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   VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20   

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VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20 (https://dejure.org/2020,82241)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.10.2020 - 1 VK 47/20 (https://dejure.org/2020,82241)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Oktober 2020 - 1 VK 47/20 (https://dejure.org/2020,82241)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Bremen, 31.07.2006 - Verg 2/06

    Anforderungen an die Anbringung einer Rüge im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20
    Im Beschluss des OLG Bremen vom 31.07.2006 (Verg 2/2006) heiße es: "Dem Nachprüfungsverfahren steht auch nicht entgegen, dass selbst nach Vortrag der Beschwerdeführerin der Nachprüfungsantrag zeitlich vor Erhebung der Rüge gestellt worden ist.

    Die Antragstellerin versuche sich jetzt mit Verweis auf einen Beschluss des OLG Bremen vom 31.07.2006 (Verg 2/2006) zu retten.

    Unter der früheren Rechtslage habe das OLG Bremen seine Entscheidung explizit mit dem "Schutzzweck des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB a.F." (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 31.07-2006 - Verg 2/2006, Rn. 41) begründet.

    Es liege hier ein Fall vor, der mit dem Sachverhalt ausweislich der Entscheidung des OLG Bremen - Verg 2/2006 - vom 31.07.2006 vergleichbar sei.

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2011 - 15 Verg 5/11

    Vergaberecht: Kosten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens; Notwendigkeit

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20
    Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Juris Rn. 61, OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rn. 14).

    Außerdem zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere, wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rn. 14; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rn. 4).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 81/11

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Rüge im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20
    Inhaltlich müsse eine Rüge eine konkrete Beanstandung angeben, die den Auftraggeber in die Lage versetze, den beanstandeten Fehler nach Überprüfung zu erkennen und zu berichtigen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.03.2020 - 11 Verg 2/11; OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - VII-Verg 81/11).

    Die Einhaltung der gesetzlichen Regelung aus § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist aus Rechtssicherheitsgründen notwendig (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - Vll-Verg 81/11).

  • VK Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 1 VK 49/09

    Unzulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens wegen Verfristung

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20
    Bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag bestehe nach ständiger Rechtsprechung kein Akteneinsichtsrecht (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2009 -1 VK 49/09; vgl. Byok, in Byok/Jae- ger, VergabeR, 4. Aufl. 2018, § 165 GWB Rn. 6 m.w.z.N.; Dicks, in: Ziekow/Völlink, VergabeR, 4. Aufl. 2020, § 165 GWB RN. 4 m.w.z.N.).

    Ein Akteneinsichtsrecht besteht bei Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags nur soweit als diese für die Beurteilung der Zulässigkeit erforderlich ist (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2009 - 1 VK 49/09).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20
    Außerdem zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere, wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rn. 14; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20
    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen, auch rein persönliche Umstände bestimmend sein, wie etwa die sachliche und personelle Ausstattung, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung verfügt oder über andere Beschäftigte, von denen erwartet werden kann, dass sie auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können (OLG Karlsruhe vom 16.6.2010, 15 Verg 4/10).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20
    Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Juris Rn. 61, OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20
    Außerdem zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere, wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rn. 14; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2011 - 11 Verg 2/11

    Vergaberecht: Anforderungen der §§ 107, 108 GWB

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20
    Inhaltlich müsse eine Rüge eine konkrete Beanstandung angeben, die den Auftraggeber in die Lage versetze, den beanstandeten Fehler nach Überprüfung zu erkennen und zu berichtigen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.03.2020 - 11 Verg 2/11; OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - VII-Verg 81/11).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 1 VK 47/20
    Antragsbefugt sei jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag habe, eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mache und darlege, dass ihm durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen drohe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13).
  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06

    Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH

  • KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ohne vorherigen Rüge

  • VK Berlin, 12.11.2019 - VK-B2-29/19

    Auftraggeber muss für einheitliche Bewertung der Bewerbungen sorgen!

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2021 - 15 Verg 11/20

    Lernfabrik

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 30.10.2020, Az. 1 VK 47/20 wird zurückgewiesen.

    Sie beantragt, unter Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg, Az. 1 VK 47/20, vom 30.10.2020 den Zuschlag auf ihr Angebot zu erteilen.

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