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   VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19   

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VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19 (https://dejure.org/2019,53047)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.09.2019 - 1 VK 51/19 (https://dejure.org/2019,53047)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. September 2019 - 1 VK 51/19 (https://dejure.org/2019,53047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie sind die Gründe für eine Gesamtvergabe zu dokumentieren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind die Gründe für eine Gesamtvergabe zu dokumentieren? (VPR 2020, 114)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind die Gründe für eine Gesamtvergabe zu dokumentieren? (IBR 2021, 1053)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind die Gründe für eine Gesamtvergabe zu dokumentieren? (IBR 2020, 306)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VK Baden-Württemberg, 18.02.2011 - 1 VK 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berufung eines Großunternehmens auf eine Verletzung

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19
    (Kus, in: Kulartz/Jus/Portz/Pries, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 97 GWB Rn. 200; VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 18.02.2011, 1 VK 02/11).

    Die im Vergabevermerk niedergelegten Angaben und Gründe für die getroffene Entscheidung müssen daher so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des konkreten Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (Kus, in: Kulartz/Jus/Portz/Pries, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 97 GWB Rn. 200; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.02.2011, 1 VK 02/11).

    Die von dem Antragsgegner getroffene Entscheidung über das Absehen von der Bildung eines Fachloses "Verkehrssicherungsleistungen" ist für die Antragstellerin nicht nachvollziehbar dokumentiert und damit nicht überprüfbar (vgl. auch VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.02.2011, 1 VK 02/11).

  • OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18

    Absehen vom Regelfall der Losvergabe

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19
    Hierbei bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden wirtschaftlichen oder technische Gründe überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012, VII-Verg 92/11; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18; Kus, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 97 GWB Rn. 185).

    Eine Anordnung der Wiederholung der betroffenen Abschnitte des Vergabeverfahrens sollte vielmehr Fällen vorbehalten bleiben, in denen zu besorgen ist, dass eine Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren zur Gewährleistung einer wettbewerbskonformen Auftragserteilung nicht ausreichen könnte (BGH, Beschluss vom 08.02.2011, X ZB 4/10; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18).

    Der Auftraggeber kann Lücken in der Dokumentation folglich durch Vortrag im Nachprüfungsverfahren schließen, solange kein gänzlich neuer und bislang unbekannter Sachverhalt vorgetragen wird (Kus, in: Kulartz/Jus/Portz/Pries, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 97 GWB Rn. 200; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18).

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2011 - 15 Verg 5/11

    Vergaberecht: Kosten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens; Notwendigkeit

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19
    Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Juris Rdnr. 61, OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14).

    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rdnr 4).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11

    Anforderungen an die Vergabe des Abschleppens, Versetzen und Verwahrens

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19
    Hierbei bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden wirtschaftlichen oder technische Gründe überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012, VII-Verg 92/11; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18; Kus, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 97 GWB Rn. 185).

    Er allein bestimmt vielmehr im Rahmen der ihm übertragenen öffentlichen Aufgaben seinen Beschaffungsbedarf und die Art und Weise, wie dieser zu decken ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012, VII-Verg 92/11; Kus, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 97 GWB Rn. 186).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19
    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rdnr 4).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19
    Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Juris Rdnr. 61, OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19
    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rdnr 4).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19
    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie die Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, die Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen, auch rein persönliche Umstände bestimmend sein, wie etwa die sachliche und personellen Ausstattung, also beispielsweise ob er über eine Rechtsabteilung verfügt oder über andere Beschäftigte, von denen erwartet werden kann, dass sie auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können (OLG Karlsruhe vom 16.6.2010, 15 Verg 4/10).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19
    Eine Anordnung der Wiederholung der betroffenen Abschnitte des Vergabeverfahrens sollte vielmehr Fällen vorbehalten bleiben, in denen zu besorgen ist, dass eine Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren zur Gewährleistung einer wettbewerbskonformen Auftragserteilung nicht ausreichen könnte (BGH, Beschluss vom 08.02.2011, X ZB 4/10; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-574/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19
    Denn im Bereich der Bauvergabe ist entscheidend, ob - wie dies vorliegend der Fall ist - ein wirtschaftlicher oder technisch-funktionaler Zusammenhang mit weiteren Auftragsvergaben besteht (Röwekamp, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 106 GWB Rn. 7; EuGH, 05.10.2000, C- 16/98 und 15.03.2012, C 574/10, VergabeR 2012, 593).
  • VK Brandenburg, 05.08.2015 - VK 11/15

    Verkehrssicherungsleistungen sind eigenständiges Fachlos!

  • OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bildung eines Fachloses für die Vergabe von

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2008 - Verg 55/08

    Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes

  • EuGH, 05.10.2000 - C-16/98

    Kommission / Frankreich

  • VK Sachsen, 22.10.2020 - 1/SVK/023-20

    Kein Angebot abgegeben: Nachprüfungsantrag zulässig?

    Diese Grundsätze gelten - cum grano salis - auch für die Teillosbildung, denn durch diese muss mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet werden, sich mit Aussicht auf Erfolg an einem Vergabeverfahren beteiligen zu können (OLG Düsseldorf, B. v. 21.03.2012 - Verg 92/11; VK Baden-Württemberg, B. v. 24.09.2019 - 1 VK 51/19).

    (statt aller: VK Baden-Württemberg, B. v. 24.09.2019 - 1 VK 51/19, m. Verw. a. Kus, in: Kulartz/Jus/Portz/Pries, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 97 GWB Rn. 200; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.02.2011, 1 VK 02/11).

    Dies betrifft gerade die Gründe für oder gegen eine Losaufteilung (VK Baden-Württemberg, B. v. 24.09.2019 - 1 VK 51/19, m.w.Nw.).

    Dokumentationsmängel führen dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, zu wiederholen ist (VK Baden-Württemberg, B. v. 24.09.2019 - 1 VK 51/19, m. Verw. a. Franke/Pauka, in: Franke/Kemper/Zanner/ Grünhagen/Mertens, VOB Kommentar, 6. Aufl. 2017, § 20 EU VOB/A Rn. 35).

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