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   VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10, 1 VK 71/10, 1 VK 72/10   

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https://dejure.org/2011,17830
VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10, 1 VK 71/10, 1 VK 72/10 (https://dejure.org/2011,17830)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2011 - 1 VK 70/10, 1 VK 71/10, 1 VK 72/10 (https://dejure.org/2011,17830)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 1 VK 70/10, 1 VK 71/10, 1 VK 72/10 (https://dejure.org/2011,17830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei der sog. Autarkieverordnung des Landes Baden-Württemberg handelt es sich nicht um eine Bestimmung über das Vergabeverfahren; sie ist somit einer vergaberechtlichen Nachprüfung nicht zugänglich; Unzulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens hinsichtlich der Vergabe der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landesabfallgesetz BW: Keine Regelung über das Vergabeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04

    Rügepflicht: Wann liegt positive Kenntnis vor?

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Vergabekammer Schleswig Holstein ( Beschluss vom 23.07.2004, VK-SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) sowie des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03) sei zu beachten, dass allgemeine öffentlich-rechtliche Vorschriften aus dem Schutzbereich des Vergaberechts ausgeschlossen seien.

    Der Nachprüfungsantrag sei auch zulässig, da der von den Antragsgegnerinnen in Bezug genommenen Rechtsprechung der VK Schleswig Holstein (Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, VII -37/03) jeweils deutlich abweichende Sachverhalte zugrunde gelegen hätten.

    Bei der sog. Autarkieverordnung ("Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle" vom 15.02.1999, Anlage zu § 1, Gesetzblatt Baden-Württemberg 1999, 103) handelt es sich nicht um eine Bestimmung über das Vergabeverfahren im Sinne von § 97 Abs. 7 und § 107 Abs. 2 GWB, die einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich wäre (s. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04 sowie nachfolgend Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04).

  • OLG Schleswig, 24.09.2004 - 6 Verg 3/04

    Zulässigkeit vergaberechtlicher Rügen gegen einen Abfallentsorgungsauftrag

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Vergabekammer Schleswig Holstein ( Beschluss vom 23.07.2004, VK-SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) sowie des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03) sei zu beachten, dass allgemeine öffentlich-rechtliche Vorschriften aus dem Schutzbereich des Vergaberechts ausgeschlossen seien.

    Der Nachprüfungsantrag sei auch zulässig, da der von den Antragsgegnerinnen in Bezug genommenen Rechtsprechung der VK Schleswig Holstein (Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, VII -37/03) jeweils deutlich abweichende Sachverhalte zugrunde gelegen hätten.

    Bei der sog. Autarkieverordnung ("Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle" vom 15.02.1999, Anlage zu § 1, Gesetzblatt Baden-Württemberg 1999, 103) handelt es sich nicht um eine Bestimmung über das Vergabeverfahren im Sinne von § 97 Abs. 7 und § 107 Abs. 2 GWB, die einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich wäre (s. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04 sowie nachfolgend Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04).

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.01.2004 - VK Hal 34/03

    Nachunternehmerleistungen: nachträgliche Verhandlungen unzulässig

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10
    Insoweit geht -soweit ersichtlich -auch die Mehrzahl der Vergabekammern davon aus, dass die Vergabekammern als Exekutive keine Verwerfungskompetenz von Normen haben (s. VK Münster, Beschluss vom 24.09.2004, VK 24/04 und vom 31.10.2007, VK 23/07; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2004, VK Hal 34/03; VK Saarland, Beschluss vom 04.08.2004, 1 VK 04/2004).
  • VK Münster, 24.09.2004 - VK 24/04

    Überprüfung eines Beurteilungsspielraums

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10
    Insoweit geht -soweit ersichtlich -auch die Mehrzahl der Vergabekammern davon aus, dass die Vergabekammern als Exekutive keine Verwerfungskompetenz von Normen haben (s. VK Münster, Beschluss vom 24.09.2004, VK 24/04 und vom 31.10.2007, VK 23/07; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2004, VK Hal 34/03; VK Saarland, Beschluss vom 04.08.2004, 1 VK 04/2004).
  • VK Münster, 31.10.2007 - VK 23/07

    Gewichtung von Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10
    Insoweit geht -soweit ersichtlich -auch die Mehrzahl der Vergabekammern davon aus, dass die Vergabekammern als Exekutive keine Verwerfungskompetenz von Normen haben (s. VK Münster, Beschluss vom 24.09.2004, VK 24/04 und vom 31.10.2007, VK 23/07; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2004, VK Hal 34/03; VK Saarland, Beschluss vom 04.08.2004, 1 VK 04/2004).
  • VK Saarland, 04.08.2004 - 1 VK 04/04

    Tariftreueerklärung: Bindung der Verwaltung an die Vorgaben des saarländischen

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10
    Insoweit geht -soweit ersichtlich -auch die Mehrzahl der Vergabekammern davon aus, dass die Vergabekammern als Exekutive keine Verwerfungskompetenz von Normen haben (s. VK Münster, Beschluss vom 24.09.2004, VK 24/04 und vom 31.10.2007, VK 23/07; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2004, VK Hal 34/03; VK Saarland, Beschluss vom 04.08.2004, 1 VK 04/2004).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10
    Es liegt ein Fall vor, wie ihn das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 16.06.2010 (15 Verg 4/10) entschieden hat.
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88

    Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks -

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Planungsgebote des § 29 KrW/AbfG der Verwirklichung öffentlicher Interessen dienen und keine darüber hinausgehende Zielrichtung haben; sie haben regelmäßig nicht -auch nicht im Nebenzweck -die Interessen Dritter im Auge (vgl. BVerwG, B. v. 20.12.1988 -7 NB 3.88 -, BVerwGE 81, 139 (148)).
  • VG Schleswig, 27.08.2004 - 12 B 47/04
    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10
    Insoweit hat bereits das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht -zwar in einem etwas anders gelagerten Fall, aber zur gleichen Kernproblematik des Drittschutzes bei der Entscheidung der obersten Abfallbehörde eines Landes, wenn es um die Entsorgung von Abfällen außerhalb eines Landes geht -in seinem Beschluss vom 27.08.2004 (12 B 47/04) ausgeführt (zitiert nach juris, Rn. 63):.
  • VK Brandenburg, 09.02.2005 - VK 86/04

    Adressat einer fernmündlichen Rüge

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10
    In dem damaligen Verfahren (1 VK 86/04, Beschluss vom 18.01.2005) wurde jedoch keine Sachentscheidung getroffen, da sich die damaligen Beteiligten außerhalb des Verfahrens geeinigt hatten und der Nachprüfungsantrag zurückgenommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2003 - Verg 34/03

    Vertrauen auf bestehende Verwaltungspraxis der Fachbehörde

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2004 - Verg 79/04

    Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und -auftrag

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

  • VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 72/10

    Landesabfallgesetz BW: Keine Regelung über das Vergabeverfahren

    1 VK 70/10, 1 VK 71/10, 1 VK 72/10.

    Mit Verweisungsbeschlüssen vom 14.12.2010 (1 VK 71/10) und vom 15.12.2010 (1 VK 72/10) hat die jeweils zuständige Vergabekammer aus Gründen der Verfahrensökonomie und der Einheitlichkeit der Spruchpraxis die Verfahren 1 VK 71/10 und 1 VK 72/10 an die Kammer verwiesen, die für das Verfahren 1 VK 70/10 zuständig ist.

    Mit Verbindungsbeschluss vom 15.12.2010 hat die Vergabekammer in der Besetzung des Verfahrens 1 VK 70/10 die Verfahren 1 VK 70/10, 1 VK 71/10 sowie 1 VK 72/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    1 VK 71/10:.

    Aus der Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes, die auch die Vergabekammer Baden-Württemberg aus Gründen der einheitlichen Handhabung der Berechnung der Gebühr als Richtwert zugrunde legt, ergibt sich für den entsprechenden Nettobetrag bei 1 VK 70/10 eine Gebühr in Höhe von xxx Euro, bei 1 VK 71/10 ebenfalls eine Gebühr in Höhe von xxx Euro und bei 1 VK 72/10 eine Gebühr in Höhe von xxx Euro.

  • VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 71/10

    Landesabfallgesetz BW: Keine Regelung über das Vergabeverfahren

    1 VK 70/10, 1 VK 71/10, 1 VK 72/10.

    Mit Verweisungsbeschlüssen vom 14.12.2010 (1 VK 71/10) und vom 15.12.2010 (1 VK 72/10) hat die jeweils zuständige Vergabekammer aus Gründen der Verfahrensökonomie und der Einheitlichkeit der Spruchpraxis die Verfahren 1 VK 71/10 und 1 VK 72/10 an die Kammer verwiesen, die für das Verfahren 1 VK 70/10 zuständig ist.

    Mit Verbindungsbeschluss vom 15.12.2010 hat die Vergabekammer in der Besetzung des Verfahrens 1 VK 70/10 die Verfahren 1 VK 70/10, 1 VK 71/10 sowie 1 VK 72/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    1 VK 72/10:.

    Aus der Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes, die auch die Vergabekammer Baden-Württemberg aus Gründen der einheitlichen Handhabung der Berechnung der Gebühr als Richtwert zugrunde legt, ergibt sich für den entsprechenden Nettobetrag bei 1 VK 70/10 eine Gebühr in Höhe von xxx Euro, bei 1 VK 71/10 ebenfalls eine Gebühr in Höhe von xxx Euro und bei 1 VK 72/10 eine Gebühr in Höhe von xxx Euro.

  • VK Arnsberg, 11.10.2013 - VK 19/13

    Forderung nach Referenz über die Betätigung über 2 Jahre zulässig!

    "Ein Unternehmen, das sich an einer Ausschreibung nicht beteiligt, hat sich zunächst jeder Chance begeben, den Auftrag zu erhalten (Summa in juris-PK-VergR, VT zu § 107 GWB Rdnr. 2, Weyand, Vergaberecht § 107 GWB Rdnr. 138; VK Baden-Württemberg, Beschuss vom 25.01.2011 - 1 VK 70/10; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.01.2011 - VK 2-50/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2003 - Verg 26/03).
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