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   VK Baden-Württemberg, 27.04.2017 - 1 VK 11/17   

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VK Baden-Württemberg, 27.04.2017 - 1 VK 11/17 (https://dejure.org/2017,16468)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.04.2017 - 1 VK 11/17 (https://dejure.org/2017,16468)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. April 2017 - 1 VK 11/17 (https://dejure.org/2017,16468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieter muss Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sorgfältig lesen!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten der Bieter - Fehleridentität eines Vergaberechtsverstoßes und Rügepräklusion

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Rügepflicht, wenn Leitfabrikat nicht den Mindestanforderungen entspricht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leitfabrikat entspricht nicht Mindestanforderungen: Rügepflicht! (VPR 2017, 206)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leitfabrikat entspricht nicht den Mindestanforderungen: Bieter muss rügen! (IBR 2017, 576)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2011 - 15 Verg 5/11

    Vergaberecht: Kosten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens; Notwendigkeit

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 27.04.2017 - 1 VK 11/17
    Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2011 - 15 Verg 5/11).

    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2011 - 15 Verg 5/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.03.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.07.- - Verg 40/12).

  • OLG Celle, 31.07.2008 - 13 Verg 3/08

    Gesonderte Zulässigkeitsprüfung jeder einzelnen Rüge bei Erhebung mehrerer Rügen

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 27.04.2017 - 1 VK 11/17
    Dabei verwies sie insbesondere auf die Entscheidung des OLG Celle vom 31.07.2008 - 13 Verg 3/08 - und die dort aufgestellten Grundsätze zur "Fehleridentität".

    Dies umfasst auch, dass dem Rügeerfordernis nicht genüge getan ist, wenn ein Antragsteller einen Verstoß aus der Bekanntmachung bzw. wie vorliegend aus den Vergabeunterlagen erkennen konnte und diesen nicht bereits mit der Angebotsabgabe, sondern erst später gerügt hat, sog. "Fehleridentität" (OLG Celle, Beschluss vom 31.07.2008 - 13 Verg 3/08).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 27.04.2017 - 1 VK 11/17
    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2011 - 15 Verg 5/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.03.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.07.- - Verg 40/12).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 27.04.2017 - 1 VK 11/17
    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2011 - 15 Verg 5/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.03.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.07.- - Verg 40/12).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 27.04.2017 - 1 VK 11/17
    Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2011 - 15 Verg 5/11).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 27.04.2017 - 1 VK 11/17
    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie die Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, die Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen, auch rein persönliche Umstände bestimmend sein, wie etwa die sachliche und personelle Ausstattung, also beispielsweise ob er über eine Rechtsabteilung verfügt oder über andere Beschäftigte, von denen erwartet werden kann, dass sie auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10).
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