honorarangebotsformblatt jeweils angegebene Honorarsatz zudem viele, von der Kalkulationsfreiheit der Beigeladenen gedeckte Gründe haben.

    Vor dem Hintergrund, dass es grundsätzlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Bieters liegt, wie er seinen Preis kalkuliert und zu welchen Preisen er die ausgeschriebene Leistung anbietet (BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04), kann der von der Beigeladenen im Honorarformblatt jeweils angegebene Honorarsatz viele, von der Kalkulationsfreiheit der Beigeladenen gedeckte Gründe haben.

  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21
    Denn eine Aufklärung darf nicht zu einer Änderung des Angebots führen (EuGH, Urteil vom 07.04.2016, Rs. C-324/14; Dörn, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Band 2, 3. Aufl. 2019, § 15 VgV Rn. 30).

    Teilweise wird das Institut der falsa demonstratio non nocet auch in Vergabeverfahren ausnahmsweise dann für anwendbar erachtet, wenn die unzutreffende Angabe zweifelsfrei auf die gewollte Angabe korrigiert werden kann, da diese an anderen Stellen des Angebots mehrfach korrekt angegeben worden ist (OLG München, Beschluss vom 29.07.2010, Verg 9/10) bzw. das Angebot ausnahmsweise in einzelnen Punkten, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler, berichtigt oder ergänzt werden kann, wenn dies nicht darauf hinausläuft, dass der betroffene Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (EuGH, Urteil vom 07.04.2016, Rs. C-324/14, unter Verneinung dieser Voraussetzungen im zitierten Verfahren).

  • VK Nordbayern, 21.08.2017 - 21.VK-3194-18/17

    Wesentliche Preisangabe fehlt: Auftraggeber kann nicht nachfordern!

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21
    Anderenfalls hat es der Bieter in der Hand, den angebotenen Preis nachträglich gegen einen anderen auszutauschen (zum Vorstehenden: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2016, Verg 48/15; VK Nordbayern, Beschluss vom 21.08.2017, 21.VK-3194-18/17).

    Davon, dass der Verordnungsgeber einen nichtssagenden Begriff verwenden wollte, ist nicht auszugehen (zum Vorstehenden: OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2011, Verg W 12/11; VK Nordbayern, Beschluss vom 21.08.2017, 21.VK-3194-18/17; Dicks, in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 57 VgV Rn. 60, § 56 VgV Rn. 60).

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21
    Das mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2019, X ZR 86/17 sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2016, Verg 50/16 rechtlich gebotene Aufklärungsschreiben sei lediglich zur Bestätigung des im Wege der Auslegung ermittelten Ergebnisses erfolgt.

    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen können ihre diesbezüglichen Angaben auch nicht unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17, hinweggedacht bzw. gestrichen werden, sodass gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HOAI der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart gelte.

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2016 - Verg 48/15

    Ausschließung eines Angebots wegen Korrektur des Einheitspreises für eine

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21
    b) Ein Angebot enthält die erforderlichen Preisangaben nicht, wenn eine Preisangabe fehlt oder der angegebene Preis unzutreffend ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2011, 15 Verg 11/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2016, Verg 48/15; Haak/Hogeweg, in: Beck´scher Vergaberechtskommentar, Band 2, 3. Aufl. 2019, § 57 VgV Rn. 60).

    Anderenfalls hat es der Bieter in der Hand, den angebotenen Preis nachträglich gegen einen anderen auszutauschen (zum Vorstehenden: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2016, Verg 48/15; VK Nordbayern, Beschluss vom 21.08.2017, 21.VK-3194-18/17).

  • OLG München, 29.09.2009 - Verg 12/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtsverstoß im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21
    Wie in jedem Vergabeverfahren sind jedoch auch in den Vergabeverfahren, die in den Anwendungsbereich der SektVO fallen, die grundlegenden Prinzipien des Vergaberechts, nämlich Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz sowie Gleichbehandlungsgebot nach § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB zu beachten (VK Bund, Beschluss vom 26.10.2016, VK 1-92/16; OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09).

    Da ein transparentes, alle Bieter gleichbehandelndes Vergabeverfahren nur zu erreichen ist, wenn lediglich vergleichbare Angebote gewertet werden und eine Vergleichbarkeit der Angebote nur dann gegeben ist, wenn die Angebote die erforderlichen Preisangaben enthalten (Herrmann, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 57 VgV Rn. 39), gebieten Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz sowie das Gleichbehandlungsgebot ein Angebot, das nicht die erforderlichen Preisangaben enthält, auch im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung auszuschließen, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (Für die Konstellation eines nicht fristgerechten Angebots eine entsprechende Anwendbarkeit des § 57 Abs. 1 VgV bejahend: VK Bund, Beschluss vom 26.10.2016, VK 1-92/16; OLG München, Beschluss vom 29.09.2009, Verg 12/09; die entsprechende Anwendbarkeit des § 57 VgV im Sektorenbereich ebenfalls ausdrücklich bejahend: Steck, in, Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 51 SektVO Rn. 3).

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2019 - 15 Verg 8/19

    Vergabeverfahren: Rügepräklusion bei intransparenten Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21
    Selbst bei unterstellter anderer Auffassung lägen jedenfalls die Voraussetzungen eines Aufgreifens von Amts wegen vor, da sich die Vergaberechtsverletzung aus Anlass der Prüfung des gerügten Verstoßes gegen § 54 SektVO aus den dargelegten Gründen aufdrängt, mit Blick auf den Verstoß gegen den Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz sowie das Gleichbehandlungsgebot schwerwiegend und der Zugang zur vergaberechtlichen Nachprüfung durch einen zulässigen Nachprüfungsantrag eröffnet ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.06.2019, 15 Verg 8/19; OlG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2019, Verg 54/18).
  • VK Schleswig-Holstein, 19.04.2016 - VK-SH 3/16

    Keine Änderung verbindlich angebotener Fabrikate!

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21
    Eine solche Möglichkeit, den objektiven Erklärungsinhalt zu ändern, eröffnet einen mit den das Vergaberecht prägenden Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Gleichbehandlung schwer zu vereinbarenden Spielraum für kollusive Verhaltensweisen und damit die Gefahr von Manipulationen (ebenso VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.04.2016, VK-SH 3/16; ebenfalls kritisch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2017, Verg 17/17).
  • OLG München, 29.07.2010 - Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion einer Rüge der Vermischung von Eignungs-

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21
    Teilweise wird das Institut der falsa demonstratio non nocet auch in Vergabeverfahren ausnahmsweise dann für anwendbar erachtet, wenn die unzutreffende Angabe zweifelsfrei auf die gewollte Angabe korrigiert werden kann, da diese an anderen Stellen des Angebots mehrfach korrekt angegeben worden ist (OLG München, Beschluss vom 29.07.2010, Verg 9/10) bzw. das Angebot ausnahmsweise in einzelnen Punkten, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler, berichtigt oder ergänzt werden kann, wenn dies nicht darauf hinausläuft, dass der betroffene Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (EuGH, Urteil vom 07.04.2016, Rs. C-324/14, unter Verneinung dieser Voraussetzungen im zitierten Verfahren).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

  • OLG Brandenburg, 01.11.2011 - Verg W 12/11

    Vergabeverfahren: Angebotsausschluss wegen Unvollständigkeit bei fehlender

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Sinne des Vergaberechts

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2011 - 15 Verg 11/11

    Öffentlicher Bauauftrag: Ausschluss eines Angebots bei Anfechtbarkeit wegen eines

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